Motorschaden... Zahnriemen

VW Passat B6/3C

Hallo,

ich habe das Auto jetzt erst seit ein paar Wochen. Gekauft bei 119000 vom VW Händler mit Garantie (MJ2007, 125kw TDI). Vorgestern ist er mitten auf der AB stehen geblieben (Bei km 121000). Zahnriemenwechsel lt. VW erst bei 150000km.

Umlenkrolle vom Zahnriemen gebrochen, Ventile auf Kolben aufgeschlagen => Motor Totalschaden.

Kulanzantrag bei VW gestellt. Angenommen, die Versicherung zahlt jetzt 5000 Euro (max. Grenze pro Versicherungsjahr), muss dann der Händler wegen der Gewährleistung (nicht Garantie!) den Rest übernehmen?

Anbei noch ein paar Bilder von dem Malheur.

mfg

Michael

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Beste Antwort im Thema

Hallo True Metal!

Ich kopiere Dir hier nochmal einen Text rein, den ich an anderer Stelle zu einem ähnlichen Thema schonmal gepostet habe.
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Das ist definitiv ein Fall für die Gewährleistung! Wer sich bei einem Gebrauchtwagenkauf eine teure Garantie in Form einer Versicherung aufschwatzen lässt ist schon das erste mal betrogen worden. Dieser Händler würde mich garantiert nicht nochmal zu einem Autokauf zu Gesicht bekommen!!!

Die gesetzliche Gewährleistung beim Gebrauchtgüterkauf entspricht einer Dauer von 24 Monaten, welche in gegenseitigem Einvernehmen auf 12 Monate verkürzt werden kann (Muss dann auch so im Kaufvertrag festgelegt worden sein). Diese Möglichkeit nehmen in der Regel alle Händler in Anspruch. Die Gewährleistung umfasst grundsätzlich alle Mängel, die bei Übergabe des Fahrzeug bereits vorhanden waren. Dies ist allerdings in der Praxis für den Käufer nur recht schwer nachzuweisen, daher hat der Gesetzgeber hier eine kleine Hilfe in den Gesetzestext eingebaut: Von einem bereits bestehenden Mangel bei Übergabe geht man regelmäßig dann aus, wenn der Mangel innerhalb eines halben Jahres (max. 6 Monate) nach Kauf des Gebrauchtgutes auftritt. Nach Ablauf der 6 Monate tritt die Beweislastumkehr in Kraft, d.h. der Käufer muss dem Händler nachweisen, dass der Mangel bereits bei Kauf vorlag (was sich in der Praxis in etwa genauso schwer erweist, wie während den ersten 6 Monaten dem Kunden zu beweisen, dass der Mangel noch nicht bei Übergabe vorlag).

Also zusammenfassend: Während der ersten 6 Monate bist Du auf jeden Fall auf der sicheren Seite und musst nichts, keinen Cent, keinen Euro (in Worten K E I N E N - E U R O) für einen Mangel bezahlen. Nach 6 Monaten bis 12 Monate bist Du auf die Kulanz des Händlers angewiesen.

Wieso erzählt das kaum ein Händler seinen Kunden? Weil die Händler die möglicherweise hohen Kosten für Reparaturen innerhalb der ersten 6 Monate scheuen und dem Kunden lieber eine Gebrauchtwagenversicherung verkaufen, die einen Teil möglicher Mängel ebenfalls abdeckt (aber eben nicht alles) und damit die Kosten bei Inanspruchnahme für den Händler begrenzt. Abgesehen davon bekommt der Händler für die Vermittlung der Versicherung auch eine Provision. Vorsicht ist besonders geboten, wenn die Händler Reparaturen mit einem Hinweis auf das Nichteinstehen der Versicherung im Schadensfall ablehnen. Dann wird es schon fast kriminell....

Dies stellt keine Rechtsberatung dar, denn diese darf ich nicht leisten. Ich bin kein Anwalt oder sonst irgendwie juristisch tätig. Mein Beitrag ist eine Zusammenfassung meiner persönlichen Erfahrung und entspricht soweit nachvollziehbar den Tatsachen. ;-)

PS: Ich würde an Deiner Stelle die Abwicklung über die Garantie ablehnen!!! Sollte im ersten Laufzeitjahr noch ein Schaden entstehen, den der Händler auf Grund der abgelaufenen 6 Monate nicht mehr übernehmen will, kannst Du auch die Versicherung nocht mehr in Anspruch nehmen, weil Du die 5 T€ bereits ausgeschöpft hast!!!

