Muß Leuchtweitenregulierung nachgerüstet werden??

BMW 3er E36

Hallo zusammen,

ich wollte heute meine Scheinwerfer einstellen lassen und da wurde mir mitgeteilt, dass eine Leuchtweitenregulierung für den Tüv nachgerüstet werden muß, da meiner Serienmäßig keine hat. Ohne diese gibt es angeblich keinen Tüv. Kann ich mir zwar nicht vorstellen, aber wundern würde mich das auch nicht mehr. Habt ihr damit erfahrung?

Außerdem meinte der Typ von der Werkstatt, dass mein Coupe für sein baujahr eigentlich mit einem Fahrerairbag ausgestattet sein müßte, den hat er nämlich auch nicht. Kann es vielleicht sein, dass bei Reimportfahrzeugen nicht alles verbaut wurde? Ich muß dazu sagen, dass mein Coupe erst seit 2 Jahre in Deutschland zugelassen ist und zuvor in Spanien angemeldet war. Außerdem hat dieser als Schlüsselnummer nur 0000000. Wieso nur die nullen??? Keine Ahnung.

Vielleicht kann mir da von euch jemand mehr dazu sagen, wäre echt super. Ach ja, Baujahr ist laut VIN 10/1993 und es ist ein 325i Coupe

MFG

Hans

16 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von bmwkn


es kann durchaus sein, dass es einem Prüfer auffällt, dass keine LWR verbaut ist. Da das Fahrzeug in der EU erstausgeliefert wurde, gibt es da keine Probleme (sofern es dem Auslieferungszustand entspricht).

... Die EU wird als ein Land angesehen. Sollte in Spanien, es zum Zeitpunkt der Auslieferung noch nicht vorgeschrieben gewesen sein, gilt das auch für Deutschland für dieses Fahrzeug.
Ausnahmen davon betreffen nur Einzelabnahmen ohne ABE und Scheinwerfer aus britischen Fahrzeugen wegen Blendgefahr.

Nein!

, bei Reimporten ist eine Prüfung und Zulassung durch einen Tüver Pflicht! LWR wird dann ausgetragen!

So war es definitv bei meinem 95iger Primera aus Italien.

Und alle Re-Importe werden ausgenullt, ein Eintragen eines KLR ist dann zB theoretisch auch nicht möglich.

Dafür gibt es das Zusatzblatt EWG-Übereinstimmungsbescheinigung / COC, damit wird nichts geändert. Dann gibt es auch richtige Schlüsselnummern.
Bei deinem Primera gab es dieses Papier wohl nicht?

Übrigens habe ich nichts geschrieben, was deiner Aussage widerspricht. Der TÜV hat auch bei seinem BMW das Fahrzeug überprüft.
Er hat es trotz fehlender LWR zugelassen bekommen, obwohl er es nach deutschen Gesetzen haben müsste bei dem BJ.
Das wäre früher nicht möglich gewesen. Dass es doch geht, haben wir der EU zu verdanken.

So funktioniert ein Import aus dem EU Gebiet: klick

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