Nebellampen als TFL mittlerweile möglich?

VW Passat B6/3C

Hallo!

Ich habe die Suchfunktion schon bemüht, allerdings sind die Threads schon älter und geben keine Antwort auf meine Frage.
Ich habe einen Passat MJ 2008 und würde gerne die Nebellampen als Tagfahrlicht haben, um die Xenons ein wenig zu schonen.
Ich weiss das es irgendwann mal nicht ging, allerdings habe ich einen Golf Plus gesehen (auch MJ 2008), der hatte die Nebellampen als TFL (und Nein, der hatte nicht Standlicht und Nebellampen an)!?

Wenn das jemand weiss, würde ich mich über eine Antwort sehr freuen...

MFG

Tobi

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von tüv-onkel


moin allerseits!

auch wenn mir gleich wieder spießigkeit und obrigkeitgläubigkeit vorgeworfen wird: NSW als TFL zu schalten/dimmen oder sonstwas ist ILLEGAL in goog old germany !!! da kann man sich drehen und winden wie man will. auch hilft es nicht darauf zu verweisen, daß es ja noch viel mehr leute gibt, die mit falschem/defekten/falsch eingestelltem licht fahren. so nach dem motto: herr wachmeister, ich bin im gegensatz zu den andern, die viel besoffener sind ja eigentlich nüchtern !!!

es gibt IMMER leute, die noch viel beschissener drauf sind als man selber. das verbessert aber die eigene lage nicht.

und mit dem argument (auch wenn es jetzt wieder dresche hagelt) "da kann ich meine xenons schonen!": - lachkrampf !!! lösung: passat mit xenon verkaufen und einen XXXXXXX mit ohne fahren. da schont man dann seine xenons richtig !

echt kopfschüttel !

dto

Ich hoffe Du lebst noch und hast Dich nicht kaputtgelacht.

Schön dass Du nochmal wiederholt hast, dass NSW als TFL nicht erlaubt ist. Das wissen mittlerweile aber alle. Genauso illegal ist es, im Halteverbot zu parken, 120km/h zu fahren, dort wo nur 100 erlaubt sind, usw, usw.

Lieber sind mir Fahrer, die mit NSW rumfahen, als Besoffene, die ihr AUto nicht unter Kontrolle haben. Also lass jedem seine Freude. Im Übrigen gibt es Länder, wo NSW als TFL erlaubt ist und Motor-Talk ist meines Wissens nicht nur für Deutsche zugänglich.

Gruß Axel

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Zitat:

Original geschrieben von Masterb2k


(Wer war das noch der was von der Spiegelung der NSW auf nasser Fahrbahn sagte? Das ist dann doch wieder legale verwendung...bei REgen herrscht eingeschränkte sicht, also NSW an...)

Ich war das. Und Dein Statement macht genau deutlich, was mich manchmal nervt.

Mal überspitzt: es regnet, hurra, da mache ich doch gleich mal meine Nebler an. Ob ich dadurch besser sehe oder gesehen werde oder doch eher den Gegenverkehr blende ist mir egal, ich darf ja. Da findet keine Reflexion (im Kopf) mehr statt, ob es ich die Dinger lieber anmache oder auslasse. Anders kann ich mir nicht erklären, dass Leute mit NSW rumfahren weil irgendwo drei Tropfen fallen, obwohl man trotzdem kilometerweit sehen kann.

Sepp

Ich hab hier mal ne dumme Frage!
Wie sind die MB E und C Klasse NSW aufgebaut? Die sind NSW und Abbiegelicht in einem! Gehen auch am Tag an, wenn das Licht an ist und man um die Ecke fährt!
Ist das dann eigentlich verboten? Kann ich mir nicht vorstellen, da ja so vom Werk aus!
Oder taugen die gar nichts als NSW, damit sie am Tag leuchten dürfen???

Davon ab denke ich haben wir hier in der BRD einfach ein altes Gesetz, welches sich mit der neuen Technik nicht verträgt! So schlimm können die NSW unserere Passats nicht blenden,
in anderen Ländern ist es ja erlaubt, oder sogar Vorschrift damit am Tag zu fahren!

Zitat:

Original geschrieben von RZA



Zitat:

Hi,

mich würde mal interessieren, ob Du auch bei Deiner Steuererklärung so penibel bist (Anzahl der gefahrenen Tage, Entfernung zur Arbeitsstätte, Arbeitsmittel, ...) 😁 😁

Falsche Angaben sind nämlich unzulässig 😉 (und evtl. auch strafbar...)

Unabhängig davon ist, ob man es schafft den Finanzbeamten zu überlisten...

solche argumente kommen, wenn jemandem argumente fehlen, die wirklich was mit dem eigentlichen thema zu tun haben.
so frei nach dem motto, das was du (evtl.) machst, ist aber noch viel schlimmer!

