Neuer A6 im parkenden Zustand "getötet"

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Audi A6 C6/4F

Heute morgen um kurz vor 7 der Anruf von der Polizei. Ihnen ist jemand ins Auto gefahren. Direkt an der Straße vor der Haustür. Alles andere sieht man auf den Fotos. Unser schöner A6 wurde im parkenden Zustand über einen Meter nach vorne geschoben (automatik) gegen einen Holzfosten.
Alles mehr als scheiße. Eure Tips und Kommentare zum weiteren vorgehen wären sehr nett. Er ist gerade schon von Audi abgeschleppt worden. Fahrzeug ist gerade mal 3 Monate alt und hat erst 4000KM auf der Uhr. Wie hoch schätzt ihr den Schaden? Wie würdet ihr vorgehen? Anwalt ist klar, aber wie gut stehen die Chancen, bei einem so jungen Auto mit meinem so hohen Schaden einen Neuwagen bestellen zu dürfen und das Geld von der VErsicherung zu bekommen? Lasst euch einfach mal aus was euch dazu einfällt.

http://www.audi4ever.at/tb/auto.php?auto=3699&type=0&user=

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Herzliches Beileid erstmal! Weiss man denn wie es passiert ist? Da muss ja ordentlich einer raufgeditscht sein.

Zu der Neuwagen Geschichte:
Es gibt eine genaue Regelung bis zu welchem Alter/km-Stand des Fahrzeuges man Anspruch auf einen Neuwagen hat, allerdings habe ich da die genauen Zahlen nicht im Kopf, mit 4000km bist du aber, wenn mich nicht alles täuscht, noch im Rahmen.

Gruß

Also, erstmal danke. Ja, ist soweit klar. Der Verursacher war noch am Unfallort, ok, wegfahren hätte er bei seinem Schaden auch nicht mehr können 😉
Er war wohl unaufmerksam und ist dann voll reingefahren (ungebremnt)
Ist im übrigen eine 30-Zone und ich würde da auf mindestens 50-60 KM/h tippen

Die Wahrscheinlichkeit, dass der Schaden auf einen Neuwagen hinausläuft, ist gering.

1000 KM oder 1 Monat alt werden als Grenzen genannt.

Wenigstens dürfte man Dir keine Mitschuld anhängen... 😉

ich denke auch, einen Neuwagen wirst Du nicht bekommen, schätze den Schaden auf ca. 15.000 €, der Zeitwert Deines Autos ist aber noch einiges höher.
Sollte aber der Gutachter noch einen verzogenen Rahmen feststellen, dann.....
Hier nützt aber alles spekulieren nichts, warte auf das Gutachten!!!!
Sollte das Auto repariert werden und kein Totalschaden sein, vergiß nicht die Wertminderung zu beantragen. Dies wird aber alles Dein Anwalt wissen.

Jetzt hast Du erst einmal die Möglichkeit andere Fahrzeuge zu testen....

Viele Grüße
FS

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Zitat:

Original geschrieben von FS13InExtremo


Jetzt hast Du erst einmal die Möglichkeit andere Fahrzeuge zu testen....

Und zwar gnädigerweise genau eine Klasse kleiner... - armer Kerl 🙁

Die Regelung bzgl. Neubeschaffung eines Fahrzeugs sieht m.E. vor, dass die Laufleistung nicht höher als 1.000km und das Alter nicht mehr als vier Wochen sein darf. So schlimm sieht das aber auch nicht aus - lass Dir von der Werkstatt erklären, welche Karosseriearbeiten erforderlich sind. Die Front sieht ziemlich unbeschädigt aus. Die Aufprallgeschwindigkeit dürfte zwischen 20 und 30km/h gelegen haben, sonst wäre erheblich mehr beschädigt! Wäre er mit 60 aufs Heck geprallt, wäre der Kofferraum bis zur Rückbank eingedrückt.

Ich drücke Dir die Daumen, dass nichts verzogen ist.

Gruß,
Jetprovost

Moin,

zunächst einmal herzliches Beileid. So etwas ist sehr, sehr ärgerlich und zutiefst bedauerlich. Meinem Vater ist so etwas auch schon mal passiert - liegt aber Jahre zurück.

