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Neuwagenkauf vor der Mehrwertsteuererhöhung

VW Passat B6/3C

Hallo,

mein Vater plant ende des Jahres sich wahrscheinlich wieder einen Passat zu kaufen. Meine Frage ist, wenn er ihn im Dezember 2006 bestellt, der Wagen aber erst im Januar 2007 oder später ausgeliefert wird, welcher Mehrwersteuersatz kommt dann zum tragen, die alten 16% oder schon die 19%. Er will dem Staat auf keinen Fall Geld sinnlos in den Rachen schmeißen.
Was ich gehört hab, zählt im Regelfall nicht das Bestelldatum sondern der bei der Auslieferung gültige Mehrwertsteuersatz. Weiß da jemand bescheid, wie das ist. Hat zwar noch etwas Zeit bis Dezember, aber ich wills jetzt einfach schon wissen.

16 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von ledewo


Wobei das nicht legal ist!

Es kann denkgesetzlich in der Lieferkette von VW an Händler an Kunden zu keiner Lieferung von Händler an Kunden vor der Lieferung VW an Händler kommen (höchstens zeitgleich bei Abholung durch den Kunden: "Reihengeschäft" vgl. § 3 Abs. 6 UStG i.V.m. A 31a UStR).

 

Lieferung und Rechnungslegung sind aber 2 verschiedene Vorgänge. Ich kann heute etwas liefern und erst in 4 Wochen die Rechnung schreiben! Der belieferte kann jedoch das gelieferte Teil sofort weiterverkaufen und die Rechnung legen.

Es ging mir auch um die Verdeutlichung, dass die MwSt-Erhöhung am EK des Händlers nichts ändert, sonst würde jeder Händler 2006 massenweise Autos kaufen und diese erst 2007 verkaufen. Für ein 10000€ Auto bezahlt er jetzt 11600,- und bekommt 1600,- erstattet. Ab 2007 bezahlt er dann 11900,- und bekommt 1900,- erstattet. Danach knallt er seinen Gewinn drauf und das ganze wird versteuert. Der Einzige, der ab 2007 mehr bezahlt ist der Kunde.

Klar sind dies zwei Vorgänge, aber entscheidend für den Steuersatz ist der Zeitpunkt der Lieferung nicht der Zeitpunkt in dem die Rechnung geschrieben wird (vgl. meinen link weiter oben).

Klar ist auch, dass sich nichts am EK des Händlers ändert.

Klar ist aber auch, dass bei vereinbartem Festpreis an den Kunden, bei Lieferung im neuen Jahr, sich die Marge entsprechend verringert: Kaufpreis fest 30.000 ergibt netto bei 16% 25.862,- und bei 19% 25.210,-. Die Marge verringert sich folglich um 651,-. Und genau wie "Fruit Loop" in seinem Beitrag geschrieben hat, gehe ich davon aus, dass der Händler dieses Risiko schon beim Preis berücksichtigen wird (sprich: weniger Rabatt in dieser Höhe gibt).

ledewo

Zitat:

Original geschrieben von Kneipa


Lieferung und Rechnungslegung sind aber 2 verschiedene Vorgänge. Ich kann heute etwas liefern und erst in 4 Wochen die Rechnung schreiben! Der belieferte kann jedoch das gelieferte Teil sofort weiterverkaufen und die Rechnung legen.

Es ging mir auch um die Verdeutlichung, dass die MwSt-Erhöhung am EK des Händlers nichts ändert, sonst würde jeder Händler 2006 massenweise Autos kaufen und diese erst 2007 verkaufen. Für ein 10000€ Auto bezahlt er jetzt 11600,- und bekommt 1600,- erstattet. Ab 2007 bezahlt er dann 11900,- und bekommt 1900,- erstattet. Danach knallt er seinen Gewinn drauf und das ganze wird versteuert. Der Einzige, der ab 2007 mehr bezahlt ist der Kunde.

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