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Motorschaden 320d

BMW 3er E46
Themenstarteram 16. Juni 2012 um 8:14

Hallo

Mein schwager hat einen 320d 150 ps bj. 05/2002. kmstand 202.000

Motor lief auf einen schlag auf 3 zylinder/unruhig

Fehlerspeicher verbrennungsaussetzer zylinder 2.

kompression gemessen zylinder 2 hat 4 bar.

die restlichen zylinder 20 bar

kann mir einer sagen was da passiert ist..?

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44 Antworten

Ich würd das teil verkaufen und mir nen benziner holen ;)

Zitat:

Es reicht vollkommen aus, nachzuweisen, dass der Defekt nicht vom Benutzer des Fahrzeugs beeinflussbar war

Und mir würde es vollkommen ausreichen, wenn Du mir sagst, wie man genau das macht!

Zitat:

Original geschrieben von tom3012

Ich würd das teil verkaufen und mir nen benziner holen ;)

"Das Teil verkaufen" hätte schon ausgereicht. Was danach kommt ist überflüssig (mir nen benziner holen).

Zitat:

Original geschrieben von jakob147

Zitat:

Es reicht vollkommen aus, nachzuweisen, dass der Defekt nicht vom Benutzer des Fahrzeugs beeinflussbar war

Und mir würde es vollkommen ausreichen, wenn Du mir sagst, wie man genau das macht!

Zunächst nachweisen, dass die Drallklappe zum Motorschaden geführt hat. Dazu dürfte reichen, die fehlende Drallklappe zu fotografieren sowie die dadurch angerichteten Schäden.

Sodann nachweisen, dass die Drallklappe nicht als Verschleißteil zählt, also dass sie oder die Befestigung dergleichen bei BMW in keinster Weise unter Wartung etc. auftauchen.

Die Funktion der Drallklappe dem Gericht erklären.

Neben entsprechenden Recherchen machen sich auch Zeugen immer ganz gut. Von PR-Rummel dagegen würde ich abraten. Das behindert eine einvernehmliche Lösung.

Zitat:

Zunächst nachweisen, dass die Drallklappe zum Motorschaden geführt hat.

Sodann nachweisen, dass die Drallklappe nicht als Verschleißteil zählt

Die Funktion der Drallklappe dem Gericht erklären.

Neben entsprechenden Recherchen machen sich auch Zeugen immer ganz gut.

Von PR-Rummel dagegen würde ich abraten. Das behindert eine einvernehmliche Lösung.

Aber jetzt mal Spaß beiseite, das kann doch wohl nicht Dein Ernst sein,

oder? Bei Millionen verkaufter Dieselfahrzeuge (BMW, VW, Opel ...), alle mit Drallklappentechnik ausgerüstet, müsste es doch einen einzigen Fall in diesem Rechtsstaat geben, der nach Deiner Theorie zu einem positiven Gerichtsurteil für den Drallklappen geschädigten Kläger geführt hat? Oder haben die sich alle mit den Herstellern außergerichtlich und einvernehmlich in Form einer versteckten Schweigegeldzahlung geeinigt und wir alle hier wissen nichts davon?

Selbst bei von Herstellern selbst gestarteten Rückrufaktionen gilt folgendes:

Nach der derzeitigen Rechtslage gibt es keine allgemeine gesetzliche Verankerung einer Kostentragungspflicht bei Rückrufen. Ruft ein Hersteller also beispielsweise ein Fahrzeug zurück und ist die Garantiefrist abgelaufen, so erfolgt die Übernahme der Reparaturkosten oder Mietwagenkosten auf rein freiwilliger, kulanter Basis. Der Hersteller hat keine rechtliche oder einklagbare Verpflichtung, anfallende Kosten zu übernehmen.

Das ist die geltende Praxis! Und wenn nach 10 Jahren und 100Tkm eine Drallklappe mit dem Kolben "Hochzeit feiert", dann zahlt dieses Fest der Veranstalter, oder auch Besitzer des Wagens genannt.

