Motorfrage
ICh möchter mir gern einen A6 zulegen und bin am überlegen, welchen motor ich wählen sollte,
erst dachte ich an einen 2.8 oder 3.0 v6 beziner,ohne aufladung,denn da ich bei der ffw bin,kann es sein,das er auch mal für einen moment im kalten kurz die sporen bekommt(also jetzt nicht bis zum begrenzer,aber so bis 4-5t u/min)
jetzt hab ich aber angst,das ich mir die 193 oder 220ps nicht langen...und da dachte ich an einen 2.7t, aber turbos haben es ja nicht gern,im kalten belastet zu werden,da ist ein kompressor schon etwas robuster...oder täusche ich mich da?
41 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von A6 Tdi 2003
zumal du dich auch an die stvo zu halten hast.
da bist du auf dem holzweg! 😉
einem feuerwehrmann stehen sobald er alarmiert wird - mit seinem privatwagen - dieselben sonderrechte zur verfügung, wie er sie auch mit den großen roten autos, die die blauen lampen auffm dach haben in anspruch nehmen darf! 😰
btt: ob du nun 190 oder 220ps hast; alles über 150ps macht - vorallem im stadtverkehr - nichtmal ne sekunde unterschied...
was einem turbo allerdings sehrwohl auf dauer schadet, ist der umstand, das du warscheinlich direkt von vollgas auf stand runterbremst sobald du vorm gerätehaus stehst und der turbo keine möglichkeit hat runterzukühlen...
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
einem feuerwehrmann stehen sobald er alarmiert wird - mit seinem privatwagen - dieselben sonderrechte zur verfügung, wie er sie auch mit den großen roten autos, die die blauen lampen auffm dach haben in anspruch nehmen darf! 😰
Aber nur unter Nutzung des Blaulichts oder? Sonst wäre die Gefährdung des restlichen Verkehrs enorm. Auch Krankenwagen, Polizei usw. müssen das Blaulicht nutzen, sonst ist das Nicht-Einhalten der StVOnicht nur verboten sondern vor auch extrem gefährlich.
EDIT: Die Wahrheit liegt wie so oft irgendwo dazwischen . Erlaubt ist es, aber nicht mit den gleichen Berechtigungen wie die Einsatzfahrzeuge.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
da bist du auf dem holzweg! 😉Zitat:
Original geschrieben von A6 Tdi 2003
zumal du dich auch an die stvo zu halten hast.
einem feuerwehrmann stehen sobald er alarmiert wird - mit seinem privatwagen - dieselben sonderrechte zur verfügung, wie er sie auch mit den großen roten autos, die die blauen lampen auffm dach haben in anspruch nehmen darf! 😰btt: ob du nun 190 oder 220ps hast; alles über 150ps macht - vorallem im stadtverkehr - nichtmal ne sekunde unterschied...
was einem turbo allerdings sehrwohl auf dauer schadet, ist der umstand, das du warscheinlich direkt von vollgas auf stand runterbremst sobald du vorm gerätehaus stehst und der turbo keine möglichkeit hat runterzukühlen...
das seh ich anderst:
http://www.ohndorf.de/feuerwehr/index.php?pid=040007jetzt wird der threadersteller gleich fragen welche Kojak-leuche er verwenden soll: magnet oder saugfuß, wegen der lackschonung.
hp
Wie ich schon aufzeigte - es geht auch mit privaten Fahrzeugen.
Hier noch der originale Paragraph. Absatz 8 muss natürlich auch und gerade durch die FFW beachtet werden.
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Und als Privatmann bekommst du dann am Krankenhaus ein Knöllchen wenn du deine hochschwangere Frau gerade noch rechtzeitig dort hinfahren konntest aber dann nahe am Eingang auf einer nicht näher gekennzeichneten Fläche geparkt hast. 😠
Dabei wurde durch deine Eigeninitiative der Allgemeinheit und der Krankenversicherung Geld gespart. 😮 :😉
Zitat:
Original geschrieben von willywacken
Aber nur unter Nutzung des Blaulichts oder?
die inanspruchnahme von sonderrechten erfordert KEINE kenntlichmachung durch blaulicht und martinshorn!
Zitat:
Auch Krankenwagen, Polizei usw. müssen das Blaulicht nutzen, sonst ist das Nicht-Einhalten der StVOnicht nur verboten sondern vor auch extrem gefährlich.
ebenfalls falsch!
auch ein polizist darf - mit seinem privat pkw - sonderrechte nutzen...von den polizeiwagen ganz zu schweigen...
