Motorschaden

VW Passat B6/3C

Soo Leute Ich habe mein passat vor 6monaten gekauft Baujahr 2006 2.0TDI 140PS.. Als erstes hatte er kein Öldruck und die werkstatt hat den ganzen Motor ausgebaut.Es hat sich herausgestellt das ich ein Ganz neuen Rumpfmotor brauche ohne zahnrime und turbolader ich wollte wissen ob ihr wisst wo ich es kaufen kann oder was ich da tuhn kann

danke

Beste Antwort im Thema

Im Zusammenhang mit diesem thread: http://www.motor-talk.de/forum/aktion/PostJump.html?postId=23344760 würde ich sagen, dass es sich hier um einen ohnehin aussichtslosen Fall handelt.

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Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG


Wenn er evtl. den Wagen "weil oft billiger" als Gewerbetriebender erworben hat, schon mal daran gedacht ???

Gelten hier nicht wieder andere Regeln und Gesetze...

Vielleicht hat er den Wagen auch in Namibia oder Inguschetien gekauft und reimportiert. 🙄 Wenn wir schon gerade bei den Ratespielchen sind... Dass er dann weder Garantie noch Gewährleistung hat wäre durchaus im Bereich des Möglichen.

Ich kann hier im thread übrigens kein "Gebrüll" wegen Garantie oder Gewährleistung entdecken. Du?

Mehr als raten und zu versuchen, möglichst allgemeingültige Aussagen zu treffen, bleibt halt nicht.
Leider lässt uns der TS ja über die wesendlichen Fakten im dunkeln.

Ich fand die Diskussion über Gewährleistung/Garantie (bis jetzt) recht sachlich, da hab ich schon Anderes erlebt.

Hatte einen gerissenen Zahnriemen bei 122 tkm (BJ 2006). VW hat 70 % des neuen Motors auf Kulanz gezahlt (Modell mit 150 tkm Wechselintervall). Versuch ist es Wert.

Zitat:

Original geschrieben von __NEO__



Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG


Wenn er evtl. den Wagen "weil oft billiger" als Gewerbetriebender erworben hat, schon mal daran gedacht ???

Gelten hier nicht wieder andere Regeln und Gesetze...

Vielleicht hat er den Wagen auch in Namibia oder Inguschetien gekauft und reimportiert. 🙄 Wenn wir schon gerade bei den Ratespielchen sind... Dass er dann weder Garantie noch Gewährleistung hat wäre durchaus im Bereich des Möglichen.

Ich kann hier im thread übrigens kein "Gebrüll" wegen Garantie oder Gewährleistung entdecken. Du?

Ganz richtig, wieso BRÜLLEN dann alle gleich nach Garantien, Haftungen etc. WIR KENNEN DIE UMSTÄNDE NICHT !!!

Verstehst du "JETZT" was ich meine 🙄

Wollen wir weiter "raten" ???

Der TE ermöglicht uns "scheinbar" auch keinen Einblick oder hat er dir mehr verraten !?

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Ja der grund des Motorschadens ist warscheinlich die Ölpumpel.Darauf ist der Turbolader kaputt gegang.Dann habe ich ölpumpe +turbolader neu ersetzt .Jetz hat es sich herausgestellt das die lager im motor kaputt sind da er so komische geräusche macht. Das fahrzeug hat 170.000 gelaufen ist checkheft gepflegt bei vw und alles .Ichweiß nich was ich machen soll:S. Um den motor neu zu ersetzen hab ich das geld leider nicht mehr brauche drigend hilfe

Zitat:

Original geschrieben von dani17


Ja der grund des Motorschadens ist warscheinlich die Ölpumpel.Darauf ist der Turbolader kaputt gegang.Dann habe ich ölpumpe +turbolader neu ersetzt .Jetz hat es sich herausgestellt das die lager im motor kaputt sind da er so komische geräusche macht. Das fahrzeug hat 170.000 gelaufen ist checkheft gepflegt bei vw und alles .Ichweiß nich was ich machen soll:S. Um den motor neu zu ersetzen hab ich das geld leider nicht mehr brauche drigend hilfe

Hast du den Wagen selber inst. oder hat dein Händler (wo der Wagen gekauft wurde) dieser Rep. durchgeführt ?

Irgendwie alles konfus, es kommen Tag für Tag neue Hinweise und Infos...

Als Ich von meinem verwandet zurückgefahren .stand in meiner tacho anzeige werkstatt meister aufsuche.Dann bin ich zu der werkstatt gefahren wo ich ihn gekauft habe.Da hatten sie mir gesagt es ist die ölpumpe.Da sie keine zeit hatten ihn zu reparien,bin ich in die seat firma gefahren und dann haben wir die neuen ölpumpe bestellt.Dann Hat sich herausgestellt das noch der turbolader kaputt ist .Denn hab ich dann auch neu ersetzt und jetz Sind es die Lager die kaputt sind.Habe den wagen jetz seid 7monaten.Habe den ihn in einer vw werkstatt gekauft

Naja, hier ist wohl die Garantie etc. vom Händler futsch...

Ich sehe "kein" Verschulden des Händlers 😕

Evtl. hatten sie keinen Zeit den Wagen "jetzt" zu reparieren, dass ist wohl jedem klar und auch normal...

Du hättest dem Händler einen Möglichkeit geben müssen, den Wagen wieder zu reparieren. Das hast du nicht (warum auch immer), stattdessen wurde selber Hand angelegt. Hier musst wohl auch du dieses Problem ausbaden und der Händler ist wohl fein raus...

