Neuwagen Golf TSI DSG zu verkaufen!
Hallo liebe Golf-Gemeinde!
Bin sonst im Caddy-Forum unterwegs und wende mich nun heute erstmals an Euch mit folgender Geschichte. In unserer Familie wurde im April ein neuer Golf bestellt, der nun vor ca. einer Woche beim Händler eingetroffen ist. Leider ist der Besteller des Fahrzeugs letzte Woche verstorben, und auch sonst hat niemand in der Familie Interesse an dem Golf. Wie Euch vielleicht bekannt ist, verlangt der Händler bei Nichtabnahme 15% vom Kaufpreis des Neuwagens von den Angehörigen.
Nun meine Frage: Hat vielleicht jemand von Euch oder in eurem Bekanntenkreis Interesse an dem Fahrzeug? Für den Golf ist ein Hauspreis ausgehandelt, den der Händler weitergeben würde. Das Fahrzeug kann aber auch finanziert werden. Somit eine Gelegenheit, die langen Lieferzeiten (7 Monate bei diesem Golf) zu umgehen. Standort des Fahrzeugs ist im Landkreis Görlitz in den neuen Bundesländern.
Hier die Daten:
Golf 1.4 TSI 90KW DSG Comfortline
4 Türen, Sitze schwarz
Farbe United-Grey
Climatronic
Licht und Sicht
Navi RNS 310
MuFu-Lenkrad mit Schaltwippen
Scheiben hinten abgedunkelt
Atlanta-Alus
NSW,Ablagenpaket,GRA
Winterpaket
Listenpreis liegt bei ca. 27000 Euro
Alle weiteren Daten sowie den genauen Kaufpreis bitte per PN erfragen.
Bitte nur ernstgemeinte Zuschriften! Die Situation ist schon schlimm genug für alle Beteiligten.
LG
Blechtreiber
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von tobias2k
Dafür gibts extra ein "Biete Volkswagen" Unterforum.
da liest nur kaum einer
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67 Antworten
Hallo!
Natürlich müssen wir dem Händler den Wagen nicht abnehmen, aber eben die besagten 15% als Schadenersatz zahlen. Ich denke mal, daß diese Regelung in allen Autohäusern gleich sein wird.
LG
Blechtreiber
Zitat:
Original geschrieben von veri83
Das ist schon klar das der Händler das Auto auch wieder los werden will aber die Angehörugen müssen den Wagen nicht abnehmen.
In welchem Autohaus arbeitest Du?
Wenn da nämlich alle so Begriffstutzig sind wie Du,werde ich diese Werkstatt wohl lieber meiden.
Hallo!
Da sich bis jetzt leider noch kein Käufer gefunden hat, hole ich das Thema noch mal nach oben. Der Golf steht immer noch beim Händler und wartet auf einen Interessenten, der Gefallen an diesem sicherlich genialen Auto findet. Also ran an die Tastatur, der Kaufpreis ist verhandelbar!
LG
Blechtreiber
Hallo!
Hole die Geschichte noch mal nach oben, da wir immer noch einen Käufer für den Golf suchen. Da denkt man, so ein Golf mit TSI und DSG ist ein begehrtes Auto, aber wenn man mal wirklich so ein Auto zu einem guten Preis verkaufen möchte, sieht die Sache leider ganz anders aus. Mal sehen, ob es doch noch klappt!
LG
Blechtreiber
Echt komisch, alle sind am rumjammern wie lange die Lieferzeit ist. Aber wenn mal einer da steht, will ihn keiner😕
@Blechtreiber
Dann stellt das Auto doch bei Ebay, Autoscout und Mobile ein...da werden eher Autos gekauft als hier in Foren meinst nicht?!
Oder nehmt das Auto einfach und verkauft es dann gleich selber bevor ihr die 15% unnötig zahlen müsst.
Denn das Geld muss ja anscheinend da gewesen sein wenn der Verstorbene Bar zahlen wollte, somit sollte auch der Erbende das Geld dazu haben und dann einfach das Auto verkaufen anstatt 3000€ unnötig vom Fenster rauswerfen.
Hallo!
Zitat:
Oder nehmt das Auto einfach und verkauft es dann gleich selber bevor ihr die 15% unnötig zahlen müsst.
Denn das Geld muss ja anscheinend da gewesen sein wenn der Verstorbene Bar zahlen wollte, somit sollte auch der Erbende das Geld dazu haben und dann einfach das Auto verkaufen anstatt 3000€ unnötig vom Fenster rauswerfen.
Wenn wir das Auto selber kaufen, hat es dann schon mal eine Erstzulassung und ist kein Neuwagen mehr. Und wie "einfach" sich so ein Auto verkaufen lässt, erleben wir ja gerade selber! Ganz abgesehen vom Wertverlust, den ein Neuwagen nun mal hat, wenn er erst mal vom Hof des Händlers gefahren ist.
LG
Blechtreiber
Du musst den Golf ja nicht anmelden.
Auch mein Tipp. Schalte eine Anzeige bei Autoscout24, mobile und bei ebay....
Aber wieso dann deshalb 3000€ dem Händler schenken?! Ausserdem habt ihr gleichzeitig dafür den Golf 5 los!!
Also Golf 5 drangeben, Golf 6 mit den Kurzzeitkennzeichen zu euch mitnehmen und dann verkaufen ohne Ersthalter...und auf den Preis wo ihr draufzahlt hast du dann 3000€ Spanne.