Zitat:
Erlaubt ist es, aber nicht mit den gleichen Berechtigungen wie die Einsatzfahrzeuge.
sonderrechte sind bei feuerwehr/polizei personenbezogen!
eben deswegen haben diese die möglichkeit diese im privatfahrzeug zu nutzen - im rettungsdienst sind sonderrechte hingegen fahrzeuggebunden, alles was da kein blaulicht und martinshorn auffm dach hat, darf auch keine sonderrechte nutzen...
Zitat:
Original geschrieben von A6 Tdi 2003
das seh ich anderst:
anstatt dich auf der seite einer kleinen dorffeuerwehr die zwei einsätze im jahr hat - die aus "keller auspumpen" bestehen - solltest du dich lieber beim gesetzgeber erkundigen!
hier werden nämlich gerne sonderrechte und wegerechte wild durcheinander geworfen!
für sonderrechte (jegliche überschreitung der stvo, z.b. das fahren über rote ampeln, das überschreiten der zhg usw.) ist StVO §35 zuständig...nun zeig mir doch mal bitte, wo da etwas von martinshorn und blaulicht steht?
das was du meinst, ist das sog. "wegerecht" das unter StVO §38 behandelt wird...einzigst und alleine hierfür ist blaulicht und martinshorn erforderlich - was lediglich aussagt "platz da - ich muss an dir vorbei"
hier,
Die Wahrnehmung der Sonderrechte hat er durch Martinshorn und Blaulicht anzuzeigen.
auszug aus meinem oberen link.
hp
Zitat:
Original geschrieben von A6 Tdi 2003
auszug aus meinem oberen link.
kommst du dir eigentlich nicht ein bisschen blöd vor, hier weiterhin auf deinen link zu pochen - wenn dir bereits von mehreren leuten die aktuell gültigen und zutreffenden § der stvo verlinkt wurden? 🙄
der "auszug" aus irgendeiner privaten internetseite interessiert mich nichtmal annährend die bohne! 🙄
was mich interessiert, sind handfeste überprüfbare quellen - und dazu zählt die seite dieser dorffeuerwehr sicherlich nicht!
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
kommst du dir eigentlich nicht ein bisschen blöd vor, hier weiterhin auf deinen link zu pochen - wenn dir bereits von mehreren leuten die aktuell gültigen und zutreffenden § der stvo verlinkt wurden? 🙄Zitat:
Original geschrieben von A6 Tdi 2003
auszug aus meinem oberen link.der "auszug" aus irgendeiner privaten internetseite interessiert mich nichtmal annährend die bohne! 🙄
was mich interessiert, sind handfeste überprüfbare quellen - und dazu zählt die seite dieser dorffeuerwehr sicherlich nicht!
kannst du es nicht kappieren, oder willst du es nicht, auf was ich von anfang an hinaus will?
wir sind hier mit unseren aussagen auch in der pflicht (ich nehm jetzt den threadersteller grad mal raus und spreche ihm ausreichend vernunft zu) aber es gibt sicher genügend chaoten, bei denen in dem moment, wenn der alarmpipser losgeht , das gehirn ausschaltet, die nur noch flamen in den augen haben, und ab da weder ne rote ampel noch eine geschwindikeitsbegrenzung gilt. diese hier noch durch zweischneidige § und gesetze in ihrem tun zu bekräftigen halt ich doch für sehr fahrlässig. dies wollte ich von anfang an ausbremsen, das mir dabei in den rücken gefallen wird, damit hab ich nicht gerechnet. bei unfällen mit einsatzfahrzeugen mit blaulicht und martinshorn, haben die fahrer außreichend probleme diesen zu rechtfertigen. mit dem privatwagen wirds richtig dicke.
immer daran denken es lesen auch andere mit.
hp
Das ist ja wahnsinn wie weit hier manche immer vom eigentlichen Thema abschweifen. Die Frage bezog sich doch einfach nur auf die Motorenwahl und sei es nun dahintgestellt ob er bei Alarmierung mit 70, 80 oder 100 km/h zum Gerätehaus saust und welche Sonderrechte er als "Privatperson" in diesem Falle hat!!
Ich selbst würde auch zum 2,8 oder 3,0er tendieren. Bin auch bei der FFw und mein 2,8er hats bis dato auch gut verkraftet ;-))
jungs jungs jungs, was denn hier los....
erstens, ich halte mich an die stvo wenn ich zu feuerwehr fahr!
zweitens schlaf ich nícht mit helm doer kampfanzug 😛
drittens, wenns brennt bin ich nie der geilste.... mein augenmerk liegt ehr bei vku (verkehrsunfälle) da ich ausgebildeter sanitäter bin und einer der wenigen,die auch mit schwerverletzen und toten gut psychisch umgehen kann...
und 4tens...ich werde den wagen nicht so oft für de ffw brauchen, maximal so 4-5mal im monat wenn überhaupt..wohl ehr so 3-4 ^^ aber spaß machen soll er trotzdem ...klar hat 2.7t mehr wumms, aber der 3.0 is ja auch ohne turbo ganz ok(hoff ich)..türlich hat der 2.7 weniger eigenverluste(rotationsverluste im motor selber,da leichteres gewicht denke ich mir)...aber der 3.0 scheint mir allgemein gehalten robuster...
