Neuwagen in WOB wird wegen Mangel nicht heraus gegeben
Ich schreibe mal hier ins Golf Forum, weil ich einen GTE bestellt habe und mehr als sauer bin.
Mein Auto wurde für KW 52 zugesagt und liegt jetzt bei KW 8. Aber damit befinde ich mich ja in bester Gesellschaft.
Was wir aber nun mit einem Kollegen in der Autostadt erlebt haben, möchte ich Euch nicht vorenthalten.
Er sollte einen Passat GTE bekommen, den ich ihm als Firmenwagen zur Verfügung stelle.
Auslieferung war für den 20.11. vorgesehen in der Autostadt
Mein Kollege reiste mit dem Leihwagen und Familie an, um die Erlebnisabholung zu genießen.
Zuerst lief alles nach Plan. Nur zur vereinbarten Uhrzeit wurde er vertröstet.
Das Ende vom Lied.
Man teilte ihm mit, dass sein Auto nicht ausgeliefert werden kann, weil
DAS NOTRUFSYSTEM defekt ist!!!
Man könne es nicht reparieren und er müsse wieder kommen!!!
Netterweise hat man ihm einen Leihwagen und einen Einkaufsgutschein über 150€ spendiert, bis sein Auto fertig ist.
Damit ist die Sache für VW erledigt.
Nun sind über 2 Wochen um und der Wagen soll am Samstag ausgeliefert werden.
Der Kollege muss erneut nach WOB mit dem Leihwagen (der übrigens Sommerreifen hat), um sein Auto abzuholen.
Alle Versuche VW zu bewegen, den Wagen nach Berlin liefern zu lassen, sind gescheitert!!
Schuldbewusstsein, Fehlanzeige!
Im übrigen hätte er einen 150€ Gutschein für VW Zubehör als Wiedergutmachung erhalten.
Ich bin echt sprachlos und werde mit Sicherheit keinen VW mehr kaufen.
77 Antworten
Zitat:
@wakandara schrieb am 8. Dezember 2020 um 10:10:45 Uhr:
Zitat:
@Faissliehwt schrieb am 8. Dezember 2020 um 09:22:05 Uhr:
Wird bei einer Heizungsanlage ein Rohr oder Anbauteil nicht mit der Anlage geliefert, weil vergessen oder so, steht am nächsten Morgen ein Lieferant mit Expresszustellung auf der Baustelle. Solche Beispiele gibt es immer, wenn zugesagte Termine verpasst werden, aber man aus vertraglichen Gründen liefern muss. Wieso nun die Firma X für dieses Versäumnis aufkommen muss und nicht die Firma VW, verstehe ich nicht. Beide haben es gleich weit zueinander. VW könnte einen kleinen Spediteur engagieren, der das Auto in ein Berliner Autohaus bringt. Aber man spekuliert halt so, dass der Kunde ja sein Produkt haben möchte, Geld wird wohl auch schon geflossen sein. So gesehen kann sicg VW zurücklehnen im Wissen, dass das Gegenüber dann Schritte setzen muss. Und das ist arrogant. Und deswegen wäre ein Hersteller für mich raus. Ware nicht rechtzeitig abliefern können und der Kunde muss zwei Mal abholen. No go.
Unpassender Vergleich, da VW ja nichts vergessen hat. Im Rahmen der Übergabe bei der Auslieferung wurde ein Defekt festgestellt; aus gesetzlichen Gründen durfte das Fahrzeug nicht übergeben werden.
Okay, wenn es besser ist, etwas nicht ausliefern zu können, weil es den Vorschriften nicht entspricht, als es vergessen zu liefern. Dann mag so sein.
Ich sehe es halt so, dass der Leihwagen nur als Kompensation dafür gegeben wurde, dass der Kunde ja kein Fahrzeug erhalten hat, um nach Hause zu reisen. Irgendwie muss er ja aus Wolfsburg wegkommen. Dass es eine Blankozustimmung zu allen folgenden Vorgängen ist, hätte ich als geprellter Kunde nicht gedacht.
Schön für VW, dass es auf so treue Gefolgsleute zählen kann, die alles hinnehmen. Ich würde es nicht. Nicht bei VW, nicht bei einem Multimediaprodukt, nicht bei einer Haustechnikanlage und nicht bei Möbeln oder einer Grosslieferung Pflanzen. Wenn der Hersteller/Händler die Ware nicht zum vereinbarten Termin liefern kann, ist er in der Pflicht und nicht der Käufer, der rechtzeitig auf der Matte stand. Aber wie gesagt, schön für eine Firma, wenn die Käufer alles akzeptieren.
