Motortotalschaden innerhalb von 6 Monaten
Hallo an Alle,
ich habe mich soeben hier angemeldet, weil ich die Meinung von erfahrenen Menschen suche, die vielleicht dass selbe durchlebt haben, wie ich es grade tue. Bitte seid nachsichtig falsch ich mich im falschen Forumsbereich befinden sollte. Dann gern einfach sagen, wo ich mit meinem Thema besser aufgehoben bin. Danke 🙂
In folgender Situation befinde ich mich:
Ich habe Mitte September 2020 einen gebrauchten Renault Clio TCE GT, Erstzulassung März 2014 gekauft.
Im Ende Februar 2021, also 5 1/2 Monate und 4.500km später bin ich mit dem Auto liegen geblieben, das Auto wollte mitten auf der Autobahn nicht mehr beschleunigen. Egal. Ich lies das Auto abschleppen und weil das Autohaus nicht weiter weg war als die Werkstatt, die von der Versicherung vorgegeben war, durfte ich es dort gleich hinbringen. Resultat: Motortotalschaden.
Das Autohaus behauptet, es sei zu wenig Motoröl von mir nachgefüllt worden und dadurch überhitze der Motor. Fakt ist aber auch, dass mir die Problematik des geringen Ölstands schon im Dezember 2020 aufgefallen ist und ich neues Öl nachgefüllt habe und ich sogar einen Werkstatttermin beim Autohaus hatte, um dieses Problem anzusprechen. Als Antwort erhielt ich damals, dass ich einen Turbolader im Auto habe und daher öfter nachfüllen müsste.
Nachdem das Autohaus also behauptete, das ich fahrlässig handelte und nicht auf den Ölstand geachtet habe, habe ich einen Anwalt eingeschaltet sowie einen Gutachter beauftragt, mein Auto zu untersuchen.
Der erste Gutachter hat, ich sag mal "nur, teilweise begutachtet". Sein Ergebnis war dennoch, das es nicht am geringen Ölstand lag. Nachdem nun Aussage gegen Aussage der jeweiligen Parteien und dessen Gutachtern bestand, hat das Gericht einen dritten Gutachter bestellt.
Dieser hat nun Folgendes ermittelt:
"Der Kettenspanner ist festgeklemmt, was dazu führte, dass sich die mechanischen Steuerzeiten des Motors sukzessive geändert haben.
Im Ergebnis kam es zu thermischen Überlastungen bei der Verbrennung der einzelnen Zylinder, was zu einem Motorschaden führte.
Die Verschmelzungen an den Zündkerzen sind Folgeschäden des Schadenablaufes.
Es wurden aus dem Motor 2,5 Liter Motoröl abgelassen.
Diese Ölmenge ist entsprechend dem Peilstab die minimale zulässige Ölmenge, so dass der Ölstand nicht nachweislich ursächlich für das Schadenszenario ist.
Ein Sachmangel am Kettenspanner hat das Schadensszenario ausgelöst."
Lieg ich mit diesem weiteren Gutachten im Recht? Werde ich den Prozess damit gewinnen können?
Es lag nicht an mir, dass das Auto kaputt ging. Das Autohaus konnte allerdings auch nicht wissen, dass der Kettenspanner dem Untergang geweiht ist. Wer haftet also in diesen Fall für den Schaden?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Joko
5 Antworten
Das läuft wohl auf das Urteil des Gerichtes hinaus?
Hallo,
mein Beileid, Du hasst wohl mit dem Wagen richtig ins Klo gegriffen.
Zunächst ist zu sagen, dass dieser Motor aus diesem Baujahr für beide Schäden bestens bekannt ist. Sowohl Schäden am Kettentrieb, als auch hoher Ölverbrauch, der mit der Zeit noch exponentiell ansteigt und mit einem kapitalen Motorschaden einhergeht, treten bei dieser Bauserie des 1,2 Tce Motors reihenweise auf. Unser Captur hat seinerzeit nach 4 Jahren und ca. 45 tkm plötzlich einen stark steigenden Ölverbrauch gehabt (> 1 l / 1.000 km), als dessen Ursache ein kapitaler Motorschaden, u. a. an den Zylinderwänden, diagnostiziert wurde.
