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Mustang / Sportauspuff

Ford Mustang 5
Themenstarteram 31. März 2014 um 2:09

Moin moin,

die Frage richtet sich an diejenigen, die bei ihrem Mustang nicht mehr den Originalen Auspuff drunter haben.

Habt ihr die mit TÜV Unterlagen bekommen ? Also Marken wie Borla, Flowmaster, Roush, etc, (die man normalerweise aus den USA bezieht)

Oder konntet ihr die so beim Prüfer durchwinken lassen? Immerhin hat ja außer den Reifen nicht ein Teil am Auto ein E Prüfzeichen.

Oder wie handhaben das eure "Bekannten" ?

Hier soll sich ja niemand outen wenn es nicht legal genutzt wird ;)

 

 

 

Beste Antwort im Thema

Es ist nur teilweise richtig was du schreibst, es gibt Ausnahmegenehmigungen (Höhenverstellung der Scheinwerfer) und es gibt Bereiche da gibts eben keine (Lautstärke, rote Blinker, NSL).

Diesen "müssen abgenommen werden" bezieht sich aber auch die Erstabnahme. Dort bekomme ich ja auch US Felgen eingetragen die ich danach legal nicht mehr eingetragen bekomme. Und bezüglich der Lautstärke, alle Gutachten für die Vollabnahme nach §21 die ich für den Mustang kenne beinhalten Zusatzdämpfer oder Reduzierstücke um die Kiste leiser zu machen.

Und generell, verallgemeiner nicht die Vollabnahme bei Erstzulassung hier mit späteren Änderungsabnahmen siehe z.B. Felgen.

Und ein Wagen kann sehr wohl wegen einem zu lauten Auspuff beschlagnahmt werden,

Fall aus München, sehr gut im dr-Mustang Forum dokumentiert:

- Fahrer wird mit auffällig lautem Auspuff angehalten

- Polizei äußert den Verdacht der Manipulation und daraus resultierend nicht Einhaltung der Abgasnorm

- Verdacht auf Steuerhinteziehung = Gefahr im Verzug (er hätte bis zu Vorführung umbauen können)

- Sicherstellung

Pech für den Halter:

- US Metallkats ohne Gutachten

- Aussage: "Hab ich schon so gekauft"

Konsequenz:

- Verfahren wegen Steuerhinteziehung

- Nachzahlung der Steuer in der teuersten Steuerklasse ab Zulassungsdatum

- Empfindliche Geldstrafe

 

 

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Es gibt für den Mustang genau eine (ich glaube von Borla, bin mir nicht ganz sicher) Auspuffanlage mit Tüv Gutachten und diese ist leiser als Serie, da der Mustang, egal ob alter 4.6 oder neuer 5.0 ca. doppelt so laut (amtliche Fahrgeräuchmessung) ist wie erlaubt, 82dB(A) vs. erlaubten 74dB(A)! Deswegen stehen in den Papieren, im Rahmen der Umrüstung, auch meist Zusatzdämpfer oder Reduzierstücke im Auspuff.

Das diese teilweise nie verbaut wurden oder anschließend wieder entfernt werden steht auf einem anderen Blatt, ebenso was der Tüv bemängelt oder bei der HU darüber hinweg sieht oder gar einträgt (Gefälligkeitsgutachten).

Zitat:

Original geschrieben von Hellhound1979

Es gibt für den Mustang genau eine (ich glaube von Borla, bin mir nicht ganz sicher) Auspuffanlage mit Tüv Gutachten und diese ist leiser als Serie, da der Mustang, egal ob alter 4.6 oder neuer 5.0 ca. doppelt so laut (amtliche Fahrgeräuchmessung) ist wie erlaubt, 82dB(A) vs. erlaubten 74dB(A).

Hallo,

Bei mir (2011er Mustang GT 5,0 Cabrio mit Serienauspuff) stehen 89 dB für Standgeräusch und 75 dB für Fahrgeräusch in den Papieren aber sonst nichts in Richtung Auspuff.

OK, 75dB(A) statt 74, kann sein. Es gibt aber eine erhebliche Diskrepanz zwischen dem eingetragen, gesetzlichen, Grenzwert und den real gemessenen Werten. :)

Das Standgeräuch ist nebensächlich hier muß lediglich der eingetragene Wert +max. 5dB(A) eingehalten werden. Das Fahrgeäusch hingegen ist bindend, ohne Tolleranz!

P.S. Automaten sind etwas leiser als Schalter. :D

am 1. April 2014 um 21:40

ums mals Praxistauglich zu posten

Mich hat der KÜS im Februar ohne Mängel getüvt, trotz GT500 Endtöpfen..

