Motorschaden... Zahnriemen

VW Passat B6/3C

Hallo,

ich habe das Auto jetzt erst seit ein paar Wochen. Gekauft bei 119000 vom VW Händler mit Garantie (MJ2007, 125kw TDI). Vorgestern ist er mitten auf der AB stehen geblieben (Bei km 121000). Zahnriemenwechsel lt. VW erst bei 150000km.

Umlenkrolle vom Zahnriemen gebrochen, Ventile auf Kolben aufgeschlagen => Motor Totalschaden.

Kulanzantrag bei VW gestellt. Angenommen, die Versicherung zahlt jetzt 5000 Euro (max. Grenze pro Versicherungsjahr), muss dann der Händler wegen der Gewährleistung (nicht Garantie!) den Rest übernehmen?

Anbei noch ein paar Bilder von dem Malheur.

mfg

Michael

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Beste Antwort im Thema

Hallo True Metal!

Ich kopiere Dir hier nochmal einen Text rein, den ich an anderer Stelle zu einem ähnlichen Thema schonmal gepostet habe.
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Das ist definitiv ein Fall für die Gewährleistung! Wer sich bei einem Gebrauchtwagenkauf eine teure Garantie in Form einer Versicherung aufschwatzen lässt ist schon das erste mal betrogen worden. Dieser Händler würde mich garantiert nicht nochmal zu einem Autokauf zu Gesicht bekommen!!!

Die gesetzliche Gewährleistung beim Gebrauchtgüterkauf entspricht einer Dauer von 24 Monaten, welche in gegenseitigem Einvernehmen auf 12 Monate verkürzt werden kann (Muss dann auch so im Kaufvertrag festgelegt worden sein). Diese Möglichkeit nehmen in der Regel alle Händler in Anspruch. Die Gewährleistung umfasst grundsätzlich alle Mängel, die bei Übergabe des Fahrzeug bereits vorhanden waren. Dies ist allerdings in der Praxis für den Käufer nur recht schwer nachzuweisen, daher hat der Gesetzgeber hier eine kleine Hilfe in den Gesetzestext eingebaut: Von einem bereits bestehenden Mangel bei Übergabe geht man regelmäßig dann aus, wenn der Mangel innerhalb eines halben Jahres (max. 6 Monate) nach Kauf des Gebrauchtgutes auftritt. Nach Ablauf der 6 Monate tritt die Beweislastumkehr in Kraft, d.h. der Käufer muss dem Händler nachweisen, dass der Mangel bereits bei Kauf vorlag (was sich in der Praxis in etwa genauso schwer erweist, wie während den ersten 6 Monaten dem Kunden zu beweisen, dass der Mangel noch nicht bei Übergabe vorlag).

Also zusammenfassend: Während der ersten 6 Monate bist Du auf jeden Fall auf der sicheren Seite und musst nichts, keinen Cent, keinen Euro (in Worten K E I N E N - E U R O) für einen Mangel bezahlen. Nach 6 Monaten bis 12 Monate bist Du auf die Kulanz des Händlers angewiesen.

Wieso erzählt das kaum ein Händler seinen Kunden? Weil die Händler die möglicherweise hohen Kosten für Reparaturen innerhalb der ersten 6 Monate scheuen und dem Kunden lieber eine Gebrauchtwagenversicherung verkaufen, die einen Teil möglicher Mängel ebenfalls abdeckt (aber eben nicht alles) und damit die Kosten bei Inanspruchnahme für den Händler begrenzt. Abgesehen davon bekommt der Händler für die Vermittlung der Versicherung auch eine Provision. Vorsicht ist besonders geboten, wenn die Händler Reparaturen mit einem Hinweis auf das Nichteinstehen der Versicherung im Schadensfall ablehnen. Dann wird es schon fast kriminell....

Dies stellt keine Rechtsberatung dar, denn diese darf ich nicht leisten. Ich bin kein Anwalt oder sonst irgendwie juristisch tätig. Mein Beitrag ist eine Zusammenfassung meiner persönlichen Erfahrung und entspricht soweit nachvollziehbar den Tatsachen. ;-)

PS: Ich würde an Deiner Stelle die Abwicklung über die Garantie ablehnen!!! Sollte im ersten Laufzeitjahr noch ein Schaden entstehen, den der Händler auf Grund der abgelaufenen 6 Monate nicht mehr übernehmen will, kannst Du auch die Versicherung nocht mehr in Anspruch nehmen, weil Du die 5 T€ bereits ausgeschöpft hast!!!

