navigationsgeräte an der Frontscheibe verboten

BMW 3er E90

Ab sofort werden in der Stadt Zürich Autofahrer gebüsst, die ein mobiles Navi an der Frontscheibe befestigt haben. An der Frontscheibe dürfen laut SVG keinerlei Geräte angebracht werden. Die Busse beläuft sich auf ca. Fr. 500.--.

Gruss Pütz

45 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von TobiS


Hallo Sportritter80,

wie hast Du denn das USB Kabel in den Lüftungsschacht bekommen? Wie hast Du es angeschlossen?
Direkt and den Bordstrom? Wenn ja, wo hast Du denn solch ein Kabel herbekommen?

Oder über einen Zigarettenanzünderadapter? Wenn ja, wo hast Du das dann eingesteckt?

Danke

Hm?

Das Kabel verläuft doch links von der Mittelkonsole, also ich kann es gut erkennen..

Mein Navi liegt auf dem Amaturenbrett auf und die Kabel hab ich dahinter verlegt. Das behindert genauso wie das Werksnavi im Firmenvolvo, das direkt vor der Scheibe aus dem Amaturenbrett fährt.

Mein Auto

Und hier mal der Vergleich zum V70 Firmenwagen...im V50 isses genauso.

Volvo RTI

eine für mich akzeptable Lösung, vor allem auch finanziell erschwinglich und leicht rückrüstbar.

Nebelberg

Bild mein E91 mit Falk Navi

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Ich habe diese hier verbaut.
Funtioniert einwandfrei.

http://www.pearl.de/a-PX2087-5480.shtml?vid=718

Zitat:

Original geschrieben von pfirschau



Zitat:

Original geschrieben von Merowinger



Ob die Festeinbauten da so viel besser sind, möchte ich mal bezweifeln. Zumindest beim aktuellen Audi A3 ist das Teil mit zwei Haken in weniger als 10 Sekunden ausgebaut.
Zum Thema Schwanenhals: Wer natürlich zu faul ist, das Teil abzumontieren und unter dem Fahrersitz oder sonst wo zu verstecken, ist selbst schuld und hat kein Mitleid verdient.
bei VAG ist das so das ist richtig...... bei BMW nicht 😎. das Ding besteht aus drei Baugruppen mit jeder Menge Kabeln und ist ziemlich fest eingebaut....

lg
Peter

Stimmt nicht so ganz

Aber solche Infos würde hier nicht einstellen denn auch Langfinger lesen kräftig mit 😉

warum beantwortet ihr denn jetzt 5 jahre alte threads?

Der war so weit zurück, da dauert es auch lange, bis die Antwort wieder vorne ist 😁

Zitat:

Original geschrieben von thana


warum beantwortet ihr denn jetzt 5 jahre alte threads?

Weil man 5 Jahre Alte Threads in der SUFU findet.

Zitat:

Original geschrieben von össel330ci


Zitat:
....deswegen hab ich die Lösung bei mir angebracht..😁😁

mit Navi...

Sehr gute und wirklich

passgenaue

Halter bietet die Firma BRODIT. Für den E90er gibts sogar verschiedene Varianten für den Einbau li vom Lenkrad und rechts.

Eigentlich braucht man nur den Basishalter; die navispeziischen Adapter sind nicht zwingend erforderlich, wenn man das zum Navi gehörende Teil direkt auf den Basishalter schraubt.

Einbauzeit 30 Sekunden. Sogar das passende Werkzeug (2 x) zum Öffnen des Spalts ist dabei. Kosten 20,- €; sind aber das Geld wirklich wert.

Der "Schwanenhals" gehört wirklich verboten, wenn man sieht, wie mache Leute das Ding montieren.

Zitat:

Original geschrieben von Pütz


Ab sofort werden in der Stadt Zürich Autofahrer gebüsst, die ein mobiles Navi an der Frontscheibe befestigt haben. An der Frontscheibe dürfen laut SVG keinerlei Geräte angebracht werden. Die Busse beläuft sich auf ca. Fr. 500.--.

