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Neuer BMW Navigator VI ohne Händlerrechnung zur Reparaur - Wie?

BMW
Themenstarteram 24. Juli 2017 um 11:44

Hallo zusammen!

Ich habe mir vor kurzem von Privat über eBay einen nagelneuen BMW Navigator VI gekauft. Er war/ist definitiv nagelneu und unbenutzt, war auch noch original eingeschweißt. Nun habe ich jedoch sehr viele Probleme damit (ich nutze bisher einen Navigator V und bin nun auch erst mal wieder zu diesem zurück). Heute habe ich daher beim Garmin-Support angerufen und nachdem wir alles durch hatten, was man über diesen Weg durchnehmen kann, kam der Supporter zu dem Schluß, ich solle das Gerät zur Überprüfung einsenden. Allerdings könne ich dies nur über den BMW Händler machen, über den ich es bezogen habe. Und genau dies ist mein Dilemma, da ich es ja von Privat gekauft habe von jemanden, der es gewonnen hat. Ich habe daher freundlich meinen BMW Händler gefragt, ob ich das Gerät über ihn einsenden könnte, was er verneint hat.

Gibt es irgendeine Möglichkeit, wie ich dieses Gerät nun in den Service bekomme? Gilt nicht eine grundlegende, 1-jährige Herstellergarantie unabhängig von einem Kaufbeleg?

Besten Dank vorab und sonnige Grüße,

RemigiusK

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49 Antworten

Ich habe mir letzte Woche den Navigator VI gegönnt.

Ich kommen noch nicht ganz zurecht mit dem Gerät, es hat mich ein paar Mal in die falsche Richtung geschickt und nicht weiter auf der von mir eingegebenen Route. Ich war plötzlich wieder auf dem Heimweg. statt von Kempten Richtung Bad Tölz dann wieder kurz vor Lindau. :mad: Ich vermute aber, dass ich etwas falsch eingegeben hatte. Hat jemand Erfahrung sammeln können mit dem Gerät?

Ich wollte mir einen Bluetooth Kopfhörer zulegen, im Media-Markt hat dann ein Verkäufer gemeint, Garmin unterstütze nur die im Helm fix montierten Systeme.

Ist das so oder weiss jemand einen In-ear Kopfhörer, der kompatibel ist und vom Gerät erkannt wird?

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Navigator VI' überführt.]

Die Garmin-Geräte und damit auch die BMW-Navigatoren korrigieren teilweise selbstständig die gefahrene Route, z.B. wenn ein Wegepunkt etwas abseits der eigentlichen Route etwas ungenau in einer Seitenstraße gesetzt wurde. Dann wird dieser Wegepunkt verworfen und automatisch der nächste angesteuert, es wird also nicht stur darauf bestanden, diesen auch anzufahren wie bei anderen Navis. Deshalb kann es natürlich auch vorkommen, wenn sich die Routenführung kreuzt, dass dann auf den Heimweg umgeschwenkt wird. Route ohne sich kreuzende Strecken planen oder entsprechend aufteilen. Basecamp ist eine tolle Planungssoftware, erfordert allerdings ein wenig Einarbeitung, dann ist es genial.

Zum BT-Headset würde ich den Aussagen von Mediamarktmitarbeitern nicht unbedingt viel Glauben schenken.

Solange das Headset das A2DP-Profil unterstützt sollte eine Verbindung möglich sein. Im Zweifel Navigator mitnehmen und im Laden ausprobieren.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Navigator VI' überführt.]

Hast Du die Wegpunkte manuell gesetzt oder auf dem PC mit Basecamp?

Wenn man z.B. auf einer 4-spurigen Strasse den Wegpunkt auf die Gegenspur setzt statt auf die gewünschte Fahrtrichtung, kommen auch lustige Wegführungen bei raus.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Navigator VI' überführt.]

Da hilft bei der Eingabe nur einen großen Kartenmaßstab zu nehmen und genau auf die dann zu sehende Route zu achten.

Bei meinem Navig. V funktionierte die Verbindung zum Nicht-Garmin-Headset einwandfrei. Beim VI hab ich nur das Telefon darüber mal gekoppelt, gung auch.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Navigator VI' überführt.]

Das mit der Kreuzung ist mir vermutlich am Samstag im Schwarzwald passiert, so habe ich es mir zumindest erklärt. Da war ich plötzlich auch schon wieder auf dem Rückweg.

Aber dass ich mitten in der Fahrt auf einer geraden Strecke in Zielrichtung plötzlich zum Wenden aufgefordert werde und dann über Schleichwege zurück nach Hause geleitet werde, dürfte doch nicht passieren.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Navigator VI' überführt.]

am 21. Juni 2017 um 18:00

n Abend,

mir ging es beim Navigator VI mal ähnlich bei einer Rundtourplanung. Er hat mich dabei nach wenig hundert Metern

immer wieder entgegengesetzt geschickt. Da ich ihn aber erst seit kurzem habe kann es auch ein

Anwendungsfehler meinerseits gewesen sein. Bei direkter Routenführung hatte ich das bisher nicht.

Zum Thema Headset habe ich folgendes in der Anleitung gefunden da die beiliegende etwas dürftig ist.

Hinweis: Zur drahtlosen Wiedergabe einer hochwertigen Audioausgabe können Sie ein Bluetooth Headset anschließen das das A2DP - Profil unterstützt.

Wenn Du noch Anleitung zur Einrichtung benötigst ... sag Bescheid.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Navigator VI' überführt.]

