Nebellampen als TFL mittlerweile möglich?

VW Passat B6/3C

Hallo!

Ich habe die Suchfunktion schon bemüht, allerdings sind die Threads schon älter und geben keine Antwort auf meine Frage.
Ich habe einen Passat MJ 2008 und würde gerne die Nebellampen als Tagfahrlicht haben, um die Xenons ein wenig zu schonen.
Ich weiss das es irgendwann mal nicht ging, allerdings habe ich einen Golf Plus gesehen (auch MJ 2008), der hatte die Nebellampen als TFL (und Nein, der hatte nicht Standlicht und Nebellampen an)!?

Wenn das jemand weiss, würde ich mich über eine Antwort sehr freuen...

MFG

Tobi

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von tüv-onkel


moin allerseits!

auch wenn mir gleich wieder spießigkeit und obrigkeitgläubigkeit vorgeworfen wird: NSW als TFL zu schalten/dimmen oder sonstwas ist ILLEGAL in goog old germany !!! da kann man sich drehen und winden wie man will. auch hilft es nicht darauf zu verweisen, daß es ja noch viel mehr leute gibt, die mit falschem/defekten/falsch eingestelltem licht fahren. so nach dem motto: herr wachmeister, ich bin im gegensatz zu den andern, die viel besoffener sind ja eigentlich nüchtern !!!

es gibt IMMER leute, die noch viel beschissener drauf sind als man selber. das verbessert aber die eigene lage nicht.

und mit dem argument (auch wenn es jetzt wieder dresche hagelt) "da kann ich meine xenons schonen!": - lachkrampf !!! lösung: passat mit xenon verkaufen und einen XXXXXXX mit ohne fahren. da schont man dann seine xenons richtig !

echt kopfschüttel !

dto

Ich hoffe Du lebst noch und hast Dich nicht kaputtgelacht.

Schön dass Du nochmal wiederholt hast, dass NSW als TFL nicht erlaubt ist. Das wissen mittlerweile aber alle. Genauso illegal ist es, im Halteverbot zu parken, 120km/h zu fahren, dort wo nur 100 erlaubt sind, usw, usw.

Lieber sind mir Fahrer, die mit NSW rumfahen, als Besoffene, die ihr AUto nicht unter Kontrolle haben. Also lass jedem seine Freude. Im Übrigen gibt es Länder, wo NSW als TFL erlaubt ist und Motor-Talk ist meines Wissens nicht nur für Deutsche zugänglich.

Gruß Axel

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@VWx

ich habs schon in einem anderen forum gesagt: weil es solche leute gibt, die meinen, gesetze und vorschriften interessieren sie nicht (oder nur die, die ihnen und ihrem egoismus angenehm sind - legal, illegal, scheißegal) habe ich eine sichere arbeit bis zu meiner rente. und es macht jedes mal wieder spass ein paar fachlichen blitzbirnen das licht auszuknipsen!

allen ehrlichen und seriösen tunern und umbauern (auch privatleuten), die versuchen mit GESCHMACK und SERIÖSITÄT schöne wagen auf die räder zu stellen kann ich nur meinen höchsten respekt zollen! und es geht GESETZESKONFORM, man muss nur wollen!

viele grüße an die seriösen. und an alle anderen auch.😁

dto

Zitat:

Original geschrieben von ITler


Wer also -wie so manche Mitbürgerinnen und Mitbürger- mit 160km/h über die Autobahn fährt und das mit NSL, der macht doch irgendetwas falsch... - da dies gehörig blenden kann und somit gefährlich ist frage ich mich warum die Rennleitung bei sowas nicht mal einschreitet und diese Fahrer disqualifiziert...

gefährlich? also bitte, bleiben wir mal alle auf dem boden.

solange die leuchten richtig eingestellt sind, blenden sie nicht. und die nsl leuchtet zwar etwas heller, aber von blenden oder gefährlich kann doch hier nicht die rede sein. und außerdem überlege ich bei nebel, schlechter sicht oder starkem regen sicherlich nicht, ob ich die nsl nun anmachen oder ausgeschaltet lassen soll, das muss jeder für sich abwägen können. lieber auf der sicheren seite im straßenverkehr sein als auf einer unsicheren im straßenverkehr aber dafür gesetzeskonformen auf dem blatt papier.

