Nebelscheinwerfer am Golf IV nachrüsten?
Hallo leutz,
möchte gerne an meinem Golf IV TDI PD Pacific EZ: 03, 101PS, Nebenscheinwerfer nachrüsten? Weiss jemand zufällig von euch ob die Kabel usw schon von VW vorgelegt wurden? Weil dann bräuchte ich mir nur den Schalter innen holen und Scheinwerfer wollte ich mir dann sowieso nen Neueren LOOK mit Nebels drin holen. Wäre nett wenn jemand da mehr weiss. VIELEN DANK schonmal!!!
Mit freundlichen Grüßen
VW-Freak *gg*
49 Antworten
Du brauchst wenn dann neue Scheinwerfer, da du einen TDI hast würdest du mit Nachrüst-Neblern die Luftzufuhr zum Ladeluftkühler beeinträchtigen, was nicht im Sinne des TDI-Erfinders ist. Stellt sich halt die Frage ob es dir das wert ist, oder ob du trotzdem Nachrüst-Nebler verbaust. Kabel liegen übrigens keine.
Funzt', wobei die Suche bei mir heute kein Ergebnis lieferte, sondern ich immer automatisch auf die neue Suche geleitet wurde, wird wohl ein immer währendes Problem bleiben hier. Dabei ist die vBulletin Boardsuche sehr komfortabel wenn man sie denn lassen würde...
nett, wegen euerer schnellen antworten. zu Tomy. Ich habe auch schon hier gesucht usw. konnte aber auch nicht unbedingt die Antwort dort für mich finden, deshalb dieser Thread. Zu Kamikaze, Wie ist das genau gemeint mit dem Problem der Luftzufuhr zum Ladeluftkühler? Ich hatte gelesen das das so wäre wenn ich die Nebler in die Stosstange verfrachtet würde, in diese bestimmten Gitter. Wollte aber die Nebel in die Scheinwerfer haben. Wollte mir deshalb auch andere Scheinwerfer holen mit Nebler drin. Kabel liegen keine, sicher? Gibt es irgendwo ausser VW günstig entsprechende Kabelbäume bzw. wieviel müsste ich legen usw?
Macht das mit der Luftzufuhr wirklich soviel ? vor allem bei meinem Kleinen. Die anderen schrieben von dem mit 130 bzw 150ps. Welche findet ihr schöner im aussehen? die oben in den Scheinwerfern oder unten in den Gittern? oben sollte die doch nix beeinträchtigen? Kann ich die Nebeler auch direkt an den originalen Lichtschalter von VW anbringen, wenn ich mir dazu den richtigen kaufe? Inwiefern schwer ist die verlegen der Leitungen im Golf IV?
Viele Fragen, hoffentlich auch gute antworten *ggg*
Schöne Grüße
VW-Freak
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Wirklich sinnvoll sind sie nur unten in den Gittern, Nebler sollen den Nebel unterleuchten, und nicht direkt rein, das bringt so gut wie gar nichts. Wenn du neue Scheinwerfer kaufst bist du locker 300 Euro los wenn du keine original VW nimmst, dessen bist du dir bewusst? In die vorhandenen Nebler einbauen ist übrigens nicht erlaubt, falls die Frage kommt 😉
Gibt auch Leute die haben sich die Frontlippe vom V6 angebaut und darin die Nebler eingebaut, für mich optisch nicht so prickelnd, aber das ist Geschmackssache, jedenfalls sind sie dann in der richtigen Höhe um effektiv zu wirken.
Nebler in den Hauptscheinwerfern sind das Geld nicht wert das sie kosten.
Ich wollte sie auch haben, also habe ich nachgerüstet. 🙁
Zitat:
Original geschrieben von kamikaze schumi
Wirklich sinnvoll sind sie nur unten in den Gittern, Nebler sollen den Nebel unterleuchten, und nicht direkt rein, das bringt so gut wie gar nichts. Wenn du neue Scheinwerfer kaufst bist du locker 300 Euro los wenn du keine original VW nimmst, dessen bist du dir bewusst? In die vorhandenen Nebler einbauen ist übrigens nicht erlaubt, falls die Frage kommt 😉
Gibt auch Leute die haben sich die Frontlippe vom V6 angebaut und darin die Nebler eingebaut, für mich optisch nicht so prickelnd, aber das ist Geschmackssache, jedenfalls sind sie dann in der richtigen Höhe um effektiv zu wirken.
