Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo
Möchte meine NSW als TFL mit 75% Leuchtkraft und wenn ich die NSW einschalte mit 100% ist dies möglich ?
Gruß Nelli17

Beste Antwort im Thema

So ei Schwachsinn alles, was in Deutschland nicht erlaubt ist! Ich frage mich wirklich wen Tagsüber abgedimmte NSW blenden oder gefährden?

Die Sicherheit wird jedenfalls beträchtlich erhöht.

Das ist wieder mal der selbe Mist, wo auch das dritte Bremslicht, welches man nachrüsten konnte verboten war und dann doch nach ein paar Jahren erlaubt wurde und dann schliesslich in jedem Wagen Standard war.

Aber bis dahin musste es irgendein Beamter verbieten bis mal ein schlauerer kam und feststellte, dass das dritte Bremslicht wirklich was bringt.

Es ist wirklich zum Haare raufen hier in Deutscland.

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Fakt ist das am golf 5 die nsw ab werk nicht für tfl zugelassen sind!

Wenn das so codiert ist hat das auto keine BE mehr!

So ich habe es nicht Codiert du Schlaumeier , und nun ? 😁

Es geht nicht um dich. Lesen und verstehen ist nicht deine stärke?!

Ich habe im letzten Beitrag aber um mich geschrieben und du hast MIR auch geantwortet. Ich glaube dein Diplom als Fachinspektor Gadget bekommt dir nicht. So ein Aufriss machen nur wegen NSW 😁 ich finde es so lustig 😁 #geil

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Zitat:

@Danny1307 schrieb am 26. Dezember 2017 um 18:44:12 Uhr:


Und wem interessiert es ob es zugelassen ....

Eine dümmere Antwort gibts kaum.

Zitat:

@hansi2004 schrieb am 27. Dezember 2017 um 22:28:23 Uhr:



Zitat:

@Danny1307 schrieb am 26. Dezember 2017 um 18:44:12 Uhr:


Und wem interessiert es ob es zugelassen ....

Eine dümmere Antwort gibts kaum.

Find ich nicht. Weil es da drum geht wem es hier ausm Forum zu interessieren hat ob wenn ich es zb machen lasse zu interessieren hat ob es zugelassen ist oder nicht ? Es ist so vieles nicht zugelassen was meiner Meinung nach kein Sinn hat wie zb die Rückleuchten bei Tag als tagfahrlicht mitlaufen zu lassen ! Ist genauso wenig nicht erlaubt aber WEM interessiert es deswegen wird dir bei einem Unfall mit Sicherheit nicht die Versicherung verweigern zu zahlen 😁 also habe noch nirgendwo gelesen das bei einem Unfall die Versicherung nicht zahlte weil der Kollege seine NSW mit an hatte wtf 😁 ist eh sinnlos mit den ganzen Rechtsanwälten für STVO zu diskutieren. Es gibt soviele Sachen auf der Welt die nicht gemacht werden dürfen aber eig völlig sinnfrei sind. Deswegen juckt es nicht eig nicht ob du sagst es ist nicht erlaubt denke mal der TE weiß Bescheid was jetzt Sache ist hier und gut 😁 jetzt kann er selbst entscheiden ob er sie anhaben möcht oder halt nicht ;D

Zitat:

@Danny1307 schrieb am 27. Dezember 2017 um 23:12:31 Uhr:



Zitat:

@hansi2004 schrieb am 27. Dezember 2017 um 22:28:23 Uhr:


Eine dümmere Antwort gibts kaum.