ich glaube aber mittlerweile, nachdem ich "viele" tfl-threads bei motor-talk gelesen habe, dass so mancher beinhart auf dem lächerlichen gesetz behaart: es sei unbedingt richtig, das nsw NICHT als tfl verwendet werden dürfen, denn es würde blenden, schaut schickimicki aus und enteignet sich jeder namensgebung eines nebelscheinwerfers (wobei ich mich frage, ob ich bei nebel wirklich mehr sehe...?!?). und da gebe ich masterb2k inhaltlich recht: auch abblendlicht ist nicht wie ein tfl auf wahrnehmung sondern für ausleuchtung ausgerichtet und DENNOCH darf es als tfl verwendet werden - und wird auch fleißig genutzt.

gesetz ist nunmal gesetz, hinterfragen darf man es zeitenweise nicht.
aber wie heißt es so schön: wo kein kläger da kein richter!

Zitat:

Original geschrieben von tüv-onkel


@VWx

ich habs schon in einem anderen forum gesagt: weil es solche leute gibt, die meinen, gesetze und vorschriften interessieren sie nicht (oder nur die, die ihnen und ihrem egoismus angenehm sind - legal, illegal, scheißegal) habe ich eine sichere arbeit bis zu meiner rente. und es macht jedes mal wieder spass ein paar fachlichen blitzbirnen das licht auszuknipsen!

Du bist das perfekte Beispiel für blinden Obrigkeits-Gehorsam. Ich wette, wenn ab 1.11.08 laut Gesetzgeber NSW als Tagfahrlicht zugelassen wären, würdest du am 31.10.08 abends um 16:59 noch deinen lächerlichen TÜV-Onkel-Stempelchen verweigern. GESETZ ist schliesslich GESETZ!

Ich erinnere mich an die 3. Bremsleuchte. Erst verboten, dann Pflicht. Na, machts klick?

Weisst du, angesichts deines Nummernschilds wird mir aber langsam klar, welches Denken du gewohnt bist.
Es gab da an der Grenze zur sogenannten DDR sehr viele, die genauso wie du dachten. Gesetz ist Gesetz, und deshalb schiesse ich.
Aber du "knipst ja nur mit spass fachlichen blitzbirnen das licht aus", das ist natürlich was ganz anderes.
Freu dich schon mal auf deine Rente, mehr Aussergewöhnliches hat dein Leben ja scheinbar nicht zu bieten.

da driftet das thema wohl jetzt ein bischen ab, wenn man die ddr beim diesem thema mit ins spiel bringt. hat rein gar nix mit dem thema zu tun. und auch wenn es manchen leuten nicht passt, manche dinge sind und bleiben eben nicht erlaubt. und meistens hat das auch seinen guten grund. stellt euch mal vor, jeder würde das an seinem auto verbauen, was er will.
verbaut euch ruhig xenon-brenner in halogen-scheinwerfern, unterbodenbeleuchtung in wagenfarbe und nutzt die nebelscheinwerfer als tagfahrlicht. aber nicht rumheulen wenn's die polizei mal sieht oder ihr hier drauf angesprochen werdet.

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@VWx

war mir völlig klar, daß sich noch irgendeiner in dieser richtung outet. jeder macht sich eben selbst so lächerlich, wie er nur kann. du kannst es besonders gut. hätte ich ein kennzeichen vom mond angegeben, hättest du mich wahrscheinlich auch dort vermutet. mauern kann man nicht nur bauen, sie bestehen auch in den köpfen. oder eben bretter davor.