Zitat:
@Faissliehwt schrieb am 8. Dezember 2020 um 11:14:23 Uhr:
Zitat:
@wakandara schrieb am 8. Dezember 2020 um 10:10:45 Uhr:
Unpassender Vergleich, da VW ja nichts vergessen hat. Im Rahmen der Übergabe bei der Auslieferung wurde ein Defekt festgestellt; aus gesetzlichen Gründen durfte das Fahrzeug nicht übergeben werden.
Okay, wenn es besser ist, etwas nicht ausliefern zu können, weil es den Vorschriften nicht entspricht, als es vergessen zu liefern. Dann mag so sein.
Ich sehe es halt so, dass der Leihwagen nur als Kompensation dafür gegeben wurde, dass der Kunde ja kein Fahrzeug erhalten hat, um nach Hause zu reisen. Irgendwie muss er ja aus Wolfsburg wegkommen. Dass es eine Blankozustimmung zu allen folgenden Vorgängen ist, hätte ich als geprellter Kunde nicht gedacht.
Schön für VW, dass es auf so treue Gefolgsleute zählen kann, die alles hinnehmen. Ich würde es nicht. Nicht bei VW, nicht bei einem Multimediaprodukt, nicht bei einer Haustechnikanlage und nicht bei Möbeln oder einer Grosslieferung Pflanzen. Wenn der Hersteller/Händler die Ware nicht zum vereinbarten Termin liefern kann, ist er in der Pflicht und nicht der Käufer, der rechtzeitig auf der Matte stand. Aber wie gesagt, schön für eine Firma, wenn die Käufer alles akzeptieren.
Ich weiß nicht was du daran nicht verstehst aber es ist ein himmelweiter Unterschied ob "etwas nicht ausliefern zu können, weil es den Vorschriften nicht entspricht" und "nicht ausliefern dürfen, da das Fahrzeug nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht und daher keine Zulassung bekommt" 🙄
Leihwagen + 150 € Gutschein. Alles andere können wir als Außenstehende nicht beurteilen, wir wissen ja nicht was in der Autostadt vereinbart wurde...
Weiß nicht warum du jetzt wie die ewige Leier vom "dummen VW Kunden" anfängst nur weil du Kontra zu deinen absolut überzogenen Vorstellungen bekommst.
Der Hersteller ist in der Pflicht ja; der Kunde hat eine Kompensation erhalten und es wurde aller Wahrscheinlichkeit nach eine erneute Übergabe vereinbart. Da ist es ziemlich billig, dass du VW vorbei an allen sachlichen Argumenten auf Krampf schlechtredest.
Ein Auto lässt sich nun mal nicht einfach einpacken und per DHL nach Berlin verschicken...
Wäre es denn nicht eine Option, das über den Händler zu machen? Also über den Händler die Auslieferung an ihn zu erreichen und auf die Mehrkosten evtl. nochmal einen Nachlass zu bekommen? Umsonst wird das wohl nicht werden, aber wenn es so schlimm ist, die paar Kilometer nochmal zu fahren ...
Dinge passieren, ist ärgerlich, aber ist so. Deswegen hat VW nicht nur einen Leihwagen gestellt (vermutlich mit ausreichend Freikilometern) sondern außerdem eine Kompensation in Form eines Gutscheins ausgegeben.
Vielleicht sollte man mal ein paar Dinge bedenken:
- der Mitarbeiter hat das Auto nicht bekommen, aber dank Leihwagen ist er weiterhin mobil
- ein Auto kann man nicht einfach wie ein DHL Paket an die Packstation liefern .. da dürfte der Aufwand recht hoch sein den einzeln zu einem Händler zu schicken
- abgesehen von der Zeit das man ggf 2x anreisen darf, ist aus meiner Sicht kein grösserer finanzieller Schaden entstanden
Ich kann den Ärger verstehen, aber nun so ein riesen Faß aufmachen bringt das Auto auch nicht schneller bei.
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Ist mit diesen Thred wie bei Corona:
- Keine Kontakte mehr und Corona ist weg.
- Keine Kommentare mehr und der Thread ist in den Tiefen dieses Forums verschwunden.
Vieles kann so einfach sein....und ich beginne ab sofort damit..!!
Einen Leihwagen Ende November mit Sommerreifen rauszugeben, ist definitiv sicherer wie die defekte Notrufeinrichtung. Wenn man auf der ausrutscht, oha.
Sorry, der musste sein.
Es wird oft von einer idealen Situation aus gegangen.
Die gibt es aber in der Realität selten.
