MwSt Senkung ab 1.7.2020

Audi A5 F5 Coupe

Hallo zusammen,

ab 1.7. wird ja nun die MwSt von 19 auf 16 Prozent gesenkt.
Ich habe eine verbindliche Bestellung im Februar mit Finanzierung
als Privatperson abgeschlossen.
Da galten ja noch die 19 Prozent.

Da der Wagen wegen Corona nicht vor Juli kommt, und somit auch
die Rechnung erst im Juli erstellt wird, sind hier nur noch 16 Prozent
MwSt fällig.
Das sind bei mir über 2000 Euro weniger.

Muss der Händler diese MwSt-Senkung an mich weitergeben oder „sackt“
er sich die ein ?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@AlceNikimba schrieb am 6. Juni 2020 um 19:40:12 Uhr:


Nein, bin kein Steuerberater, aber vom Fach.

Zwischen zwei Vorsteuerabzugsberechtigten wird keine Umsatzsteuer erhoben. Daher erhebt Audi auch an seinen Vertragshändler keine USt.

Sprechen wir hier von deutscher Rechtslage? Dann frage ich mich:

Von welchem „Fach“ bist Du?

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Nein aber wenn man bis 1. Juli wartet um einen Gebrauchtwagen in Deutschland zu kaufen, dann müsste sich der Preis ja auch reduzieren oder? Weil ich habe ja 2-3 Kandidaten in der engeren Auswahl. Da würde ich sonst natürlich noch warten.

Eigentlich ja, wenn sie ausweisbar ist.

Zitat:

@ausOesterreich schrieb am 5. Juni 2020 um 09:20:46 Uhr:


Nein aber wenn man bis 1. Juli wartet um einen Gebrauchtwagen in Deutschland zu kaufen, dann müsste sich der Preis ja auch reduzieren oder? Weil ich habe ja 2-3 Kandidaten in der engeren Auswahl. Da würde ich sonst natürlich noch warten.

Wenn ich mich richtig erinnere, ist Mehrwertsteuer für Fahrzeuge, die in einem anderen EU Land gekauft werden nicht in dem EU Land zu bezahlen, in dem der Kauf statt findet sondern in dem Land, in dem der Wagen zugelassen wird. Und das auch nur für "neue" Fahrzeuge, bei gebrauchten Fahrzeugen (also älter als 6 Monate oder mehr als 6000 KM gefahren) gar nicht:

"Für den Verkauf eines Fahrzeugs nach Österreich werden keine Mehrwertsteuer oder Zollgebühren fällig. Der Verkaufspreis ist damit ein Nettopreis. Allerdings gilt das nur für Gebrauchtwagen, bei Neuwagen ist die Sachlage eine andere. Für sie muss in dem Land, in dem der Käufer seinen Hauptwohnsitz hat, die Mehrwertsteuer entrichtet werden. Neuwagen sind weniger als sechs Monate zugelassen oder sind weniger als 6.000 Kilometer gefahren."

Wenn du also einen Wagen in Deutschland kaufen und in Österreich zulassen möchtest, solltest du dich mal vorher bei der österreichischen (oder deutschen) Finanzbehörde informieren, ob du da nicht was zu beachten hast. So oder so kann dir die deutsche Mehrwertsteuersenkung egal sein

Die Ausführungsbestimmungen sind noch nicht herausgegeben.

Letztendlich ist zu erwarten, dass die Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Lieferung oder Fertigstellung fällig wird.

Annahmeverzug übrigens hilft nicht sich in den Juli zu retten.

Auch sind Anzahlungen entsprechend mit dem Steuersatz zu bewerten, zu dem Zeitpunkt die Lieferung erfolgt.
Ebenso rettet eine Anzahlung nicht den niedrigeren Steuersatz, wenn die Lieferung ist in 2021 erfolgt.
Abgegrenzte Teilieferungen werden schwer beim Auto, ggf. der Satz Sommer-/Winterreifen.

Leasingverträge hingegen sind monatlich fällig, und somit muss für jeden Monat der entsprechende Steuersatz erhoben werden.

Übrigens eine Rechnung, Bestellbestätigung ohne ausgewiesener Umsatzsteuer ist zulässig (Hauspreisangebot).
Damit kommt du nicht in den Genuss der USt-Senkung. Er müsste nicht mal die USt ausweisen, außer du bestehst darauf, da du als Privatperson kein Anrecht auf Vorsteuerabzug hast.