über die verhältnisse in der tätärä: rede nicht von dingen, die du nicht kennst.

nächster punkt: woher weist du, wie und wann ich meine "stempelchen" gebe oder nicht. oder wie obrigkeitsgläubig ich früher war oder heute bin? oder wieviel jahre ich noch bis zur rente habe und was ich auf dem weg dorthin noch alles erleben werde?

das ich so garnicht dem abbild des tüv-prüfer-klischees entspreche sei nur am rande erwähnt!

und nun zum eigentlichen. regeln (oder gesetze, vorschriften usw.) sind dazu da, das zusammenleben der gesellschaft überhaupt möglich zu machen. wenn der gesunde menschenverstand in allen köpfen wohnen würde bräuchte man sie nicht. da es aber leider viel zu viele vollpfosten gibt, sind sie notwendig. deshalb gibt es sie. ob du es willst oder nicht. ob ich es will oder nicht. sicher ist der mörder ein anderer gesetzesübertreter als der nsw-umprogrammierer. aber beide übertreten geltende vorschriften. die qualität der würdigung schlägt sich nieder in der qualität und quantität der strafe.

im übrigen bin ich für die abschaffung des rechtsfahrgebotes. jeder soll sich seine seite aussuchen dürfen. schon aus gründen der freien fahrspurwahl. FREIHEIT FÜR ALLE. ICH WILL LINKS FAHREN!!!

kurzes beispiel zum schluß (für tragische konsequenzen von vermeintlich "lächerlichen" veränderungen): in schlesw.holstein gab es einen tödlichen unfall in der dunkelheit, weil ein überholender mit einem entgegenkommer zusammengestoßen war. gerade strecke, alles super einzusehen. was war passiert? der überholer hatte sehr genau geschaut und sah in der ferne zwei kleine rote lichter. er nahm an, rot - klar die bewegen sich von mir weg (wg. rücklicht) falsch! so eine strunzdumme dumpfbacke hatte die standlichbirnen rot eingefärbt und fuhr damit lustig in der dunkelheit herum. und stand plötzlich vor dem überholer, auf der er sich ZU-bewegt hatte. kleine ursache-beschissene wirkung. und um solche vorkommnisse möglichst auszuschließen gibt es technische und verhaltens-regeln. und weil es leider leute gibt, die alles besser wissen, verdiene ich noch lange geld mit diesen leuten. DANKE AN ALL DIESE MENSCHEN. ihr ermöglicht mir und meiner family eine ordentliches leben!!! 😁

der dankbare dto

p.s.: danke auch für die 2x "danke"-klicker.

Na dann haben wir ja beide was gemeinsam, jeder will einen § geändert haben. Der eine Will links fahren, was aber zu einer änderung von 3§ führen würde (§1,2,42StvO) wobei die Nebelscheinwerfer nur die Änderung von §17(3)Stvo verlangen würde.

Zur optischen Aufwertung des Wagens, naja, TFL sehe ich nicht als solches an, sondern als einen Sicherheitszuwachs, ob nun mittels spezieller LED-Nachrüstlösungen(Hella) oder LED-Werkslösungen(Audi) oder Halogen-Zusatzscheinwerfer aus dem Zubehör oder ab Werk. Für mich kommt allerdings keine optische veränderung der Fahrzeugfront in Frage - Zur Zeit mangels optisch ansprechenden Lösungen der Hersteller, welche mit irgendwelchen Nachrüst-TFLs harmonieren. Der Abstrahlwinkel der NSW-wurde ja bereits angesprochen, breit und nach unten abfallend, mit diesem Winkel ist es nicht möglich den Gegenverkehr zu blenden, eine Verwechslung ( Hauptscheinwerfer und NSW an, evtl 2 Autos?) steht auch nicht zur Debatte, da nur die TFL(NSW) leuchten.

Den Sicherheitsgewinn durch den Wegfall des Rechtsfahrgebotes, möcht ich gern erklärt haben, den durch den Wegfall der NSW-Idiotie, naja, habe ich schon beschrieben.

TFL-sind ohnehin so ein geiles Thema, ich habe mir bei meinem Golf3 damals die Hella TFL eintragen lassen, da die Herren in der, damals noch grünen, Uniform es nicht verstehen konnten, das die ´Kennzeichnung "DL" auf der Scheibe für Tagfahrlicht steht und das nicht die Nebelscheinwerfer sind.

Und, wenn mich jetzt doch jemand mit dieser Form der Beleuchtung anhalten sollte, dann bin ich auch bereit die Verwarnung dafür zu zahlen.