Ich habe auch schon von veieln gelesen die mit ihrem Flowmaster, Magnaflow etc durch sind

Soweit ich weiss hat nur die Geigeranlage Tüv

Bei mir waren beim Originalsauspuff die Reduzierstücke eingeschweisst ,den hörte man kaum..

ein Importfahrzeug mus immer so abgenommen werden wie es ab werk ausgeliefert wird!

wenn es 99db nicht überschreitet!

nur Sicherheitsrelevante Bauteile müssen der deutschen STVO und STVZO entsprechen!

Das stimmt nicht, das Fahrgeräusch darf nicht lauter als 74db(A), in Ausnahmefällen 75dB(A) sein. Da gibt es keine Sonderreglung.

In den Gutachten sind für den Mustang auch immer Zusatzdämpfer oder Reduzierstücke aufgeführt, das diese entweder nie verbaut, oder entfent werden steht auf einem anderen Blatt...

Was wie und wo in der Praxis banstandet wird ist ebenfalls etwas anderes, allerdings gibt es an der Gesetzeslage nichts schön zu reden und ich würde niemandem zu etwas raten mit dem er später Probleme bekommen kann.

am 25. Mai 2015 um 8:36

Fakt ist aber auch das kein Tüv weiss wie die originalen aussehen und bisher fast jeder auch mit Aftermarketanlagen alla Flowmaster hushpower, ford Racing GT500 und Magnaflow street (hier weiss ichs aus 1. hand) ohne probs durch die HU sind.

Kommt nat auf den Prüfer an, aber sympathie für das auto ist meist da, genauso wie die meinung(ja uach beim TÜV) das ein mustang einfach laut ist und so klingen muss..

also die Lautstärke ist Baujahrabhängig, sowie Abgasnorm abhängig. jedes Ralleyfahrzeug hat eine strassenzulassung und vor Baujahr 97 darf ein Euro 1 Fahrzeug 99db laut sein!

so lange die Anlage irgendwie original aussieht, weis kein mensch was da los ist!

wir fahren seit 2 jahren damit, keine verkehrskontrolle hat es je überprüft! genau so wenig wie unsere GFK-Motorhaube. den offenen Luftfilter bekommt jeder eingetragen mit einer Geräuschmessung für 120-180€ bei einem willigen prüfer der die rechtslage kennt.

desshalb ist eine klappenalnage für weicheier sehr sinnvoll, damit im ernstfall die geschichte leiser gemacht werden kann. einfach gebaut, platz ist massig vorhanden.

das hauptproblem liegt in der unwissenheit der Fahrer um ihre rechte! die Polizei darf so gut wie nichts, und wer sich damit auskennt hat zwar mit längeren kontollen zu rechnen, aber mit weniger probleme!

Die Polizei darf zur Sicherstellung dir das Auto wegnehmen, bis ein Sachverständiger alles Überprüft hat. Ich würde da mal schön den Ball Flach halten wenn man in eine Verkehrskontrolle gerät. Und auch ein Importfahrzeug muss sich an die zum Zeitpunkt der Erstzulassung gültigen Gesetze halten. Ist die Kiste zu Laut musst du sie umbauen, erfüllt es die Euro Norm nicht, hast du noch ganz andere Probleme usw.

die polizei darf bei "gefahr in verzug" ein paar sachen, aber da bei einem zu lauten auspuff keine unmittelbare gefahr für den öffentlichen Strassenverkehr laut STVO ausgeht, sondern hier nur ein OWI verstoss bis max. ein steuerbetrug vorliegt, darf die polizei leider gar nichts!

die vor-ort-messung der scheinbeamten ist nicht gerichtsverwertbar, sondern zeigt nur einen anhaltspunkt auf.

es darf lediglich eine sofort-stillegung durchgeführt werden, wenn es sich um ein sicherheitsrelevantes bauteil hendelt.

da es sich bei den scheinbeamten nicht um speziell geschulte sachverständige handelt, sind sie nicht befugt eine handlung vor zu nehmen die einer sachkundeprüfung bedarf!

des weiteren ist zbsp. die neue vorgehensweise statt die plaketten zu entfernen, die ganzen nummernschilder einzu ziehen! dies stellt den straftatbestand einer sachbeschädigung dar, und kann per strafantrag geahntet werden.

eine verkehrskontrolle bei mir sieht im normalfall so aus, das ich mit 5cm geöffnetem fenster ca. 10min palaber über mich ergehen lassen mus, dann fahre ich weiter.

alles andere ist unwissenheit der verkehrsteilnehmer!