Ist meistens ein Eingabefehler. Mein älteres Modell wollte mich in der Schweiz ständig auf die Autobahn schicken. Führte auch manchmal von der Straße runter, 200 m Feldweg und dann wieder auf die Straße. Ich hatte die Wegpunkte leicht falsch gesetzt.

Speichert euer Navigator VI eigentlich die gefahrene Höchstgeschwindigkeit dauerhaft? Meiner nur bis zum nächsten Ausschalten - Programmierungsfehler.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Navigator VI' überführt.]

Ich verwende den Navigator VI mit einem normalen Sena Headset, funktioniert einwandfrei. Mediamarkt erzählt Kappes. Bluetooth ist ein Standardprotokoll, warum sollte das nur mit fest verbauten Systemen laufen?

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Navigator VI' überführt.]

Ich habe mir jetzt von Cardo das Bluetooth Set bei Polo gekauft, aber noch nicht im Helm eingebaut. Bin mal gespannt.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Navigator VI' überführt.]

Eine grundlegende Garantie gibt es nicht, Garantie ist eine freiwillige Leistung.

Was Du meinst ist die gesetzliche Gewährleistung (oder nannte sich das Sachmangelhaftung? Irgendwann hat sich der Begriff geändert und ich kann mir nie merken welcher gerade der aktuelle ist), diese gilt 2 Jahre für Schäden die beim Gefahrenübergang (Kauf) schon vorhanden waren (unterschied zur Garantie, die kommt auch für Schäden auf die erst später entstanden) wobei die Beweislast das anfangs beim Hersteller und dann beim Verbraucher liegt (und hier ist es natürlich für einen Hersteller nahezu unmöglich oder unwirtschaftlich dies zu beweisen). Dafür braucht man aber natürlich einen Nachweis wann der Gefahrenübergang stattgefunden hat und dies ist eine Rechnung, Lieferschein oder ähnliches. Wenn Du keine Rechnung hast kannst Du nicht nachweisen wann der Gefahrenübergang war und damit kannst Du nicht nachweisen das Du innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung bist. Auch bei einem Gewinn sollte es eigentlich ein Dokument geben das dieses beweißt, falls Du dieses nicht mit bekommen hast ist das natürlich dumm und leider auch Dein Pech. Aus diesem Grund sind die Preise bei einem Privatverkauf dieser Art auch deutlich niedriger als bei einem Händlerkauf um dieses "Risiko" zu entschädigen...

Alles richtig, nur gibt es den Navigator VI noch nicht seit Jahren. Aus der Erinnerung heraus ist der im Jan. oder Febr. erst auf den Markt gekommen.

Vielleicht würde ich hier den Verkäufer mal anrufen und fragen, wo er das Teil gewonnen hat. Und auf dem Weg dann den verkaufenden Händler ermitteln.

Manchmal hilft aber auch ein Softwareupdate. Bei meinem VIer ist auch ein Softwarefehler, bei BMW beanstandet, an Garmin weiter gegeben und soll mit dem nächsten Update ausgemerzt werden.

Themenstarteram 24. Juli 2017 um 12:09

Hallo BlackFly,

danke für die Erläuterung, absolut nachvollziehbar. Da es den Navigator VI jedoch erst seit gut 6 Monaten überhaupt im Handel gibt, liegt dieser doch ohnehin innerhalb der Gewährleistung, oder sehr ich das falsch? Wenn das Teil jetzt 3 Jahre bereits im Handel wäre, dann könnte ich das verstehen.

Viele Grüße,

RemigiusK

Themenstarteram 24. Juli 2017 um 12:12

Hallo PeterBH,

welcher Fehler ist das bei Deinem Navigator VI? Die Fehlerliste bei meinem ist ziemlich lang und da ich selbst in der IT arbeite, bezweifele ich eher einen Hardwaredefekt sondern vermute tatsächlich Fehler in der Firmware. Aber ausschließen kann ich es natürlich trotzdem nicht.

Gruß,

RemigiusK

Korrekt, wenn es das Gerät noch nicht so lange gibt sollte es eigentlich nicht das Problem sein. Wie genau die Rechtslage in dem Fall ist kann ich nicht beurteilen, ich weiss aber das in so einem Fall oftmals auf den Kaufbeleg verzichtet wird. Kann aber auch sein das trotzdem darauf bestanden wird um zu verhindern das Diebesgut auf diesem Weg umgetauscht wird, aber wie gesagt kenne ich mich damit dann doch nicht genug aus um eine zuverlässige aussage zu treffen.

Schonmal bei einem anderen Händler probiert und wenn der nach einer Rechnung fragt auf den Sachverhalt mit der kurzen Marktverfügbarkeit hingewiesen?

Zu dem eigentlichen Problem: Man kann bei den Garmin Geräten die Software auch neu installieren, ist das schon mal versucht worden? Das muss aber normalerweise auch mit dem Hersteller gemacht werden der die nötigen Files dafür zur Verfügung stellt. Kann aber natürlich auch sein das Garmin die gar nicht hat wenn das gerät als BMW verkauft wird.

PS: Ich hatte bei einem Garmin Nüvi auch einen "irreparablen Softwarefehler" (was auch immer das sein soll) laut deren Support woraufhin mir von denen ein Umtausch angeboten wurde mit rabattiertem Neupreis der allerdings schon über den Internetpreisen für das Gerät lag...

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