Audi selbst kann gar keine USt gegenüber seinen Vertragshändler erheben. Erst der Händler der das „Endgeschäft“ tätigt, ob jetzt mit einem Käufer oder dem Leasinggeber, muss die USt ans Finanzamt abführen.

Die Berechnung des Geldwerter Vorteils wird zum Zeitpunkt der „Bereitstellung des Geldwerten Vorteils“ ermittelt. Eine unterjährige Umsatzsteueränderung ändert nicht (dynamisch) den Geldwerten Vorteil. Ergo dieser wird für die Laufzeit auch 3% niedriger, sofern in dem Zeitraum die Vertragserfüllung entsteht.

Aber wie Eingangs geschrieben, wir müssen auf die Ausführungsbestimmungen warten.

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Zitat:

@AlceNikimba schrieb am 6. Juni 2020 um 17:23:45 Uhr:


Die Ausführungsbestimmungen sind noch nicht herausgegeben.

Letztendlich ist zu erwarten, dass die Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Lieferung oder Fertigstellung fällig wird.

Annahmeverzug übrigens hilft nicht sich in den Juli zu retten.

Auch sind Anzahlungen entsprechend mit dem Steuersatz zu bewerten, zu dem Zeitpunkt die Lieferung erfolgt.
Ebenso rettet eine Anzahlung nicht den niedrigeren Steuersatz, wenn die Lieferung ist in 2021 erfolgt.
Abgegrenzte Teilieferungen werden schwer beim Auto, ggf. der Satz Sommer-/Winterreifen.

Leasingverträge hingegen sind monatlich fällig, und somit muss für jeden Monat der entsprechende Steuersatz erhoben werden.

Übrigens eine Rechnung, Bestellbestätigung ohne ausgewiesener Umsatzsteuer ist zulässig (Hauspreisangebot).
Damit kommt du nicht in den Genuss der USt-Senkung. Er müsste nicht mal die USt ausweisen, außer du bestehst darauf, da du als Privatperson kein Anrecht auf Vorsteuerabzug hast.

Die Berechnung des Geldwerter Vorteils wird zum Zeitpunkt der „Bereitstellung des Geldwerten Vorteils“ ermittelt. Eine unterjährige Umsatzsteueränderung ändert nicht (dynamisch) den Geldwerten Vorteil.

Aber wie Eingangs geschrieben, wir müssen auf die Ausführungsbestimmungen warten.

Sorry , da bin ich aber anders informiert.

Bist du Steuerberater?

Bei Fertigstellung des Wagens wird das Auto von Audi dem Händler in Rechnung gestellt mit natürlich der dann zur Zeit gütigen Umsatzsteuer.
Der Händler ist natürlich daran interessiert, den Wagen möglichst schnell wieder dem Endkunden in Rechnung zu stellen.
Hier kann man aber mit dem Händler reden, dass er bitte mach Möglichkeit die Lieferung und Rechnung
erst am 1. Juli schreibt.

Beispiel : Rechnung 15.06. Audi ——>Händler mit 19 MwSt.
Die eingenommen 19 Prozent Umsatzsteuer führt Audi an das
Finanzamt ab. Der Händler für den die 19 Prozent Vorsteuer sind,
holt sich die 19 Prozent mit der Umsatzsteuererklärung wieder zurück.

Somit sind wir dann erstmal wieder beim Nettobetrag.

Nun schreibt der Händler die Rechnung an den Endkunden, hier im
Beispiel Privatkunde.
Schreibt der Händler die Rechnung erst am 1.7., so muss er die bei Rechnungslegung
an den Kunden die aktuell ! gültige Umsatzsteuer auf den Nettopreis anwenden.
Sind dann nur noch 16 Prozent.
Die eingenommen 16 Prozent Umsatzsteuer führt er an das Finanzamt ab.

Somit ist für den Händler kein Verlust erstmal , nur halt die Zeit zwischen Rechnung
Audi und Rechnung Endkunde ist natürlich dann da wo der Händler das Auto praktisch
zwischenfinanziert auf dem Hof stehen hat.
Da es aber jetzt immer weniger Zeit wird bis zum 1.7. (vorausgesetzt der Bundestag segnet
das Gesetz ab) ist die Spanne relativ überschaubar.
Mein Händler hat schon die Zustimmung signalisiert.