So locker sitzt das Geld derzeitig in D einfach nicht mehr. Der Standort von dem Wagen, direkt an der polnischen Grenze ist auch ein Stolperstein. Hatte vor wenigen Monaten auch ein Fahrzeug zu verkaufen und habe es Bundesweit inseriert. Die ernsthaften Interessenten kamen alle nur aus einem Radius von 120 km um den Fahrzeugstandort (FFM) und speziell dann aus Bayern. Allerdings war das ein Gebrauchter für 15TEUR. Bei deutlich über 20TEUR und 600 und mehr km Anfahrt aus HH, Rheinland, Rhein-Main-Gebiet und Stuttgart sieht die Welt einfach anders aus.
Grundsätzlich ist eine Anzeige bei den großen Suchmaschinen aber besser als MT um das Auto los zu werden.
Hallo!
Die Idee, das Auto selber zu kaufen und nicht anzumelden finde ich auch ganz gut. Dieser Weg wäre sicherlich der beste, um nicht ganz so viel Geld zu verlieren. Da habt Ihr wirklich recht. ABER das Fahrzeug wäre in diesem Fall nicht versichert, da ja keine Zulassung erfolgt ist. Und wenn uns dann jemand das Auto aus der Garage klaut, gibts keinen Cent von irgend einer Versicherung. Der finanzielle Verlust wäre in diesem Fall nicht auszudenken. Habt Ihr darüber schon mal nachgedacht? Bin offen für alle Vorschläge!
LG
Blechtreiber
Zitat:
Original geschrieben von Blechtreiber
Hallo!Die Idee, das Auto selber zu kaufen und nicht anzumelden finde ich auch ganz gut. Dieser Weg wäre sicherlich der beste, um nicht ganz so viel Geld zu verlieren. Da habt Ihr wirklich recht. ABER das Fahrzeug wäre in diesem Fall nicht versichert, da ja keine Zulassung erfolgt ist. Und wenn uns dann jemand das Auto aus der Garage klaut, gibts keinen Cent von irgend einer Versicherung. Der finanzielle Verlust wäre in diesem Fall nicht auszudenken. Habt Ihr darüber schon mal nachgedacht? Bin offen für alle Vorschläge!
LG
Blechtreiber
Dafür würde es sicher eine Lösung geben.
Das Auto würde trotzdem an Wert verlieren und je nach Garage wäre das auf Dauer für die Technik auch nicht gut.
Bietet es doch erstmal über die großen Suchmaschinen an. Wenn es dann ernsthafte Kaufinteressenten z.B. in den großen Westdeutschen Ballungszentren geben sollte kann man sich Gedanken machen wie das KFZ z.B. dorthin kommt. Also so würde ich es probieren.
Hallo, so wie es z.B. in mobile aussieht, wirst Du realistisch ca. 20 T€ bekommen. Bei einem Listenpreis von 27T abzügl. geschätzten 3T Rabatt ist der Verlust von mehr als 3T sehr wahrscheinlich. Ob sich in diesem Zulassungsjahr noch jemand auf einen Kauf einlässt, ist zudem mehr als fraglich. Die folgenden Wintermonate mit der zu erwartenden Absatzkrise für Neuwagen üben zusätzlichen Preisdruck aus.
Warum solltest Du diese Risiken tragen?
Ob Du als Erbe Vertragsstrafe zahlen musst, wird nur ein auf Vertragsrecht spezialisierter Anwalt feststellen können. Den solltest Du auch langsam mal fragen. Nach einem Bauchgefühl oder Gerechtigkeitsempfinden lässt sich der Fall sicher nicht beurteilen. Der Anwalt sagt Dir sich auch vorher was es kostet. Allerdings gibt es da auch Ermessensspielräume und somit unterschiedliche Honorare.
Vielleicht stelltst Du mal abschließend dar, wie die Sache ausgegangen ist.
MfG Peter
Zitat:
Original geschrieben von piotor
Ob Du als Erbe Vertragsstrafe zahlen musst, wird nur ein auf Vertragsrecht spezialisierter Anwalt feststellen können. Den solltest Du auch langsam mal fragen. Nach einem Bauchgefühl oder Gerechtigkeitsempfinden lässt sich der Fall sicher nicht beurteilen. Der Anwalt sagt Dir sich auch vorher was es kostet. Allerdings gibt es da auch Ermessensspielräume und somit unterschiedliche Honorare.
Es gibt mittlerweile eine feste Beratungsgebühr bei Anwälten damit die Kosten am Anfang im Rahmen bleiben.
Diese ist je nach zeitlichem Aufwand der Prüfung und Beratung in zwei oder drei Stufen gestaffelt und ist unabhängig vom Streitwert.
Ich glaube, dass im aktuellen Fall eine anwaltliche Beratung nicht mehr als 180,- € inkl. MwSt. kosten dürfte.
Hab das vor ein paar Wochen selbst in Anspruch genommen und musste aufgrund vom Aufwand allerdings 320,-€ bezahlen.
Die andere Frage ist ja die, ob der Erbe oder die Erben nicht eine Rechtsschutz haben und wenn ja zahlt die?
das reugeld wirst du als erbe zahlen müssen, das ist gängige rechtspraxis.
es wirkt zwar unfair, allerdings sollte man das ganze auch mal anders betrachten:
hätte der erblasser den kauf zu lebzeiten abgeschlossen hätte der TE so oder so
den wagen geerbt bekommen. ich verwehre mich ein wenig zu sagen, die erben
"verlieren" hier was, sie sind rechtsnachfolger des erblasser und treten an seine
stelle, der wertverlust wird dadurch nicht höher.
außerdem sollte man sich fragen wem es eher zuzumuten ist den wagen zu übernehmen,
warum sollten die erben alle boni einstreichen können, die gläubiger, die in keinerlei
konnex zum verstorbenen stehen, sollen aber dessen negativa übernehmen?