Nebelscheinwerfer AN od. AUS??? Cool oder NICHT??

BMW 3er E46

hey, wollt frag fragen wie ihr das so macht, fahrt ihr (abends😉 mit oder ohne Nebelscheinwerferbeleuchtung durch die gegend?
Also ich habs sie imma an😉
LG hoff auf viele antworten🙂

154 Antworten

@Tom:

§17 III StVO:
Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein...

Es kommt also nicht darauf an, ob es nebelig ist, schneit oder regnet, sondern dass die Sicht dadurch erheblich beeinträchtigt ist.

MfG
roughneck

Zitat:

Original geschrieben von roughneck78


@Tom:

§17 III StVO:
Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein...

Es kommt also nicht darauf an, ob es nebelig ist, schneit oder regnet, sondern dass die Sicht dadurch erheblich beeinträchtigt ist.

MfG
roughneck

also mich behindert Regen erheblich,deswegen NSW.

Auf deine Definition kommt es aber nicht an 😉 Und wenn du der Polizei erklärst, du fährst mit NSW weil deine Sicht durch normalen Regen erheblich beeinträchtigt ist, wird man dich vermutlich zu einer Untersuchung der Sehfähigkeit verpflichten 🙂

Allerdings sollte die Definition "erheblich" schon jedem klar machen, was NSW vom normalen Abblendlicht unterscheidet und warum man diese bei normalen Sichtverhältnissen eben nicht benutzen darf.

MfG
roughneck

Zitat:

Original geschrieben von hd-tom13



Zitat:

Original geschrieben von roughneck78


@Tom:

§17 III StVO:
Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein...

Es kommt also nicht darauf an, ob es nebelig ist, schneit oder regnet, sondern dass die Sicht dadurch erheblich beeinträchtigt ist.

MfG
roughneck

also mich behindert Regen erheblich,deswegen NSW.

Hallo!

Tipp:

Du solltest mal nen Sehtest machen.

Jeder normale Mensch benötigt bei normalem Regen keine Nebelscheinwerfer.

Gruss

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von roughneck78


Auf deine Definition kommt es aber nicht an 😉 Und wenn du der Polizei erklärst, du fährst mit NSW weil deine Sicht durch normalen Regen erheblich beeinträchtigt ist, wird man dich vermutlich zu einer Untersuchung der Sehfähigkeit verpflichten 🙂

Allerdings sollte die Definition "erheblich" schon jedem klar machen, was NSW vom normalen Abblendlicht unterscheidet und warum man diese bei normalen Sichtverhältnissen eben nicht benutzen darf.

MfG
roughneck

Wer definiert denn sowas,ist Auslegungssache und da kann mir keiner was.

Ich handhabe es so,wenn's Nacht ist,keiner vor mir fährt,es regnet,dann NSW,habe ich ein vorrausfahrendes Auto,dann werden die NSW ausgeschaltet.

Gruss T O M

PS:
fahre jetzt schon 100tausende Km und über 20 Jahre Auto,aber wegen eingeschalteten NSW(bei Regen), bin ich noch nie angehalten worden,geschweige denn zu einer Geldstrafe verdonnert worden !

hallo!

1.) verstehe ich nicht, warum tagfahrlicht erlaubt ist und nsw nicht. wenn ich am tage mit den nsw fahren würde, würde ich (meiner meinung nach) den gleichen effekt erzielen wie teuere, umständliche tagfahrnachrüstlösungen.

2.) schalte ich die nsw + abblendlicht oft auf der BAB na, wenn ich schnell an mein ziel kommen will/ muss und auch mal schneller als 200 unterwegs bin. dadurch sehen mich die anderen verkehrsteilnehmer wesentlich besser und früher. und damit wird auch keiner behindert. wenn ich jedoch mit dem verkehr mitschwimme sind sie aus.

3.) überland bringen nsw nicht wirklich viel, aber nachts in unbeleuchteten ortschaften sieht man fußgänger früher, da der fahrbahnrand besser ausgeleuchtet ist.

p.s.: bin nur mit h7 und ohne hid unterwegs.

grüße aus dem e39 lager 🙂

Zitat:

Original geschrieben von tds-freak


hallo!

1.) verstehe ich nicht, warum tagfahrlicht erlaubt ist und nsw nicht. wenn ich am tage mit den nsw fahren würde, würde ich (meiner meinung nach) den gleichen effekt erzielen wie teuere, umständliche tagfahrnachrüstlösungen.

