Muß Audi bei Inspektion auf Bremsen vor Verschleißgrenze hinweisen?

Audi A6 C5/4B

Hallo zusammen,

aus gegebenem Anlaß habe ich folgende Frage - vielleicht arbeitet ja jemand beim Audi-Vertragshändler oder kennt jemanden.

Gibt es bindende (schriftliche) Vorgaben der Audi AG, wie das Wartungsprotokoll (dieser Computer-Ausdruck, der dem Kunden bei der Inspektion mitgegeben wird) auszufüllen ist, wenn die Bremsen zwar im Moment noch voll betriebsfähig, aber kurz (wenige hundert km) vor der Verschleißgrenze sind?

Soll/muß der Mechaniker in diesem Fall "nicht in Ordnung" ankreuzen oder - wie der TÜV - nur die Verkehrssicherheit im Moment der Inspektion beurteilen und "i.O." ankreuzen.

Die ähnliche Problematik stellt sich bei leichtem Ölverlust zwischen Motor und Getriebe.

Besten Dank für eure Hilfe!

28 Antworten

Vorgaben gibts da keine. Wenn sie nicht Ok sind und das der ausführende Mechaniker sieht hat er es einzutragen. Absichern kann er sich beim zuständigen Servicetechniker oder Meister. In der Regel führt der die abschliessende Probefahrt durch und guckt grob übers Auto. Sollte dem auffallen.

Da ist dann das Feld "Endkontrolle" das er unterschreiben muss. Somit haftet dann er und nicht mehr der Geselle/Lehrling. Es gehört dann aber der Hinweis auf den Auftrag das die Bremsen nahe der Verschleissgrenze sind.

Wenige Hundert Kilometer ist so ne Aussage. Das gibts nicht, die Bremse ist dann fertig. 2mm auf den Belägen vor der Trägerplatte heisst verschlissen.

Zitat:

Original geschrieben von hochstaedter


Wenige Hundert Kilometer ist so ne Aussage. Das gibts nicht, die Bremse ist dann fertig. 2mm auf den Belägen vor der Trägerplatte heisst verschlissen.

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Da hatte ich mich etwas zu unpräzise ausgedrückt. Die "wenigen hundert km" beziehen sich auf den Zeitpunkt, zu dem die Verschleißanzeige der vorderen Beläge auslösen muss (das dürften dann besagte 2mm sein, oder?). Im übrigen haben die vorderen Scheiben eine Stärke von 32,7 bei einem Soll von 32,4. Die hinteren Beläge sind noch gut, die hinteren Scheiben haben allerdings nur noch 19,7 bei einem Soll von 20,4.

Meine Werkstatt rät zum sofortigen Austausch der kompletten Bremsen. Das Audi Zentrum, bei dem ich das Auto vor wenigen Tagen gekauft habe, hatte vor Übergabe an mich noch eine Inspektion nach Werksvorgabe durchgeführt. Das Protokoll wurde mir ausgehändigt. Nachdem dort die Bremsen als "i.O." gekennzeichnet waren, war ich davon ausgegangen, daß die Bremsen bei normaler Fahrweise bis zum nächsten regelmäßigen Service - also 15.000km - halten...

Wenn die Verschleißmeldung erscheint kann man noch ca. Zweitausendkilometer fahren. Je nach dem wie du so unterwegs bist. Die kommt auch schon vor 2mm Belagstärke. Kann sein das sie heute piept, morgen nicht mehr, dafür übermorgen wieder und irgendwann dauerhaft.

Audikauf bei Audi, dazu hab ich schonmal was geschrieben, Glück haben oder nicht.

Der Händler kauft dein jetziges Auto ein, die Mängel die es hat zieht er dem der es vermutlich in Zahlung gibt ab und stellt es sich auf den Hof. Dann kommst du und kaufst ein Top gepflegtes Auto vom Audihändler direkt, weil das ist immer gut, denkst dir bist auf der sicheren Seite, deswegen kostet es auch 2000€ mehr als bei einem Nicht-Audihändler.

Der Händler macht dir dann vor der Übergabe ne Inspektion-Light. Mit der hat Audi nix zu tun, das nennt der bei sich intern nur so. Da wird dann nix gemacht ausser abhaken und billiges Öl einfüllen. Scheibenklar gibts auch keins, wird nur Wasser aufgefüllt. Kommst du zum nächsten Service fallen auf einmal die Mängel auf und du darfst sie im Rahmen der Inspektion bezahlen.
Hab 2 Jahre bei so einem Assi gearbeitet, so lief es immer ab.