Ok, die MwSt muss nicht immer separat ausgewiesen sein auf der Rechnung an Privatkunden, dennoch muss der Hinweis enthalten sein, dass im Endbetrag die MwSt von XX Prozent enthalten ist.
Bei mir war aber bis jetzt bei jedem Autokauf die MwSt ausgewiesen auf der Rechnung.
Wird dieses auch mal sehr wichtig für mich, da ich meiner Versicherung die gezahlte MwSt nachweisen muss
für das neue Auto, da die Mwst von dem Wiederbeschaffungswett des alten Fahrzeugs nach Totalschaden
erst gezahlt wird von der Versicherung an mich, wenn diese auch tatsächlich bei einer Neubeschaffung
anfällt.

Berichtigungen gerne erwünscht!!!

Dann hätte der Händler den Wagen über den Monatswechsel im Lagerbestand und müsste ihn steuerlich entsprechend bewerten. Das ist - wie so oft - alles nur linke Tasche rechte Tasche. 😉

Nein, bin kein Steuerberater, aber vom Fach.

Zwischen zwei Vorsteuerabzugsberechtigten wird keine Umsatzsteuer erhoben. Daher erhebt Audi auch an seinen Vertragshändler keine USt.

Der Händler kann diesen gerne einen Monat aufs Lager legen und geht eben ins Betriebsvermögen über.

Beim Verkauf wird dann die USt fällig, sofern der Erwerber nicht Vorsteuerabzugsberechrigt ist.

Nein, in Rechnungen muss weder die Umsatzsteuer noch deren Höhe ausgewiesen werden. Falls ja, was nahezu vereinfacht überall gemacht wird, muss diese aber richtig ausgewiesen sein.

Kommen wir zurück zum Auto und Verkauf an den Endkunden der USt-pflichtig ist: Die USt mit Fertigstellung fällig und m.E. mit dem Tag der Schlüsselübergabe.

Wer einen Vorvertrag geschlossen hat, wo nur der Bruttobetrag fixiert ist, kommt nicht in den Genuss der USt-Senkung

Spannend ist wenn der Händler ein Auto in Zahlung nimmt von einem USt-pflichtigen vor dem 01.07 und nach dem 01.07 verkauft. Dann gibt es einen USt Differenzschaden und der Händler muss die 3% aus der eigenen Tasche bezahlen, soweit mein Verständnis, außer der Staat klärt das in den Ausführungsbestimmungen.

Bei deinem Fall mit den Unfallschaden will/muss die Versicherung sehen, dass du auch USt bezahlt hast, durch den Erwerb des neuen Autos, wo du USt bezahlt hast.
Analog ist es bei Kostenschätzungen über Reparaturleistungen: Wenn man nur die Höhe der geschätzten Kosten sich ausbezahlen lassen will, dann kommt das rein Netto. Wenn das Fahrzeug in die Werkstatt kommt, und USt entsteht, zahlt die Versicherung diese auch.

Letztendlich wird es so werden wie bei McDonalds:
Gleicher Bruttopreis, egal ob im Restaurant oder zum Mitnehmen. Dabei ist da ein deutlicher USt Unterschied 😉, der aber nie an den Verbraucher weitergegeben wird.

Zitat:

@AlceNikimba schrieb am 6. Juni 2020 um 19:40:12 Uhr:


Nein, bin kein Steuerberater, aber vom Fach.

Zwischen zwei Vorsteuerabzugsberechtigten wird keine Umsatzsteuer erhoben. Daher erhebt Audi auch an seinen Vertragshändler keine USt.

Der Händler kann diesen gerne einen Monat aufs Lager legen und geht eben ins Betriebsvermögen über.

Beim Verkauf wird dann die USt fällig, sofern der Erwerber nicht Vorsteuerabzugsberechrigt ist.

Nein, in Rechnungen muss weder die Umsatzsteuer noch deren Höhe ausgewiesen werden. Falls ja, was nahezu vereinfacht überall gemacht wird, muss diese aber richtig ausgewiesen sein.

Kommen wir zurück zum Auto und Verkauf an den Endkunden der USt-pflichtig ist: Die USt mit Fertigstellung fällig und m.E. mit dem Tag der Schlüsselübergabe.

