Motorschaden

VW Passat B6/3C

Soo Leute Ich habe mein passat vor 6monaten gekauft Baujahr 2006 2.0TDI 140PS.. Als erstes hatte er kein Öldruck und die werkstatt hat den ganzen Motor ausgebaut.Es hat sich herausgestellt das ich ein Ganz neuen Rumpfmotor brauche ohne zahnrime und turbolader ich wollte wissen ob ihr wisst wo ich es kaufen kann oder was ich da tuhn kann

danke

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Im Zusammenhang mit diesem thread: http://www.motor-talk.de/forum/aktion/PostJump.html?postId=23344760 würde ich sagen, dass es sich hier um einen ohnehin aussichtslosen Fall handelt.

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Du hast ihn vor 6Monaten gekauft? Wie sieht es bei deinem Verkäufer mit GW/Garantie aus? 

sachmängelhaftung.
bei privatkauf allerdings nicht.

Ich habe es bei Vw gekauft aber ohne garantie .. wie siehts da aus mit einem kulanzantrag ? oder wo kann ich vllt ein rumpfmotor herbekommen bin verzeifelt

Wenn du ihn bei einem VW-Händler gekauft hast, hast du Gewährleistung bzw. Sachmangelhaftung. Per Vertrag ist die 2 jährige Gewährleistung auf ein Jahr verkürzbar.
In den ersten 6Monaten gilt die sog. Beweislastumkehr, d.h. der Händler muss dir beweisen, dass der Mangel nicht schon bei Übergabe des Fahrzeuges bestand.
Nach 6 Monaten ist es andersrum.

Stellt sich dein Händler denn quer? 

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Der Händler sagte er könne mir nicht helfen..jez brauch ich einen neuen motor und der ist richtig teuer könnten sie mir helfen vllt das ich nicht die ganzen kosten tragen muss

Zitat:

Original geschrieben von dani17


Der Händler sagte er könne mir nicht helfen..jez brauch ich einen neuen motor und der ist richtig teuer könnten sie mir helfen vllt das ich nicht die ganzen kosten tragen muss

wenn du bei vw gekauft hast, dann hast du garantie...selbst wer ein auto, als "bastelfahrzeug ohne garantie" kauft...hat eine.

solche klauseln sind unwirksam, wenn das fahrzeug fahrbereit ist.

und eine garantie kann der händler sonst auch nicht ausschliessen...dafür hat die politik schon gesorgt.

hast jetzt dein fz nun schon vor über 6monaten gekauft oder bist noch davor?

Wie er kann dir nicht helfen???
Er hat dir das Auto verkauft und selbst wenn das erste halbe Jahr vergangen ist, ist er nicht raus aus der Nummer.

Kulanz über VW sieht eher schlecht aus (Bj.2006).
Wie viele Km hat er denn gelaufen?
Was ist denn Schadenverursachend? (Ölpumpe?)
Ist das Fahrzeug Scheckheftgepflegt (bei VW)?
Alle Ölwechsel gemacht mit konformem Öl?

Zitat:

Original geschrieben von RomanA6



Zitat:

Original geschrieben von dani17


Der Händler sagte er könne mir nicht helfen..jez brauch ich einen neuen motor und der ist richtig teuer könnten sie mir helfen vllt das ich nicht die ganzen kosten tragen muss
wenn du bei vw gekauft hast, dann hast du garantie...selbst wer ein auto, als "bastelfahrzeug ohne garantie" kauft...hat eine.
solche klauseln sind unwirksam, wenn das fahrzeug fahrbereit ist.

und eine garantie kann der händler sonst auch nicht ausschliessen...dafür hat die politik schon gesorgt.

hast jetzt dein fz nun schon vor über 6monaten gekauft oder bist noch davor?

Nicht Garantie sondern Haftung bei Sachmängeln bzw. Gewährleistung. Im Gegensatz zu irgendwelchen Garantien kann der Händler hier keine "Garantiebedingungen" vereinbaren.

@Roman: Garantie und GW/Sachmangelhaftung sind etwas völlig unterschiedliches.

Jeder Unternehmer kann Waren oder Dienstleistungen mit oder ohne Garantie verkaufen und seine eigenen Bedingungen (Garantiebedingungen) zugrundelegen.

Aus der gesetztlichen Gewährleistungspflicht, da kann man sich nicht herausmogeln. Lediglich die Gewährleistungszeit lässt sich (vertraglich) auf ein Jahr verkürzen, aber nur bei Gebrauchtwaren.
Und im ersten halben Jahr gilt die beschriebene Beweislastumkehr.

Zitat:

Original geschrieben von saturn78


@Roman: Garantie und GW/Sachmangelhaftung sind etwas völlig unterschiedliches.

Jeder Unternehmer kann Waren oder Dienstleistungen mit oder ohne Garantie verkaufen und seine eigenen Bedingungen (Garantiebedingungen) zugrundelegen.

Aus der gesetztlichen Gewährleistungspflicht, da kann man sich nicht herausmogeln. Lediglich die Gewährleistungszeit lässt sich (vertraglich) auf ein Jahr verkürzen, aber nur bei Gebrauchtwaren.
Und im ersten halben Jahr gilt die beschriebene Beweislastumkehr.

das ist schon richtig, jedoch ist es im sprachgebrauch der laien, nicht wichtg (die wenigsten können das in der realität unterscheiden, ausser sie lesen und schreiben es wo ab *gg*)

im gegensatz zu den freundlichen, die meinen sich mit solchen juristischen wortwendungen aus der verantwortung nehmen zu können.

wie gesagt, sonst hast du aber recht.

Im Zusammenhang mit diesem thread: http://www.motor-talk.de/forum/aktion/PostJump.html?postId=23344760 würde ich sagen, dass es sich hier um einen ohnehin aussichtslosen Fall handelt.

Wenn er evtl. den Wagen "weil oft billiger" als Gewerbetriebender erworben hat, schon mal daran gedacht ???

Gelten hier nicht wieder andere Regeln und Gesetze...

Dann gelten andere Regeln, ein Gewerbetreibender kann ein Fahrzeug auch unter Ausschluss der GW kaufen. 

Ich bin (im Gegensatz zu Roman) schon der Meinung, dass ein mündiger Bürger den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung kennen sollte, um nämlich nicht betuppt zu werden.

Ich kenne einige unseriöse GW-Händler, die von nix anderem, als der Unwissenheit ihrer Kunden leben.

Beispiel:
Kunde kauft Wagen "an der Ecke", natürlich mit Garantie. In den Garantie bedingungen steht eine generelle Selbstbeteiligung von 150€ und eine Übernahme der Materialkosten von 50% (die berühmte Staffel). Geht nun nach drei Monaten das Getriebe kaputt, verweist der "Händler" auf seine Garantiebedingungen.
Bestimmt 99% der Kunden gehen damit ab und zahlen brav 150€ und 50%, eben weil sie Gewährleistung und Garantie nicht auseinander halten können und nicht wissen, dass sie noch weitergehende Rechte aus Sachmangelhaftung hätten.

Evtl. hat hier der Händler auch nur im Kundenauftrag gehandelt und vermittelt ???

Dies sind alles nur Ratespielchen hier, wir kennen die Gesamtumstände nicht und können dadurch keine 100% sicheren Ratschläge geben...

P.s. verstehe dieses "GEBRÜLL" mit Garantie etc. nicht ohne solch wichtiges Wissen oder sollte man sagen Halbwissen !?

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