Hi,

die Argumente sind doch mehr oder weniger ausgetauscht. Mich nervt aber ganz extrem die Argumentation des Tüv-Onkels!!

Zur Erinnerung: die NSW des Passats sind z.B. in Österreich ganz legal als TFL erlaubt (und wahren wohl eine Zeit lang sogar gesetzlich vorgeschrieben)! Und dieser Tüv-Onkel maßt sich hier an, diese in Deutschland (noch?) nicht erlaubte Lösung (ich denke hier mal an die in der Vergangenheit verbotenen und nun obligatorischen zusätzlichen Bremsleuchten!) zu vergleichen / in einen Topf zu werfen, mit völlig illegalen / völlig dummen gemeingefährlichen Umrüstlösungen von irgendwelchen Hinterhofbastlern !! Außerdem erwähnt er in einem Satz etwas von unerlaubten TFL-Lösungen und Mördern!!! Und bringt solch absolut dummen, hirnverbrannte Vergleiche bzgl. Abschaffung des Rechtsfahrgebotes!!!

Geht es noch!?!?!?

Auch in einer Verwaltung gibt es eine "Verhältnismäßigkeit der Mittel", davon wird täglich zigtausendfach Gebrauch gemacht:
- die Polizei entscheidet nach Ermessen, ob sie geringfügige Verstöße ahndet oder lieber sich lieber auf ahndenswerte Delikte konzentriert,
- jede Eingriffsverwaltung wägt die Notwendigkeit ab.

Wenn jeder öffentlich Bedienstete versuchen würde, die Gesetze zu 120% zur Anwendung zu bringen, käme nicht nur die Verwaltung zum Erliegen!! (Dies soll allerdings nicht heißen, dass man z.B. i.R. einer Verkehrskontrolle oder TÜV-Kontrolle über die unzulässige Verwendung der NSW als TFL hinwegsehen soll. Aber man muss den Betreffenden ja nicht direkt in einem Atemzug mit einem Mörder setzen!).

Und meine Frage, ob er auch seine Steuererklärung so 120% ehrlich einreicht, ist aus der Erfahrung gestellt, dass es spätestens hier bei den allermeisten mit der Ehrlichkeit / Gesetzmäßigkeit nicht weit her ist! Und er hat darauf hingewiesen, dass Regeln / Gesetze / Vorschriften erst das Zusammenleben einer Gesellschaft ermöglichen (und dazu gehört auch eine Steuerehrlichkeit).

Just my 2 Cents

@wossogstsepp: nHabe nicht gesagt, das ich diese Einstellung zur Einschaltung(sorry, musste sein) begrüße, sollt nur heißen, das in diesem Fall keine gesetzesübertretung mehr vorliegt. Das man mit den Dingern ohnehin selten (nicht gar nicht, sondern selten) mehr sieht als mit dem normalen abblendlicht, das wird von vielen auch dezent übersehen. (wusstet ihr das NSW+Fernlicht in den Staaten verboten istß9

@Konrad3C die NSW/Abbiegelichtkombi bei MB&Co. hat zwei Leuchtmittelverbaut, eines zum Nebelscheinwerfen und eines zum Abbiegelichten, genauso ist auch der Spiegel unterteilt, der eine wirft auffe Straße, der andere leuchtet den Nahbereicht seitlich des Wagens aus. Und, da wir hier ja schon so sachlich belehrt wurden, wie den die Zulassung einer LTE erfolgt, hat dieser Scheiwerfer auch folgerichtig 2 Zulassungen auf dem Glas stehen.

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Zitat:

Original geschrieben von Masterb2k



@Konrad3C die NSW/Abbiegelichtkombi bei MB&Co. hat zwei Leuchtmittelverbaut, eines zum Nebelscheinwerfen und eines zum Abbiegelichten, genauso ist auch der Spiegel unterteilt, der eine wirft auffe Straße, der andere leuchtet den Nahbereicht seitlich des Wagens aus. Und, da wir hier ja schon so sachlich belehrt wurden, wie den die Zulassung einer LTE erfolgt, hat dieser Scheiwerfer auch folgerichtig 2 Zulassungen auf dem Glas stehen.

Hallo,

das ist aber nicht bei allen so. z.B. hat die C- und E-Klasse nur 1 Scheinwerfer mit einem schrägstehenden Leuchtmittel. Dieser leuchtet dann zur Seite, nicht wie ein NSW symetrisch nach vorne. Bei NSW-Funktion sind dann beide Scheinwerfer an und leuchten gemeinsam ähnlich dem bisherigen NSW. Auf dem Glas sind beide Zulassungszeichen.

