Musterfeststellungsklage gegen VW bezüglich EA189 Motor
Nur zur Info, man kann sich ab heute in das Klageregister eintragen.
https://www.bundesjustizamt.de/.../Klagen_node.html
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Nur zur Info, man kann sich ab heute in das Klageregister eintragen.
https://www.bundesjustizamt.de/.../Klagen_node.html
132 Antworten
So die 3532€ von VW sind auf dem Konto, Passat ist ja seit Februar schon verkauft.
Damit ist dieses Thema für mich abgehakt😉
Hallo,
Mein Fahrzeug ist ein VW cc Bj. 10/2014 ich habe Ihn im August 2015 bei einem Händler gekauft.
Ich habe ein Schreiben zwecks eines Online Vergleichs von VW erhalten.
hierin schreibt VW Zitat"
"Die Höhe der Zahlung ist von dem Typ und Modelljahr Ihres Fahrzeugs abhängig und kann zwischen 1350 und 6257 Euro betragen. Die Höhe Ihrer individuellen Zahlung erfahren Sie nach Eingabe Ihrer Daten auf der Portalseite von VW"
Sorry aber ich hätte gerne vorher gewusst wieviel ich bekomme bevor ich mich am Portal anmelde.
wer hat auch so ein Schraiben bekommen und sich bereits auf dem VW Portal angemeldet bzw. wieviel bekommen bei welchem Modell ? Bj. etc.......
Danke im voraus Hannes
Da hast Du leider Pechgehabt, die Anmeldung am VW Portal war nur bis 30.4. (ursprünglich 20.4. ist dann auf den 30.4. verlängert worden) möglich, da wäre Dir auch übrigens bevor Du den Vergleich angenommen hättest die Summe mitgeteilt worden.😕
Die Summe kann man aber auch mit mit ein wenig google bei der Verbraucherzentrale oder dem ADAC finden.
Jetzt kannst Du nur noch versuchen telefonisch mit VW kontakt aufzunehmnen und auf kulantes Verhalten von VW zu hoffen.😉
1 Nee.. die Frist ist soweit ich weiss abermals verlängert worden...
2 mich interressiert trotzdem wieviel ich bekommen könnte..
Zitat:
@alfi64 schrieb am 7. Mai 2020 um 15:05:51 Uhr:
Da hast Du leider Pech leider, die Anmeldung am VW Portal war nur bis 30.4. (ursprünglich 20.4. ist dann auf den 30.4. verlängert worden) möglich, da wäre Dir auch übrigens bevor Du den Vergleich angenommen hättest die Summe mitgeteilt worden.😕
Die Summe kann man aber auch mit mit ein wenig google bei der Verbraucherzentrale oder dem ADAC finden.
Jetzt kannst Du nur noch versuchen telefonisch mit VW kontakt aufzunehmnen und auf kulantes Verhalten von VW zu hoffen.😉
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Sorry hast recht ist abgelaufen
Zitat:
@alfi64 schrieb am 7. Mai 2020 um 15:19:34 Uhr:
http://www.gidf.de/VW%20Musterfeststellungsklage%20Entsch%C3%A4digung
Zitat:
@alfi64 schrieb am 7. Mai 2020 um 13:40:39 Uhr:
So die 3532€ von VW sind auf dem Konto, Passat ist ja seit Februar schon verkauft.
Damit ist dieses Thema für mich abgehakt😉
Interessant.
Nach welchem Muster zahlen die denn, Fahrzeugalter, Antragseingang bei VW, Alphabetisch nach Name oder nach dem Zufallsprinzip?
Keine Ahnung, vielleicht nach Datum der Eintragung in das Vergleichsportal, ich hatte mich am 20.3. eingetragen und den Vergleich angenommen, die Vergleichsannahme durch VW habe ich am 19.4. bekommen.😕
Vielleicht auch weil mein Fall relativ einfach war, habe das Fahrzeug 2012 mit VW als Vorbesitzer gekauft und es bis 2020 gefahren, da gab es keinen Halterwechsel.
So, Pulver ist da. Das Thema VW ist für mich dann durch ...
Der Passat wird jetzt gefahren, bis ich etwas gefunden habe, dass meinen ökonomischen und ökologischen Erwartungen entspricht. Wobei ich das seinerzeit auch schon geglaubt hatte ... mal sehen, wer mich als nächstes enttäuscht.
Zitat:
@Bauernfreund schrieb am 12. Mai 2020 um 12:58:21 Uhr:
So, Pulver ist da. Das Thema VW ist für mich dann durch ...Der Passat wird jetzt gefahren, bis ich etwas gefunden habe, dass meinen ökonomischen und ökologischen Erwartungen entspricht. Wobei ich das seinerzeit auch schon geglaubt hatte ... mal sehen, wer mich als nächstes enttäuscht.
Dem kann ich mich nur anschliessen....Geld ist auch bei mir angekommen.
Dann mal viel Erfolg.
Hauptsache keinen Toyota. Die Kisten reifen in ihrer einfachsten Form beim Kunden und werden oft noch im Alter wegen trivialer Sachen wie Airbags zurückgerufen. Auch andere elementare Dinge wie Bremsen und Pedale sind oft nicht im Griff.
Ach und da wäre noch Mercedes, die ebenfalls beschissen haben.
Zwei Marken sind damit ebenfalls raus. So als Entscheidungshilfe 😉
Soweit gut. Mein direkter Schaden ist beglichen. Bin trotzdem gespannt was nun noch passiert am BGH.
Bestätigung 15.4.
Annahme 20.4.
Eingang 12.5.
Die Reihenfolge scheint nach Annahme zu laufen.
Ich werde auch weiter VW fahren. Zumindest die nächste Zeit. Geschmack kann sich ja ändern.
Zitat:
@Bauernfreund schrieb am 12. Mai 2020 um 12:58:21 Uhr:
So, Pulver ist da. Das Thema VW ist für mich dann durch ...Der Passat wird jetzt gefahren, bis ich etwas gefunden habe, dass meinen ökonomischen und ökologischen Erwartungen entspricht.
Also für mich ist das Thema VW nicht durch. Sind ordentliche Autos und andere beschei*en auch.
Meinen Passat B7 fahre ich bis er auseinanderfällt, mit 305 tkm ist vermutlich grade irgendwie Halbzeit.
Ökologische Erwartungen stelle ich, wenn überhaupt, höchstens an Kreuzfahrtschiffe und Li-Ion-Autoakkuhersteller. Downsizing und AGR mit Vernichtung von Ressourcen durch früheren Neukauf (die alten, noch guten Karren fahren dann viele Jahre problemlos in Osteuropa und Afrika ohne DPF und den Krams) ist nicht so mein Ding.
So ist es. Finde mein Passat steht für sein Alter gut im Futter und fahre nach wie vor gerne damit. Was andere sagen ist mir herzlich egal und aus Umweltaspekten besser als Verkauf nach Afrika oder Verschrottung. Das Geld aus dem Vergleich ist schon gedanklich für mögliche Reparaturen hinterlegt. VW muss in nächster Zeit einen guten Coup landen im Bereich alternativer Mobilitätskonzepte, auch um aus der negativen Presse rauszukommen. Dann bleibe ich sicher auch bei VW. Mit den zarten eAuto Versuchen reicht das bisher nicht. Hoffen wir das Beste.