Aber sollte Dir ein Urteil eines deutschen Gerichts bekannt sein, welches den Hersteller gezwungen hat, diese "Hochzeitsfeierlichkeiten" gütigerweise zu übernehmen, dann lass es mich bitte wissen.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von bmw_e36_e46

Zitat:

Original geschrieben von tom3012

Ich würd das teil verkaufen und mir nen benziner holen ;)

"Das Teil verkaufen" hätte schon ausgereicht. Was danach kommt ist überflüssig (mir nen benziner holen).

Wieso überflüssig???

Zitat:

Original geschrieben von tom3012

Zitat:

Original geschrieben von bmw_e36_e46

 

"Das Teil verkaufen" hätte schon ausgereicht. Was danach kommt ist überflüssig (mir nen benziner holen).

Wieso überflüssig???

Weil das ausgerechnet von einem Fahrer kommt, der Benziner fährt.

Es gibt halt mehrere Gründe für einen Dieselfahrzeug und deine subjektive Einstellung gegen Diesel ist halt überflüssig.

Sorry, aber ich habe mich als Dieselfahrer angegriffen gefühlt ;).

Sorry wenn du dich da angegriffen gefühlt hast,war nicht meine absicht.

Ich will die diesel ja auch nicht schlecht machen.

Für mich würde halt keiner in frage kommen.

Zitat:

Original geschrieben von jakob147

 

Aber jetzt mal Spaß beiseite, das kann doch wohl nicht Dein Ernst sein,

oder? Bei Millionen verkaufter Dieselfahrzeuge (BMW, VW, Opel ...), alle mit Drallklappentechnik ausgerüstet, müsste es doch einen einzigen Fall in diesem Rechtsstaat geben, der nach Deiner Theorie zu einem positiven Gerichtsurteil für den Drallklappen geschädigten Kläger geführt hat? Oder haben die sich alle mit den Herstellern außergerichtlich und einvernehmlich in Form einer versteckten Schweigegeldzahlung geeinigt und wir alle hier wissen nichts davon?

Selbst bei von Herstellern selbst gestarteten Rückrufaktionen gilt folgendes:

Nach der derzeitigen Rechtslage gibt es keine allgemeine gesetzliche Verankerung einer Kostentragungspflicht bei Rückrufen. Ruft ein Hersteller also beispielsweise ein Fahrzeug zurück und ist die Garantiefrist abgelaufen, so erfolgt die Übernahme der Reparaturkosten oder Mietwagenkosten auf rein freiwilliger, kulanter Basis. Der Hersteller hat keine rechtliche oder einklagbare Verpflichtung, anfallende Kosten zu übernehmen.

Das ist die geltende Praxis! Und wenn nach 10 Jahren und 100Tkm eine Drallklappe mit dem Kolben "Hochzeit feiert", dann zahlt dieses Fest der Veranstalter, oder auch Besitzer des Wagens genannt.

Aber sollte Dir ein Urteil eines deutschen Gerichts bekannt sein, welches den Hersteller gezwungen hat, diese "Hochzeitsfeierlichkeiten" gütigerweise zu übernehmen, dann lass es mich bitte wissen.

Die Arbeit will ich dir nicht komplett abnehmen, dazu sind mir deine Beiträge zu provozierend. Es gibt beispielsweise die Produkthaftung, bis 10 Jahre, auf alles was um das defekte Teil (hier Drallklappe) in Mitleidenschaft gezogen wird, mit 500 Euro Selbstbeteiligung. Und ja, man findet Urteile im Web.

Gruß

Joe

 

 

Bei neuen autos gibt es zwei 2 jahre gewaehrleistung oder je nach hersteller auch mal 7 jahre garantie...

Bei gebaeuden sieht es anders aus..