Wer einen Vorvertrag geschlossen hat, wo nur der Bruttobetrag fixiert ist, kommt nicht in den Genuss der USt-Senkung

Spannend ist wenn der Händler ein Auto in Zahlung nimmt von einem USt-pflichtigen vor dem 01.07 und nach dem 01.07 verkauft. Dann gibt es einen USt Differenzschaden und der Händler muss die 3% aus der eigenen Tasche bezahlen, soweit mein Verständnis, außer der Staat klärt das in den Ausführungsbestimmungen.

Bei deinem Fall mit den Unfallschaden will/muss die Versicherung sehen, dass du auch USt bezahlt hast, durch den Erwerb des neuen Autos, wo du USt bezahlt hast.
Analog ist es bei Kostenschätzungen über Reparaturleistungen: Wenn man nur die Höhe der geschätzten Kosten sich ausbezahlen lassen will, dann kommt das rein Netto. Wenn das Fahrzeug in die Werkstatt kommt, und USt entsteht, zahlt die Versicherung diese auch.

Letztendlich wird es so werden wie bei McDonalds:
Gleicher Bruttopreis, egal ob im Restaurant oder zum Mitnehmen. Dabei ist da ein deutlicher USt Unterschied 😉, der aber nie an den Verbraucher weitergegeben wird.

Danke !
Wenn auch nicht gut für mich ....
Da bin ich mal gespannt was der Händler macht ..

Und wie siehts beim leasing aus?
Die Anzahlung wäre dann die 16% aber für die 6 Monate bis Jahresende wären die Raten auch mit 16% oder?

Da müssen wir auf die Ausführungsbestimmungen warten.

Aber die Leasingsumme bemisst sich ja nach dem Gesamtpreis, abzüglich Restwert und ggf plus Wartung und Verschleiß.

Du zahlst ja nicht USt auf deine Leasinggebühren, sondern deine Leasinggebühren zahlen auch die USt für dein Auto.

Das muss m.E. sauber getrennt werden.
Gesamtpreis zzgl. USt bei Privatleasing ist zum Zeitpunkt der Übergabe; nach dem 01.07 somit 16%.

Wartung und Verschleiß kommt je nach Laufleistung. Ok, nicht noch schwerer machen, und das kommt erst in 2021 und damit der Betrag mit 19%.
ABER die ersten Winterreifen+Felgen sofern die über den Leasinggeber finanziert werden, gehen noch mit 16% ein.

Die Anzahlung wird m.V. auf den Kaufpreis angerechnet und damit mit 16% in die Berechnung einfließen.

Schön kompliziert, was uns der Gesetzgeber da eingebrockt hat 😰 und Steuerkanzleien werden schön Stunden schreiben können, rein Netto sofern die Firma Vorsteuerabzugsberechtig ist 😁

Zitat:

@AlceNikimba schrieb am 6. Juni 2020 um 19:40:12 Uhr:


Nein, bin kein Steuerberater, aber vom Fach.

Zwischen zwei Vorsteuerabzugsberechtigten wird keine Umsatzsteuer erhoben. Daher erhebt Audi auch an seinen Vertragshändler keine USt.

Der Händler kann diesen gerne einen Monat aufs Lager legen und geht eben ins Betriebsvermögen über.

Beim Verkauf wird dann die USt fällig, sofern der Erwerber nicht Vorsteuerabzugsberechrigt ist.

Nein, in Rechnungen muss weder die Umsatzsteuer noch deren Höhe ausgewiesen werden. Falls ja, was nahezu vereinfacht überall gemacht wird, muss diese aber richtig ausgewiesen sein.

Kommen wir zurück zum Auto und Verkauf an den Endkunden der USt-pflichtig ist: Die USt mit Fertigstellung fällig und m.E. mit dem Tag der Schlüsselübergabe.

Wer einen Vorvertrag geschlossen hat, wo nur der Bruttobetrag fixiert ist, kommt nicht in den Genuss der USt-Senkung

Spannend ist wenn der Händler ein Auto in Zahlung nimmt von einem USt-pflichtigen vor dem 01.07 und nach dem 01.07 verkauft. Dann gibt es einen USt Differenzschaden und der Händler muss die 3% aus der eigenen Tasche bezahlen, soweit mein Verständnis, außer der Staat klärt das in den Ausführungsbestimmungen.

