Neue KFZ-Steuer Berechnung

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hallo,

habe einen Golf VI 1.4 TSI DSG bestellt.
Laut folgendem Artikel habe ich mal bissel gerechnet:

http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,603776,00.html

Für Hubraum 1400*2=28 Euros
Für CO2 wärens nach meiner Rechnung mit 6 Liter Durchschnittsverbrauch dann als ganze 44,4 Euro.

Macht also eine KFZ-Steuer von 72,40 Euro für den 1,4er TSI DSG. Find ich gar nicht mal so schlecht.

Noch eine andere Frage. Der neue Golf ist ja angeblich EURO6, obwohls die noch gar nicht gibt. Das würde also bedeuten, dass der neue Golf IV 2 Jahre steuerbefreit ist? Bin mir nicht ganz sicher, weil immer nur steht Golf hat auf jeden Fall Euro5.

Vielen Dank

Darksky

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Sipple


Äh - Moment mal: zahlt man für nen neuen Golf nicht erst mal gar keine Steuer???

Richtig, bei Neuwagen nach EURO 4 = 1 Jahr steuerfrei und nach EURO 5 = 2 Jahre steuerfrei

Die Steuerbefreiung läuft aber spätestens am 31.12.2010 aus, egal ob die 1 oder 2 Jahre um sind.

Gruß Cleo66

31 weitere Antworten
31 Antworten

Äh - Moment mal: zahlt man für nen neuen Golf nicht erst mal gar keine Steuer???

Zitat:

Original geschrieben von Sipple


Äh - Moment mal: zahlt man für nen neuen Golf nicht erst mal gar keine Steuer???

Richtig, bei Neuwagen nach EURO 4 = 1 Jahr steuerfrei und nach EURO 5 = 2 Jahre steuerfrei

Die Steuerbefreiung läuft aber spätestens am 31.12.2010 aus, egal ob die 1 oder 2 Jahre um sind.

Gruß Cleo66

Na dann passt ja noch. Dachte schon ich hätt was verpasst und das hätte sich mit der neuen Steuerregelung verflüchtigt. Bei der Unterschrift zur Bestellung war das nämlich noch so.

Danke

Zitat:

Original geschrieben von Sipple


Na dann passt ja noch. Dachte schon ich hätt was verpasst und das hätte sich mit der neuen Steuerregelung verflüchtigt. Bei der Unterschrift zur Bestellung war das nämlich noch so.

Danke

Nee nee, die Steuerbefreiung basiert auf dem Konjunkturpaket I und gilt seit November 2008

Die neue Reglung KFZ Steuer nach CO² ist kombiniert mit dem Konjunkturpaket II
und soll dann ab 1. Juli 2009 greifen.

Angaben ohne Gewähr 😁

Gruß Cleo66

Ähnliche Themen

wenn ein bis Ende Juni 09 neu zugelassenes Fahrzeug steuerbefreit ist /wird: wonach richtet sich "danach" der Steuersatz?

1) nach der im Moment gültigen Norm, da das Fahrzeug "jetzt" in den Verkehr kommt
2) nach der neuen Norm ab 1.7.09

Es gibt bei der neuen Steuerberechnung ja keine Unterschiede, ob ein Fahrzeug Euro 4 oder Euro 5 hat (ungeachtet desssen, was die Regierung in bspw. 3 Jahren daraus macht); was bleibt, ist der Unterschied, ob ein bis Ende Juni 09 zugelassnes Fahrezug 1 oder 2 Jahre (sind ja nur noch 1,5 Jahre dann) steuerbefreit wird.

Gruß
habi99

Zitat:

Original geschrieben von habi99


wenn ein bis Ende Juni 09 neu zugelassenes Fahrzeug steuerbefreit ist /wird: wonach richtet sich "danach" der Steuersatz?

1) nach der im Moment gültigen Norm, da das Fahrzeug "jetzt" in den Verkehr kommt
2) nach der neuen Norm ab 1.7.09

Es gibt bei der neuen Steuerberechnung ja keine Unterschiede, ob ein Fahrzeug Euro 4 oder Euro 5 hat (ungeachtet desssen, was die Regierung in bspw. 3 Jahren daraus macht); was bleibt, ist der Unterschied, ob ein bis Ende Juni 09 zugelassnes Fahrezug 1 oder 2 Jahre (sind ja nur noch 1,5 Jahre dann) steuerbefreit wird.

Gruß
habi99

Kfz-Steuer - Das müssen Sie wissen

Für wen gilt die Steuer?

Nur für Neuwagen, die ab dem 1. Juli 2009 das erste Mal zugelassen werden. Neuwagenkäufer, die ihr Auto nach dem 5. November 2008 gekauft haben, können zwischen alter und neuer Steuer wählen. Für alle anderen Autos gelten die alten Steuersätze

Für alle vor dem Stichtag im Juli 2009 zugelassenen Fahrzeuge ist die neue Besteuerung ab dem Jahr 2013 geplant.

Quelle

[url=http://www.bild.de/.../jedes-zweite-auto-wird-billiger.html]


Gruß Cleo66

Wie sieht das denn eigentlich mit der neuen Steuer aus, wenn die CO2 Freigrenzen (ab 2013...) gesenkt werden? Erhöht sich dann die Steuer für die in 2009 zugelassenen Autos?