Was dir evtl. jetzt noch helfen kann, ein Motorenfachman, dieses kann evtl. den Motor (bzw. einen Teil davon) retten...

Dies wird aber nicht billig...

Da wäre es sinnvoller gewesen, den Wagen (in der Werkstatt) stehen zu lassen und für die Zwischenzeit einen Leihwagen zu nehmen.

Zitat:

Original geschrieben von dani17


Als Ich von meinem verwandet zurückgefahren .stand in meiner tacho anzeige werkstatt meister aufsuche.Dann bin ich zu der werkstatt gefahren wo ich ihn gekauft habe.Da hatten sie mir gesagt es ist die ölpumpe.Da sie keine zeit hatten ihn zu reparien,bin ich in die seat firma gefahren und dann haben wir die neuen ölpumpe bestellt.Dann Hat sich herausgestellt das noch der turbolader kaputt ist .Denn hab ich dann auch neu ersetzt und jetz Sind es die Lager die kaputt sind.Habe den wagen jetz seid 7monaten.Habe den ihn in einer vw werkstatt gekauft

Hallo,

ich an Deiner Stelle würde mir einen Anwalt nehmen und mich beraten lassen. Das kostet vielleicht 100,-, dann weißt Du aber wo Du dran bist.
Möglichkeit 1: Der Anwalt wird Dir sagen, dass Du Pech hattest und den Schaden selber zahlen musst. Dann kannst Du hergehen und einen gebrauchten Motor suchen und einbauen lassen.
Möglichkeit 2: der Anwalt sagt zu Dir, dass die Gewährleistung nicht futsch ist, weil bisher eine Fachwerkstatt etwas getauscht hat, was aber nicht ursächlich für den Lagerschaden ist. Dann wäre der Händler weiterhin in der Gewährleistungspflicht. Evtl. kannst Du auch noch was von den vergangenen Reparaturen zurückholen. Aber das kann Dir hier niemand genau sagen, sondern nur ein Anwalt, der sich mit der Sache auskennt. Du hast bisher schon einiges falsch gemacht, also mache jetzt nicht falsch weiter.
Also gehe diesen Schritt oder schweige für immer 😉

Gruß Axel

Wenn Du Privatperson bust (also kein Gewerbetreibender) hast Du auf jeden Fall 2 Jahre Gewährleistung. Solltest Du tatsächlich selbst etwas repariert haben, so gehe zum Rechtsanwalt, wie Andere schon geschrieben haben. Beratung max. Euro 150,00

Alles Andere ist sinnlos.

Zitat:

Original geschrieben von Droescheder


Wenn Du Privatperson bust (also kein Gewerbetreibender) hast Du auf jeden Fall 2 Jahre Gewährleistung.

Stimmt nicht ganz, aber fast 😉

Bei Gebrauchtgütern kann der Verkäufer die 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung gegenüber Privatpersonen auf bis zu einem Jahr reduzieren. Das muss er aber im Kaufvetrag oder seinen allg. Geschäftsbedingungen festhalten.

Nur bei gewerblichen Käufern kann die Gewährleistung komplett ausgeschlossen werden, muss aber auch festgehalten werden. Das sind dann diese Autos die in den Autobörsen mit dem Hinweis "nur Gewerbe/Export ohne Sachmängelhaftung" angeboten werden.

Zitat:

Original geschrieben von ralfs1969



Zitat:

Original geschrieben von Droescheder


Wenn Du Privatperson bust (also kein Gewerbetreibender) hast Du auf jeden Fall 2 Jahre Gewährleistung.
Stimmt nicht ganz, aber fast 😉
Bei Gebrauchtgütern kann der Verkäufer die 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung gegenüber Privatpersonen auf bis zu einem Jahr reduzieren. Das muss er aber im Kaufvetrag oder seinen allg. Geschäftsbedingungen festhalten.
Nur bei gewerblichen Käufern kann die Gewährleistung komplett ausgeschlossen werden, muss aber auch festgehalten werden. Das sind dann diese Autos die in den Autobörsen mit dem Hinweis "nur Gewerbe/Export ohne Sachmängelhaftung" angeboten werden.

Soweit ich mich erinnere kann die Gewährleistung nur über den einzelnen Vertrag, nicht aber über die ABGs auf ein Jahr reduziert werden.

Zitat:

Original geschrieben von __NEO__


Soweit ich mich erinnere kann die Gewährleistung nur über den einzelnen Vertrag, nicht aber über die ABGs auf ein Jahr reduziert werden.

Ok das kann sein, weiss ich jetzt auch nicht so genau. Üblich ist wie du auch sagst es im Kaufvertrag festzuhalten.

Zitat:

Original geschrieben von ralfs1969


Bei Gebrauchtgütern kann der Verkäufer die 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung gegenüber Privatpersonen auf bis zu einem Jahr reduzieren. Das muss er aber im Kaufvetrag oder seinen allg. Geschäftsbedingungen festhalten.Nur bei gewerblichen Käufern kann die Gewährleistung komplett ausgeschlossen werden, muss aber auch festgehalten werden. Das sind dann diese Autos die in den Autobörsen mit dem Hinweis "nur Gewerbe/Export ohne Sachmängelhaftung" angeboten werden.

Ok, hast recht! Aber wer würde sich darauf einlassen? Ich niemals.

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