Nebellampen als TFL mittlerweile möglich?

VW Passat B6/3C

Hallo!

Ich habe die Suchfunktion schon bemüht, allerdings sind die Threads schon älter und geben keine Antwort auf meine Frage.
Ich habe einen Passat MJ 2008 und würde gerne die Nebellampen als Tagfahrlicht haben, um die Xenons ein wenig zu schonen.
Ich weiss das es irgendwann mal nicht ging, allerdings habe ich einen Golf Plus gesehen (auch MJ 2008), der hatte die Nebellampen als TFL (und Nein, der hatte nicht Standlicht und Nebellampen an)!?

Wenn das jemand weiss, würde ich mich über eine Antwort sehr freuen...

MFG

Tobi

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von tüv-onkel


moin allerseits!

auch wenn mir gleich wieder spießigkeit und obrigkeitgläubigkeit vorgeworfen wird: NSW als TFL zu schalten/dimmen oder sonstwas ist ILLEGAL in goog old germany !!! da kann man sich drehen und winden wie man will. auch hilft es nicht darauf zu verweisen, daß es ja noch viel mehr leute gibt, die mit falschem/defekten/falsch eingestelltem licht fahren. so nach dem motto: herr wachmeister, ich bin im gegensatz zu den andern, die viel besoffener sind ja eigentlich nüchtern !!!

es gibt IMMER leute, die noch viel beschissener drauf sind als man selber. das verbessert aber die eigene lage nicht.

und mit dem argument (auch wenn es jetzt wieder dresche hagelt) "da kann ich meine xenons schonen!": - lachkrampf !!! lösung: passat mit xenon verkaufen und einen XXXXXXX mit ohne fahren. da schont man dann seine xenons richtig !

echt kopfschüttel !

dto

Ich hoffe Du lebst noch und hast Dich nicht kaputtgelacht.

Schön dass Du nochmal wiederholt hast, dass NSW als TFL nicht erlaubt ist. Das wissen mittlerweile aber alle. Genauso illegal ist es, im Halteverbot zu parken, 120km/h zu fahren, dort wo nur 100 erlaubt sind, usw, usw.

Lieber sind mir Fahrer, die mit NSW rumfahen, als Besoffene, die ihr AUto nicht unter Kontrolle haben. Also lass jedem seine Freude. Im Übrigen gibt es Länder, wo NSW als TFL erlaubt ist und Motor-Talk ist meines Wissens nicht nur für Deutsche zugänglich.

Gruß Axel

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möchte mich nun auch mal kurz in diesem Thema einklinken. Bin mir fast sicher, dass die Nebler irgendwann in Deutschlad auch als TFL zugelassen werden. Ich denke an die 3. Bremsleuchte. Die war Anfangs auch verboten, musste sogar wieder entfernt werden, in vielen anderen europäischen Ländern aber bereits erlaubt, z.T. Vorschrift. Dann irgendwann wurde die 3. Bremsleuchte erlaubt, später sogar Vorschrift. 

Zitat:

Original geschrieben von teebeutel


möchte mich nun auch mal kurz in diesem Thema einklinken. Bin mir fast sicher, dass die Nebler irgendwann in Deutschlad auch als TFL zugelassen werden. Ich denke an die 3. Bremsleuchte. Die war Anfangs auch verboten, musste sogar wieder entfernt werden, in vielen anderen europäischen Ländern aber bereits erlaubt, z.T. Vorschrift. Dann irgendwann wurde die 3. Bremsleuchte erlaubt, später sogar Vorschrift. 

Hast du deine Glaskugel aufgeladen....................😉

Zitat:

Original geschrieben von teebeutel


möchte mich nun auch mal kurz in diesem Thema einklinken. Bin mir fast sicher, dass die Nebler irgendwann in Deutschlad auch als TFL zugelassen werden. Ich denke an die 3. Bremsleuchte. Die war Anfangs auch verboten, musste sogar wieder entfernt werden, in vielen anderen europäischen Ländern aber bereits erlaubt, z.T. Vorschrift. Dann irgendwann wurde die 3. Bremsleuchte erlaubt, später sogar Vorschrift. 