noch was falsches! ein Importfahrzeug mus dem zustand entsprechen bei dem es erstmals im öffentlichen verkehr benutzung gefunden hat! also beim mustang November 2004!

denn währe das nicht so, würde es keine mustangs geben! denn in DE ist eine scheinwerferhöhenverstellung vorgeschrieben! selbst der Fiat Freemont hat einige in DE vorgeschriebene Einrichtungen nicht, weil er auf der Plattform des Dodge Journey basiert, und dieser einige jahre früher zugelassen wurde und desshalb die zulassungsvorgaben des Journey gelten!

dazu gibt es sogenannte sondergenemigungen die DE machen muss, dank der EU-Richtlinien! so wie bei Alfa das nummernschild immer links hängt, obwohl es in DE mittig vorgeschrieben ist!

alle mit DOT nummer zulässigen Anbauteile, die den amerikanischen Abgasnormen unterliegen und im rahmen dieser zugelassen wurden, MÜSSEN nach einer §21 prüfung in DE abgenommen werden!

Es ist nur teilweise richtig was du schreibst, es gibt Ausnahmegenehmigungen (Höhenverstellung der Scheinwerfer) und es gibt Bereiche da gibts eben keine (Lautstärke, rote Blinker, NSL).

Diesen "müssen abgenommen werden" bezieht sich aber auch die Erstabnahme. Dort bekomme ich ja auch US Felgen eingetragen die ich danach legal nicht mehr eingetragen bekomme. Und bezüglich der Lautstärke, alle Gutachten für die Vollabnahme nach §21 die ich für den Mustang kenne beinhalten Zusatzdämpfer oder Reduzierstücke um die Kiste leiser zu machen.

Und generell, verallgemeiner nicht die Vollabnahme bei Erstzulassung hier mit späteren Änderungsabnahmen siehe z.B. Felgen.

Und ein Wagen kann sehr wohl wegen einem zu lauten Auspuff beschlagnahmt werden,

Fall aus München, sehr gut im dr-Mustang Forum dokumentiert:

- Fahrer wird mit auffällig lautem Auspuff angehalten

- Polizei äußert den Verdacht der Manipulation und daraus resultierend nicht Einhaltung der Abgasnorm

- Verdacht auf Steuerhinteziehung = Gefahr im Verzug (er hätte bis zu Vorführung umbauen können)

- Sicherstellung

Pech für den Halter:

- US Metallkats ohne Gutachten

- Aussage: "Hab ich schon so gekauft"

Konsequenz:

- Verfahren wegen Steuerhinteziehung

- Nachzahlung der Steuer in der teuersten Steuerklasse ab Zulassungsdatum

- Empfindliche Geldstrafe

 

 

ja, das problem liegt da aber bei fahrer! wenn man sich auskennt, kommt es gar nicht so weit.

und die Gutachten der besagten auspuffe kenne ich, ich bastel solche gutachten um bzw. baue selbst placketten.

und die sache mit den kats ist richtig, aber wer eben einen pfuscht, und sich damit erwischen lässt!?

meine Kats sehen alle aus wie original, und sind leer oder eben 100 zeller.

und der verdacht auf steuerhinterziehung, darf ein Scheinbeamter nicht tätigen! da währen wir wieder beim thema!

in der Polizeiaufgabenverordnung, Polizeiaufgabengesetz, polizeiverordnung (nur für polizisten einsehbar), im BGB, STVZO, STVO, STPZO, und alle dazugehörigen Beiblätter, Bundesgesetzblätter, und Fußnotengesetze auf EU-Ebene und so weiter zeigen was ganz anderes auf als der "Bürger" denkt!

Wer sich nicht auskennt, sollte "legal" bleiben!

Und wie du schon selbst sagst, die Beleuchtungseinrichtung gehört zu sicherheitsrelevanten Einrichtungen!

Es gibt Betriebsbedingte Einrichtungen, technische einrichtungen, betriebseinrichtungen usw. alles außer sicherheitsrelevante einrichtungen erlässt keinen Anhaltspunkt für "Gefahr in Verzug"!

So lange keine Gefahr der Allgemeinheit ausgeht, ist Gefahr in Verzug nicht Gerichtsverwertbar und bedarf bei einer sofortigen Stillegung einer Richterlichen Anordnung!

So lange die Endrohre nicht die Karosserieabmessungen ändern, keine Verletzungsgefahr 3. ausgeht und auch sonst keine UNMITTELBARE Gefahr davonn ausgeht, mus Ein Staatsanwalt oder Richter hinzugezogen werden!

Eine Steuerhinterziehung ist ein Verwaltungsakt, damit hat die Polizei nichts zu teun!

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