Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo
Möchte meine NSW als TFL mit 75% Leuchtkraft und wenn ich die NSW einschalte mit 100% ist dies möglich ?
Gruß Nelli17

Beste Antwort im Thema

So ei Schwachsinn alles, was in Deutschland nicht erlaubt ist! Ich frage mich wirklich wen Tagsüber abgedimmte NSW blenden oder gefährden?

Die Sicherheit wird jedenfalls beträchtlich erhöht.

Das ist wieder mal der selbe Mist, wo auch das dritte Bremslicht, welches man nachrüsten konnte verboten war und dann doch nach ein paar Jahren erlaubt wurde und dann schliesslich in jedem Wagen Standard war.

Aber bis dahin musste es irgendein Beamter verbieten bis mal ein schlauerer kam und feststellte, dass das dritte Bremslicht wirklich was bringt.

Es ist wirklich zum Haare raufen hier in Deutscland.

134 weitere Antworten
134 Antworten

Nebler gehen dann aus

Perfekt. Gibt es Erfahrungen mit dem TÜV?

nicht erlaubt. keine E nummer!

Das weiß ich. Ich meine, ob es dem TÜV auffällt.

Ähnliche Themen

Natürlich fällt das auf, aber nicht jeden Prüfingeniööör interessiert es.

Nach meinem Wissen ist es nicht erlaubt und mit der Umrüstung erlischt automatisch die Betriebserlaubnis. Und somit besteht kein Versicherungsschutz mehr.

Der Thread ist inzwischen schon ein paar Jahre alt und es wird immer noch über das Thema diskutiert.
Inzwischen gibt es im Handel Nebelscheinwerfer mit Tagfahrlicht.

Beim Kauf unbedingt auf das vorhandene E-Prüfzeichen mit der 1 für Deutschland achten!

Link 1

Link 2

Der DEKRA-Prüfer, ein sonst freundlicher Mensch, hat seine Prüfstation gleich neben dem VW-Autohaus, zu dem ich mein Auto immer bringe.
Der würde es garantiert sehen und mit rot unterlaufenden Augen vor Freude grinsend zwei Meter hoch springen, dass er wegen missbräuchlicher Nutzung der Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht wieder einem doofen Autobastler eins überbraten kann.

Ich darf gar nicht daran denken, was er für einen Aufriss gemacht hat, als ich mich bei ihm wegen einem GTI-Lenkrad, das ich so gern haben wollte, weil es so schick und so schön griffig ist, erkundigt habe.
(Die Werkstatt wollte es einbauen...)

Der hat sogar deswegen gleich mit Wolfsburg telefoniert und die haben
natürlich auch "NEIN !" gesagt.
Hätte ich es ohne vorher zu fragen einbauen lassen, hätte ich nach dem Besuch bei ihm garantiert
20 km nach hause laufen müssen.
Das Antwortschreiben dazu von VW habe ich noch hier.

Zwei Jahre später wollte ich Monitore in die Kopfstützen einbauen.
Man wird ja vorsichtig, also habe ich lieber nachgefragt.

Bei der Diskussion, die dann folgte und seinen Ausführungen, dass Kopfstützen genau wie Lenkräder
ein sehr sicherheitsrelevantes Teil sind und nicht verändert werden dürfen und ich ihm erzählte,
dass es im Kfz-Handel fertige

Kopfstützen mit eingebauten Monitoren

gibt, was er vehement abstritt und nicht glaubte, ist er ist fast ausgeflippt.

Übrigens - Monitore mit Gurt an die Kopfstützen befestigen sieht zwar doof aus,
ist aber erlaubt.

Seitdem kennen wir uns persönlich.
Und zugegeben, er tut nur seine Arbeit und er hat ja Recht. 🙂

Zitat:

@He Bad schrieb am 10. Juni 2016 um 04:55:14 Uhr:


Beim Kauf unbedingt auf das vorhandene E-Prüfzeichen mit der 1 für Deutschland achten!

Sorry, aber das ist falsch.
Das E1-Prüfzeichen sagt nur aus, dass es in Deutschland erteilt wurde. Für den Betrieb im Straßenverkehr in Europa ist es vollkommen ausreichend darauf zu achten, dass überhaupt ein E-Zeichen drauf ist.

Viel wichtiger ist, dass die Tagfahrleuchte die richtigen Prüfzeichen für die Leuchtenart hat.

Also
A - Begrenzungslicht
RL - Tagfahrlicht
B - Nebellicht
C - Abblendlicht
R - Fernlicht
CR - Fern- und Abblendlicht
C/R - Fern- oder Abblendlicht
HC - Halogen Abblendlicht
HR - Halogen Fernlicht
HCR - Halogen Fern- und Abblendlicht
HC/R - Halogen Fern- oder Abblendlicht
DC - Xenon Abblendlicht
DR - Xenon Fernlicht
DC/R - Bi-Xenon
/ - nicht zusammen einzuschalten

Wenn also die Tagfahrleuchte mehrere Funktionen hat, müssen auch mehrere Prüfzeichen darauf sein. Blinker und Nebelscheinwerfer ist denke ich die häufigste Kombination.

