Neuwagen nach Rückabwicklung des Kaufvertrages

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo Leute,

 erstmal sorry für den Doppelpost. Der Administrator kann den anderen im Kaufberatungsforum gerne löschen.

Da ich bei meinem neuen GTD E.Z 05/14 nach 7 Werkstattbesuchen, bei ca. 5000 KM, nun die Notbremse gezogen habe und die Rückabwicklung des Kaufvertrages einleiten werde, habe ich ein paar Fragen.

 

Grundsätzlich finde ich es weiterhin ein gutes Auto was Optik und Motor angeht. Ich denke ich hab halt eine Zitrone erwischt und eine Kundenunfreundlichen Freundlichen erwischt.

 

Meine bisherige Ausstattung war:

- Sport und Sound

- Discover Pro

-Licht und Sicht

-Rückfahrkamera

-LED Tagfahrlicht

-LED Nebler

-Business Premium

 

Wollte bei der Neuwagenbestellung noch Alcantara und Dynaudio dazu ordern.

 

wie sind eure Erfahrungen mit diesen beiden Extras?

 

Mit freundlichen Grüßen Manuel

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Taubitz


Völlig irrelevant diese Diskussion, da die meisten hier eh WA-Angehörige sind oder das Auto finanzieren / über Kredit laufen lassen oder leasen.

Wenn man nicht gerade Hartz-IV-Empfänger ohne regelmäßiges Einkommen ist (womit ich keine Wertung über diese abgeben, sondern lediglich eine denkbare Ausnahmebedingung beim Kredit/Leasing benennen möchte), kann sich heute wohl jeder einen Golf VII "holen", wie es neuerdings so schön heißt.

Mit "leisten können" hat das nur wenig zu tun, da die wenigsten ihr Auto noch bar bezahlen (können).
Wie man an div. anderen Threads aber sieht (Was kostet eine Inspektion? Kann ich den Ölwechsel auch hinauszögern? Kann ich auch eigenes Motoröl aus dem Baumarkt mitbringen? Auto kaputt, hab aber kein Geld für die Reparatur!), kneift es hinterher doch noch irgendwo.

Also ich habe mein Auto bar bezahlt, genau genommen mein altes Fahrzeug in Zahlung gegeben und den restlichen Kaufpreis bar bezahlt.

Trotzdem habe ich Firlefanz wie zB. Dynaudio, ACC und eine Standheizung ab Werk. Wenn ich dann aber versuche, zum Ölwechsel eigenes Öl, dass ich für 36 Euro plus Versandkosten für 5 Liter im Internet kaufen kann, mitzubringen, statt mir das von meiner Vertragswerkstatt für 30 Euro je Liter einfüllen zu lassen, dann hat das nix damit zu tun, dass es irgendwo "kneift".

Nur weil ich es mir leisten

könnte

, ist es nicht vernünftig, das Geld aus dem Fenster hinauszuwerfen!

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Hallo, ich häng mich einmal hier mit rein mein Problem ich habe am Anfang vergangener Woche mir einen VW Sportsvan 81KW Benzin als Tageszulassung zugelegt, jetzt stellt sich im nachhinein heraus das die Angaben im Verkaufsprospeckt nicht stimmten es fehlt die Diebstahlalarmanlage gekauft und bezahlt wurde sie aber. Nach Überprüfung bei VW haben sie es bedauert aber es gibt keine Erstattung weil es ein Hinweis gebe Irrtümer unter Vorbehalt. Beim Kauf wurde das Angesprochen es wäre alles ok. Sie hätten es geprüft, wenn es da steht dann ist es auch verbaut hab ich aber leider nicht schriftlich! wenn ich das so nicht akzeptiere gebe es nur die Rückabwicklung, was schlagt ihr vor worauf muss ich acht geben.
Oder soll ich einen Anwalt einschalten?
Mit der Bitte um ehrliche Anregungen wäre ich dankbar.
VLG.kerbe