Also eindeutig ein Fall für die gesetzliche Gewährleistung!!!

Beste Grüße,
Dominik

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Sehr interessante Frage, ist mir eben gerade erst aufgefallen. Sowas kann keinesfalls vom Werk kommen oder? Aktuell wird VW den größten Teil der Reparatur übernehmen, Rest hol ich mir von Garantie oder Händler-Gewährleistung.

mfg

Update: VW hat 70% des Schadens auf Kulanz übernommen. Die Garantieversicherung zahlt nur 40% vom Material (wg. dem hohen Kilometerstand).

Es geht jetzt noch um rund 1000 Euro, die im Moment noch an mir hängen.

Habe den Händler heute auf seine Gewährleistungspflicht hingewiesen. Dieser stellt sich jedoch total quer und will nicht zahlen. Begründung: Ich hätte nur Anspruch auf einen Motor mit 120000 km Laufleistung und nicht auf einen neuen (also Zeitwert).

Was würdet ihr da machen? Kann ja nicht ok sein, ich wollte ja schließlich keinen neuen Motor nach 3 Wochen.

Vielen Dank !

mfg

Michael

In dem Fall Anwalt, und zwar dringend. Bevor du beim Händler irgendwas zusagst oder gar unterschreibst!!!

Nun dann wird wohl nur noch dieser Weg übrig bleiben. Unterschrieben oder zugesagt habe ich noch gar nichts. Gibt es irgendein Urteil, welches das ganze belegt? Also dass ich Anspruch auf einen neuen Motor habe (und nicht auf einen gebrauchten), weil nur durch diesen der Schaden behoben werden kann? Gebrauchte Motoren bei so einem Schaden gibt es doch in der Praxis gar nicht oder?

Wie seht ihr die Chancen, wenn ich damit zum Anwalt gehe?

mfg

Michael

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Zitat:

Original geschrieben von True Metal


Update: VW hat 70% des Schadens auf Kulanz übernommen. Die Garantieversicherung zahlt nur 40% vom Material (wg. dem hohen Kilometerstand).

Es geht jetzt noch um rund 1000 Euro, die im Moment noch an mir hängen.

Habe den Händler heute auf seine Gewährleistungspflicht hingewiesen. Dieser stellt sich jedoch total quer und will nicht zahlen. Begründung: Ich hätte nur Anspruch auf einen Motor mit 120000 km Laufleistung und nicht auf einen neuen (also Zeitwert).

Was würdet ihr da machen? Kann ja nicht ok sein, ich wollte ja schließlich keinen neuen Motor nach 3 Wochen.

Vielen Dank !

mfg

Michael

Dann soll er Dir doch so einen einbauen!

MichaelDann soll er Dir doch so einen einbauen!Genau - wenn er keinen älteren Motor bekommt, ist das doch nicht Dein Problem.

Hat er Dich gefragt, ob Du einen neuen Motor willst? Wenn ja, hast Du zugesagt?

Wenn nein: Hart bleiben - bzw. sich auf einen Dir angemessen erscheinenden Betrag einigen...

Und Vorsicht: Verträge können auch mündlich abgeschlossen werden...

Grüße

Michael

Hallo Michael,

bitte, bitte, bitte geh zu einem Anwalt. Welcher Anwalt ist eigentlich egal, da dies meiner Meinung nach ein eindeutiger Fall ist und den selbst ein Student im 2. Semester zu 100% lösen könnte. Da Du im Recht bist, musst Du Dir auch keine Gedanken über die Kosten machen, die zahlt, solltest Du vor Gericht Recht erhalten, der "Angeklagte".

Wie der Händler den Schaden behebt, ist eigentlich egal, solange Du eine gleichwertige oder höherwertige Reparatur erhälst. Auf keinen Fall bist Du zum Aufzahlen einer höherwertigen Reparatur verpflichtet, also lass Dich darauf nicht ein. Das ganze Läuft unter der Überschrift "Unternehmerrisiko". Hat der Unternehmer, hier der Gebrauchtwagenhändler, für diesen Fall keine Versicherung abgeschlossen, zahlt er die Reparaturen eben aus eigener Tasche. Mangels Rechtsverständnis und weil es hier um eine große Summe geht reden sich Händler selbstverständlich gerne raus, Recht haben sie deswegen immer noch nicht.