Die Behauptung daß eine werksidentische (heisst: baugleich wie beim Originalteil) Nachrüstung von
Nebelscheinwerfern beim Golf IV nicht erlaubt sei kann ich nicht stützen.
Zumindest die Valeo-Scheinwerfer haben eine ABE sowohl MIT wie auch OHNE die NSW-Einsätze.
Es müssen halt solche von Valeo sein die da auch hineingehören. In andere Scheinwerfereinätze wie
etwa die von Hella sind natürlich die Valeo-Linsen nicht erlaubt, glaube auch nicht daß die da reinpassen.
Meinen letzten TÜV haben die klaglos abgenommen (warum? weil es keinem aufgefallen ist. Wie auch,
es sieht ja so wie bereits werksseitig montiert aus, und funktionieren tuts auch, Die NSW müssen auch
nicht eingestellt werden, die sind in der mechanisch fest vorgegebenen Einbaulage korrekt justiert.
Ich habe die NSW aber erst nachgerüstet).
Der nachträgliche Einbau von Neblern in den Hauptscheinwerfern ist erlaubt bzw nicht illegal,
wenn die Beschriftungen/Markierungen am HSW auch auf Nebellicht hinweisen (es sollte ein "B" darauf zu finden sein)
also an meinem Bora mit Hella Scheinwerfer würde es rein rechtlich gehen! Da diese die Kennzeichnung von Hause aus haben
Ich habe mir vor Jahren bei meinem IVer auch die Nebler in den Hauptscheinwerfern nachgerüstet. Hatte VALEO-Scheinwerfer, bei denen man die Blindkappe einfach rausschrauben kann und mit den Neblereinsätzen bestücken kann. Bei HELLA waren die irgendwie eingeklebt. Die Einsätze wurden damals aus gecrashten Scheinwerfern häufig bei ebay angeboten. Die internen Kabelsätze im Scheinwerfer gabs meistens noch dazu. Kann man auch einfach tauschen. Dann sind die Scheinwerfer erstmal fertig. Dann noch nen anderen Lichtschalter, nen Relais, nen bissl Kabel und ne Sicherung, dass dann alles schön verlegen und anschließen und schon funzt die Sache tadellos. Sieht später kein Mensch, dass die nachgerüstet wurden.
kann mir nicht vorstellen, das es legal ist, scheinwerfer ohne nsw einfach in den hohlkörpern welche nachzurüsten...
Wieso nicht. ist doch bei den originalen nicht anders. Da stecken auch nur die Einsätze mit nem anderen Kabelbaum anstatt der Blindkappen drin. Ich bin so bestimmt 6 Jahre rumgefahren. Hat nen Tüver nie gestört, da es ja genauso aussieht und funktioniert wie bei nem Originalen. Weiß nicht sorecht, was das Ganze mit legal oder illegal zu tun haben soll. Es geht hier lediglich um Nebelscheinwerfer nachrüsten.
Zitat:
Original geschrieben von breakerxvii
kann mir nicht vorstellen, das es legal ist, scheinwerfer ohne nsw einfach in den hohlkörpern welche nachzurüsten...
Also wenn ein Scheinwerfer ein E-Prüfzeichen hat und alle benötigten Kennzeichnungen hat, dann ist es legal!
Weiter oben hatte ich bereits gepostet welche KEnnzeichnung er haben muß
...also wo liegt das Problem!
jede Art von Beleuchtung hat eine bestimmte Kennzeichnung
kann ja morgen mal die Tabelle raussuchen wo die Zuordnungen alle drauf stehen
nö es geht darum, das man bei orginalen scheinwerfern mit zulassung dran rumgebastelt hat sodass sie danach keine zulassung mehr haben. So seh ich das. Auch wenn danach das Endprodukt dem orginalen ähnelt bzw. gleicht. kann ich es mir nicht vorstellen, das es legal ist.