Vielleicht war gerade kein anderer Wagen da, aber das war kein Problem, weil bis jetzt sowieso keine winterlichen Fahrverhältnisse waren.
Vielleicht wurde sogar angeboten, das man Winterreifen aufzieht, aber der Kunde wollte nicht warten.
Nicht immer nur das Schlechteste annehmen!
Ich gehe davon aus, das Kunden Service Mitarbeiter normalerweise dem Kunden helfen wollen.
Aber die können nicht zaubern, die können nur das anbieten, was sie zur Verfügung haben.
Und es gibt nie einen unbegrenzten Ermessensspielraum.
Alles muss auch nachvollziehbar begründbar sein, denn normalerweise muss man im Berufsleben auch seinen Vorgesetzten Rechenschaft ablegen.
Ich habe 2018 ein ähnliches Erlebnis. Wollte den ersten Dienstwagen abholen, habe ich aber aufgrund eines Defektes nicht erhalten (hinterher hat sich herausgestellt, das wohl ein Magnetventil defekt war). Damals hat sich VW jedoch vorbildlich verhalten. Neben einen kostenfreien Leihwagen konnte ich mir Zubehör aussuchen. Habe für meinen Variant damals die Dachträger gewünscht und auch erhalten. Für den Tag in der Autostadt habe ich noch einen Verzehrgutschein erhalten. Nachdem sich nach 4 Wochen immer noch nichts getan hatte, hat VW noch die Deluxe-Auslieferung mit Übernachtung im Ritz-Carlton sowie Verzehrgutscheine für Ich meine 150 Euro sowie einen Warengutschein von ebenfalls 150 Euro draufgelegt. Zudem wurde der Leihwagen auf einen Aufi A4 upgegraded. Da hat sich aber mein Händler auch mit reingehängt. Nach knapp 8 Wochen konnte ich dann meinen Wagen in WOB abholen.
Natürlich musste ich auch zweimal Für die Anreise bezahlen, der Gegenwert im Sinne der Entschädigung passte mir aber. Und: für die Abholung dürfen wir Urlaub einreichen, weil die Abholung in WOB bei uns als Privatvermögen abgesehen wird. Somit habe ich meinen Arbeitgeber auch nicht „gefehlt“.
Die kulante Verhaltensweise kann aber auch mit unserem Grosskundenstatus zusammen hängen. Das kann ich natürlich nicht sagen.
Die Verzögerung war zwar ärgerlich, die Rennerei dazwischen auch aber alles in allem fühlte ich mich letztlich dann doch fair behandelt.
Das würde jeder pragmatisch denkende Mensch so sehen, das es sich ohne Notrufsystem auch geht. Aber es gibt Gesetze, die einzuhalten sind.
Deswegen darf nicht ausgeliefert werden, wenn das nicht zuverlässig funktioniert.
Es ist nicht überall eine Weltverschwörung oder ein Riesen Skandal dahinter, nur weil einem gerade was nicht passt.
Zitat:
@maaaaac schrieb am 9. Dezember 2020 um 14:02:46 Uhr:
Und: für die Abholung dürfen wir Urlaub einreichen, weil die Abholung in WOB bei uns als Privatvermögen abgesehen wird. Somit habe ich meinen Arbeitgeber auch nicht „gefehlt“.
Dein Arbeitgeber spart durch die Abholung in der Autostadt Geld ein und lässt euch einen Tag Urlaub für die Abholung einreichen?
Ganz schön dreist.
Ich würde meinen Arbeitgeber freundlich darauf hinweisen, dass ich für die Abholung meines Dienstwagen selbstverständlich keinen Urlaub nehmen werde. Wenn ihm das nicht passt, kann er entweder den Wagen zum Händler liefern lassen oder zu mir direkt nach Hause.
Ich musste noch nie für die Abholung eines Dienstwagens meine private Zeit nutzen.
Das ist kein Privatvergnügen sondern Arbeit.
Wenn es bei der Auslieferung auffällt und sofort ein Termin bei einem Händler in meiner Nähe zur Behebung ausgemacht wird, sollte das reichen.
Oder bleibt das Fahrzeug bei Ausfall des Systems direkt stehen oder darf ich im Falle eines Ausfalls nicht mehr oder nur noch bis zur nächsten Werkstatt fahren.
Mir ist bewusst die Auslieferung ist schon was anderes, aber das System ist verbaut, funktioniert aber nicht.
Den Gesetzestext müsste man mal lesen.
Bei allen andern Dingen wie Bremsen, Lenkung, Fahrwerk usw. also Dinge die das tatsächliche Fahren betreffen würde es mir ja einleuchten, aber so?