Bei deinem Fall mit den Unfallschaden will/muss die Versicherung sehen, dass du auch USt bezahlt hast, durch den Erwerb des neuen Autos, wo du USt bezahlt hast.
Analog ist es bei Kostenschätzungen über Reparaturleistungen: Wenn man nur die Höhe der geschätzten Kosten sich ausbezahlen lassen will, dann kommt das rein Netto. Wenn das Fahrzeug in die Werkstatt kommt, und USt entsteht, zahlt die Versicherung diese auch.

Letztendlich wird es so werden wie bei McDonalds:
Gleicher Bruttopreis, egal ob im Restaurant oder zum Mitnehmen. Dabei ist da ein deutlicher USt Unterschied 😉, der aber nie an den Verbraucher weitergegeben wird.

r

Zwischen wie Vorsteuerabzugsberechtigten wird Umsatzsteuer berechnet. Der Abnehmer kann die Umsatzteuer zum jeweiligen Zeitpunkt entsprechend der Vorschriften anrechnen. Bei ausländischen Vertragspartnern wird keine Umsatzsteuer erhoben.
Bei einem Händler geht das Fahrzeug immer ins Betriebsvermögen über, es wird nur aus Vereinfachungsgründen nicht immer so gebucht (Verkauf im gleichen Monat).
Die Umsatzsteuer entsteht in der Regel je nach Art in der Regel bei Ausführung. Hierbei wird jede Lieferung einzeln betrachtet. Audi liefert an den Händler Ende Juni zu 19 % Umsatzsteuer, welche der Händler als Vorsteuer angerechnet bekommt. Die Lieferung an den Endkunden ist dann ausschlaggebend für den dann gültigen Steuersatz. Hierbei wird bei Autos sehr wahrscheinlich eine mögliche Zulassung oder Schlüsselübergabe als Indiz für den Zeitpunkt der Lieferung erfolgen, hier wird imho im Zweifelsfall für klare Dokumentation gesorgt werden müssen. Eine Rechnungsstellung im Juli, wenn das Auto bereits im Juni zugelassen wurde, lässt Zweifel an der Rechnungsstellung aufkommen. Ich denke, dass viele Händler im Sinne der Kunden eine Auslieferung ab Juli vornehmen, um den Steuersatz zu nutzen.
Für den Händler gibt es keinen Schaden über die 3 % bei Lieferung über den Monatswechsel, weil er die Vorsteuer bei der Voranmeldung anrechnet und dann nur 16% abführt, die Umsatzsteuer an sich ist für den Unternehmer neutral und der Händler führt diese Treuhänderich ab. Der Fall Mc Donalds ist dabei die Besonderheit, dass dort mit Endpreisen gerechnet wird und der Unternehmer die Differenz als Gewinn einsteckt. Deshalb erfolgt in gewisser Regelmäßigkeit dort „Steuerbetrug“, in dem im Haus als Außer Haus deklariert wird. Ich bin mir sicher das dieser Effekt bei Auto oder Supermarkt einkehren wird. Ein Joghurt für 99 Cent wird weiterhin den Schwellenpreis kosten. Bei zukünftigen Auto Verkäufen wird ggfs. Weniger Rabatt gewährt und schon ist beim Händler eine höhere Spanne. Hier wird sich zeigen wie weit der Wettbewerb greift. Bei Ladenhütern wird die Umsatzsteuer komplett weitergegeben, um sie los zu werden. Bei Autos ohne Rabatt( gibt es das? ) wohl auch. Dazwischen wird es sich zeigen. Der Händler kann es bei gleicher Kalkulation weitergeben, wird aber wie bisher in einem Rahmen verhandeln!

Die Frage ist bei bestehenden Verträgen. In der Regel bekommen auch Privatpersonen eine Rechnung, Bestellung oder ähnliches mit Umsatzsteuer, sodass der Nettopreis irgendwo ausgewiesen wird. Bei Lieferung ab Juli sollte der Betrag angepasst werden. Bei einem Hauspreis ohne irgendwelche Anhaltspunkte wird man imho trotzdem gute Chancen haben. Bei einem Kauf vor Bekanntgabe der Senkung sollte klar sein, dass die Kalkulation mit 19% gemacht wurde und somit auch 3% abzuziehen wären. Ich gehe davon aus, dass kein Hersteller in die Presse möchte, weil die Händler die 3% einstecken? Bei Vertragsabschlüssen nach Bekanntgabe sollte der Preis schon mit 16% kalkuliert sein. Neue Abschlüsse werden im eigenen Interesse genau festgehalten, damit Lieferverzug nicht zu Lasten des Kunden geht oder auch eine Bestellung am 31.12. den Steuersatz der Lieferung festhält. Hier geht es um Rechtssicherheit.