Also eindeutig ein Fall für die gesetzliche Gewährleistung!!!

Beste Grüße,
Dominik

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Zitat:

Original geschrieben von tabbascoo


stell dich nicht an. dein auro hat jetzt durch den neuen motor eine wertsteigerung.

beispiel du hast morgen einen unfall mit folge totalschaden oder wirtschaftlicher totalschaden.

Laut gutachten wäre dein auto beispielsweise mit dem alten motor 12 000 euro wert. Nun ist er aber mit dem neuen motor mindestens 14000 euro wert.

Und du hast auf den neuen motor 2 jahre garantie und 2 jahre ruhe mit zahnriemen.

Und bei verkauf kannst du auch mit mehr geld rechnen.

Sei dankbar und zahle ruhig den 1000 er. Leben und leben lassen.

Seit wann hat ein Auto eine Wertsteigerung? Ich dachte das heißt Wertvernichtung.😁

Ich weiss nicht ob der neue Motor im Versicherungsfall eingerechnet werden würde, ich glaube eher nicht.
Beim Verkauf bringt es aber höchstwahrscheinlich nur einen Mehrpreis beim Verkauf an privat.

Ich hatte Anfang letzten Jahres meinen 3bG mit 210Tkm in Zahlung gegeben, der hatte einen AT Motor mit 50Tkm.
Bei allen angefragten Händlern wurden nicht mehr für den Wagen aufgrund des relativ "jungen" Motors geboten. Es gibt bei der Schwacke Bewertung keine Option für neuen oder weniger gelaufenen Motor.

Unabhängig davon:
Das Angebot mit den 1000€ für einen Austauschmotor finde ich ein faires Angebot. Ich würde es auf jeden Fall annehmen.

Gruß Ralph

Viele Grüße

Interessant, dass der Anwalt keine andere Antwort gegeben hat als ich. :-) Nachdem Du ja bereits den neuen Motor verbaut bekommen hast, würde ich Dir auch dazu raten die 1000,- € zu bezahlen, da Du dadurch:

a) einen neuen Motor und keinen mit 120.000 km Laufleistung hast und damit
b) die teuren Kosten für den Zahnriemenwechsel nach 30.000 km schön weit nach vorne geschoben hast.

Mein Tip, ärger Dich nicht mehr über die 1000 €, sondern erfreu Dich am neuen Motor.

Beste Grüße!

Natürlich sind 1000 Euro für einen neuen Motor ein guter Preis aber das ist nicht der Punkt. Wenn der Händler nicht in der Lage oder nicht Willens ist einen gebrauchten (gleichwertigen) Motor einzubauen und stattdessen dem Kunden einen neuen Motor einbauen möchte der mit Mehrkosten für den Kunden verbunden ist, dann hätte er sich vor der Reperatur mit dem Kunden in Verbindung setzen müssen. Wenn der Kunde dann zustimmt und die 1000 Euro übernimmt ok. Falls diese Abstimmung mit mir nicht erfolgt wäre hätte ich die 1000 Euro auch nicht bezahlt.

Das ist was anderes, Absprache muss klar sein. Unterstelle ich hier aber mal, dass das auch erfolgt ist!?

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Zitat:

Update: VW hat 70% des Schadens auf Kulanz übernommen. Die Garantieversicherung zahlt nur 40% vom Material (wg. dem hohen Kilometerstand).
Es geht jetzt noch um rund 1000 Euro, die im Moment noch an mir hängen.
Habe den Händler heute auf seine Gewährleistungspflicht hingewiesen. Dieser stellt sich jedoch total quer und will nicht zahlen. Begründung: Ich hätte nur Anspruch auf einen Motor mit 120000 km Laufleistung und nicht auf einen neuen (also Zeitwert).
Was würdet ihr da machen? Kann ja nicht ok sein, ich wollte ja schließlich keinen neuen Motor nach 3 Wochen.

das liest sich nicht nach einer erfolgten Absprache der Art der Reparatur....

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