Neuer A6 im parkenden Zustand "getötet"
Heute morgen um kurz vor 7 der Anruf von der Polizei. Ihnen ist jemand ins Auto gefahren. Direkt an der Straße vor der Haustür. Alles andere sieht man auf den Fotos. Unser schöner A6 wurde im parkenden Zustand über einen Meter nach vorne geschoben (automatik) gegen einen Holzfosten.
Alles mehr als scheiße. Eure Tips und Kommentare zum weiteren vorgehen wären sehr nett. Er ist gerade schon von Audi abgeschleppt worden. Fahrzeug ist gerade mal 3 Monate alt und hat erst 4000KM auf der Uhr. Wie hoch schätzt ihr den Schaden? Wie würdet ihr vorgehen? Anwalt ist klar, aber wie gut stehen die Chancen, bei einem so jungen Auto mit meinem so hohen Schaden einen Neuwagen bestellen zu dürfen und das Geld von der VErsicherung zu bekommen? Lasst euch einfach mal aus was euch dazu einfällt.
http://www.audi4ever.at/tb/auto.php?auto=3699&type=0&user=
58 Antworten
Ja, also das Teil wird wohl nicht mehr auf einer deutschen Straße fahren. Das hat jetzt den Todesstoß bekommen 🙂
Zitat:
Original geschrieben von ABT_AS3
Um mal wieder etwas "ontopic" zu werden hab ich eben nochmal ein paar mehr Bilder rein gemacht, unter anderem welche vom Gegner
oha! hätte sich wohl besser angeschnallt, der junge!
auch mein beileid, hatte kürzlich was ähnliches - nur saß ich da noch im fahrzeug an einer roten ampel wartend, als jemand hinten angeklopft hatte.. 🙄
Ich will jetzt nicht beim zu erwarteten Reparaturpreis mitraten, ist am Ende eh im teurer als wie ich dachte.
Zum Thema Mietwagen/Ausfallentschaedigung:
Bei einem Unfall muss Dich der Unfallgegner so stellen als waere der Unfall nicht passiert (ist absurd, aber das ist der Grundsatz). Also hast Du Anspruch auf einen Mietwagen gleicher Art. Beachten musst Du das Du eine Schadenminderungspflicht hast, darfst also nicht den erst besten nehmen sondern muss bei 2-3 Vergleichen den billigsten nehmen. Ich wuerde Dir empfehlen evtl. Internet Angebote auszudrucken. Kosten die Dir wegen des Mietwagens nicht entstehen musst Du Dir anrechen lassen. Das waere z.B. wenn Dein Auto nicht Vollkasko versichert ist, der Mietwagen aber schon oder das Thema Wertverlust. Bei Anmietung eines KFZ in einer niedrigeren Klasse wird auf die Anrechnung verzichtet. Aber Vorsicht: Wenn Du mit dem Mietwagen so wenig faehrst das Taxifahrten billiger gewesen waeren, bleibst Du auf einem Teil Deiner Kosten sitzen.
Eine Ausfallentschaedigung steht Dir auch zu wenn Du nicht reparierst. Entscheidend ist das Du Dein Fahrzeug nicht nutzen kannst. Deine Kosten laufen aber weiter und ob Du mit dem Rad, der Bahn oder dem Auto der Oma faehrst ist egal.
Hauefig wird der Unfallwagen verkauft und die Suche dauert halt seine Zeit. Allerdings geht das nicht ewig. Bei Gebrauchtwagen zahlt die Versicherung glaube ich maximal 2 Wochen. Bei Neuwagen weiss ich nicht ob es eine andere Regelung gibt.
Ueberhaupt, den A6 zum Restwert verkaufen plus Schaden laut Gutachten plus Kleinigkeiten, mit ein bisschen Glueck hast Du Deinen Neuwagen zusammen, oder fast.
Zitat:
Eine Ausfallentschaedigung steht Dir auch zu wenn Du nicht reparierst. Entscheidend ist das Du Dein Fahrzeug nicht nutzen kannst.
Sorry, aber das ist Unsinn. Für den Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung muss ein tatsächlicher Ausfall des unfallbeschädigten Fahrzeuges nachgewiesen werden (OLG Oldenburg zfs 1997, 173). Ein Anspruch auf fiktive NNutzungsausfallentschädigung scheidet grundsätzlich aus (BGH VersR 1976, 874). Der konkrete Nachweis wird je nach Schadensabwicklung erbracht: ganz grobe Übersicht:
Bei Reparatur ist für die Bemessung der Ausfalldauer grundsätzlich der Zeitraum zwischen Unfall und Reparaturende maßgelblich. Der Nachweis erfolgt über die Reparaturrechnung. Bei fiktiver Abrechnung, d.h. nach Gutachten, erfolgt der Nachweis durch Vorlage von Fotos bzw. Wiedervorstellung beim Gutachter, da eine fachgerechte Reparatur nachgewiesen werden muss. Bei Totalschaden entscheidet die im Gutachten festgesetzte Wiederbeschaffungsdauer - es sei denn, es kann ein längerer Zeitraum nachgewiesen werden; Nachweis erfolgt durch Vorlage der Neuzulassung (Zulassungsbescheinigung).