He-Bad
warum fährst du überhaupt noch zu dem Typen ? Der ist scheinbar Technisch schon seit langem nicht mehr auf der Höhe der Zeit und erinnert mich stark an die TÜV Inschenöre 😉 aus WERNER... Wahrscheinlich kriegt der gute Mann schon einen Blutrausch wenn man mit ein par Alufelgen und Fahrwerk ankommt.
Alles was nicht Serie ist ist böööööööse bei dem oder wie ? Fällt man da durch den TÜV wenn das Auto nicht gewaschen ist ? Monitore in den Kopfstützen gibt es zum Teil auch ab Werk bei Autos der 100k Klasse ala Mercedes oder Audi A8.

Ja, ich weiß.

https://www.google.de/search?...

Die haben ja auch alle ein Teilegutachten vom Hersteller, aber selbst einen Monitor in die Kopfstütze
basteln geht nicht.

Der ganze Vorgang ist schon ein paar Jährchen her.
So pfiffig war ich auch und bin wegen den Kopfstützen zu einem TÜV-Prüfer,
der hier in meiner Nähe wohnt gefahren.
Auch der sagte mir, wenn ich kein Teilegutachten vorlegen kann, gibt es Ärger.
Geändert hat sich bei den Prüfern von Dekra und TÜV (es sind nicht immer die gleichen) mit denen ich,
wenn sich die Gelegenheit zufällig ergibt, nichts

VW bietet die Kopfstützen mit eingelassenem Monitor auf ihrer Website schon lange nicht mehr an.

Gegen diiese Befestigungsart hat TÜV und DEKRA schon immer keine Einwände:
http://...volkswagen-accessories.com/.../rear-seat-entertainment.html

Wegen den Kopfstützen wollte ich nicht so einen Aufstand machen.

Das GTI-Lenkrad hatte mich viel mehr interessiert und eine ganze Menge User hier im Forum haben den Umbau gemacht oder machen lassen.

Hier die Antwort von VW

und hier der damalige Thread dazu:

http://www.motor-talk.de/.../...pftuetze-nachruesten-t1924798.html?...

Zitat:

@Nelli17 schrieb am 24. Juni 2007 um 20:32:43 Uhr:


Hallo
Dies ist kein schachsinn auf www.tagfahrlicht.de
ist eine einbauanleitung als download, da wird bei einem Passat mit NSW das Tagfahrlicht eingebaut prima idee finde ich
Gruß Nelli17

Doch! Ist Unsinn .
Leider haben manche Zeitgenossen immer noch nicht kapiert, wozu TFL dient.

Das TFL ist nicht dazu da, die Straße vor dem Fahrzeug auszuleuchten.
Die Tagfahrleuchten sind vielmehr auf den Gegenverkehr ausgerichtet und sollen so die Sichtbarkeit des Fahrzeugs auch bei Tage verbessern.

Hey ich habe mir vor kurzem für meinen Golf 5 GT baujahr 11/2008 Carly gekauft, kurz gesagt ist Carly ein Programm womit du selber eine Diagnose an deinem Auto durchführen kannst und kleine sachen kodieren kannst.
Ich habe z.B. als Tagfahrlicht es jetzt so eingeschaltet das die Nebelleuchten und Standlicht leuchten mit durchgehender beleuchttung der Blinker eingestellt. Man kann die helligkeit der Nebelscheinwerfer auch selber bestimmen wie hell diese sein sollen.

Zitat:

@X5er. schrieb am 19. Dezember 2017 um 22:15:36 Uhr:


Hey ich habe mir vor kurzem für meinen Golf 5 GT baujahr 11/2008 Carly gekauft, kurz gesagt ist Carly ein Programm womit du selber eine Diagnose an deinem Auto durchführen kannst und kleine sachen kodieren kannst.
Ich habe z.B. als Tagfahrlicht es jetzt so eingeschaltet das die Nebelleuchten und Standlicht leuchten mit durchgehender beleuchttung der Blinker eingestellt. Man kann die helligkeit der Nebelscheinwerfer auch selber bestimmen wie hell diese sein sollen.

Klar, aber verboten.
Das machen solche Typen, denen man einfach den Schein wegnehmen müsste, weil sie verbotenerweise klar festgeschriebene Dinge an ihrem Fzg ändern.

Zitat:

@hansi2004 schrieb am 23. Dezember 2017 um 20:14:06 Uhr:



Klar, aber verboten.
Das machen solche Typen, denen man einfach den Schein wegnehmen müsste, weil sie verbotenerweise klar festgeschriebene Dinge an ihrem Fzg ändern.

.

Wo ist denn dass Problem? Die Dinger blenden nicht, sofern sie nicht den Mond anleuchten. Meiner Ansicht nach, liegt hier sogar ein richtiger Vorteil vor, denn die Nebler liegen sehr weit von den Blinker entfernt, sodass diese Tagsüber wesentlich besser erkennbar sind als mit dem offiziellen Dauerfahrlicht.

Nsw als tfl sind nicht zugelassen! Kein E prüfzeichen....

Deine Antwort
Ähnliche Themen