Bild 1: Abbiege- und NSW

http:www.trikefliegen.de/sonstiges/corel017.jpg

Bild 2: Nur NSW

http:www.trikefliegen.de/sonstiges/img_0028.jpg

Gruß Axel

na dann 🙂

mich hat noch keins von allen geblendet!!

danke meine herren für die tollen und inhaltlich vollkommen richtigen beiträge, die im grunde allesamt gegen den gesetzeshüter, dem "tüv-onkel" gerichtet sind - die paar ausreisser zwischendrinnen mal ausgenommen 😁

die beste aussage stammt von vwx: "Du bist das perfekte Beispiel für blinden Obrigkeits-Gehorsam. Ich wette, wenn ab 1.11.08 laut Gesetzgeber NSW als Tagfahrlicht zugelassen wären, würdest du am 31.10.08 abends um 16:59 noch deinen lächerlichen TÜV-Onkel-Stempelchen verweigern. GESETZ ist schliesslich GESETZ!"

ich wollte das nicht so direkt schreiben, aber wo du recht hast hast du recht! und das wird sicherlich nicht nur auf den tüv-onkel so zutreffen. aber egal.

was ich schlussendlich noch zu thema beitragen möchte ist, das nsw "wie schon 100x erwähnt" NICHT blenden. und mit roten standlichtbirnen, illegalen zubauten am fahrzeug oder unterschreitung der mindestleuchtstärke ÜBERHAUPT NICHT in zusammenhang gebracht werden kann. meine meinung dazu ist, dass ich bei nsw und bei nebel kaum mehr sehe, also warum nsw verbauen? ein sinnloses gimmick, sieht zwar optisch gut aus, bringt aber nix.
und endlich - jetzt haben sie in österreich wenigstens einen guten zweck zu erfüllen, nämlich das frühzeitige erkennen eines fahrzeuges. warum es in deutschland nicht schon längst gesetz ist, weiß ich nicht, hinterfrage ich auch nicht. dass es in deutschland kaum abgestraft wird, weiß ich aus eigener erfahrung auch. und auch in ungarn, italien und anderen eu-ländern wird ein nsw als tfl, wenn man es verständlich erklären kann, als ein solches akzeptiert.

warum also der tüv-onkel - klar! er MUSS das alles so sagen, bis auf die lächerlichen vergleiche, die sein alleiniges eigenprodukt seiner pädagogischen ausdrucksweise darstellen) - so stur auf diesem gesetz verhaart, will hier bis auf ein paar ausnahmen anscheinend keiner wissen geschweige denn akzeptieren. fakt ist und bleibt: nsw als tfl wurde in österreich erprobt, hat sich bewährt und wird in österreich auch nicht mehr abgeschafft. im gegensatz zu der tfl-PFLICHT, dessen abschaffung ein kasperltheater sondergleichen war.

bleibt nur mehr zu sagen: ich befürworte tfl, und die nsw bieten sich hervorragend dafür an. punkt!

ich frag mich langsam, was diese diskussionen eigentlich sollen. die frage, um die es eigentlich ging, wurde schon mit der ersten antwort beantwortet. und die tatsache, dass die nsw nicht als tfl genutzt werden dürfen, wurde auch erwähnt. und die leute, die das dennon so nutzen (wollen), lassen sich auch nicht durch irgendwelche argumente davon abbringen. das hat die diskussion ja gezeigt. ähnliche diskussionen gab's im golf 3 forum, als es darum ging, ob man xenon in halogen-scheinwerfern verbauen darf. darf man natürlich nicht, ist vielen aber trotzdem egal. die sagen dann auch "nee, das blendet doch nicht!". die haben vielleicht auch einen hund, der nur spielen und nicht beissen will! 😁

wie gesagt, wenn jemand das so machen möchte, macht er das eben.

die andere sache ist die, warum sollte jemand, der beim tüv arbeitet, entgegen seiner verpflichtungen handeln und damit ggf. noch seinen job auf's spiel setzen? ich gehe mal davon aus, das jeder hier einen job und die motivation hat, darin gute arbeit zu machen. und so ist's da auch. sicherlich wird's bestimmt auch mal etwas geben, wo man als tüv-prüfer ein auge zudrücken kann. dies werden aber sicherlich keine sicherheitsrelevanten dinge sein.