Aber bei autos ist die rechtslage doch eindeutig... Fuer maengel die nicht das leben des fahrers gefaehrden, kann man klagen wie man will wenn man aus der gewaehrleistung raus ist.. Man wird in aller regel verlieren.

Wo wuerde denn sowas hinfuehren?! Wenn der fernseher kaputt ist, klagen?! Die gerichte sind so schon ueberfordert.

Mein beileid an den te.. Ich wuerde ihn auch verkaufen, wenn das herz nicht zu sehr dranhaengt ;-)

am 22. Juni 2012 um 8:12

Zitat:

Original geschrieben von Horst e92

so motoreninstandsetzer will 4200€ für die reparatur haben. zylinderkopf kann er retten. kolben muss neu,zylinder muss gehohnt werden. neue pleuellager. usw.

Fahrzeug ist 10 jahre alt.. reparieren oder verkaufen.? was meint ihr??

Das kannst ja nur du entscheiden. 4.200 Euro für die Reparatur und am Ende bleibt ein Wagen mit 202tkm. Auf der anderen Seite kriegst du für das Geld auch nix vergleichbares anderes. Also entweder 4.200 und weiter geht die Fahrt oder mehr Geld drauf und was neueres. Nur soviel... es gibt Alternativen für deutlich weniger Geld... aber ist alles Geschmackssache. Ich bin vom 2005er 320d Edition Exclusive auf eine 99er Reisschüssel umgestiegen und für mich persönlich gibts nix besseres.

Alle Jute,

Nackenkottlet

am 22. Juni 2012 um 9:37

Ich würde ihn -sofern der Rest des Wagens es lohneswert macht - reparieren. ABER mit einem Tauschmotor, den bekommst Du sicher preiswerter als 4.200 !

 

Habe in der Bucht bereits welche für 2.500 MIT Einbau gesehen ... die sonstigen Teile am Motor und drumherum können ja wiederverwendet werden (LiMa, Anlasser, Turbo usw. ....)

 

 

Rene`

Zitat:

Original geschrieben von BoomBoom

Aber bei autos ist die rechtslage doch eindeutig... Fuer maengel die nicht das leben des fahrers gefaehrden, kann man klagen wie man will wenn man aus der gewaehrleistung raus ist.. Man wird in aller regel verlieren.

Das PHG geht doch deutlich weiter.

Ich zitiere mal:

Zitat:

Wird durch den Fehler eines Produkts jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Hersteller des Produkts verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Im Falle der Sachbeschädigung gilt dies nur, wenn eine andere Sache als das fehlerhafte Produkt beschädigt wird und diese andere Sache ihrer Art nach gewöhnlich für den privaten Ge- oder Verbrauch bestimmt und hierzu von dem Geschädigten hauptsächlich verwendet worden ist.

...

Produkt im Sinne dieses Gesetzes ist jede bewegliche Sache, auch wenn sie einen Teil einer anderen beweglichen Sache oder einer unbeweglichen Sache bildet, sowie Elektrizität.

Ich würde nun die Drallklappen als fehlerhaftes Teilprodukt ansehen. Der Motor ist die Sache, die dadurch beschädigt wurde.

 

 

..Sachbeschaedigung gilt nur, wenn eine andere sache als das fehlerhafte produkt beschaedigt wird..

Dann siehe 1 2 2.. Da sind wir wieder bei der gewaehrleistung bzw beweislastumkehr

Ein anwalt wuerde wohl schmunzeln, wenn du dem schon das gesetz vorlegst und dann sagst so und so.. :-)

Mal die Ludolfs angerufen wegen einem neuem Motor ? *g die haben doch günstig solche dinger dort rumstehen.

Bekommst bestimmt für 800-1000 Euro einen. Habs mal in einer Sendung gesehen, Astra Motor für 500 Euro 70000 Km gefahren.

Nur ne Idee.. Wäre schade wegem Wagen.

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