😁
so nun zerreist euch über eure "selbst ernannten helden" nicht so den mund, sonern seit froh dsa es auch vernünftige wahnsinnige gibt 😁
euer Blister!
Ich hab mich in der letzten woche intensiv mit dem 2.7t mal beschäftig...also anscheind gibt es nur relativ wenige turbo schäden,aber trozdem soll der 2.7t wohl eine Diva sein,die gerne mal aufmuckt,und nach einer harten hand fordert ;D also ich mein kundige hand^^
das man den warm fährt,is ja selbstverständlich...mich reitzt einfach die leistung von 230/250PS bzw die einfach chip-tuning möglichkeit auf 300ps+ auspuffanlage mit 3"+xpipes soagr bis zu 320 die auch nicht viel auf die standfestigkeit gehen sollten...
doch dann wenn man einen schaden im turbobereich hat, das man da gleich mal 5000euro hinlegen muss is schon heftig!!!!
ich fahre jeden tag ca 2x15km auf arbeit, also über stadt und land...
is das gift für den turbo oder ok?
jetzt mal abgesehen vom ffw dienst, da dreh ich nie höher als 2000u/min auch jetzt nicht mit meinem ABT, denn stadt,50km/h und weiter brauch ich ja nix sagen,hatten wir ja schon...
auch den 2.7t findet man häufiger und oftmals besser ausgestattet für einen moderaten preis,als den ASN....
was sagt ihr, 2.7t wäre das was für mich?
Ich habe einen 2.7T Quattro TT5, in der Stadt fahre ich unter Einhaltung der StVO und mitschwimmen im Verkehr praktisch nur im "Standgasdrehzahlbereich", man kommt kaum mal über 2000 (mit Automatik) und wenn ich das Gaspedal so bediene, dass die Nadel die 3500 streift, bin ich schon deutlich jenseits allem, was in der Stadt erlaubten ist. Deshalb glaube ich nicht, dass Deine paar Einsatzfahrten, die Du ja auch mit Bedacht fährst, dem Motor wirklich schaden, denn richtig hochgereht kann man mit dem Wagen in der Stadt gar nicht fahren wenn man nicht mit 150kmh und mehr da durchbrettern will.
Einzig der Verbrauch in der Stadt ist - trotz dieser geringen Drehzahlen - schon erheblich, unter 16L ist es in meiner Kombination (Quattro Automatik) kaum zu schaffen, 18L gehen auch leicht (kurze strecken mit vielen Stopps), dahingegen geht auf Landstrasse und Autobahn bei konstanter Fahrweise bis 140 auch deutlich unter 10l.
Sehr angenehm ist die Kraftreserve, die die Turbos bieten. Grade beim Überholen auf der Landstrasse und beim Beschleunigen auf der Autobahn und bei hohen Geschwindigkeiten liegt eine ganze Klasse zwischen einem im Vergleich gefahrenen 2.8 quatrro. Auch mit dem kann man ausreichend sicher Überholen aber mit dem 2.7t schnippt man förmlich vorbei. Währe vielleicht auch ein Argument bei der Betrachtung Deiner Einsatzfahrten.
Während der 2.8 gut zieht, habe ich beim 2.7T dass gehfühl, dass er mehr schiebt, beim Druck aufs gas zieht er erstmals los (wie der 2.8er) und wird dann wie von einer Welle erst richtig nach vorne gespült, mit viel mehr Leichtigkeit und wenn man dann vom Gas geht bricht der Vortieb auch nicht so abrupt ab wie beim handgeschalteten 2.8er sondern er läuft viel geschmeidig aus, wie bei einer Welle eben. Das liegt aber sicher auch an der Automatik. Ist aber ein sehr angenehmes geschmeidig kraftvolles fahren 🙂
Und im Endeffekt ist es immer eine Frage des individuellen Angebotes, ich wollte eigentlich auch keinen 2.7T sondern einen 3.0 aber der 2.7T war zu der Zeit einfach das beste Angebot in Kombination aus Preis, Laufleistung, Zustand und Ausstattung. Und ein bisschen Glück braucht man halt, auch beim 3.0 kann mal für 5.000,- ein Motor kaputt gehen wenn man Pech hat...