Zitat:

und die nsl leuchtet zwar etwas heller, aber von blenden oder gefährlich kann doch hier nicht die rede sein. und außerdem überlege ich bei nebel, schlechter sicht oder starkem regen sicherlich nicht, ob ich die nsl nun anmachen oder ausgeschaltet lassen soll, das muss jeder für sich abwägen können. lieber auf der sicheren seite im straßenverkehr sein als auf einer unsicheren im straßenverkehr aber dafür gesetzeskonformen auf dem blatt papier.

Leider gibt es Leute die denken, dass mehr Licht gleich mehr Sicherheit ist.

Einfach mal den Selbsttest machen: kann ich bei normalen Abstand den Vordermann mit seinen normalen Rückleuchten noch gut sehen? Dann brauche ich auch keine NSL anmachen. Das gleiche mit den NSW: muss der Gegenverkehr wirklich vier Lichter anhaben, damit ich ihn sehe (mit Spiegelung auf nasser Straße sogar acht)?

NSW und NSL braucht man gaaaanz selten, wenn man ehrlich ist (solange man nicht im Nebelloch wohnt).

Sepp

Hallo,

Leute, geht es eigentlich noch? Hier wird von einem, der es eigentlich berufswegen wissen sollte, ein NSW mit einem rot eingefärbten Standlicht verglichen? Hallo, wir reden hier nicht von einer Nebelrückleuchte, die sich jemand verbotenerweise vorne hin machen möchte, wir reden hier auch nicht von Xenonbrennern in normalen H4-Scheinwerfern, die durch einen schlechten Brennpunkt tatsächlich blenden, wir reden auch nicht von anderweitiger illegaler Beleuchtung, die am Fahrzeug angebracht wird. Sondern wir reden hier von einem bereits verbauten Scheinwerfer, der völlig legal in der Fahrzeugfront eingebaut ist.

Dieser Scheinwerfer (NSW) hat die Zulassung, am Tag und in der Nacht bei schlechter Sicht (Nebel, Regen, Schneefall) eingeschaltet werden zu dürfen. Wenn dieser Scheinwerfer nun am Tag als TFL benutzt wird, dann blendet er sicher nicht mehr, wie wenn er Nachts bei schlechter Sicht benutzt wird. Er blendet am Tag überhaupt nicht, weil seine Lichtstärke im Gegensatz zur Lichtstärke des Tageslicht unbedeutend klein ist. Man sieht das Licht nicht einmal besonders gut am Tag, wenn der NSW noch gedimmt wird, dann fällt er sogar fast gar nicht mehr auf. Er hat nur den Vorteil gegenüber dem Abblendlicht, dass er eine geringe "Blendwirkung" durch die seitlich hochgezogenen Lichtverteilung hat. Diese Blendwirkung ist aber im Vergleich zu legalen TFL wesentlich geringer!!!! Richtige TFL haben einen Reflektor, der das Licht nach oben nicht abschneidet wie bei den NSW, sonder das Licht sogar Richtung Augenhöhe des Entgegenkommenden lenkt. Jedes TFL, welches in der Dämmerung oder in einem Tunnel betrieben wird, ist weitaus gefährlicher (weil es dann blendet), wie ein NSW. Ein NSW ist aber zumindest am Tag besser wie nichts.

Und es ist ein Unterschied, ob man verbotenerweise mit NSW fährt oder mit einer illegalen Beleuchtungseinrichtung wie Unterbodenbel. oder illegal verbauter Xenonbrenner. Im ersten Fall gibt es ein Bussgeld (wie beim Zuschnellfahren eben auch), im zweiten Fall bleibt das Auto stehen, weil es keine Betriebserlaubnis mehr besitzt.