Irrtümer unter Vorbehalt etc. heißt aber eigentlich juristisch nur, dass man die beworbenen Eigenschaften nun nicht einklagen kann, also z.B. i.S.v.:
Der Golf wurde mit 150 PS beworben, hat aber nur 110 PS und nun verlangt man einen entspechenden Motorumbau auf 150 PS, hat aber eigentlich auch nur 110 PS bezahlt.
Oder man wird mit fehlerhafter Anzeige 400km zum Händler gelockt, der Kauf kommt nicht zustande aufgrund nicht zutreffender, zugesagter Eigenschaften in der Anzeige und der pot. Käufer will nun eine Fahrgeldkostenerstattung etc.

Nicht aber kann ein Gewerbetreibender Dinge in seinem Angebot zusichern und bei Nichterfüllung dann sagen: Pech gehabt, dass der Golf nur 110 PS hat, Sie aber einen Golf mit 150 PS bezahlt haben. Da hätten sie besser aufpassen müssen, ich hab ja (meinen) Irrtum ausgeschlossen.

SO läuft es nicht.
Wenn das Auto mit DWA inseriert wurde und diese in der Anzeige zugesicherte Eigenschaft nicht hat, ist fraglich, ob das Auto mit DWA teurer gewesen wäre bzw. ein vergleichbares ohne DWA günstiger.

Am Ende allerdings zählt nicht, was in der Anzeige steht (siehe Tankstelle: Auf dem Monolith), sondern das, was im finalen Kaufvertrag und finalen Ausstattungsumfang steht und auf der Rg. (Tankstelle: An der Tanksäule und auf der Quittung). Denn das kaufst Du und gibt´s Dich mit dem einverstanden, was Du da als Leistungsumfang kaufst und unterschreibst.
Wenn nichts von DWA im Kaufvertrag steht, ist es korrekt.
Wenn die DWA im Kaufvertrag steht, faktisch aber nicht vorhanden ist, ist es ein Problem für den gew. Verkäufer.

Hier verstehe ich auch Deinen Text oben nicht eindeutig! Was wurde zugesagt und was wäre o.k.???

Im allg. ist es immer sinnvoll, bei sowas einen mit solchen Dingen bewanderten Anwalt einzuschalten, schon deshalb, weil das dem Käufer etwas mehr Gewicht verleiht, als es ein normaler Privatmann in die Waagschale werfen kann.

Danke für die schnelle Info,
in dem Ausstattungspaket wurde auch die Alarmanlage mit angeboten und im Komplettpreis
mit bezahlt nur vorhanden war die nicht, Geld dafür wollen Sie nicht erstatten sondern berufen sich "Irrtum Vorbehalt" ich hätte vor dem Kauf am Fahrzeug überprüfen müssen ob alles vorhanden ist! Unmöglich bei der Vielfalt geht gar nicht? Sie bieten eine Rückabwicklung an, soll ich das annehmen der Wagen hat gerade 150KM gelaufen mit welchen Kosten muss ich rechnen?
LG. kerbe

Steht den die Alarmanlage im Kaufvertrag? Wenn nicht hast du Pech. Wenn ja, hast du auch Anspruch darauf oder auf einen Preisnachlass.

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Danke für die Antworten wir haben uns im guten geeinigt damit ist für mich die Sache erledigt.
Gruß kerbe

Schön, inhaltlich hier aber für den Rest der Mitdiskutanten nicht hilfreich!

"Wir haben uns im guten geeinigt"
heißt dann also vermutlich:
Preisnachlass und Du verzichtest auf die ursprünglich als wichtig erachtete DWA, oder?

WIE Ihr Euch geeinigt habt, darum ging es hier doch die ganze Zeit.
(wir wollen ja keine Summen hören, sondern nur einen konkreteren Hinweis).

Hallo im Angebot stand es, im Kaufvertrag nicht es gab einen Gutschein
Gruß kerbe

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