Das war aber nur ein grober Überblick. Gibt da noch diverse Nuancen.
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@abt_AS3
Aufgrund der erheblichen Deformation der Seitenwand/Hecklblech kommt bei Dir nur ein Ersatz der Bauteile in Frage. Es ist also durch das Auftrennen der Karosserie schon ein erheblicher Eingriff in die Struktur des Fahrzeuges. Da bleibt auf jeden Fall was zurück. Entwender quitscht und knarrt es irgend wann oder die Spaltmaße stimmen selbst bei noch so guter instandsetzung letztlich nicht mehr richtig.
Eine Möglichkeit, eine Neupreisregulierung doch in Anspruch zu nehmen, ist Deine Kaskoversicherung. Voraussetzung ist natürlich, dass dies in Deinem Vertrag auch so vereinbart wurde. Haben aber jetzt die meisten. Je nach Versicherung wird bis zu 12 Monaten Fahrzeugalter der Neupreis entschädigt. Was den Restschaden
(SFR-Verlust, Nutzungsausfall/Mietwagen/Kostenpauschale)
und und und angeht, nimmst Du die Haftpflicht des Unfallgegners in Anspruch. Nur so als Tip. So kommst Du wenigstens zu einem neuen Fahrzeug. Wird bei so einer gravierenden Beschädigung das Beste sein.
Der arme Fiesta :-)
Bei Deinem A6 wird immer das ungute Gefühl bleiben, dass etwas nicht stimmt. Hatte ja mal einen "ähnlichen" Schaden, da habe ich mir auch eingebildet, dass hier und das was quietscht, dass das Fahrzeug zur Seite zieht, hier und da in der Lackierung ein Farbunterschied ist usw.
Eine solche Kaltverformung ist immer ungut, da können noch so geniale Lackierer und Spengler am Werk sein.
@raulka
Du solltest schon die richtigen Faelle bringen.
Es geht hier nicht um Parkkratzer und das jemand ein fahrtuechtiges Auto nicht reparieren laesst aber trotzdem Nutzungsausfall mitnehmen moechte. In einem solchen Fall treffen Deine Ausfuehrungen zu.
Schau Dir mal die Fotos an, es braucht keinen Gutachter um zu erkennen das dieses Fahrzeug nicht nutzbar ist. Wenn der Geschaedigte dies nun ohne Repartur verkauft, steht ihm eine Ausfallentschaedigung zu.
Wie Du sagst, es mus der tatsaechliche Nutzungsasufall nachgewiesen werden, dies muss aber nicht zwanngslaeufig durch die Reparatur geschehen.
Zitat:
Original geschrieben von ABT_AS3
Das sehen wir leider auch ähnlich und daher ist bereits ein neuer im Gespräch
Hab ich Dich in Deinem A3 heute morgen auf dem Weg nach Kranichstein gesehen? 😉
So, erste Aussage vom Gutachter: Schaden bei 8500 Euro. Damit hab ich ja mal überhaupt nicht gerechnet. Nun wird er nochmal vermessen, dass könnte es natürlich mehr werden
Zitat:
Original geschrieben von ABT_AS3
So, erste Aussage vom Gutachter: Schaden bei 8500 Euro. Damit hab ich ja mal überhaupt nicht gerechnet. Nun wird er nochmal vermessen, dass könnte es natürlich mehr werden
Und was habe ich oben geschrieben? 😉
Beim freien Karosserie- und Lackierbetrieb kannst dann nochmal ca. 30% abziehen, da diese normalerweise keine Verbringungskosten und 10% Aufschlag auf Ersatzteile kassieren.
Zitat:
Original geschrieben von ABT_AS3
So, erste Aussage vom Gutachter: Schaden bei 8500 Euro.
Im Leben nicht.
Zitat:
Damit hab ich ja mal überhaupt nicht gerechnet. Nun wird er nochmal vermessen, dass könnte es natürlich mehr werden
Ohhh ja...
Es war übrigens halb 10 und ich kam grad vom Jagdschloß...😉
Zitat:
Original geschrieben von Dennie
Im Leben nicht.
Ohhh ja...
Es war übrigens halb 10 und ich kam grad vom Jagdschloß...😉
Yeap, dann war ichs. Freistunde 😉
Wie gesagt, ich konnte das mit den 8500 Euro auch absolut nicht glauben. Am Ende steht auf der Rechnung garantiert mehr
So, aktueller Stand: 9000 Euro Schaden
Zeitwert ohne Unfall 49.500
Mal schauen was E-Bay zum Wert mit Unfall sagt 🙂