Ich stimme Dir zu. Es waren soviele Dinge verboten, die später doch erlaubt wurden. Nehmen wir doch nur mal die SML

Erst strikt untersagt in D. Dann kam Volvo und plötzlich wurden Sie in D in gelb zugelassen. Hinten in rot ist zwar immer noch verboten, da BMW und Volvo aber mittlerweile über Sondergenehmigungen die Hintertür geöffnet haben, ist s auch hier nur eine Frage der Zeit. Genauso wird es mit TFL und NSW sein.

Nicht alles was jetzt heiss gekocht wird, wird später auch so serviert.....

dann mal back to topic.

Nebelscheinwerfer als TFL habe ich beim Touran und beim Passat von einem Kumpel codiert. Die Xenons müssen ja nicht immer leuchten (Schade drum).

Allerdings war es mir nicht möglich, die Heckleuchten zusammen mit den Nebelscheinwerfern als TFL zu codieren. Da war immer das Positionslicht vorn dabei und das ist nun wirklich verboten.

Hat dazu jemand eine Idee?

Beim A3 geht das, aber der hat ja eh TFL extra.

Gruss
David

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Zitat:

Original geschrieben von cola trinker



Zitat:

Original geschrieben von teebeutel


möchte mich nun auch mal kurz in diesem Thema einklinken. Bin mir fast sicher, dass die Nebler irgendwann in Deutschlad auch als TFL zugelassen werden. Ich denke an die 3. Bremsleuchte. Die war Anfangs auch verboten, musste sogar wieder entfernt werden, in vielen anderen europäischen Ländern aber bereits erlaubt, z.T. Vorschrift. Dann irgendwann wurde die 3. Bremsleuchte erlaubt, später sogar Vorschrift. 
Ich stimme Dir zu. Es waren soviele Dinge verboten, die später doch erlaubt wurden. Nehmen wir doch nur mal die SML

Erst strikt untersagt in D. Dann kam Volvo und plötzlich wurden Sie in D in gelb zugelassen. Hinten in rot ist zwar immer noch verboten, da BMW und Volvo aber mittlerweile über Sondergenehmigungen die Hintertür geöffnet haben, ist s auch hier nur eine Frage der Zeit. Genauso wird es mit TFL und NSW sein.

Nicht alles was jetzt heiss gekocht wird, wird später auch so serviert.....

BMW und VOLVO über Sondergenehmigungen??? 🙄 Was sollen das denn für BMW und VOLVO-Spezifischen Sondergenehmigungen sein?

-> Die letzte SML darf ganz regulär rot leuchten, wenn sie in der Schlußleuchte integriert ist. Haben etliche Wohnmobile schon lange so...
Lichttechnische Einrichtungen Seite 8

NSW werden in Deutschland garantiert nicht einfach so als TFL zugelassen, da die Leuchten weder von der Lichtverteilung (NSW sollen nicht blenden bzw. nur die Strasse nah vor dem Fahrzeug ausleuchten, TFL eigentlich das genaue Gegenteil erreichen), noch vom Strombedarf (NSW i.d.R. 55W pro Seite, TFL zwischen 6-21W pro Seite, die eigentlichen "Ansprüche" an ein Tagfahrlicht erfüllen. Zudem sind NSW nun mal als NSW und nicht als TFL geprüft und zugelassen. Eine nachträgliche "Erweiterung" der Zulassung ist illusorisch.
Denkbar ist, dass spezielle TFL generell vorgeschrieben werden für Neuwagen. Ich meine, da gibt es sogar schon einen Beschluss dazu und dann auch serienmässig verbaut werden, wie von einzelnen Herstellern praktiziert (Audi, Golf VI, neuer Polo, Octavia, Insignia, BMW, Mercedes E- und S-Klasse...)

Der Octavia und der neue Polo haben die TFL z.B. neben den Nebelscheinwerfern integriert, aber nicht die NSW als TFL in Benutzung.

Zitat:

Original geschrieben von davidshoes


dann mal back to topic.

Nebelscheinwerfer als TFL habe ich beim Touran und beim Passat von einem Kumpel codiert. Die Xenons müssen ja nicht immer leuchten (Schade drum).