Bei Gebrauchtwagen ohne Vorsteuerabzug hingegen drohen ggfs Verluste, weil sich Preisvorteile wohl auch auf die Preise auswirkt und mangels Vorsteuerabzug das nicht kompensiert wird. Hier wird imho ein Abzug durch Händler erfolgen bei zukünftigen Verkäufen.

Ich gehe davon aus, dass Hersteller mit ihren Händlern schon Absprachen haben, mögliche Abnahme Verpflichtungen aufzuweichen und Wege finden, im Sinne der Kunden zu liefern. Wir werden wohl weniger Zulassungen im 2 Quartal sehen als schon trotz Corona der Fall gewesen wäre und einen Anstieg im 3 Quartal sehen, der drüber liegt. Es wird auch Anfang 21 ein Loch kommen, wo man Angebote für Geschäftskunden präsentiert. Der ein oder andere Hersteller wird die Strategie entsprechend anpassen. Ähnlich bei der Dieselgeschichte, könnte ich mir eine Aktion vorstellen, die Privatpersonen zusätzlich animieren soll, um die profitierenden Kunden zusätzlich zu locken?

Zitat:

@AlceNikimba schrieb am 6. Juni 2020 um 21:22:02 Uhr:


Da müssen wir auf die Ausführungsbestimmungen warten.

Aber die Leasingsumme bemisst sich ja nach dem Gesamtpreis, abzüglich Restwert und ggf plus Wartung und Verschleiß.

Du zahlst ja nicht USt auf deine Leasinggebühren, sondern deine Leasinggebühren zahlen auch die USt für dein Auto.

Das muss m.E. sauber getrennt werden.
Gesamtpreis zzgl. USt bei Privatleasing ist zum Zeitpunkt der Übergabe; nach dem 01.07 somit 16%.

Wartung und Verschleiß kommt je nach Laufleistung. Ok, nicht noch schwerer machen, und das kommt erst in 2021 und damit der Betrag mit 19%.
ABER die ersten Winterreifen+Felgen sofern die über den Leasinggeber finanziert werden, gehen noch mit 16% ein.

Die Anzahlung wird m.V. auf den Kaufpreis angerechnet und damit mit 16% in die Berechnung einfließen.

Schön kompliziert, was uns der Gesetzgeber da eingebrockt hat 😰 und Steuerkanzleien werden schön Stunden schreiben können, rein Netto sofern die Firma Vorsteuerabzugsberechtig ist 😁

Beim Leasing wird sich nicht viel ändern. Lediglich die Leasingsonderzahlung würde zu signifikanten Änderungsmöglichkeiten in der Kalkulation führen, weil die Raten eben nur 6 Monate „herabgesetzt“ werden. Aus einer Rate von beispielhaft 238, werden 232 Euro. Für 36 € (6x6€) wird nichts passieren. Wobei wir die Auswirkung bei Privatpersonen (Leasing selten) oder nicht vorsteuerabzugsberchtigten Unternehmern haben. Die Konsequenz wird eher sein, dass eine Finanzierung in klassischer Form Vorteile gegenüber Leasing bekommt? Ansonsten wird die Leasingrate eben für 6 Monate reduziert, die der Kunde nicht zahlen muss und das Finanzamt weniger hat.

Evtl. Kann der Leasinggeber den Umsatzsteuervorteil weitergeben? Dadurch könnte vielleicht ein Vorteil entstehen, glaube aber das Ausfallrisiken und Unsicherheit bei Wiederverkaufswert das auffangen?

Zitat:

@AlceNikimba schrieb am 6. Juni 2020 um 19:40:12 Uhr:


Nein, bin kein Steuerberater, aber vom Fach.

Zwischen zwei Vorsteuerabzugsberechtigten wird keine Umsatzsteuer erhoben. Daher erhebt Audi auch an seinen Vertragshändler keine USt.

Sprechen wir hier von deutscher Rechtslage? Dann frage ich mich:

Von welchem „Fach“ bist Du?

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