Die Gedanken an einen Neuwagen kannst Du verwerfen, den wirst Du nicht bekommen. dafür ist der Schaden viel zu gering!!!

Auch was die Aufprallgeschwindigkeit anbelangt, so verschätzt Du Dich da gewaltig. Wenn der Dich mit 50 - 60 km/h Restgeschwindigkeit getroffen hätte, dann sähe Dein Auto ganz anders aus!! Das waren nicht mehr als 20 km/h Restgeschwindigkeit beim Aufprall. 15.000 Euro Schaden halte ich für zu hoch angesetzt. Will aber darüber auch nichts weiter schreiben, da das aus der Entfernung eh alles nur unfundierte Spekulationen sind.

Der Unfallgegner hat Dich an einer ganz üblen Stelle erwischt. Hintere Seitenwand bzw. Ecke zum Heck - sehr aufwändig und kostenintensiv in der Reparatur. Dein Fahrzeug wird auf jeden Fall länger in der Werkstatt sein. Ich denke ca. 7 bis 10 Tage.

Du solltest in jedem Fall einen eigenen Gutachter einschalten, der die Schadenhöhe festlegt. Die gegnerische Versicherung wird sicherlich auch einen Gutacher zur Begutachtung rausschicken, aber ich würde immer auf einen eigenen Gutachter zurückgreifen. Die Kosten hierfür trägt in jedem Fall die Haftpflicht des Unfallverursachers. In jedem Fall ist eine Wertminderung anzusetzen, da es sich hier um einen offenbarungspflichtigen Schaden beim Wiederkauf handelt. Desweiteren kannst Du entweder ein Ersatzfahrzeug (eine Kategorie kleiner als Dein Fahrzeug - also Klasse A4/C-Klasse/3er BMW) für die Dauer des Werkstattaufenthalts auf Kosten der gegnerischen Versicherung in Anspruch nehmen. Alternativ kannst Du eine so genannte Nutzungsausfallentschädigung für die Dauer des Werkstattaufenthalts anstelle des Ersatzfahrzeugs wählen. Beides zusammen geht nicht! Die Ausfallentschädigung entspricht NICHT den Kosten, die Du für ein Ersatzfahrzeug (Leihwagen) geltend machen kannst. Sie ist deutlich niedriger und nach Fahrzeugklassen gestaffelt. Die Nutzungsausfallentschädigung für den A6 dürfte entweder bei 65 oder 79 Euro pro Tag liegen Die Kosten für den Leihwagen werden nur in tatsächlicher Höhe übernommen und müssen nachgewiesen werden. Die Ausfallentschädigung wird in jedem Fall ohne weiteren zu erbringenden Nachweis ausgezahlt. Sie richtet sich nach der im Gutachten festegelgten Reparaturdauer. Desweiteren kannst Du eine Aufwandspauschale (für Schriftverkehr, Telefonate, etc.) einfordern. Das sind glaube ich 25 Euro.

Die Einschaltung Deines Anwalts bringt Dir erstmal gar nichts!!!! Beauftrage lieber erstmal den Gutachter und informiere Deine eigene Versicherung (sollte man tun auch wenn man selbst keinen Schaden verursacht hat) und die gegnerische Versicherung. Dazu solltest Du die Geschenisse schriftlich festhalten (Bericht, Skizze, Fotos, Unfallbericht der Polizei, etc.) und diese an eigene ud gegnerische Versicherung senden. Der Gutachter soll das Gutachten schnellstmöglich an die gegenerische Versicherung weiterleiten. Ich würde in jedem Fall die Reparaturfreigabe der gegnerischen Versicherung abwarten. Das sollte eigentlich innerhalb von zwei, drei Tagen machbar sein. Hast Du die Freigabe, vereinbare mit Deiner Werkstatt eine so genannte Abtretungserklärung. Der Schaden wird dann direkt mit der gegenerischen Versicherung abgewickelt. Wenn die gegnerische Versicherung rumzickt, dann würde ich den Hinweis auf den Anwalt und die damit für sie verbundenen Mehrkosten geben. Dann spuren die meistens. Sollten die dann immer noch Zicken machen, dann kannst Du den Anwalt einschalten. Vorher ist der Anwalt vollkommen überflüssig und nimmt Dir kein bißchen Arbeit ab. Alle Informationen die Du beim Anwalt bekommst, kann Dir Deine eigene Vericheung auch geben. Die werden Dir sicherlich gerne behilflich sein. Wartest Du nicht die Freigabe ab und unterschreibst die Abtretungserklärung bei Deiner Werkstatt, so kann es sein, dass Du zunächst einen Teil der Kosten selbst tragen musst, wenn die gegenerische Versicherung nicht den gesamten Reparaturbetrag anerkennt und begleicht.

