Mehrwertsteuererhoehung Infos Bitte??
Hallo,
wer kennt sich aus.
Da die Mehrwertsteuererhoehung wohl
so wie die Politiker zur Zeit reden und den hohen
Schulden des Landes doch kommen wird.
Wenn ich jetzt noch ein Auto bestelle und es aber
erst im Januar 2006 kommt.
Muss ich dann schon die neuen Steuern bezahlen,
wenn die Erhoehung ab Januar 2006 (leider machen
die ja so was denke ich zum Jahreswechsel) gilt??
Da ich ja bei Abholung des Autos das Auto erst bezahle.
Koennte ich nicht einfach frueher also im Dezember
alles bezahlen....
Bin gespannt auf Infos.
Gruß
Sunnybeetle
20 Antworten
Hallo,
die Mehrwertsteuer fällt immer bei Bezahlung der Rechnung an. Das heißt: Wenn die Mehrwertsteuer zum 1.Jan.2006 erhöht wird und das Fahrzeug wird am 5.1.2006 geliefert, dann ist die höhere Mehrwertsteuer fällig.
Es gibt jedoch die Möglichkeit - wenn der Freundliche dies akzeptiert-, die Rechnung vor dem 01.Jan.2006 zu begleichen. Dann fällt die alte MWSt. nur an.
Grüsse
Winny-King
Wir brauchen jetzt schon x Wochen um überhaupt zu einer Regierung zu kommen.
Die Nühlen in der Politik mahnen immer sehr langsam, ausserdem gibt's wieder ein dafür und ein dagege, alles muss am runden Tisch ausdiskutiert werden....
Ich glaube noch nicht an eine Erhöhung der MwSt. zum 01.01.
ich glaube da eher an einen frühstmöglichen Termin zum 01.03.
Para 440,
wenn schon, dann wäre das ja schön. So wie ich aber die Politik kenne, erhöhen die zum frühestmöglichen Zeitpunkt und das wird sicher der 01.01.2006 sein.
Winny-King
So ein Gesetz, von dem sie sich noch nicht mal einig sind ob überhaupt innerhalb von 64 Tagen umzusetzen?
Ich bezweifle es, aber hellsehen kann ich natürlich auch nicht.
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Para 440,
dein Wort in Gottes Ohr.
Winny-King
Ich denke es wird bzw. muß eine Übergangsregel für schon bestehende Verträge geben.
Was ist denn wenn z. B. der Käufer schlicht keine 2% oder gar 4% vom Kaufpreis des PKW hat zum bezahlen?
Wir reden hier im Passat Forum immerhin von locker 500 bis 1.000 € und da gab's doch sogar schon nen Thread, dass Jemand auf Ausstattung verzichten mußte wegen 1.000 €, andere verzichten sogar wegen 200 € auf Alufelgen im Winter bei einem 35.000 € Luxus-Passat - warum sollte also so Jemand plötzlich das Geld für die MWSt. einfach so haben?
Oder was ist bei Finanzierung? Da müssten dann ja alle Verträge nochmals mit dem neuen Gesamtpreis erstellt werden. Bekäme dann auch jeder noch die Finanzierung genehmigt?
ich denke mal entscheidend ist nicht der zeitpunkt der geldübergabe! der kaufvertrag kommt zustande in dem moment, wo man seine unterschrift drunter gesetzt hat. Es gibt dann lediglich ein Eigentumsvorbehaltsrecht (siehe BGB) - ist genauso bei einer Bestellung im Katalog(z.B. Quelle oder was auch immer) - solange das Geld nicht bezahlt wurde, bleibt der Kaufgegenstand Eigentum des Verkäufers. Lange Rede, kurzer Sinn: Vertrag im Jahr "n" unterschrieben - greifen die zu dem Zeitpunkt geltenden Bedingungen. Analog schaut es mit eventuellen Preiserhöhungen beim "Verkäufer" - diese dürften normalerweise nicht an den Käufer weitergegeben werden. man möge mich korrigieren, wenn ich damit falsch liege
Ich gehe auch davon aus, dass das Datum der Zahlung entscheidet. Wenn ich es richtig sehe, ist das z.B. ja auch bei Steuererklärungen etc. so: im Jahr, in welchem bezahlt wird, kann die Rechnung steuerlich geltend gemacht werden.
An eine Übergangsregelung glaube ich nicht (so etwas gab es einmal bei Gesetzänderungen (Steuer, Versicherungsverträge, Rentenbesteuerung etc). Da gab es einen sog. "Bestandsschutz für Altverträge" die vor dem Einführungsdatum der Gesetzesänderungen abgeschlossen wurden.