TFL ist wesentlich kleiner und heller, außerdem braucht es weniger Saft!

Schöne, informative und aussagekräftige Erklärung und zgl. Antwort auf gestellte Frage 😁 😁 😁

Zitat:

Original geschrieben von hd-tom13



Zitat:

Original geschrieben von roughneck78


@Tom:

§17 III StVO:
Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein...

Es kommt also nicht darauf an, ob es nebelig ist, schneit oder regnet, sondern dass die Sicht dadurch erheblich beeinträchtigt ist.

MfG
roughneck

also mich behindert Regen erheblich,deswegen NSW.

Oder bei '250 auf der Bahn' 😁

naja. 1.) gibt es auch relativ große TFL 2.) ist "heller" kein grund gegen NSW 3.) ist der geringere energiebedarf auch kein argument, dass der gesetzgeber bringen kann, da ich ja z.b. auch den ganzen tag mit abblendlicht fahren darf

von daher sehe ich keine gründe, dafür dass der gesetzgeber das verboten hat.

TFL hat eine sehr geringe Leuchtkraft. Etwa viermal schwächer als Abblendlicht. Es dient ausschließlich dazu, damit man selber von anderen besser wahrgenommen wird. Nicht damit mit man selbst besser sieht.

NSW haben eine sehr hohe Leuchtkraft. DEUTLICH höher als bei Abblendlicht. Sie dienen dazu, dass man auch bei extrem schlechten Sichtbedingungen überhaupt noch etwas sieht. Ansonsten könnte man ja auch das normale Abblendlicht benutzen. Und weil es so viel heller ist als normales Abblendlicht, blendet es andere Verkehrsteilnehmer halt stark bei normalen Sichtverhältnissen. Ist doch auch irgendwie logisch 😉

MfG
roughneck

ich fahr immer so, daß ich mit den cops keinen streß krieg! d.h. also immer ohne nsw!

Zitat:

Original geschrieben von roughneck78



NSW haben eine sehr hohe Leuchtkraft. DEUTLICH höher als bei Abblendlicht. Sie dienen dazu, dass man auch bei extrem schlechten Sichtbedingungen überhaupt noch etwas sieht. Ansonsten könnte man ja auch das normale Abblendlicht benutzen. Und weil es so viel heller ist als normales Abblendlicht, blendet es andere Verkehrsteilnehmer halt stark bei normalen Sichtverhältnissen. Ist doch auch irgendwie logisch 😉

MfG
roughneck

da is jetzt nix mehr logisch !

Fahr mal mit Standlicht und NSW
UND
dann mit Abblendlicht(ohne NSW)
und wenns dann mit den NSW heller leuchtet als mit H4,H7,Xenon,oder was es sonst noch als Abblendlicht gibt(außer Bilux),
geb ich nen Kasten Bier aus.
Must Du aber machen wenns dunkel ist.

Gruss T O M

Zitat:

Original geschrieben von roughneck78


TFL hat eine sehr geringe Leuchtkraft. Etwa viermal schwächer als Abblendlicht. Es dient ausschließlich dazu, damit man selber von anderen besser wahrgenommen wird. Nicht damit mit man selbst besser sieht.

NSW haben eine sehr hohe Leuchtkraft. DEUTLICH höher als bei Abblendlicht. Sie dienen dazu, dass man auch bei extrem schlechten Sichtbedingungen überhaupt noch etwas sieht. Ansonsten könnte man ja auch das normale Abblendlicht benutzen. Und weil es so viel heller ist als normales Abblendlicht, blendet es andere Verkehrsteilnehmer halt stark bei normalen Sichtverhältnissen. Ist doch auch irgendwie logisch 😉

MfG
roughneck

mh. das tfl ist auch hell und das nsw ist auch nicht stärker als das abbl, da es auch mit h7 bestückt ist, aller dings scheinen die nsw auch nach unten und ich habe noch keinen gesehen, der sich von eingeschalteten nsw (ohne abbl) geblendet gefühlt hat

Nochmal der Hinweis, daß dieses Thema im Sicherheits-Forum zur Genüge durchgekaut wird.....hier gings doch eher im den Gedanken, ob es cool ist oder nicht 😉
Das Rechtliche/Technische ist doch sowas von periphär 😁

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