Der Zusammenhang der beiden letzten Antworten mit meiner Frage erschließt sich mir nicht ganz... Da ist wohl etwas ins falsche Thema gerutscht.

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Ich habe die 2 Postings mal ausgeblendet 😉

Waren wirklich im falschen Thread

Wie sich die Sache rechtlich darstellt, kann ich Dir nicht sagen...

Allerdings...ist die hintere Scheibe schon dünner als das zulässige Mindestmaß, würde ich dem Händler auf die Füße treten, denn wenn er ein solches Protokoll erstellt und mit diesem sagt, es wäre alles in Ordnung, so sollte man dann davon auch ausgehen können...der Verschleiß der hinteren Scheibe ist sozusagen beim Kauf schon dagewesen! Ich würde es im guten mal mit der "besonderen Sorgfaltspflicht" versuchen.

Super Beispiel !

Bei Bremsbelagverschleiss wird unheimlich viel "Kaffeesatz" gelesen, wieviel mm Bremsbelag noch wieviel km Fahrstrecke ermöglichen.

Die meisten Werkstätten tendieren eher schon dazu, neue Bremsen als nötig zu empfehlen wenn gerade mal ein paar mm verbremst sind und die Scheiben einen leichten Grat bekommen. Es gibt Seminare für Werkstattleute, wie man neue Bremsen dem Kunden verkauft. Geht ja auch einfach. Bremsen = Sicherheit, da darf man ja nicht sparen. Lieber ein wenig früher auswechseln.

Aber wenn es um einen Gebrauchten geht, sieht die Sache genau andersrum aus. In dem Fall war die Beurteilung der Belagstärke sicher grenzwertig, die der hinteren Scheiben eindeutig falsch.

Rechtlich ist v. a. wichtig, mit welchen Zusicherungen das Auto verkauft wurde. War die Inspektion Teil des Vertrages ? Wurde das Auto als technisch i. O., werkstattgeprüft oder so verkauft ? Oder als Gebrauchter ("wie gesehen"😉 an einen Nicht-Verbraucher und die Inspektion wurde freiwillig "nur so" mitgemacht ?

FP

Vielen Dank für die weiteren hilfreichen Antworten.

Das Auto wurde mit Garantie und Gewährleistung sowie "TÜV neu" verkauft, Inspektion incl. Zahnriemenwechsel waren mündlich zugesagt. Für die rechtliche Beurteilung ist wichtig, welche Aussagekraft das Wartungsprotokoll (i.O. bis zum nächsten Service oder i.O. für den Moment) hat, das war auch der Hintergrund der Frage...

@hochstaedter: Dir besonderen Dank für die offene Antwort! Wird denn diese "Inspektion light" auch in die EDV eingegeben? Als mein Händler ca. zwei Wochen später die Abfrage gemacht hat, war weder die Wartung noch der Zahnriemenwechsel vermerkt. Und: Das mit dem Billigöl gibt mir besonders zu denken: Die Service-Anzeige, die bei Übernahme auf 15.000km stand (kein Longlife), zeigte nach nur ca. 600km nur noch 12.300km an. Kann das mit minderwertigem Öl zu tun haben? Dann würde ich lieber nochmal einen Ölwechsel machen...

Wenn er dir die Inspektion ins Wartungheft einträgt dann auch in die Onlinehistorie. Aber da steht dann kein Light. Ganz normaler Serviceintervall. Das hab ich dir ja schon gesagt, das is dann die Sparmaßnahme für den quengelnden Kunden der die Inspektion vor der Übergabe noch rausgehandelt hat.

Es MUSS auch nicht sein das das jeder Händler macht, ich weiss es von meinem ehem. Chef und bei ein paar anderen hab ich es auch mitbekommen. Bei dir sieht es allerdings so aus.

Wenn ich gerade auch noch Zahnriemen lese, guck den lieber auch mal genau an 😉

Ich vermute das inzwischen auch. Das Vertrauen in das verkaufende Audi-Zentrum tendiert gegen Null. Was meinst Du denn zu der Geschichte mit dem Öl?

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