Der Händler hat genau zwei Möglichkeiten:
1) Nachlieferung einer gleichwertigen Sache, also Austausch. Kann ein keine gleichwertige Sache beschaffen, ist auch der Tausch gegen eine neuwertige Sache möglich. Hierbei muss der Geschädigte aber nicht den Mehrpreis (auch nicht anteilig) für die neuwertige Sache tragen.
2) Nachbesserung, also Reparatur der Sache.

Wichtig für Dich ist, dass die Wahl der Art der Nacherfüllung nicht der Händler hat, sondern Du als Käufer!!! Lass Dich auf nichts ein!!!
Ist beides nicht möglich, beispielsweise bei Oldtimern, dann bleiben dem Käufer immer noch die drei Möglichkeiten Rücktritt, Kaufpreisminderung und Schadensersatz. Ganz wichtig ist, dass sich Deine Rechte beim Verbrauchsgüterkauf (dazu gehört auch der Auto-Kauf) unbedingt auch auf Verschleißteile erstreckt. Also auch hier nicht abwimmeln lassen!!!

Die rechtlichen Grundlagen, inkl. Paragraphen und die Art der Ermittlung Deiner rechte kannst Du folgenden Seiten entnehmen:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/index.html
und wichtig: http://www.juraquick.de/schemata/index.php?thema=kauf

Wichtig ist noch, bevor Du vom Kaufvertrag zurücktreten kannst, musst Du dem Händler drei mal die Chance gegeben haben, den Mangel zu beseitigen. Ist es dem Händler bis dann nicht möglich gewesen, kannst Du zurücktreten oder den Kaufpreis mindern oder aber sogar Schadensersatz verlangen. Das Recht ist hier ganz eindeutig, also nur Mut und auf in den Kampf!!

Viel Erfolg!

Ich hoffe geholfen zu haben,
Dominik

Zitat:

Original geschrieben von Dominik79


Hallo Michael,

bitte, bitte, bitte geh zu einem Anwalt. Welcher Anwalt ist eigentlich egal, da dies meiner Meinung nach ein eindeutiger Fall ist und den selbst ein Student im 2. Semester zu 100% lösen könnte. Da Du im Recht bist, musst Du Dir auch keine Gedanken über die Kosten machen, die zahlt, solltest Du vor Gericht Recht erhalten, der "Angeklagte".

Viel Erfolg!

Ich hoffe geholfen zu haben,
Dominik

Im Grunde stimme ich dir da voll und ganz zu, bis auf eine kleine, aber wichtige, Ausnahme.

Es wird sich hier um einen Zivilprozess handeln, wenn er denn geführt wird. Erstinstanzlich bleibt, in der Regel, jeder auf seine Anwaltskosten sitzen, die man dann im Nachgang wieder einklagen kann, so jedenfalls mein Kenntnisstand. Bin selber kein Jurist, habe aber in den letzten Jahren einiges in Sachen Zivilrecht (Unterhalt/Scheidung) mitgemacht. Es muss hier unterschieden werden zwischen Gerichts- und Anwaltskosten. Wer die Gerichtskosten trägt legt der Richter fest. Für die Anwaltskosten interessiert der sich nicht. Die Anwaltskosten bemessen sich nach dem Streitwert und der wird schlussendlich vom Richter festgesetzt und die Anwälte rechnen nach diesem Streitwert ab, nicht mehr und nicht weniger.

Ganz so einfach wie Du es darstellst ist es dan leider doch nicht, außer man hat eine Rechtschutzversicherung die auch Vertragsrechtschutz bietet.

Trotz allem wünsche ich dem TE viel Erfolg bei der Durchsetzung seiner Ansprüche.

Gruß Rolf

Zitat:

Original geschrieben von True Metal


Es geht jetzt noch um rund 1000 Euro, die im Moment noch an mir hängen.

Habe den Händler heute auf seine Gewährleistungspflicht hingewiesen. Dieser stellt sich jedoch total quer und will nicht zahlen. Begründung: Ich hätte nur Anspruch auf einen Motor mit 120000 km Laufleistung und nicht auf einen neuen (also Zeitwert).

Was würdet ihr da machen?

Hi Michael!

Der Haendler hat leider Recht, aber ich wuerde mich jetzt nicht um die 1000 EUR streiten. Statte ihm noch mal einen Besuch ab und einigt euch auf eine Summe. Ich wuerde ihm 500 eur zahlen und danach wuerde er das Auto und mich natuerlich nie wieder sehen. Das und schlechte Mundwerbung sollte die restlichen 500 eur ausgleichen.