und jetzt vertragt euch wieder! 🙄

it's like that, and that's the way it is 😉

Moin zusammen,

boah ey, wat für´ne Diskussion!!
Ist das hier ein Moralforum oder eher ein technisch orientiertes Forum?
Bei dieser hitzigen Diskussion wurden viele Fragen aufgeworfen aber die technischen Dinge vergessen!
Jeder von uns sollte volljährig sein und sollte wissen was er tut; Legalität und Sympathie hin oder her!! Das als letzter Kommentar dazu.
Wie ist das jetzt mit der Umcodierung?
Kann man durch den Einsatz anderer Leuchtmittel nicht das Standlicht nutzen, was noch schöner aussieht als die Nebler? Bitte nicht über die Ästethik diskutieren!!!!!!!🙁🙁
Wäre das legal?
Was muss ich dem 🙂 mitteilen, damit er weiss, wie er das programmieren muss?
Da ich von "VAGCOM" überhaupt kein Plan habe, und auch zu faul zum Suchen bin, sagt mir bitte doch mal: " Was ist das?"
Wenn ich die anderen threads lese und dann lese "...habe mit VAGCOM rumgespielt.." frage ich mich immer ob ich der einzige Nicht VW Mitarbeiter bzw. Mechatroniker hier bin.
Freue mich über Eure Antworten.
By the way: Wer von Euch hat Erfahrungen mit dem Chippen von dem 2,0 TDI mit DPF gemacht?
Mich interessiert hier der Leistungszuwachs und auch ob Ihr, bei gleicher Fahrweise, eine Verbrauchsänderung bemerkt habt?

Greets

TFL auf Standdlicht, geht nicht. Wäre wenn es gehen würde, aber genauso illegal wie die NSW.

Wenn du zu deinem 🙂 fährst, er soll sich den VAS5051 schnappen, in die Fahzeug Diagnose ( nicht geführte Funktionen) gehen, dort die Verbauliste im CAN-Gateway auslesen, das passende Steuergerät wählen und dort die Codierung der entsprechenden Bytes Ändern. Byte 17 im Bordnetz regelt die NSW geschichte ( dazu müsste man jetzt erstmal deine codierung kennen, du kannst es mit dem simplen erhöhren der ersten Zahl um 1 veruschen ( kann gehen, muss aber nicht) des weiteren muss das TFL überhaupt aktiviert werden

Ja erstmal vielen Dank für die Info.
Verstehe zwar nur Bahnhof, werde mir Deine Antwort ausdrucken und vor´m Besuch beim🙂auswendig lernen.
Hoffentlichnklappt´s.
Melde mich dann mal mit meinen Erfahrungen.

Greets

Machs dir einfacher, lass dir erstmal die codierung deines Bordnetzsteuergerätes ausdrucken, dann können wir dir hier die richtige codierung geben. machts für dich wahrscheinlich erfolgreicher.

kleine Beitrag zu diesen Thema .Das erstemal hat es mich 10 OWI gekostet das 2 mal auch aber das 3 mal 50 Euro +1 Punkt und dann wieder alte Codierung reingesetzt und jetzt ist ruhe. Klar das muss jeder selber wissen ,aber bei uns sind die Bu...n nicht mehr dumm.

tja, wenn man mit nsw und rücklicht (tagfahrlicht skandinavien) oder sogar zusätzlich mit standlicht fährt ist das natürlich sehr sehr auffällig weil verboten. wenn hingegen NUR die nsw leuchten (tagfahrlicht nordamerika), kann man es sehr leicht als tfl argumentieren.

insofern würde ich jetzt mal behaupten, sind die bullen zwar nicht blöd, kann sie aber sehr leicht von einem verbauten tfl (da nur die nsw leuchten) überzeugen. und ist ein bulle mal davon überzeugt, dann schaut er nicht mehr nach, ob da "dl" oder sonstige klitzekleine buchstaben irgendwo rumstehen... (hab ich sowieso noch nie gesehen oder davon gehört, dass die das tun...außer hier im board natürlich 😉)

und zur sicherheit noch einmal:
es ist in deutschland nicht legal, die nsw als tfl zu verwenden, hingegen in österreich schon!

Zitat:

Original geschrieben von ChrKoh


insofern würde ich jetzt mal behaupten, sind die bullen zwar nicht blöd, kann sie aber sehr leicht von einem verbauten tfl (da nur die nsw leuchten) überzeugen. und ist ein bulle mal davon überzeugt, dann schaut er nicht mehr nach, ob da "dl" oder sonstige klitzekleine buchstaben irgendwo rumstehen... (hab ich sowieso noch nie gesehen oder davon gehört, dass die das tun...außer hier im board natürlich 😉)

Hallo ChrKoh,

unser Nachteil ist der: Bei uns fahren sehr viele Polizisten den Passat, sodass die genau wissen, was es bei ihren Autos gibt und was gebastelt ist. Daher ist, zumindest in Baden-Würstchenberg, ein Überzeugen relativ schwer.

Gruß Axel

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