Gruss Pütz

Aha. Wo soll man sich das Gerät denn sonst hinpappen? Auf die Birne?

Verrücktes Pack...🙄

Zitat:

Original geschrieben von bbbbbbbbbbbb



Zitat:

Original geschrieben von Pütz


Ab sofort werden in der Stadt Zürich Autofahrer gebüsst, die ein mobiles Navi an der Frontscheibe befestigt haben. An der Frontscheibe dürfen laut SVG keinerlei Geräte angebracht werden. Die Busse beläuft sich auf ca. Fr. 500.--.

Gruss Pütz

Aha. Wo soll man sich das Gerät denn sonst hinpappen? Auf die Birne?
....

Nee, die "Birne" ist zum Nachdenken da. Wenn man die benutzt, braucht man meistens überhaupt kein Navi!

Zitat:

Original geschrieben von hansi2004


...Wenn man die benutzt, braucht man meistens überhaupt kein Navi!

Hi Hi... Das erzähl mal einen Berufsfahrer, der jeden Tag etliche neue Kundenadressen anfahren muss. Klar, geht mit Stadtkarte natürlich genauso, aber ich möchte nicht 90 Minuten auf meine Pizza warten, nur weil der Bote aufs Navi verzichtet... 😁

Zitat:

Original geschrieben von NeoNeo28



Zitat:

Original geschrieben von hansi2004


...Wenn man die benutzt, braucht man meistens überhaupt kein Navi!
Hi Hi... Das erzähl mal einen Berufsfahrer, der jeden Tag etliche neue Kundenadressen anfahren muss. Klar, geht mit Stadtkarte natürlich genauso, aber ich möchte nicht 90 Minuten auf meine Pizza warten, nur weil der Bote aufs Navi verzichtet... 😁

Schon klar. War nur ein Scherz. Nutze das Navi ja auch. Hatte schon mit GPS-Empfängern zu tun, als es noch keine käuflichen Navis gab.

Doch wenn man sieht, an welchen Stellen der Scheibe manche ihre Navis anbringen, kann ich nur mit dem Kopf schütteln.

Dabei gibt es wirklich andere günstige und halbswegs professionelle Lösungen, um es dort anzubringen, wo auch eingebaute Navis sind.

Zitat:

Original geschrieben von Pütz


Ab sofort werden in der Stadt Zürich Autofahrer gebüsst, die ein mobiles Navi an der Frontscheibe befestigt haben. An der Frontscheibe dürfen laut SVG keinerlei Geräte angebracht werden. Die Busse beläuft sich auf ca. Fr. 500.--.

Gruss Pütz

Das war und ist übrigens so überhaupt nicht richtig. Hier ein Auszug aus einem Merkblatt der Stadt Zürich vom März 2011:

"Ausgehend von Artikel 71 Absatz 5 VTS darf deshalb die Sichtverdeckung das dort vorgeschriebene Sichtfeld nicht beeinträchtigen. Das heisst, der Fahrzeugführer muss einen Gegenstand, der sich in einem Abstand von 12 m oder mehr vor ihm auf der Fahrbahn befindet, noch erkennen können. Mittig in der Frontscheibe angebrachte Navigationsgeräte stehen im Widerspruch zu dieser Vorschrift: Sie bewirken einen blinden Fleck von gefährlicher Grösse (Abbildung 2).
Gestützt auf diese Überlegungen erscheint eine Montage am oberen oder unteren Rand der Frontscheibe vertretbar. Insbesondere am unteren Rand im Winkel von Armaturenbrett und Frontscheibe wird der gesetzlich zulässige Sichtfeldschatten (Radius 12 m) durch die heute handelsüblichen Geräte in der Regel nicht verletzt oder nur geringfügig tangiert."

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