Aber diese ehrliche und faire Selbstverständlichkeit hat die "Rot-Grüne Regierung" seit ihrem Amtsantrieb immer wieder gebrochen.
Und da die neue Regierung fieberhaft nach Quellen zum Melken sucht, wird's auch jetzt so bleiben.
JC
Also wann die Mwst fällig wird und ob man sie bezahlen muss habe ich den Freundlichen bei ein Beratung im August gefragt.
Sein Antwort darauf war folgende.
Es gibt zwar eine Preisbindung von 3 (oder 4) Monaten aber dies gilt nicht für die Mwst. Soll heißen die Mwst muss man tatsächlich selbst bezahlen. Darauf meine Frage was wenn man einfach die Rechnung vor dem 1.1.2006 begleicht. Die Antwort darauf war: Leider kann und darf der Händler die Rechnung nicht vor Lieferung stellen. Er rechnet aber damit das es aus Wolfsburg eine Anweisung gibt wie dann zu verfahren ist. Da aber unsere Politiker nicht so weit sind, gibt es auch noch keine Regelung. Aber hart wäre es schon wenn man am Ende nochmal 4% drauf zahlen darf. Bei 20.000€ immerhin 800€ Aufpreis. Und für jemanden der "nur" 20.000€ für einen Neuwagen ausgibt kommt eine Nachzahlung von 800€ doch recht hart. Oft geht man ja beim Autokauf an das finanziell vertretbare Limit, denn die Aufpreisliste ist doch so verlockend lang.
Ein weiterer Aspekt wäre, wie die Sache mit dem Geldwertenvorteil beim Firmenleasing ausschaut.
Wenn man z.B. sein Auto, wie ich, zum 02.01.06 bekommt, welchen Betrag muss man versteuern, den Listenpreis bei Bestellung oder zum Übergabetermin?
Zitat:
Original geschrieben von cri2005
Ein weiterer Aspekt wäre, wie die Sache mit dem Geldwertenvorteil beim Firmenleasing ausschaut.
Wenn man z.B. sein Auto, wie ich, zum 02.01.06 bekommt, welchen Betrag muss man versteuern, den Listenpreis bei Bestellung oder zum Übergabetermin?
Ich nehm mal an, dass der Wert, der auf der Rechnung steht, versteuert werden muss. Das wäre ja dann jener, der beim Vertragsabschluß angeführt wird.
Hallo Wizzard33,
also demnach auf den Betrag von z.B. 20.000 € Netto statt bisher plus 16 % (3.200 €) dann max. plus 20% MwSt. (4.000 €)
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die Politiker den Mut haben, schon im 1.Schritt die MwSt gleich um 4 % zu erhöhen. 1% oder 2 % dürften da schon realistischer sein.
Bleibt also die Hoffnung, dass die das Ganze mit der Steuer nicht so schnell durchbekommen.
Und die Angi ist ja auch noch nicht gewählt .... (vielleicht bekommt sie doch noch einen Denkzettel - siehe Bemerkung einiger Politker wegen bisheriger Nichtwahl von Bisky zum stellv. Parlamentspräsidenten)
.... also warten wir das mit der Steuererhöhuing halt notgedrungen erst mal ab, ändern können wir es ja eh nicht.
Zitat:
Original geschrieben von jcruth
Und die Angi ist ja auch noch nicht gewählt ....
Die Wahl soll am 22. November stattfinden. Blieben also nur knapp über 4 Wochen bis Weihnachten - bissle knapp, denn zwischen Weihnachten und Neujahr wird bestimmt nix im Bundestag entschieden.
Sehe ich etwas anders.
Wenn Angie am 22.11. gewählt wird, haben die in den Koalitionsverhandlungen schon alle anderen Grausamkeiten durch, natürlich dann auch die Steuererhöhung.
Und dann geht der ganze sonstige Kram einschlie0lich Steuererhöhung, der neu auf uns zukommt noch locher in einer Tagessitzung im alten Jahr im Bundestag durch.
Das Bundesrat stimmt da sicher auch zu (noch rechtzeitig 2005 oder nachträglich 2006)
Die "Schwarze Ländermehrheit" (Koch, Stoiber) ist ja bei den Verhandlungen immer mit eingeschaltet.
Also nach meiner Ansicht: wenn Steuererhöhung, dann vermutlich schon zum 1.1.06