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Motornummern DRINGENDER RAT! Verhandlung läuft bald

Audi S6 C4/4A
Themenstarteram 1. Juni 2012 um 14:21

Hallo zusammen,

es liegt Ärger in der Luft und brauche dringend euren Rat.

Fakten:

Verkauft wurde eine Audi A6 2,8 Quattro mit AAH- Motor 128KW. Aufgrund eines Motorschadens war ich gezwungen mir einen identischen Motor zu suchen. Fündig bin ich bei einem Audi 100 geworden. Der Kennbuchstabe AAH ist identisch. Den Motor, sowie einige Teile wurden komplett erneuert.

Nun habe ich den Audi A6 2,8 Quattro verkauft. Mir wird seitens der Gegenseite vorgeworfen, ich habe keinen ATM verbaut, weil der Kennbuchstabe AAH identisch ist.

Mir liegen nur noch beide Fahrzeug-Identnummern vor.

Meine Frage: Woher bekomme ich die Motornummern? Wie kann ich nachweißen, dass es sich nicht um den Original- Motor handelt? Wo finde ich die Motornummer am AAH- Motor? Bilder gewünscht.

Beste Antwort im Thema
am 27. Juni 2013 um 19:16

Zwei Punkte ärgern mich, wenn ich das hier so lese:

1. Gekauft wie gesehen

Wer einen Gegenstand kauft, den Kaufvertrag unterschreibt und den Gegenstand bezahlt hat den Gegenstand in dem Zustand akzeptiert wie er ist. Das ist geltendes Recht- egal was andere Richter sagen.

2. Gutachten

Der Käufer , als nicht Fachmann, hätte- vor dem Kauf- ein Fahrzuggutachten anfertigen lassen können. Da es dies verabsäumt hat empfinde ich sein Vorgehen als eine dreiste Frechheit.

Mein Fazit:

Der Kläger hat sich bei ATU leichtgläubig über den Tisch ziehen lassen und versucht nun sich das Geld beim Verkäufer wieder zu holen. Also mal ne ganz krumme Masche , die er da abzieht. Den Richter hätte ich mit solch einer Einstellung sofort als "befangen" abgelehnt.

Kann ja auch nicht beim Bäcker ne Tüte Brötchen kaufen, diese nach Hause schleppen, und 7 Wochen später den Bäcker verklagen, weil ein Brötchen fehlte. Wenn also dein Urteil so rechtskräftig wird sehe ich eine Klagewelle auf die Bäckerinnung zukommen. ;)

Deutschland verkommt immer mehr zum dumm-doofen Idiotenstaat. Mit logischem Menschenverstand ist da wohl nicht mehr zu helfen. :mad:

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Zitat:

Original geschrieben von rudolf8006

Gibt es schon was Neues?

Und? wie sieht es 3 Monate später aus?

Themenstarteram 1. Januar 2014 um 21:21

Der Richter hat dem Gutachten also 1047,02 Euro zzgl. Zinsen seit Sept. 2011 entsprochen. Einen Widerspruch ist aus unserer Sicht nicht erfolgversprechend.

Der Richter hatte keine Einsicht auf das plötzliche Auftauchen des Bremssattels, auch das die Rechnungen von ATU gemacht wurden. Wir hatten einen Gegenvorschlag von ATU (350 Euro) vorgelegt.

Ich werde nie wieder in eine Anzeige das Wort "neu" oder "es wurden... ausgetauscht", denn aus Sicht der Richter ist nicht einmal ein Neuwagen neu.

am 1. Januar 2014 um 21:29

Zitat:

Original geschrieben von Audi-A8-fan

Der Richter hat dem Gutachten also 1047,02 Euro zzgl. Zinsen seit Sept. 2011 entsprochen. Einen Widerspruch ist aus unserer Sicht nicht erfolgversprechend.

Der Richter hatte keine Einsicht auf das plötzliche Auftauchen des Bremssattels, auch das die Rechnungen von ATU gemacht wurden. Wir hatten einen Gegenvorschlag von ATU (350 Euro) vorgelegt.

Ich werde nie wieder in eine Anzeige das Wort "neu" oder "es wurden... ausgetauscht", denn aus Sicht der Richter ist nicht einmal ein Neuwagen neu.

Keine Befangenheit vom Richter beantragt ?

Was befangen? Warum sollte er Befangen sein?

 

Er hat dem halt nicht entsprochen. Kann man nix machen, entweder er siehts wie du, oder wie der andere.

am 3. Januar 2014 um 8:23

Wäre aber dann interessant, wie bzw. was man nun in ein Inserat schreiben sollte, damit man nicht in so eine Sch.... kommt?

