navigationsgeräte an der Frontscheibe verboten

BMW 3er E90

Ab sofort werden in der Stadt Zürich Autofahrer gebüsst, die ein mobiles Navi an der Frontscheibe befestigt haben. An der Frontscheibe dürfen laut SVG keinerlei Geräte angebracht werden. Die Busse beläuft sich auf ca. Fr. 500.--.

Gruss Pütz

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Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix



Zitat:

Original geschrieben von Pütz


Ab sofort werden in der Stadt Zürich Autofahrer gebüsst, die ein mobiles Navi an der Frontscheibe befestigt haben. An der Frontscheibe dürfen laut SVG keinerlei Geräte angebracht werden. Die Busse beläuft sich auf ca. Fr. 500.--.

Gruss Pütz

Das war und ist übrigens so überhaupt nicht richtig. Hier ein Auszug aus einem Merkblatt der Stadt Zürich vom März 2011:

"Ausgehend von Artikel 71 Absatz 5 VTS darf deshalb die Sichtverdeckung das dort vorgeschriebene Sichtfeld nicht beeinträchtigen. Das heisst, der Fahrzeugführer muss einen Gegenstand, der sich in einem Abstand von 12 m oder mehr vor ihm auf der Fahrbahn befindet, noch erkennen können. Mittig in der Frontscheibe angebrachte Navigationsgeräte stehen im Widerspruch zu dieser Vorschrift: Sie bewirken einen blinden Fleck von gefährlicher Grösse (Abbildung 2).
Gestützt auf diese Überlegungen erscheint eine Montage am oberen oder unteren Rand der Frontscheibe vertretbar. Insbesondere am unteren Rand im Winkel von Armaturenbrett und Frontscheibe wird der gesetzlich zulässige Sichtfeldschatten (Radius 12 m) durch die heute handelsüblichen Geräte in der Regel nicht verletzt oder nur geringfügig tangiert."

Warum wird dieser Uralttread, der nun offensichtlich auch noch Falschmeldungen beinhaltet nicht dort gelassen wo er war, in der Versenkung.

Gönnt ihm doch einfach seine Ruhe.

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