Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht benutzen?

Audi A3 8P

Hallo zusammen!

Weiß dazu jemand mehr?
http://www.a3-freunde.de/wiki/TagesFahrlicht

Hab ich das richtig verstanden, dass die dann immer eingeschaltet sind, wenn ich den Motor starte?
Sind die Nebler dann immer gedimmt, oder auch noch als Nebelscheinwerfer zu gebrauchen?
Geht das Ganze auch, ohne dass die Rückleuchten dabei an sind?
Sind dann auch wirklich NUR die Nebler an?

104 Antworten

Hi Leute,

trotz der Gefahr, dass ich mich vielleicht ein bisschen unbeliebt mache. Ich findes es dämlich, am Tag mit Nebelscheinwerfern rumzufahren. Bei uns machen das die ganzen Golf II Prolls. Baseballmütze auf, Musik laut, Scheibe runter und dann mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern 10 mal zwischen Eisdiele und Disco hin und her zu fahren. Sorry, aber das hat ein A3 Fahrer nicht nötig.

Trotzdem allen eine gute Zeit

Und was machst Du, wenn das Tagfahrlicht Pflicht wird?

Vor ein paar Woche bin ich mal auf ein Modul gestossen, welches in den USA verbaut wird. Kostete irgenwo 150 Euro und macht aus einen 60% gedimmten Fernscheinwerfer Tagfahrlicht. Das wäre glaub ich das Ideale.

zulässig? , link?

gruß Sven

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Zitat:

Original geschrieben von Sven87


zulässig?

Nein.

Begründung;
-- Zitat von schäfchen --
"3.. Tagfahrlicht mit Nebel- od. Fernscheinwerfer
Das ist grundsätzlich nicht zulässig!"

Zitat:

Original geschrieben von sedlst


ich verstehe jetzt bald gar nix mehr.

Ich habe mir die Nordamerika-Einstellung (gedimmt auf 80%) programmieren lassen (habe halogen-SW)

Darf ich das jetzt nicht hier in Dtl. oder schon????

Wie schon aus dem Gesetzestext zitiert:

Zitat:

Das Fahrlicht darf nicht alleine als TFL benutzt werden

Bei Nordamerika-Einstellung leuchten ja keine Rückleuchten - also meiner Meinung in D verboten.

War in A auch nicht erlaubt, aber wie gesagt wurde mit der Einführung von Tagfahrlicht erlaubt.

Zitat:

Original geschrieben von a3_sportback


Wie schon aus dem Gesetzestext zitiert:

Bei Nordamerika-Einstellung leuchten ja keine Rückleuchten - also meiner Meinung in D verboten.
War in A auch nicht erlaubt, aber wie gesagt wurde mit der Einführung von Tagfahrlicht erlaubt.

Scheibenkleister!

Dann kann ich es wieder recodieren lassen!

Aber vielleicht löst sich dann auch mein Problem mit den NSL! 🙂

wär schon geil, das mit den neblern, aber hey, wenn dann würd ich mir die blinker kodieren lassen. wenn illegal, dann richtig :P

-> war kürzlich in Florida und da fahren die ja alle mit gedimmten blinkern rum, was ich einfach nur ultrastylish finde - aber wir sind ja deutschland nicht wahr 🙁

Rückmeldung Freundlicher in CH

Hatte gestern mein A3 beim Freundlichen um die klappernden Stossdämpfer hinten auf Gerantie wechseln zu lassen, was Wunder wirkte: Geräusch ist weg.
Nebenbei habe ich mich erkundigt wegen Nebellichter als Tagfahrlicht: ist kein Problem zum umprogrammieren aber in der CH ebenfalls verboten. Hab's deshalb bleibenlassen (leider!)....

Gruss Phil

Zitat:

Original geschrieben von a3_sportback


Zumindest in Österreich nicht erlaubt! Egal ob gedimmt oder nicht. Es ginge nur echte Tagfahrlicher anstatt Nebler.
Deshalb, für mich, uninteressant.

NOCH (!!!!!!) verboten

Kommt mit dem neuem Gesetz im Sommer. Dann dürfen Nebler allein am Tag verwendet werden statt Abblendlicht

Zur zeit nur in Verbindung mit Abblendlicht erlaubt. (was bis November auch verboten war bei Sonnenschein)

HI !!

In Österreich ist es definitiv erlaubt das Nebellicht als Tagfahrlicht zu verwenden (27 KFG-Novelle)

Tagfahrlicht:
Abblendlicht oder spez. Tagfahrlicht oder Nebelscheinwerfer wobei das Standlicht oder die Rücklichter (gem. §14 KFG) nicht funktionieren müssen.

lg Walter

Zitat:

Original geschrieben von adler24


HI !!

In Österreich ist es definitiv erlaubt das Nebellicht als Tagfahrlicht zu verwenden (27 KFG-Novelle)

Tagfahrlicht:
Abblendlicht oder spez. Tagfahrlicht oder Nebelscheinwerfer wobei das Standlicht oder die Rücklichter (gem. §14 KFG) nicht funktionieren müssen.

lg Walter

War anfangs erlaubt und wurde aber dann verboten soweit ich das mitbekommen habe

so, um Licht ins Dunkel dieser Diskussion zu bringen:

Nebelscheinwerfer als "Tagfahrlicht" sind unter gewissen Umständen in Österreich erlaubt.

siehe Beitrag im ÖAMTC Heft (wie ADAC)

D.h. für mich, wenn ich das bei mir umprogrammieren lasse, das ganze entspricht dem Österr. Gesetz (und in Österr. ist das Auto zugelassen), dann kann ich dafür keine Strafe im Ausland bekommen....

Gruß
CM

Zitat:

Original geschrieben von 8P 2.0 Tdi


War anfangs erlaubt und wurde aber dann verboten soweit ich das mitbekommen habe

Stimmt. Ist momentan nicht erlaubt, erst mit der neuen Novelle. Momentan dürfen Nebelscheinwwerfer nur in Verbindung mit Abblendlicht verwendet werden.

lesen scheint eine herausforderung zu sein... *zwinker zu david*

nochmals:

LINK

Quelle: ÖAMTC

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