Wenn ich schreibe, dass im Jahr xy nachfolgende Ersatzteile entweder neu oder gebraucht in Eigenregie (also Material mit Rechnung, Arbeit ohne Rechnung, etc.) getauscht wurden, kann das ja nicht falsch sein.

Klar, wenn du schreibst, dieses oder jenes Teil wurde neu gemacht, es war aber nur ein Gerauchtteil, dann ist das nicht richtig. Ich wusste allerdings nicht, dass so ein Inserat dann auch rechtlich bindend ist, da ich dachte, dass der Satz "gekauft wie besichtigt" auf dem Kaufvertrag bindend wäre.

Tut mir sehr leid für dich und deinen Fall, aber ich habe zumindest aus deinem "Fehler" gelernt und werde meine künftigen Inserate entsprechend formulieren bzw. auf die Formulierung besonders Acht geben.

Themenstarteram 3. Januar 2014 um 16:48

Zitat:

Original geschrieben von Austria_VAG

Klar, wenn du schreibst, dieses oder jenes Teil wurde neu gemacht, es war aber nur ein Gerauchtteil, dann ist das nicht richtig. Ich wusste allerdings nicht, dass so ein Inserat dann auch rechtlich bindend ist, da ich dachte, dass der Satz "gekauft wie besichtigt" auf dem Kaufvertrag bindend wäre.

Den Kaufvertrag incl. der Ausschluss der Sachmägelhaftung zählt alles nicht!!! Was du also in deinen Kaufvertrag hineinschreibst oder nicht, spielt doch keine Rolle.

Steht in deiner Annonce bei Ebay oder bei mobile oder autoscout24 das Wort NEU, dann darfst du den Scheiß nicht einmal für ein Foto auspacken! Ich habe kein Gebrauchtteil eingebaut, die waren wirklich neu. Das nützt aber nichts weil die eingebaut sind und somit nicht mehr neu!!! Ich trete somit in die Sachmängelhaftung und komme für den Schaden auf!

Ich wurde härter als ein Händler betraft.

Der Richter hatte ein Gutachter bestellt, der die Teile und das Auto begutachten sollte. Laut Gutachten mussten diverse Teile garnicht ausgebaut werden, weil diese noch intakt, also vor 3 Jahren neu gewesen sein mussten.

Nur bei den Bremsen (Betrug von der Gegenseite) hatte er Mängel und hat diesen auf 1047,02 Euro beziffert. Was soll da der Richter anderes sagen? Er kann nach unten (KV von ATU ca. 300 Euro) muss aber nicht. Definitiv ist aber das Höchstmaß die genannte Summe und das muss ich in Raten abzahlen.

Eigentlich eine Frechheit. Dann kaufe ich eigentlich auch NIE einen Neuwagen, weil ja schon mal einer drinsaß um ihn vom Laster zu fahren? Somit wurde angestartet, und alles hat sich mal bewegt, damit ises gebraucht.

 

Sorry, aber ich kann nicht glauben dass das ernst gemeint sein kann.

 

(Ich will dir nichts unterstellen!! Ich meine nur, dass der Richter da irgendwie nicht ganz klar sein kann?)

Themenstarteram 3. Mai 2014 um 17:50

Im Juni habe ich noch die Strafsache wegen Betrug auszusitzen.

Themenstarteram 17. Juni 2014 um 23:53

Heute, nach 3 ½ Jahren endlich der Abschluss in der Angelegenheit zum Autoverkauf.

Vorab möchte ich anmerkten, dass die Rechtsanwältin vom Käufer bereits nach eineigen Tagen nach der Verkündung Ihr Mandat niedergelegt hat und meine Mutter bei der Staatsanwaltschaft arbeitet und der Richter und die Staatsanwältin wussten dass ich der Sohn einer Beamtin für den Freistaat Thüringen bin und heute meine Strafsache wegen Betrug verhandelt wird.

Geladen wurde ich mit meinem alten Verteidiger, der Gutachter, der auf Tagung ist und der Käufer.

Dieses mal konnte ich vor Gericht die ganze Geschichte zu Ende erzählen und ganz genau die Umstände zum Kauf, Besichtigung und Probefahrt erklären. Zudem habe ich einen abgeschnittenen Stecker von der Autoverwertung nach defektem Türschloss dabei und erklärte wie der Schrott Teile ausbaut.

Mein Anwalt redete über 40 Minuten mit Engelszungen auf den Richter und die Staatsanwältin ein, legten die Originalrechnung über 2 Bremssättel zzgl. Pfand, Scheiben und Klötzer komplett vor. Letztlich sollte der Käufer (nachdem er 26 Seiten mit erneuten und unausgesprochenen Mängeln verfasst hat) die Sache mit den Bremssätteln, Handbremsseile und Bremsschlauch erläutern.