Allerdings war es mir nicht möglich, die Heckleuchten zusammen mit den Nebelscheinwerfern als TFL zu codieren. Da war immer das Positionslicht vorn dabei und das ist nun wirklich verboten.

Hat dazu jemand eine Idee?

Beim A3 geht das, aber der hat ja eh TFL extra.

Gruss
David

Ohne dass Heck-, Nummernschild- und Intrumentenbeleuchtung mitbrennen dürfen ausschliesslich als TFL geprüfte und zugelassene Leuchten am Fahrzeug vorne brennen, (Weitere Ausnahmen sind z.B. Parkleuchten)

Die Codierung von NSW als TFL ist damit schon aus diesem Grund unzulässig.

Am Fahrzeug dürfen nur geprüfte und zugelassene Leuchten angebracht und verwendet werden. Und dies auch nur zu dem Zwecke, zu dem sie geprüft und zugelassen wurden. Bei NSW ist das nunmal nicht in der Funktion als TFL.

Die Codierung von NSW als TFL ist damit auch aus diesem Grund unzulässig.

NSW dürfen zudem nur zusammen mit mindestens Begrenzungsleuchten (wenn nicht mehr als 400mm vom seitlichen Fahrzeugumriss angebracht, ansonsten nur zusammen mit Abblend- oder Fernlicht eingeschaltet werden können).

Und wieder ein Grund, der belegt, warum die Codierung als TFL unzulässig ist.

Wie das in der Schweiz gehandhabt wird kann ich dabei nicht sagen.

Stell ich meine Fragen so undeutlich?

Diese lautete ob man die Heckleuchten auch ohne Positionsleuchten vorn einprogrammieren kann.

Danke

Zitat:

Original geschrieben von davidshoes



Allerdings war es mir nicht möglich, die Heckleuchten zusammen mit den Nebelscheinwerfern als TFL zu codieren. Da war immer das Positionslicht vorn dabei und das ist nun wirklich verboten.

Gruss
David

Was soll daran verboten sein? Wenn NSW inkl. Rückleuten und Positionslicht verboten wäre, dann würde es sich so nicht schalten lassen. Und das lässt sich so schalten, weil bei dichtem Nebel das Abblendlicht dann ausgemacht werden kann, um die Eigenblendung zu verringern.

Allerdings ist das Fahren mit NSW ohne Grund in D verboten.

Gruß Axel

Zitat:

Original geschrieben von davidshoes


Stell ich meine Fragen so undeutlich?

Diese lautete ob man die Heckleuchten auch ohne Positionsleuchten vorn einprogrammieren kann.

Danke

Schreibe ich meine Antworten so undeutlich? 😉

Das ist nicht möglich und wäre auch nicht zulässig, da die NSW (und um solche handelt es sich, da sie keine Zulassung als TFL haben) nur zusammen mit mindestens Begrenzungsleuchten vorne, Abblendlicht oder Fernlicht betrieben werden dürfen.

Übrigens dürften reine TFL auch zusammen mit den Begrenzungsleuchten eingeschaltet werden. Sie müssen es nur nicht.

Zitat:

Tagfahrleuchten dürfen auch ohne Begrenzungsleuchten einschaltbar sein

Ergo - wieso willst Du die Bergenzungsleuchten vorne überhaupt deaktivieren?

Die Antworten sind nicht undeutlich aber Antworten auf nicht gestellte Fragen.
Ich fragte nach der technischen Möglichkeit und nicht nach der Zulässigkeit.
MFG

Zitat:

Original geschrieben von davidshoes


Die Antworten sind nicht undeutlich aber Antworten auf nicht gestellte Fragen.
Ich fragte nach der technischen Möglichkeit und nicht nach der Zulässigkeit.
MFG

Bei nicht legalen Sachen wirst Du von mir immer den Hinweis darauf bekommen, ob Du willst oder nicht. Nicht nur wegen Dir, sondern wegen Mitlesern, die denken "au klasse, das find' ich toll - auch haben will..."

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Jetzt hast du aber ne klare Ansage.

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