Muß Leuchtweitenregulierung nachgerüstet werden??
Hallo zusammen,
ich wollte heute meine Scheinwerfer einstellen lassen und da wurde mir mitgeteilt, dass eine Leuchtweitenregulierung für den Tüv nachgerüstet werden muß, da meiner Serienmäßig keine hat. Ohne diese gibt es angeblich keinen Tüv. Kann ich mir zwar nicht vorstellen, aber wundern würde mich das auch nicht mehr. Habt ihr damit erfahrung?
Außerdem meinte der Typ von der Werkstatt, dass mein Coupe für sein baujahr eigentlich mit einem Fahrerairbag ausgestattet sein müßte, den hat er nämlich auch nicht. Kann es vielleicht sein, dass bei Reimportfahrzeugen nicht alles verbaut wurde? Ich muß dazu sagen, dass mein Coupe erst seit 2 Jahre in Deutschland zugelassen ist und zuvor in Spanien angemeldet war. Außerdem hat dieser als Schlüsselnummer nur 0000000. Wieso nur die nullen??? Keine Ahnung.
Vielleicht kann mir da von euch jemand mehr dazu sagen, wäre echt super. Ach ja, Baujahr ist laut VIN 10/1993 und es ist ein 325i Coupe
MFG
Hans
16 Antworten
Also ich weiß wenn dein Auto Leuchtenweitenregulierung hat MUSS sie für den Tüv Funktionieren.
Wenn aber ab Werk keine da ist brauchst du die für den TÜV auch nich nachrüsten meine ich.
Zitat:
Original geschrieben von Black Bmw 318
Also ich weiß wenn dein Auto Leuchtenweitenregulierung hat MUSS sie für den Tüv Funktionieren.
Wenn aber ab Werk keine da ist brauchst du die für den TÜV auch nich nachrüsten meine ich.
So schauts aus.
Zitat:
Original geschrieben von GG2801
Wenn aber ab Werk keine da ist brauchst du die für den TÜV auch nich nachrüsten meine ich.
Sicher?
Wenn das Auto ohne LWR für Spanien produziert wurde, und nun hier zugelassen wird , muß es dann nicht gewisse Standards erfüllen? Diverse US-Importe müssen für Zulassung in D doch auch erst angepaßt werden.
🙂😕
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von nem Tüv-Prüfer habe ich erfahren, dass die LWR Pflicht ist für Fahrzeuge ab EZ 1990.
Als deiner für Deutschland zugelassen wurde, hätte die LWR eigentlich auch schon vorhanden sein müssen.
Ich meine, dass der Fahrerairbag erst ab EZ 94 Serie war.
Wenn der Kunde vor 1994 einen Airbag wünschte, so wurde dieser nachgerüstet (Airbaglampe direkt am Lenkrad)
Korrigiert mich wenn ich falsch liege
Zitat:
Original geschrieben von SunIE
von nem Tüv-Prüfer habe ich erfahren, dass die LWR Pflicht ist für Fahrzeuge ab EZ 1990.Als deiner für Deutschland zugelassen wurde, hätte die LWR eigentlich auch schon vorhanden sein müssen.
Ich meine, dass der Fahrerairbag erst ab EZ 94 Serie war.
Wenn der Kunde vor 1994 einen Airbag wünschte, so wurde dieser nachgerüstet (Airbaglampe direkt am Lenkrad)Korrigiert mich wenn ich falsch liege
Gab es eigentlich schon welche vom Baujahr 1990 mit Doppelairbag als Sonderausstattung ?
Zitat:
Original geschrieben von Marsupilami72
Realoem sagt, dass es den Beifahrerairbag ab 9/95 gab...
Mein 323i ist Baujahr 7/95 und hat schon Beifahrerairbag.
Hier ist einer von 4/94 der hat auch schon Beifahrerairbag: http://www.autoscout24.de/Details.aspx?id=ltgm3stfgh3f
Hatten eigentlich schon alle E36er ab 1990 ABS & Servolenkung drin, bzw. ab wann war es standard ?
Und gab es die dritte Bremsleuchte auch schon 1990 als Sonderausstattung ?
Beifahrerairbag gabs ab 9/94 (evtl. schon etwas früher,aber nicht schon 1990) als SA,ab 9/95 dann wohl Serie.Meine Limo aus 11/94 hat bereits einen Beifahrerairbag.
Greetz
Cap
Beim 325er war ABS von anfang an serie. Beim 320 bin ich mir nicht sicher, ob es da auch serie war. Müsste ich erst nachsehen. Bei allen anderen war es SA
es kann durchaus sein, dass es einem Prüfer auffällt, dass keine LWR verbaut ist. Da das Fahrzeug in der EU erstausgeliefert wurde, gibt es da keine Probleme (sofern es dem Auslieferungszustand entspricht).
Vielleicht ist ja CaptainFuture01 bereit, dir über die Fahrgstellnummer die original Zubehörliste zu nennen.
Wenn da natürlich Airbag und LWR auftauchen.... kennst du den Grund fürs Fehlen --> Unfall
Wenn sie da nicht auftauchen, druck sie aus und zeige sie einem eventuell meckerndem Prüfer.
P.S. Die Bestimmungen in den USA sind andere als in der EU. Die EU wird als ein Land angesehen. Sollte in Spanien, es zum Zeitpunkt der Auslieferung noch nicht vorgeschrieben gewesen sein, gilt das auch für Deutschland für dieses Fahrzeug.
Ausnahmen davon betreffen nur Einzelabnahmen ohne ABE und Scheinwerfer aus britischen Fahrzeugen wegen Blendgefahr.