Gruß

mhschmitt

Ja wie jetzt?
Ich blicke da jetzt nicht mehr durch. 🙁
Bisher dachte ich mein neuer Golf VI, den ich im März bekomme und zulasse, ist bis Dez.2010 steuerbefreit (weil Euro5).
Jetzt steht hier dass ich doch Steuern bezahlen muss.😰
Hä 😕😕😕😕

Konkrete Frage: ist die Steuerbefreiung nun hinfällig oder nicht ?????????

Habe gerade DAS hier gefunden.

http://www.bundesregierung.de/.../...paket-neuregelung-kfz-steuer.html

Ergo bleibt mein Golf VI bis Dez.2010 steuerbefreit und erst DANACH bezahle ich die KFZ-Steuer.
In meinem Fall nach dem neuen Steuermodell, weil günstiger.

Richtig verstanden??

Zitat:

Original geschrieben von uphillking


Habe gerade DAS hier gefunden.

http://www.bundesregierung.de/.../...paket-neuregelung-kfz-steuer.html

Ergo bleibt mein Golf VI bis Dez.2010 steuerbefreit und erst DANACH bezahle ich die KFZ-Steuer.
In meinem Fall nach dem neuen Steuermodell, weil günstiger.

Richtig verstanden??

So hab ichs auch verstanden. Sind wir also schon zwei 😁

Bliebe höchstens die Frage, wie die Steuer für uns dann ab Januar 2011 berechnet wird, was also "hinten raus kommt".

Da bis dahin aber noch viel Wasser "die Bengerz no leffd" wart ich einfach mal ab was zu dem Zeitpunkt dann passiert.

Gruß, Martin

Zitat:

Original geschrieben von DarkskyX


Hallo,

habe einen Golf VI 1.4 TSI DSG bestellt.
Laut folgendem Artikel habe ich mal bissel gerechnet:

http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,603776,00.html

Für Hubraum 1400*2=28 Euros
Für CO2 wärens nach meiner Rechnung mit 6 Liter Durchschnittsverbrauch dann als ganze 44,4 Euro.

Macht also eine KFZ-Steuer von 72,40 Euro für den 1,4er TSI DSG. Find ich gar nicht mal so schlecht.

Noch eine andere Frage. Der neue Golf ist ja angeblich EURO6, obwohls die noch gar nicht gibt. Das würde also bedeuten, dass der neue Golf IV 2 Jahre steuerbefreit ist? Bin mir nicht ganz sicher, weil immer nur steht Golf hat auf jeden Fall Euro5.

Vielen Dank

Darksky

Hallo!! na hier vielleicht ein paar nützliche tipps. Bekomme meinen neuen Golf VI am 2. juli. aber zunächst einmal..danke für die Berechnung!!!

Habe mir vor ein paar Tagen die aktuelle Automotorsport (Heft 13) gekauft.Intressanter Beitrag über Kfz Steuer. Aber die steuerbefreiung bleibt nach wie vor bestehen....so denke ich

Gruss aus niedersachsen

Zitat:

Original geschrieben von Super auto



Zitat:

Original geschrieben von DarkskyX


Hallo,

habe einen Golf VI 1.4 TSI DSG bestellt.
Laut folgendem Artikel habe ich mal bissel gerechnet:

http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,603776,00.html

Für Hubraum 1400*2=28 Euros
Für CO2 wärens nach meiner Rechnung mit 6 Liter Durchschnittsverbrauch dann als ganze 44,4 Euro.

Macht also eine KFZ-Steuer von 72,40 Euro für den 1,4er TSI DSG. Find ich gar nicht mal so schlecht.

Noch eine andere Frage. Der neue Golf ist ja angeblich EURO6, obwohls die noch gar nicht gibt. Das würde also bedeuten, dass der neue Golf IV 2 Jahre steuerbefreit ist? Bin mir nicht ganz sicher, weil immer nur steht Golf hat auf jeden Fall Euro5.

Vielen Dank

Darksky

Hallo!! na hier vielleicht ein paar nützliche tipps. Bekomme meinen neuen Golf VI am 2. juli. aber zunächst einmal..danke für die Berechnung!!!

Habe mir vor ein paar Tagen die aktuelle Automotorsport (Heft 13) gekauft.Intressanter Beitrag über Kfz Steuer. Aber die steuerbefreiung bleibt nach wie vor bestehen....so denke ich

Gruss aus niedersachsen

Hallo,

die Berechnung stimmt aber nicht, berechnet wird wie folgt:

Benziner mit Euro 5 Norm, 2 Euro pro angefangene 100cm³ macht bei 1.4 Liter Hubraum = 28 Euro

Zusätzlich 2 Euro pro g/Km co2 über 120 g/Km macht bei 122PS TSI mit DSG 138 g/Km, also 18 g/Km mal 2 Euro = 36 Euro

macht also 64 Euro Steuern per anno.

mfg otti

Hier nochmals der Link für die voraussichtlich kommenden 10 Jahre
http://www.co2-steuer.info/...echnung-der-individuellen-co2-steuer.php

Für Fahrzeuge, die bis Ende 2010 steuerbefreit sind (also Zulassung vor dem 01.07.2009), prüft das Finanzamt anschließend, ob die alte oder die neue Besteuerung günstiger ist (für den Steuerzahler 😉) und wendet diese automatisch an. Steht auch auf dem Steuerbescheid.

Bekommt man eigentlich eine Steuerbefreiung auch für 2010 wenn man einen Neuwagen gekauft hat der nicht vor dem 1 Juli zugelassen wird. Ich meine nur 2010 nicht rückwirkend 2009. Damals war man ja immer steuerbefreit, sogar mehrere Jahre!

Deine Antwort
Ähnliche Themen