Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht
Hallo
Möchte meine NSW als TFL mit 75% Leuchtkraft und wenn ich die NSW einschalte mit 100% ist dies möglich ?
Gruß Nelli17
Beste Antwort im Thema
So ei Schwachsinn alles, was in Deutschland nicht erlaubt ist! Ich frage mich wirklich wen Tagsüber abgedimmte NSW blenden oder gefährden?
Die Sicherheit wird jedenfalls beträchtlich erhöht.
Das ist wieder mal der selbe Mist, wo auch das dritte Bremslicht, welches man nachrüsten konnte verboten war und dann doch nach ein paar Jahren erlaubt wurde und dann schliesslich in jedem Wagen Standard war.
Aber bis dahin musste es irgendein Beamter verbieten bis mal ein schlauerer kam und feststellte, dass das dritte Bremslicht wirklich was bringt.
Es ist wirklich zum Haare raufen hier in Deutscland.
134 Antworten
Zitat:
@Golfschlosser schrieb am 23. Dezember 2017 um 21:11:08 Uhr:
Zitat:
@hansi2004 schrieb am 23. Dezember 2017 um 20:14:06 Uhr:
Klar, aber verboten.
Das machen solche Typen, denen man einfach den Schein wegnehmen müsste, weil sie verbotenerweise klar festgeschriebene Dinge an ihrem Fzg ändern..
Wo ist denn dass Problem? Die Dinger blenden nicht, sofern sie nicht den Mond anleuchten. Meiner Ansicht nach, liegt hier sogar ein richtiger Vorteil vor, denn die Nebler liegen sehr weit von den Blinker entfernt, sodass diese Tagsüber wesentlich besser erkennbar sind als mit dem offiziellen Dauerfahrlicht.
Wo das Problem ist?
Du bist anscheinend das Problem, weil Du immer noch nicht verstanden hast oder verstehen willst, dass man eben nur Beleuchtungseinrichtungen verwenden darf, die der StVZO entsprechend zugelassen sind.
So bei meinen Golf wurden die NSW durch LEDs umgerüstet und also tagfahrlicht genutzt. Sind an Dauer+ dran. Wurde von der Polizei schon angehalten und er hat nix zu den leuchten gesagt gehabt nur zu den US Blinkern die ich dann zurück codieren lies 😁 also mit den NSW Tagfahrlicht habe ich keinerlei Probleme nicht einmal beim TÜV gehabt..
Und wem interessiert es ob es zugelassen ist du bist damit nicht Verkehrsgefährdender wie ohne NSW LOL 😁 das sind dann meiner Meinung nach die Doktoren die wieder alles Besserwissern und überall den Senf dazugeben wie beim zb Chiptuning , ist nicht erlaubt wenn nicht eingetragen bla bla bla. Muss dich jeder selber wissen ob er das Risiko für sich eingehen will oder nicht!! Ständig diese Diskussionen mit denen die immer recht haben wollen weil iwas nicht so ist wie es die STVO hergibt es sind nur leuchten die mit zugeschaltet sind und kein 1000Watt Strahler der auf der Stoßstange montiert wurde und jeglichem entgegenkommenden sich Sicht raubt so das er vorm nächsten Baum fährt 😁
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Zitat:
@hansi2004 schrieb am 25. Dezember 2017 um 12:50:52 Uhr:
Wo das Problem ist?
Du bist anscheinend das Problem, weil Du immer noch nicht verstanden hast oder verstehen willst, dass man eben nur Beleuchtungseinrichtungen verwenden darf, die der StVZO entsprechend zugelassen sind.
.
Ich habe mich bisher noch nicht von einem Nebler, der als Tagesguck fungiert, geblendet gefühlt. Mir ist das ziemlich egal, was da andere VT so treiben. Den Vorteil, den ich darin sehe, hatte ich dargestellt, nicht das an meinem ollen Hobel, die Nebler als Tagfahrlicht funzen.
Meiner hat gar keine Nebler. 🙂
Zitat:
@Danny1307 schrieb am 26. Dezember 2017 um 18:44:12 Uhr:
Und wem interessiert es ob es zugelassen ist du bist damit nicht Verkehrsgefährdender wie ohne NSW LOL 😁 das sind dann meiner Meinung nach die Doktoren die wieder alles Besserwissern und überall den Senf dazugeben wie beim zb Chiptuning , ist nicht erlaubt wenn nicht eingetragen bla bla bla. Muss dich jeder selber wissen ob er das Risiko für sich eingehen will oder nicht!! Ständig diese Diskussionen mit denen die immer recht haben wollen weil iwas nicht so ist wie es die STVO hergibt es sind nur leuchten die mit zugeschaltet sind und kein 1000Watt Strahler der auf der Stoßstange montiert wurde und jeglichem entgegenkommenden sich Sicht raubt so das er vorm nächsten Baum fährt 😁
Den Gutachter beim unfall/ die versicherung schon!
Zitat:
@Danny1307 schrieb am 26. Dezember 2017 um 23:16:02 Uhr:
Glaub ich kaum 😉
Stimmt... Versicherungen zahlen auch bei erloschener betriebserlaubnis und illegalen Umbauten.
Zitat:
@Golfi30 schrieb am 27. Dezember 2017 um 07:20:44 Uhr:
Holen Sie sich aber alles wieder....
Nicht alles häufig gibt es eine Haftungsgrenze bis 5000 Euro die man als Versicherungsnehmer maximal Zahlen muss.
Ob es letztlich zum Regress kommt, halte ich für eher unwahrscheinlich. Dazu müsste die Veränderung auch in direktem Zusammenhang mit dem Schaden stehen. Das halte ich beim Leuchten der legalen Nebler doch für recht unwahrscheinlich. Ob wegen so einem Pille Palle die BE erlischt, ich glaube nicht daran.
Gruß
Zitat:
@Golfschlosser schrieb am 27. Dezember 2017 um 09:55:09 Uhr:
Ob es letztlich zum Regress kommt, halte ich für eher unwahrscheinlich. Dazu müsste die Veränderung auch in direktem Zusammenhang mit dem Schaden stehen. Das halte ich beim Leuchten der legalen Nebler doch für recht unwahrscheinlich. Ob wegen so einem Pille Palle die BE erlischt, ich glaube nicht daran.Gruß
Glauben heißt nicht wissen!
Fakt ist, nicht zugelassen -> keine BE mehr!
Gelaber?
Man merkt das wieder Ferien sind und sich die 17 jährigen kinder im Auto forum rum treiben....