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MwSt Senkung ab 1.7.2020

Audi A5 F5 Cabriolet, Audi A5 F5 Sportback, Audi A5 F5 Coupe
Themenstarteram 4. Juni 2020 um 7:28

Hallo zusammen,

ab 1.7. wird ja nun die MwSt von 19 auf 16 Prozent gesenkt.

Ich habe eine verbindliche Bestellung im Februar mit Finanzierung

als Privatperson abgeschlossen.

Da galten ja noch die 19 Prozent.

Da der Wagen wegen Corona nicht vor Juli kommt, und somit auch

die Rechnung erst im Juli erstellt wird, sind hier nur noch 16 Prozent

MwSt fällig.

Das sind bei mir über 2000 Euro weniger.

Muss der Händler diese MwSt-Senkung an mich weitergeben oder „sackt“

er sich die ein ?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@AlceNikimba schrieb am 6. Juni 2020 um 19:40:12 Uhr:

Nein, bin kein Steuerberater, aber vom Fach.

 

Zwischen zwei Vorsteuerabzugsberechtigten wird keine Umsatzsteuer erhoben. Daher erhebt Audi auch an seinen Vertragshändler keine USt.

Sprechen wir hier von deutscher Rechtslage? Dann frage ich mich:

 

Von welchem „Fach“ bist Du?

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Die Frage habe ich mir vorhin auch gestellt.

Im Laufe des Tages sollten dazu mehr Infos kommen.

Die Mehrwertsteuer sackt der Händler nicht ein sondern wird ans Finanzamt abgeführt.

Einfache Möglichkeit, Händler kontaktieren und Anpassung des Kaufvertrages einfordern.

Du bekommst doch am Ende die Original Rechnung zum Zeitpunkt der Übergabe , und dort wird dann die Gültige MWST. aufgeführt werden .

Es ist ja fast schon Sinnvoll seinen Wagen auch wenn er im Juni schon kommt dann erst im Juli abzunehmen .

Vorausgesetzt die machen das brav mit - bei Finanzierung und Leasing ohne Anzahlung müsste sich das ja mehr oder weniger nur auf die Monatsraten und die Versicherung (?) usw. von maximal Juli bis Dezember 2020 beschränken. Ansonsten je nachdem, wie die Finanzierung geplant ist auch auf die Einmalzahlungen, die ab Juli gemacht werden - also Anzahlung, Überführungs- oder Abholkosten, Zulassung usw. Das kommt bei mir leider nicht ganz auf deine 2000 € ... vielleicht sollte ich doch noch eine Anzahlung einrechnen lassen.

Themenstarteram 4. Juni 2020 um 10:31

Zitat:

@RS5 450 schrieb am 4. Juni 2020 um 11:23:13 Uhr:

Du bekommst doch am Ende die Original Rechnung zum Zeitpunkt der Übergabe , und dort wird dann die Gültige MWST. aufgeführt werden .

Es ist ja fast schon Sinnvoll seinen Wagen auch wenn er im Juni schon kommt dann erst im Juli abzunehmen .

Ich habe ja als Privatkunde einen Vertrag über die Bruttosumme abgeschlossen .

Der Händler könnte ja die Nettosumme hochsetzen, so dass

am Ende trotz nur 16 Prozent MwSt die Bruttosumme gleich ist wie

bei Vertragsabschluss mit 19 Prozent.

Und so hat der Händler dann 3 Prozent mehr für sich.

In der Regel sollte es bei bestehendem Kaufvertrag recht einfach sein. Der Händler hat bei der Bestellung den Nettopreis(Vertragsgrundlage) ausgewiesen und dann kommt die gesetzliche USt drauf. Die Frage wird sein, wie das bei einer Finanzierung umgelegt. Interessant wird es bei zukünftigen Käufen, wo der Händler dann ggfs weniger Rabatt gibt? Da wird sich rausstellen ob der Kunde oder der Händler profitieren?

Themenstarteram 4. Juni 2020 um 12:44

Zitat:

@Joschimar schrieb am 4. Juni 2020 um 14:39:48 Uhr:

In der Regel sollte es bei bestehendem Kaufvertrag recht einfach sein. Der Händler hat bei der Bestellung den Nettopreis(Vertragsgrundlage) ausgewiesen und dann kommt die gesetzliche USt drauf. Die Frage wird sein, wie das bei einer Finanzierung umgelegt. Interessant wird es bei zukünftigen Käufen, wo der Händler dann ggfs weniger Rabatt gibt? Da wird sich rausstellen ob der Kunde oder der Händler profitieren?

Ich habe im Kaufvertrag nur den Bruttopreis ausgewiesen.

Aber dennoch muss der Händler Dir ja am Ende eine Rechnung mit Ausgewiesener Mwst. Aushändigen und dann muss der Bruttopreis doch um die Reduzierte Steuer geringer sein .

Wie sieht es beim Leasing aus. Auch Ende Februar bestellt. Ich habe noch nichts gelesen.

Themenstarteram 4. Juni 2020 um 16:58

Richtig .

Aber auf der Auftragsbestätigung steht nur Hauspreis inclusive Umsatzsteuer.

Jetzt könnte der Händler pfiffig sein wollen, und sich darauf

berufen da steht nicht 19 Prozent.

Setzt dann den Nettopreis bei der Rechnungslegung mit MwSt-Ausweisung hoch damit unter dem Strich der Bruttopreis wieder der gleich ist wie bei 19 Prozent und streicht sich die 3 Prozent selber ein.

Ich hab heute leider nur die Verkäuferin erreicht und nicht den Verkaufsleiter.

Und die Verkäuferin erzählte dann wenn Audi diesen Monat den Wagen schon dem Händler berechnet mit 19 Prozent müsste ich auch auf jeden Fall , auch wenn die Rechnung im Juli erst kommt, 19 Prozent bezahlen .

Natürlich völliger Blödsinn. Es gilt ja der jeweils gültige Satz bei Rechnungslegung.

Und das Audi dann vorher dem Händler 19 Prozent in Rechnung gestellt hat im Juni und der Händler dann bei Rechnungslegung an mich im Juli mit 16 Prozent, 3 Prozent verliert ist natürlich auch völliger Quatsch , da das Autohaus sich dieses mit der Umsatzsteuererklärung wiederholt.

Alles andere wäre ja auch Unsinn. Dann müsste ich ja, wenn ich ein Geschäft mit Ware X habe und diese schon lange gezahlt habe mit 19 Prozent, ab 1.7. weiterhin mit 19 Prozent verkaufen zum alten Steuersatz was natürlich völlig falsch ist.

Wie sieht es denn mit dem Geldwertervorteil aus, wenn das Fahrzeug zwischen dem 01.07. und 31.12. geliefert wird, Der Wagen wird nach dem Bruttoneuwagenpreis versteuert. Dieser müsste doch auch nach dem 01.07. um 3% geringer sein, oder sehe ich das falsch?

Und das bleibt ja der Bruttolistenpreis auch nach dem 1.1.2021

Die Steuersenkung müsste logischerweise auch bei Gebrauchtwagen gelten oder?

Lg aus Österreich :)

Wird in Österreich auch die MwSt gesenkt?

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