Neuwagen in WOB wird wegen Mangel nicht heraus gegeben

VW Golf 8 (CD)

Ich schreibe mal hier ins Golf Forum, weil ich einen GTE bestellt habe und mehr als sauer bin.

Mein Auto wurde für KW 52 zugesagt und liegt jetzt bei KW 8. Aber damit befinde ich mich ja in bester Gesellschaft.

Was wir aber nun mit einem Kollegen in der Autostadt erlebt haben, möchte ich Euch nicht vorenthalten.

Er sollte einen Passat GTE bekommen, den ich ihm als Firmenwagen zur Verfügung stelle.

Auslieferung war für den 20.11. vorgesehen in der Autostadt

Mein Kollege reiste mit dem Leihwagen und Familie an, um die Erlebnisabholung zu genießen.

Zuerst lief alles nach Plan. Nur zur vereinbarten Uhrzeit wurde er vertröstet.
Das Ende vom Lied.
Man teilte ihm mit, dass sein Auto nicht ausgeliefert werden kann, weil
DAS NOTRUFSYSTEM defekt ist!!!

Man könne es nicht reparieren und er müsse wieder kommen!!!

Netterweise hat man ihm einen Leihwagen und einen Einkaufsgutschein über 150€ spendiert, bis sein Auto fertig ist.

Damit ist die Sache für VW erledigt.

Nun sind über 2 Wochen um und der Wagen soll am Samstag ausgeliefert werden.
Der Kollege muss erneut nach WOB mit dem Leihwagen (der übrigens Sommerreifen hat), um sein Auto abzuholen.

Alle Versuche VW zu bewegen, den Wagen nach Berlin liefern zu lassen, sind gescheitert!!

Schuldbewusstsein, Fehlanzeige!

Im übrigen hätte er einen 150€ Gutschein für VW Zubehör als Wiedergutmachung erhalten.

Ich bin echt sprachlos und werde mit Sicherheit keinen VW mehr kaufen.

77 Antworten

Sehe ich ähnlich, die meisten Autos die auf den Strassen rumfahren sind schon ein paar Jahre alt und haben noch kein eCall System.

Wenn jetzt auch ein Neuwagen ein paar Wochen mit defekten eCall System rumfährt kommt es darauf wirklich nicht mehr an.

Darum geht es nicht, was ein normal denkender Mensch als praktikabel ansieht.
Es ist gesetzlich vorgeschrieben.
Wer übernimmt die persönliche Verantwortung, wenn jemand aufgrund des ausgefallenen eCall Systems stirbt ?
Bzw. beim Funktionieren des Systems hätte gerettet werden können ?

Zitat:

@Topper-Harley schrieb am 9. Dezember 2020 um 16:23:08 Uhr:


Wenn es bei der Auslieferung auffällt und sofort ein Termin bei einem Händler in meiner Nähe zur Behebung ausgemacht wird, sollte das reichen.

Oder bleibt das Fahrzeug bei Ausfall des Systems direkt stehen oder darf ich im Falle eines Ausfalls nicht mehr oder nur noch bis zur nächsten Werkstatt fahren.

Mir ist bewusst die Auslieferung ist schon was anderes, aber das System ist verbaut, funktioniert aber nicht.

Den Gesetzestext müsste man mal lesen.

Bei allen andern Dingen wie Bremsen, Lenkung, Fahrwerk usw. also Dinge die das tatsächliche Fahren betreffen würde es mir ja einleuchten, aber so?

Es geht halt darum, dass lt. Gesetz ein Fahrzeug mit defektem eCall nicht zugelassen werden darf und auch nicht an den Kunden übergeben werden darf. Da würde VW mit der EU in Teufels Küche kommen...

Deswegen ja meine Frage, wie es gesetzlich zu sehen ist.

System bei Auslieferung vorhanden, jedoch nicht einsatzfähig.

Ob das ein Grund ist das Fahrzeug nicht zu übergeben, das ist die Frage.

Die Zulassung der Baureihe mit dem System besteht ja.

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Mach`s doch einfach so wie ich....!!

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Zitat:

@Topper-Harley schrieb am 9. Dezember 2020 um 18:52:50 Uhr:


Deswegen ja meine Frage, wie es gesetzlich zu sehen ist.

System bei Auslieferung vorhanden, jedoch nicht einsatzfähig.

Ob das ein Grund ist das Fahrzeug nicht zu übergeben, das ist die Frage.

Angesichts der ausreichend dokumentierten Tatsache, dass VW zwischenzeitlich zehntausende Golf 8 wegen genau diesem Problem auf Halde gelegt hatte (Stichwort: Anmieten der Parkplätze des BER zu diesem Zweck), ist das eigentlich keine Frage mehr.

Danke für die Info

Wie die stellen schon wieder Autos am BER ab? Das war doch in Massen Mitte 2018.

Ich habe bis eben davon noch nichts davon gehört.

Zitat:

@Marki_M. schrieb am 13. Dezember 2020 um 22:02:41 Uhr:


Wie die stellen schon wieder Autos am BER ab? Das war doch in Massen Mitte 2018.

Ich habe bis eben davon noch nichts davon gehört.

Nachdem der Flughafen BER mittlerweile in Betrieb ist, dürfte sich das längstens erledigt haben. 😉
Die Paekplätze dort wurden lediglich 2018 vor der Einführung des WLTP-Verfahrens angemietet.

Zitat:

@-Thomas- schrieb am 14. Dezember 2020 um 06:06:48 Uhr:


Nachdem der Flughafen BER mittlerweile in Betrieb ist, dürfte sich das längstens erledigt haben. 😉
Die Paekplätze dort wurden lediglich 2018 vor der Einführung des WLTP-Verfahrens angemietet.

Naja, BER ist zwar jetzt in Betrieb, aber nachdem der grösste Teil Europas im Lockdown ist und ausserhalb Europas meist rigide Einreiseregelungen herrschen, dürfte der Parkplatzbedarf recht gering sein.

Zumindest theoretisch wäre da bestimmt noch was frei.

und wo sollen die Autos so schnell hin gebracht werden wenn es mit der Fliegerei wieder los geht?! Stellplätze scheint es ja nicht wie Sand am Meer zu geben, sonst hätte man nicht diese Lösung gewählt😉

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