Find ich nicht. Weil es da drum geht wem es hier ausm Forum zu interessieren hat ob wenn ich es zb machen lasse zu interessieren hat ob es zugelassen ist oder nicht ? Es ist so vieles nicht zugelassen was meiner Meinung nach kein Sinn hat wie zb die Rückleuchten bei Tag als tagfahrlicht mitlaufen zu lassen ! Ist genauso wenig nicht erlaubt aber WEM interessiert es deswegen wird dir bei einem Unfall mit Sicherheit nicht die Versicherung verweigern zu zahlen 😁 also habe noch nirgendwo gelesen das bei einem Unfall die Versicherung nicht zahlte weil der Kollege seine NSW mit an hatte wtf 😁 ist eh sinnlos mit den ganzen Rechtsanwälten für STVO zu diskutieren. Es gibt soviele Sachen auf der Welt die nicht gemacht werden dürfen aber eig völlig sinnfrei sind. Deswegen juckt es nicht eig nicht ob du sagst es ist nicht erlaubt denke mal der TE weiß Bescheid was jetzt Sache ist hier und gut 😁 jetzt kann er selbst entscheiden ob er sie anhaben möcht oder halt nicht ;D

Tfl mit rückleuchten ist erlaubt...

Haben viele Fzg ab Werk so

@Golfi30, ich verstehe nicht, warum man einen Kommentar dazu abgibt, wenn man von völliger Ahnungslosigkeit getrieben wird.
Was du meinst, ist sicher die Möglichkeit, an der Örtlichkeit, eine Leuchte zu verbauen, die beide Funktionen erfüllt, also Tagesguck u. Nebler.
Das es gesetzlich nicht i. O. ist, ist hier allen bewusst, es geht lediglich um die Folgen.

Ja bei denen es ab WERK ist ist es erlaubt aber nicht beim nachcodieren ! Ich habe zb die A klasse von Benz bj 2014 und wollte die Rückleuchten zum tfl beileuchten lassen und es ist DA zb nicht erlaubt sagte mir der TÜV und MB direkt ! Aber egal da wissen es welche wohl wieder mal besser 😁

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 28. Dezember 2017 um 07:55:58 Uhr:


@Golfi30, ich verstehe nicht, warum man einen Kommentar dazu abgibt, wenn man von völliger Ahnungslosigkeit getrieben wird.
Was du meinst, ist sicher die Möglichkeit, an der Örtlichkeit, eine Leuchte zu verbauen, die beide Funktionen erfüllt, also Tagesguck u. Nebler.
Das es gesetzlich nicht i. O. ist, ist hier allen bewusst, es geht lediglich um die Folgen.

Was hast du denn,wo habe ich denn was geschrieben?

Ich muss mich entschuldigen!
Ich habe deinen Beitrag, mit einem völlig anderen Zusammenhang gesehen. War ein Irrtum meinerseits, sorry.

Edit:
Gedeutet hatte ich deine Aussage, dass viele Fz. die Nebler als Tagfahrlicht ab Werk hätten. Ist natürlich totaler Humbug. 🙂

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 28. Dez. 2017 um 10:23:42 Uhr:


Edit:
Gedeutet hatte ich deine Aussage, dass viele Fz. die Nebler als Tagfahrlicht ab Werk hätten. Ist natürlich totaler Humbug. ?

Mein Text war darauf bezogen das es viele Fahrzeuge gibt, die ab Werk die Rückleuchten mit Tfl eingeschaltet haben

Das war mir beim nochmaligen Lesen auch klar. 🙂

Ob es nun erlaubt oder nicht ist, ist jeder manns eigene Sache. Solange der Gegenverkehr dadurch nicht geblendet wird kann man selber entscheiden was man machen will und was nicht.
Ich finde es so unnötig das manche hier denken sie wären Polizisten und müssten die anderen davon überzeugen das sie was illegales machen.
Ja ok man kann es gesagt haben das es Verboten ist, aber wenn einer es sagt reicht schon.

Ich habe am BMW auch Leds verbaut, jemand ist mir auch schon reingefahren, der Gutachter hat das Auto angeguckt, und NICHTS ist passiert.
Auch nachts wenn ich mit dem Golf oder BMW unterwegs bin hat mich noch nie eine Streife oder so angehalten wegen den Lichtern.

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