Der dann im Rahmen der Renault-Anschlussgarantie 2018 eingebaute neue Motor hatte keinerlei Ölverbrauch und keine Kettengeräusche. So hätte es von Anfang an sein sollen.
Alleine der festgestellte Ölverbrauch ist bereits, technisch gesehen, ein Indiz für das Bestehen und Fortschreiten des klassischen 1,2 Tce Motorschadens. Somit dürfte bereits beim Kauf der Mangel vorgelegen haben.
War der Händler eigentlich ein Renault- oder Nissan-Händler. Wenn ja, hätte er schon bei der Reklamation des Ölverbrauchs wissen müssen, welcher Schaden sich da anbahnt.
Zum Prozeß:
Wie ein Gericht entscheidet, kann man nie wirklich vorhersagen. Sollte aber der vom Gericht bestellte Gutachter zum dem geschilderten Ergebnis gekommen sein, hast Du eigentlich gute Karten.
Ich hoffe, dass die Verfahrenskosten von einer Rechtschutzversicherung getragen werden, dann sonst können die Verfahrenskosten schnell eine (anteilige) Entschädigung auffressen.
Gruß und viel Glück
Rainer
Ich persönlich glaube, dass du ganz gute Karten hast. Als gewerblicher Händler muss er dir gem. 434 BGB Sachmängelhaftung gewähren. Diese dauert bei Gebrauchtwagenkäufen üblicherweise 12 Monate (sollte im Kaufvertrag stehen, wenn nicht Anwalt fragen). Ohne das Urteil des Gerichts vorwegnehmen zu wollen, gehe ich davon aus, dass er dir den Zeitwert des Autos zurückerstatten muss.
Zitat Joko 92:
Das Autohaus behauptet, es sei zu wenig Motoröl von mir nachgefüllt worden und dadurch überhitze der Motor.
Feststellung des Gerichtssachversändigen:
Diese Ölmenge ist entsprechend dem Peilstab die minimale zulässige Ölmenge, so dass der Ölstand nicht nachweislich ursächlich für das Schadenszenario ist.
Also ist nach Aussage des Autohauses ein Ölstand von Minimum Motorzerstörend.
Wenn dem so wäre, dann liegt die Schuld beim Hersteller des Motors der einen zu niedrigen Ölstand als Minimum definierte.
Dieser Motor vom Typ H5F ist ein Problemmotor und das ist nicht erst seit Gestern bekannt.
Man muss nur im Netz nach Motorschaden H5F Motor suchen.
Ebenfalls hat Renault eine Technische Note in der das Problem Kettenspanner beschrieben ist und diese ausgetauscht werden sollen.
Das Ursprüngliche Problem ist nicht der Spanner, es ist die Kette. Diese ist zu schwach dimensioniert gewesen (zu weiches Material) und hat sich gelängt wodurch der Spanner immer weiter heraus gestellt wurde bis hin zu dem Punkt an dem der Kettenspanner am Ende war.
Die Kette längte sich aber weiter und so konnte sie dann Überspringen und damit die Motorstuerzeiten verändern.
Ebenso war bekannt das es an diesem Motor ein Thermisches Problem der Zylinder 2 und 3 gab. Durch das thermische Problem verkokt Öl in den Abstreifringen wodurch diese nicht mehr ihre Funktion erfüllen und Öl in den Brennraum gepumpt wird. Das ist dann der Ölverbrauch.
Ebenso entsteht dadurch eine höhere Belastung der Verdichterringe am Kolben weil dort Öl welches an den Abstreifringen vorbei geht verbrennt und es zu Überhitzung an den Verdichtungsringen kommt wodurch es dann zu Schmierungsabriss und Riefenbildung kommt.
Der Motor hatte oder hat also gleich mehrere Konstruktionsmängel.
Es gibt in Frankreich eine Sammelklage wegen diesem Motor.
Ich glaube aber nicht das man nun all das mittels Anwalt nachverfolgen muss.
Die Feststellung des Sachverständigen von Gericht reicht völlig aus um ein Verschulden des Fahrzeugbesitzer abzuwenden.
Was der Händler dann macht ist sein Problem, er kann ja versuchen sich das Geld von Renault wieder zu holen.
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