Viele Grüße,
Gwendac

PS: Alle Angaben ohne Gewähr! Befolgung auf eigene Verantwortung!

Mit 15.000 wird man da nicht hinkommen, hatte mal an unserem einen "kleineren" Schaden, der hat fast 20.000 ausgemacht, unterschätz die Karosseriearbeiten nicht und gerne vom Gutachter übersehen werden REIFENSCHÄDEN.

Die Einschaltung eines eigenen Gutachters wird Dir nicht viel bringen, da Du Dein Fahrzeug vermutlich reparieren läßt. Sollte während der Reparatur ein weiterer Schaden festgestellt werden, muss der Gutachter "nachbessern".

Ein "eigener guter Gutachter" bringt Dir nur was, wenn Du per Gutachten abrechnen willst.

Zitat:

Die Ausfallentschädigung wird in jedem Fall ohne weiteren zu erbringenden Nachweis ausgezahlt.

Falsch. Auszahlung erfolgt nur bei Reparaturnachweis.

Zitat:

Die Einschaltung eines eigenen Gutachters wird Dir nicht viel bringen, da Du Dein Fahrzeug vermutlich reparieren läßt.

Der Gutachter errchnet neben dem Schaden auch die Reparaturzeit und die Wertminderung. Also in jedem Fall einen eigenen Gutachter beauftragen.

Je nach Versicherung des Gegners würde ich auf die Begutachtung durch die DEKRA verzichten, sondern einen "freien" öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen beauftragen.

@a6avant42

Ich denke, dass ein eigener Gutachter immer Sinn macht. Wie "raulka" zuvor schon schrieb legt dieser auch die Reparaturzeit und die Wertminderung fest. Ein Gutachter der gegnerischen Versicherung wird immer versuchen den Schaden für die eigene Versicherung möglichst klein zu halten. Da steht man sich dann ggf. schlechter - nicht nur wenn man "per Gutachten abrechnen" will. Klar kann es sein, dass auch ein Gutachter schon mal "nachbessern" und das Gutachten korrigieren muss. Es ist immer sinnvoll eine zweite Meinung einzuholen. Deshalb kann ich auch nur zu einem freien, öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen raten.

@raulka

Du hast recht. Ich hab mich da missverständlich ausgedrückt. Im Gutachten wird die voraussichtliche Reparaturdauer festgelegt. Diese ist dann Grundlage für die Abrechnung der Versicherung. Die Auszahlung erfolgt dann tatsächlich nur bei erfolgter Reparatur. Ich hatte die Durchführung der Reparatur einfach mal vorausgesetzt. Mit der Abtretung erhält die gegnerische Versicherung ja die Reparaturrechnung bzw. den Reparaturnachweis.

abt_as3 (was ist das denn für ein Kürzel??? Da schreib ich mir ja einen Wurm in die Finger....)

Neuwagen nein, obwohl ich ihn dir von ganzem Herzen gegönnt hätte 😉,

...aber sei doch bloß froh, dass der Verursacher noch vor Ort war und am Wagen ein Kennzeichen montiert war...

Schöne, allerschönste Schei......

Gott sei Dank wohne ich in einer Spielzone und mein Dicker ist durch zwei dicke Betonpoller und ein Eisentor geschützt.

Es wird Zeit, dass man seinen Boliden mit ins Haus nehmen kann.... werde ich vermutlich bei meinem nächsten Haus auch so planen 😁 😉

Ich hoffe, du hälst uns weiterhin auf dem Laufenden!!

Autsch....! Und jetzt ab zu Wiest? Na herzlichen Glückwunsch...🙁

Also die Sache mit dem Gutachter kann ich nur bestätigen. Nimm Dir auf jeden Fall nen eigenen.