Aber einen neuen Motor muss er dir definitiv nicht einbauen. Das _kann_ er aber. Was mich persoenlich noch interessieren wuerde ist, wieso die Markierungen vorhanden sind. Ich wuerde ihn da im Gespraech um die Verhandlung der 1000 EUR definitiv drauf ansprechen!

Gute Fotos btw...

M.f.G.
Andreas.

Natürlich kann der Händler einen Motor mit <120.000km beschaffen. Es gibt unzählige Gebrauchtteilehändler. Und der Motor ist ja nicht gerade ein Exot, es wird also genug gebrauchte Motoren auf dem Markt geben.

Ob es Sinn macht, einen gebrauchten Motor zu fahren, um 1.000€ zu sparen?

Es macht jedenfalls weder für dich, noch für den Händler Sinn, einen Prozess um 1.000€ zu führen (Meine Meinung). 
Ich denke mal, ein "normales" Gespräch sollte (unter Erwachsenen) die Sache klären, vielleicht ist ja nur die Stimmung zwischen dir und dem betreffenden Mitarbeiter "vergiftet", sprich doch mal vernünftig mit dem Chef.

Wenn mit mir ein Kunde (ob zu recht oder nicht) "vernünfig" redet, bin ich (fast) immer zu einem Kompromiss bereit. Abzüglich der Marge am neuen Motor, sollten die Kosten, auf null fallen.
Aber auch ein neuer Motor für 500€ wäre für dich ein guter Deal.

Krieg ich aber gleich nen Anwaltsbrief, bekommt der Kunde sein "Recht" und ich beschaffe einen Motor mit 119.000Km Laufleistung.

Hallo,

leider bin ich diesbezüglich immer noch nicht weiter.
Der Motor wurde wie gesagt in einer anderen VW Werkstatt eingebaut (mit Einverständnis des Händlers).

Habe mir mal eine kleine Vorabauskunft geholt:

http://www.frag-einen-anwalt.de/...--Gew%C3%A4hrleistung-__f82343.html

Was denkt ihr darüber?

mfg

ich denke, dass du 50 eur fuer nichts ausgegeben hast 🙂. Viel mehr steht hier auch nicht. Einige dich mit dem Haendler...quatsch erst mit ihm als mit einem Anwalt :>...

Sorry, aber ich finde dieses "ich geh erst zum Anwalt"-Verhalten echt zum kotzen.

stell dich nicht an. dein auro hat jetzt durch den neuen motor eine wertsteigerung.

beispiel du hast morgen einen unfall mit folge totalschaden oder wirtschaftlicher totalschaden.

Laut gutachten wäre dein auto beispielsweise mit dem alten motor 12 000 euro wert. Nun ist er aber mit dem neuen motor mindestens 14000 euro wert.

Und du hast auf den neuen motor 2 jahre garantie und 2 jahre ruhe mit zahnriemen.

Und bei verkauf kannst du auch mit mehr geld rechnen.

Sei dankbar und zahle ruhig den 1000 er. Leben und leben lassen.

Zitat:

Original geschrieben von tabbascoo


stell dich nicht an. dein auro hat jetzt durch den neuen motor eine wertsteigerung.

beispiel du hast morgen einen unfall mit folge totalschaden oder wirtschaftlicher totalschaden.

Laut gutachten wäre dein auto beispielsweise mit dem alten motor 12 000 euro wert. Nun ist er aber mit dem neuen motor mindestens 14000 euro wert.

Und du hast auf den neuen motor 2 jahre garantie und 2 jahre ruhe mit zahnriemen.

Und bei verkauf kannst du auch mit mehr geld rechnen.

Sei dankbar und zahle ruhig den 1000 er. Leben und leben lassen.

2 Jahre Ruhe mit dem Zahnriemen? Ich würde sagen ca. 150tkm Ruhe mit dem Zahnriemen. Was genau kostet der Zahnriementausch bei VW? Das wäre dann ein Kostenfaktor, der Dich in 30tkm ereilt hätte und der Dich damit erst in 150tkm ereilt (Falls Du den Wagen dann überhaupt noch fährst...).

Vielleicht kannst Du die 1000EURo noch etwas drücken, aber wenn an Dir was hängen bleibt, ist das unter diesen Randbedingungen evtl. etwas erträglicher für Dich.

Zitat:

Original geschrieben von ralfs1969

lg

Peter

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