Auf diese Sache habe er sich nicht vorbereitet, er hat gegen das Urteil am Amtsgericht Meiningen akzeptiert und die Teile (Bremssattel -verrostet- mit abgeschnitten Bremsschläuchen) seien auch bereits vernichtet und es sei Ihm unverständlich dass sich die Staatsanwältin nicht auf seine neuen Vorwürfe konzentrierte.

Die Staatsanwältin war eigentlich eine ganz ruhige und sie erklärte Ihm dass wir heute die Strafsache zum Thema Autokauf abschließend verhandeln und sein Antrag geprüft wurde und es zu keinen weiteren Vorwürfen gegen mich vorliegen.

Daraufhin ist er fast ausgerastet und er verlor richtig die Fassung es hat nur noch gefehlt, dass er beim Hinausgehen die Tür geschmissen hat.

Er hat auch weiter angedroht, dass er mit Klagen und Anschuldigungen gegen mich weitermachen werde bis ich meine Strafe und er sein Geld bekommt. Mein Anwalt entgegnete Ihm dass es zu keiner weiteren Klage kommen werde und er sich einen neuen Anwalt informieren soll bis wir eine Klage gegen ihn einreichen werden.

Letztlich habe ich noch einmal meine Unschuld betreuet und dass ich den Audi 12 Jahre gefahren habe und ich in die Annonce neu eingeschrieben habe, weil die Originalteile gegen Austauschteile gewechselt wurden und ich mir über die Tragweite der Beschreibung "NEU" nicht bewusst war.

Mein Verfahren wurde letztlich ohne Tagessätze eingestellt, ich habe meine Kosten wie Anfahrt und Rechtsanwalt selber zu tragen.

am 18. Juni 2014 um 7:21

huuuh dann ist das ja nochmal gut gegangen und du kannst endlich wieder aufatmen .. mein Glückwunsch

Trotzdem bleibt er auf Anwaltskosten sitzen, dürfte nicht wenig sein. Und er musste da herumstreiten, obwohl es eigentlich von anfang an augenwischerei war. Niemals werde ich das Wort neu benutzen. Dann eben neuwertig.

Zitat:

Original geschrieben von Audi-A8-fan

nachdem er 26 Seiten mit erneuten und unausgesprochenen Mängeln verfasst hat

So ein Typ hat doch nicht mehr alle...

Der Karren ist mittlerweile min. 17 Jahre oder älter! Was erwartet der den? :rolleyes:

Armes Deutschland!

Ja, ich würde einfach mal zu Audi gehen. Die haben doch alle Daten eingelesen. Das ist jetzt nur mal so eine Idee - Viel Glück^^

Themenstarteram 19. Juni 2014 um 22:22

Zitat:

Original geschrieben von maxl 909

Zitat:

Original geschrieben von Audi-A8-fan

nachdem er 26 Seiten mit erneuten und unausgesprochenen Mängeln verfasst hat

So ein Typ hat doch nicht mehr alle...

Der Karren ist mittlerweile min. 17 Jahre oder älter! Was erwartet der den? :rolleyes:

Armes Deutschland!

Der Audi ist BJ 1995, also 19 Jahre alt. Der Motor stammt sogar aus 1991 und ist 23 Jahre alt.

Ich wünsche keinem was ich durchmachen musste und das nur wegen der Bezeichnung NEU.

Ich werde nie wieder einen Motor wechseln, nichts hat übereingestimmt, nichts war kompatibel- 10 Monate nur Stress, Ärger und Probleme beim Aufbau, 8 Monate danach noch 8000 KM befahren, mit dem Verkauf dann 3 ½ Jahre weiteren Stress, Ärger und Probleme.

Zitat:

Original geschrieben von Audi-A8-fan

Zitat:

Original geschrieben von maxl 909

 

So ein Typ hat doch nicht mehr alle...

Der Karren ist mittlerweile min. 17 Jahre oder älter! Was erwartet der den? :rolleyes:

Armes Deutschland!

Der Audi ist BJ 1995, also 19 Jahre alt. Der Motor stammt sogar aus 1991 und ist 23 Jahre alt.

Ich wünsche keinem was ich durchmachen musste und das nur wegen der Bezeichnung NEU.

Ich werde nie wieder einen Motor wechseln, nichts hat übereingestimmt, nichts war kompatibel- 10 Monate nur Stress, Ärger und Probleme beim Aufbau, 8 Monate danach noch 8000 KM befahren, mit dem Verkauf dann 3 ½ Jahre weiteren Stress, Ärger und Probleme.

Aber mal erhlich die 26 Seiten Mängel von dem Herren was hat er den darin alles festgehalten?

Weil das ist ja schon ne deutliche Anzahl

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