Was die Kosten betrifft: Da verschätzt man sich gerne. Karosseriearbeiten vorne / hinten: Schon mal einige Tausender. Bei einem derart versetzen Aufprall kann dann schon noch mal der Rahmen dran sein... Und nicht zuletzt waren es auch noch zwei Aufprallsituationen (einmal der freundliche Verursacher hintendrauf und dann noch mal den Poller vorne umgenietet - das geht auch nicht ganz ohne Kratzer ab...).

Dann kommt noch dazu: Ein Satz Reifen (im Schlimmsten Fall) und dann noch die Frage, was mit dem Getriebe ist? Ein Automatikgetriebe nimmt es nicht unbedingt gerne hin, wenn es einfach mal so in der Stellung "P" geschoben wird... War die elektromechanische Feststellbremse angezogen? Auch kontrollieren... Dann noch mal ne fast komplette Lackierung (vorne / hinten, Seitenteile etc., der hintere Kotflügel wird wahrscheinlich komplett ausgetauscht werden müssen etc.), zusätzlich mindestens eine Woche Reparaturzeit - also noch der Mietwagen drauf, plus Wertminderung, bei einem derartigen Aufprall auch nicht zu verachten - ich persönlich glaube nicht daran dass da 15.000 Euro reichen werden... Na gut, die Entfernung ist für mich jetzt nicht sooo groß wie für andere hier, aber anhand der Bilder ist es doch schwer zu beurteilen...

Alles Gute von einem Weiterstädter nach Darmstadt (aber im Moment sitz ich eh im Büro in Darmstadt...😉)

Zitat:

Original geschrieben von Dennie


Autsch....! Und jetzt ab zu Wiest? Na herzlichen Glückwunsch...🙁

Also die Sache mit dem Gutachter kann ich nur bestätigen. Nimm Dir auf jeden Fall nen eigenen.

Was die Kosten betrifft: Da verschätzt man sich gerne. Karosseriearbeiten vorne / hinten: Schon mal einige Tausender. Bei einem derart versetzen Aufprall kann dann schon noch mal der Rahmen dran sein... Und nicht zuletzt waren es auch noch zwei Aufprallsituationen (einmal der freundliche Verursacher hintendrauf und dann noch mal den Poller vorne umgenietet - das geht auch nicht ganz ohne Kratzer ab...).

Dann kommt noch dazu: Ein Satz Reifen (im Schlimmsten Fall) und dann noch die Frage, was mit dem Getriebe ist? Ein Automatikgetriebe nimmt es nicht unbedingt gerne hin, wenn es einfach mal so in der Stellung "P" geschoben wird... War die elektromechanische Feststellbremse angezogen? Auch kontrollieren... Dann noch mal ne fast komplette Lackierung (vorne / hinten, Seitenteile etc., der hintere Kotflügel wird wahrscheinlich komplett ausgetauscht werden müssen etc.), zusätzlich mindestens eine Woche Reparaturzeit - also noch der Mietwagen drauf, plus Wertminderung, bei einem derartigen Aufprall auch nicht zu verachten - ich persönlich glaube nicht daran dass da 15.000 Euro reichen werden... Na gut, die Entfernung ist für mich jetzt nicht sooo groß wie für andere hier, aber anhand der Bilder ist es doch schwer zu beurteilen...

Alles Gute von einem Weiterstädter nach Darmstadt (aber im Moment sitz ich eh im Büro in Darmstadt...😉)

Ja leider, ist direkt vom Audi Notdienst dahin geschleppt worden. Reparatur wird bei dem "Laden" aber wohl eher nicht gemacht. Eigenen Gutachter haben wir natürlich schon bestellt (Ingenieurbüro Olf, falls dir das was sagt)

Leute, ich glaube ihr verschätzt euch doch etwas bei den Reparaturkosten. Hatte bei meinem A3 mal an gleicher Stelle einen Schaden, wo viel weniger kaputt war und das waren nach Gutachten auch 8500 Euro. Tendiere daher auch auf ca. 15.000-20.000 Euro. Die Stoßstange vorne wurde heftig gegen das Holzteil gedrückt und ist daher wie der Nebelscheinwerfer und glaube auch der Grill beschädigt.
Bei meinem A3 war auch das Seitenteil ganz leicht eingedrückt (8500 Euro) und da war auch ein Aufprall von 25 KM/h. Demnach muss es also da mehr wie 25 gewesen sein

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