Gruß Axel

für die zulassung von LTE (lichtechnischen einrichtungen im fachchinesisch) sind im genehmigungsverfahren (am ende steht die erteilung des prüfzeichens, das sich auf dem scheinwerfer befindet) ganz klare und eindeutig definierte geometrische sichtbarkeitsgrenzen (auch leuchstärken-gemessen als lichtstrom, spektralfarben usw.),vorgeschrieben. zuständige prüfstelle dafür ist in deutschland das LTIK (lichtechnisches institut in karlsruhe). wer sich mal die mühe macht, sich über die anforderungen an scheinwerfer zu informieren und sich die aufwendigen prüfverfahren im LTIK ansieht kommt schnell zu dem schluß, daß die SUBJEKTIVE einschätzung: "blendet mich nicht, hat ja weniger leistung, kann ja nicht, ist ja besser als ein nsw-der blendet ja" usw. mehr als unzureichend ist. insofern sind prosahafte allgemeinste einschätzungen zu LTE für mich doch eher jedermannsgeschwätz.

in unserer arbeitsteiligen welt hat jeder nun mal sein spezialgebiet. ich maße mir auch keine fachurteile auf anderen gebieten an, weil ich davon keine ahnung habe. nur beim auto scheinen die uhren anders zu gehen, weil dabei JEDER ALLES BESSER zu wissen scheint. armes deutschland.

dto

Zitat:

Original geschrieben von tüv-onkel


für die zulassung von LTE (lichtechnischen einrichtungen im fachchinesisch) sind im genehmigungsverfahren (am ende steht die erteilung des prüfzeichens, das sich auf dem scheinwerfer befindet) ganz klare und eindeutig definierte geometrische sichtbarkeitsgrenzen (auch leuchstärken-gemessen als lichtstrom, spektralfarben usw.),vorgeschrieben. zuständige prüfstelle dafür ist in deutschland das LTIK (lichtechnisches institut in karlsruhe). wer sich mal die mühe macht, sich über die anforderungen an scheinwerfer zu informieren und sich die aufwendigen prüfverfahren im LTIK ansieht kommt schnell zu dem schluß, daß die SUBJEKTIVE einschätzung: "blendet mich nicht, hat ja weniger leistung, kann ja nicht, ist ja besser als ein nsw-der blendet ja" usw. mehr als unzureichend ist. insofern sind prosahafte allgemeinste einschätzungen zu LTE für mich doch eher jedermannsgeschwätz.

in unserer arbeitsteiligen welt hat jeder nun mal sein spezialgebiet. ich maße mir auch keine fachurteile auf anderen gebieten an, weil ich davon keine ahnung habe. nur beim auto scheinen die uhren anders zu gehen, weil dabei JEDER ALLES BESSER zu wissen scheint. armes deutschland.

dto

Nochmal und ein letztes Mal: Du verstehst oder willst es nicht verstehen, auf was ich hinaus will:

Hier geht es um die (nach dem Bußgeldkatalog) verbotene Verwendung des NSW. Nicht um das Neugestalten eines Scheinwerfers.

Ich bin auch einer, der den Hinweis darauf gibt, dass das Verwenden der NSW als TFL in D nicht erlaubt ist, das war es dann aber auch. Was dann jemand daraus macht, ist seine Sache. Und der TÜV merkt das in der Regel nicht einmal, denn entweder das Verbotenen wird kurz vorher deaktiviert, oder wie im TFL-Falle, fährt man einfach schon mit normalen Licht in die TÜV-Halle. Also nix mit "...und es macht jedes mal wieder spass ein paar fachlichen blitzbirnen das licht auszuknipsen!"

letztes statement zu diesem thema von mir (juhu, beifall brandet auf):

das dimmen der helligkeit eines nsw stellt EINE UNZULÄSSIGE VERÄNDERUNG im sinne der gemehmigung dar. es geht NICHT um die verwendung sondern um eine durch willentliches tun hervorgerufene BAUARTVERÄNDERUNG des scheinwerfers. das ist so, ob man es will oder nicht. unabhängig davon ist ob man es schafft den tüv-prüfer zu überlisten. welch armseliger triumph.

dto, danke an alle arbeitsbeschaffer 🙂

Zitat:

Original geschrieben von tüv-onkel


letztes statement zu diesem thema von mir (juhu, beifall brandet auf):

das dimmen der helligkeit eines nsw stellt EINE UNZULÄSSIGE VERÄNDERUNG im sinne der gemehmigung dar. es geht NICHT um die verwendung sondern um eine durch willentliches tun hervorgerufene BAUARTVERÄNDERUNG des scheinwerfers. das ist so, ob man es will oder nicht. unabhängig davon ist ob man es schafft den tüv-prüfer zu überlisten. welch armseliger triumph.

