Nachrüstung von LED-Tagfahrlicht

VW Caddy 3 (2K/2C)

Die Suchfunktion hat leider keine Treffer ergeben (Tagfahrlicht bzw. TFL - Caddy Forum).

Hat jemand schon im Caddy ein Tagfahrlicht aka TFL nachgerüstet?
Wenn ja,
- wo genau platziert (Fotos wären schön)
- Hersteller, Typbezeichnung und Kosten des Tagfahrlichtes
- Aufwand für den Einbau (Zeit und Kosten)
- ggf. Erlebnisbericht (Anhalten durch Rennleitung usw.)

Ich denke, das wäre eventuell von Interesse für die Forumsleser.

Lieben Dank
Ralph

Beste Antwort im Thema

Nabend Leute!

Zitat:

Original geschrieben von SchwahnSven


... Wo im Motorraum finde ich Zündungsplus? ...
... Und das Kabel vom Standlicht? ...

Um das Thema hier mal ein für alle Mal zubeseitigen:

im Anhang eine PDF zur Sicherungsbelegung im Motorraum.

Und die Drähte die zum Standlicht führen sind beide in Pin 10.
Links grau/schwarz und rechts grau/rot.

Die Angaben sind natürlich ohne Gewähr und vor jeder Installation
unbedingt zu Prüfen!

Beste Grüße!

P.S.: Torsten, vielleicht was für die FAQ?

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Es muss aber das Grau/Schwarze Kabel sein, was zu Pin 10 geht, also werde ich den Verteiler an dem Kabel befestigen. Vorher könnte ich ja nochmal den Stecker reinstecken und die Isolierung einritzen, wenn es wie schon geplant das richtige Kabel ist, kommt der Verteiler einfach über die unisolierte Stelle und fertig. Ansonsten habe ich noch kleine Schrumpfmanschetten zu liegen.

So ich bin fertig. Hier sind die Bilder.

Klick

Zitat:

Original geschrieben von Car-freak


So ich bin fertig. Hier sind die Bilder.

Klick

schief eingebaut - sorry nöö, gefällt mir nicht.😛

Zitat:

So ich bin fertig.

.....Ich glaube aber, dass Standlicht und gedimmte TFL zusammen falsch angeschlossen sind, wenn ich mich nicht irre!

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Zitat:

Original geschrieben von quattro8163



Zitat:

So ich bin fertig.

.....Ich glaube aber, dass Standlicht und gedimmte TFL zusammen falsch angeschlossen sind, wenn ich mich nicht irre!

Nachdem das hier zig mal durchgekaut wurde und keiner so recht wusste was Sache ist, habe ich mich beim Blaukittel kundig gemacht.

O-Ton TÜV Rheinland: "Bei R87 Zulassung und zusätzlicher Kennzeichnung A dürfen die TFL, auch gedimmt, mitleuchten. Es muss an der Schaltung nichts geändert werden"

Zitat Ende.

Ich fahre so wie es ist und fertig.

Wo ist denn das schief?

Entweder hab ich nen Knick in der Optik oder Deine Bilder gaugeln was vor.

Die TFL steigen doch zu Fahrzeugmitte schräg an?

Guck ich schief oder siehst Du das nicht?

Tfl-rechts
Tfl-links

Ich habe ebend extra nochmal wegen dir mein wohlgewärmtes Heim verlassen und nachgemessen. Es ist alles gerade und wagerecht. Es muss eine optische Täuschung sein oder die Kamera ist vieleicht nicht mehr die Beste.

Edit: Ich habe mir die Bilder nochmal angeschaut. Es liegt daran, dass ich die Scheinwerfer etwas ausrichten musste, da die Stoßstange abgerundet ist. Also ist das TFL auf der Seite zur Mitte hin etwas tiefer drin. Deshalb ist es tatsächlich eine optische Täuschung.

So viel Aufwand - nur wegen mir 😁

Wenn in natura alles gerade ist, dann ist alles bestens.

Hatte nur an mir bzw. meinen Augen gezweifelt.

Nix für ungut.😉

Auf der Straße kann man das sowieso nicht so genau sehen, von daher mache ich mir keine Sorgen.

Hallo Car-freak
und Alle, die Tagfahrleuchten als Positionslicht betreiben wollen!

1. Tagfahrleuchten mit zusätzlicher A-Kennung zur R87-Zulassung
2. Laut ECE-R48 dürfen nach Vorne nur zwei Positionsleuchten aktiv sein. D.h. die serienmäßigen Positionsleuchten müssen deaktiviert werden.
3. Bei zusätzlicher Anschaltung der Tagfahrleuchten als Positionsleuchten sind andere Montagepositionen einzuhalten.
a) max. 400mm von den Fahrzeugseiten und
b) mind. 350mm über der Fahrbahn!!!

Gruß
Thomas

Zitat:

O-Ton TÜV Rheinland: "Bei R87 Zulassung und zusätzlicher Kennzeichnung A dürfen die TFL, auch gedimmt, mitleuchten.

......ja ,ABER...

Zitat:

Laut ECE-R48 dürfen nach Vorne nur zwei Positionsleuchten aktiv sein.

...genau so ist es. Gedimmt ja , aber ohne

Originalstandlicht.

Zitat:

Ich fahre so wie es ist und fertig.

......war eine technische Kritik von mir und kein Angriff auf dich!

MfG

Hier vieleicht nochmal ein paar Info´s von Hella:
TFL Hella.de
TFL Info Hella

Nur mal so zur Erinnerung, wurde bestimmt schon gepostet!

Andreas

Zitat:

§51 stvzo

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1000 mm - müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen.Beträgt der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten. Das Licht der Begrenzungsleuchten muß weiß sein; es darf nicht blenden. Die Begrenzungsleuchten müssen auch bei Fernlicht und Abblendlicht ständig leuchten. Bei Krafträdern mit Beiwagen muß eine Begrenzungsleuchte auf der äußeren Seite des Beiwagens angebracht sein. Krafträder ohne Beiwagen dürfen im Scheinwerfer eine Leuchte nach Art der Begrenzungsleuchten führen; Satz 5 ist nicht anzuwenden. Begrenzungsleuchten an einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen sind nicht erforderlich, wenn sie von Fußgängern an Holmen geführt werden oder ihre durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 30 km/h nicht übersteigt und der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm beträgt.

Wurde bereits gepostet:

Klick

Es sind 4 Standlichter erlaubt, davon müssen 2 im Scheinwerfer sein. Die gedimmten Tagfahrlichter müssen 35cm über dem Boden sein, wenn man sie als Standlicht nutzen will.

Zitat:

Original geschrieben von quattro8163



Zitat:

Ich fahre so wie es ist und fertig.

......war eine technische Kritik von mir und kein Angriff auf dich!

Das habe ich auch nicht als Angriff aufgefasst🙂

Wie gesagt: Der TÜV Rheinnland hat mich mit o.g. Worten wieder weggeschickt. Zwei Wochen später hatten wir Stammtisch und ich habe bei der Gelegenheit auch nochmal unseren Sheriff angesprochen. Auch er hat mir bestätigt, dass ich keine Knolle bekommen würde, wenn er mich mit dieser Schaltung anhalten würde.

Und zu alle dem fahre ich mit meinem Mopped durch die Gegend, dem nicht wirklich alles Blaukittel-konform ist. Selbst damit habe ich noch nie Ärger bekommen.

Fazit: Sollte das TFL mit dieser Schaltung tatsächlich nicht der STVZO entsprechen, gehe ich das Risiko ein. Ich bezweifel das mir in diesem Caddyleben etwas damit passiert. Und wenn doch: No Risk - No Fun😉

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