dto, danke an alle arbeitsbeschaffer 🙂

Muss doch nochmal: Da sieht man mal wieder, dass Du schlauer tust, wie Du wirklich bist:

VW hat ganz offiziell ein Widerstandkabel in der Zuleitung vom TFL, und zwar bei den Autos, die noch kein CAN-Bus verbaut haben. Dieses Widerstandkabel "dimmt" das Licht (in diesem Falle das Abblendlicht) herunter. Ganz offiziell und legal. Nur weiß das keiner, der sich damit nicht beschäftigt hat.

Im Übrigen: Schon mal gesehen, welche Spannung im Auto anliegt, wenn der Motor läuft? Runde 14,2 - 14,5V. Somit würde bei fast allen Autos die Lichteinrichtung, wie Du schreibst, "EINE UNZULÄSSIGE VERÄNDERUNG im sinne der gemehmigung" darstellen, weil die Leuchtmittel eine höhere und dadurch unzulässigen Leistung haben, denn die sind auf 12V ausgelegt.

Durch die Dimmung macht man nur Eines: Die Spannung auf die vorgeschriebenen 12V runtersetzen, damit die Leuchtmittel länger halten. Somit doch wohl alles im grünen Bereich. Und wenn Dich das Dimmen so stört, dann lass es einfach weg und dimme eben nicht. Somit nur noch eine unzulässige Verwendung und 20,- im Falle einer Kontrolle.

Zitat:

Original geschrieben von tüv-onkel


letztes statement zu diesem thema von mir (juhu, beifall brandet auf):

das dimmen der helligkeit eines nsw stellt EINE UNZULÄSSIGE VERÄNDERUNG im sinne der gemehmigung dar. es geht NICHT um die verwendung sondern um eine durch willentliches tun hervorgerufene BAUARTVERÄNDERUNG des scheinwerfers. das ist so, ob man es will oder nicht. unabhängig davon ist ob man es schafft den tüv-prüfer zu überlisten. welch armseliger triumph.

dto, danke an alle arbeitsbeschaffer 🙂

Hi,

mich würde mal interessieren, ob Du auch bei Deiner Steuererklärung so penibel bist (Anzahl der gefahrenen Tage, Entfernung zur Arbeitsstätte, Arbeitsmittel, ...) 😁 😁

Falsche Angaben sind nämlich unzulässig 😉 (und evtl. auch strafbar...)

Unabhängig davon ist, ob man es schafft den Finanzbeamten zu überlisten...

Hallo, TÜV-Onkel, ist ja wie in der Realität bei euch: ne, so nehme ich das nicht ab... wenn man dann fragt warum nicht, dann gibts keine Antwort. Fährt man nen tag später wieder hin, dann wird der Umbau ohne zu murren abgenommen.

Wo ist der Sicherheitsgewinn durch den Wegfall des Rechtsfahrgebotes, du fachliche Blitzbirne!

Den Sicherheitsgewinn durch NSW als TFL habe ich bereits erklärt ...

(Wer war das noch der was von der Spiegelung der NSW auf nasser Fahrbahn sagte? Das ist dann doch wieder legale verwendung...bei REgen herrscht eingeschränkte sicht, also NSW an...)

Zitat:

Hi,

mich würde mal interessieren, ob Du auch bei Deiner Steuererklärung so penibel bist (Anzahl der gefahrenen Tage, Entfernung zur Arbeitsstätte, Arbeitsmittel, ...) 😁 😁

Falsche Angaben sind nämlich unzulässig 😉 (und evtl. auch strafbar...)

Unabhängig davon ist, ob man es schafft den Finanzbeamten zu überlisten...

solche argumente kommen, wenn jemandem argumente fehlen, die wirklich was mit dem eigentlichen thema zu tun haben.

so frei nach dem motto, das was du (evtl.) machst, ist aber noch viel schlimmer!

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