Mopf Voll LED Rückleuchten
hallo freunde,
wir haben lange auf die serien led rückleuchten warten müssen. jetzt ist es soweit. wäre nett wenn leute, die in dieser richtung informationen haben oder erfahrungen machen in sachen softwareverträglichkeit oder überhaupt die möglichkeit der nachrüstung, diese infos posten und berichten. aussagen zum preis und der verfügbarkeit ( datum ) sind natürlich auch gern gesehen🙄
vielen dank schon mal im voraus...
mfg rico
Beste Antwort im Thema
Hm, ist ja bekanntlich alles Geschmackssache, aber was findet Ihr nur an dieser "Rummelplatz - Beleuchtung".
Für mich sieht das albern aus und geht in die Richtung Autoscooter!
Warum diese kleinen Funzeln in Reihe so beliebt sind bleibt mir ein Rätsel?
So richtig albern sieht das bei Audi aus!
So what, soll jeder selber wissen was er schön findet.
1031 Antworten
Zitat:
"...wir kommen zurück auf Ihre E-Mail vom 6. Februar 2011.
Zu Ihrem Anliegen müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass die Nachrüstung oder Umrüstung von Beleuchtungsteilen aufgrund der bestehenden Fahrzeug-ABE nicht statthaft ist und somit werkseitig auch nicht angeboten wird..."
Das ist die offizielle Aussage von MB, welche auch die Frage nach dem Zulassungsrecht beantworten dürfte. Streng genommen müsste man hier eine Einzelabnahme beim TÜV durchführen und sich die Leuchten eintragen lassen. Nicht zugelassene Rückleuchten dürften hier aufgrund der Gefährdungsvariante die ABE des Fahrzeugs erlöschen lassen. W204 ist eben nicht gleich W204 und auch wenn man hier nicht von einer Gefährdung im volkstümlichen Sinne spricht, ist der Austausch von Beleuchtungsteilen nunmal ein solcher Eingriff.
Damit ist die Sache, wie erwartet, geklärt. Wer hier nachrüstet verliert die Zulassung und legt im Falle eines Rechtsstreits der gegnerischen Seite den Ball auf den Elfmeterpunkt. Ohne Torwart, übrigens.
Kann man machen, man sollte sich aber über die möglichen Konsequenzen im Klaren sein.
Abhängig ist das ganze mit Sicherheit von der Typengenehmigung. Ich gehe einfach mal davon aus, dass es für die Mopf-Modelle eine neue Typen-/Bauartgenehmigung geben wird, da dort gerade was die Beleuchtung angeht viele sicherheitsrelevante Veränderungen vorgenommen wurden, welche abgesegneht werden müssen, bzw. den Vorschriften der EWG etc. entsprechen müssen.
Ich bezweifle einfach mal, dass Mercedes für die neuen Rückleuchten eine Typengehmigung / Bauartgenehmigung für die Vor-Mopf Fahrzeuge hat, bzw. heruasgibt.
Wen es genauer interessiert, der kann in §19 der StVZO nachschauen, was es mit der Zulassung so aufsich hat.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__19.html
Beachtet hier insbesondere Absatz 3.
Wer nicht nur umrüsten will, sondern auf Nummer sicher gehen will, sollte sich die Rückleuchten beim TÜV eintragen lassen. Ich denke, dass das nicht so das Problem sein sollte, da es schließlich kein Fernost-Schrott ist.
Wer jetzt fragt, was dann mit den ganzen Ebay-Leuchten ist..."mit E-Prüfzeichen" - Da mag es sicherlich Leuchten geben, die dieses Zeichen zurecht tragen und die entsprechenden Genehmigungen habe, aber mit Sicherheit auch viele, die da mal einfach so was drauf drucken.
Man müsste sich halt mal die Prüfzeichen und Nummern der Mopf anschauen und Prüfen, was dahinter steckt.
So viel zum verkehrsrechtlichen Teil.
Ich will keinem die Freude daran verderben. ICH WILL DIE DINGER SELBER HABEN!
Also wenn jemand im Raum Dortmund bei Codierung und Einbau helfen könnte, wenn die Dinger endlich auch fürs T-Modell kommen...
MFG
mal OT jetzt.
beudeutet es nicht dann das auch alle die jenigen die mit der led kennzeichenbeleuchtung vom w221 umherfahren sowieso keine zulassung mehr besitzen. dafür dürfte ja ebenfalls diese aussage von mb zutreffen.
nur mal so als frage in den raum...
mfg
Stimmt!
Zulassungsrechtlich dürfte es mit LED-Beleuchtung jeglicher Art ein echtes Problem geben, wenn diese nicht für das Fahrzeug zugelassen ist. Also einfach Glühbirne raus und LED rein ist nicht. Egal ob Standlicht, Kennzeichenbeleuchtung, etc.
Ich habe auch mal eine Anfrage beim TÜV gestartet, wie das mit den Mopf-Leuchten beim Vormopf ist.
MFG
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Das ist verkehrsrechtlich eine Gradwanderung. Man muss da stark differenzieren. Eine falsche Kennzeichbeleuchtung als konkrete ober abstrakte Gefährdung zu bezeichnen ist sicherlich nicht zwingend ein muss und, dass dadurch die BE direkt erlischt ist sicherlich nicht zu befürchten. Vorausgesetzt es gibt keine Blendwirkung für andere Verkehrsteilnehmer.
Was kann passieren:
Mängelkarte, Rückbau und Vorstellung beim Sachverständigen innerhalb von 7-10 Tagen (ansonsten wird das Fahrzeug zwangsweise durch die Behörde stillgelegt), Verweigerung der nächsten HU-Plakette.
Hier ist in der Regel auch ein Vorsatz zu begründen, da die Dinger sich selten von selbst einbauen und diese Änderungen eher selten durch eine zumindest ordentliche Werkstatt eingebaut werden. Das machst es doppelt so teuer. "Sie führten ein nicht vorschriftsmäßiges Fahrzeug" sind meine ich 25 Euro, bei Vorsatz dann Verdoppelung plus Verwaltungsgebühr. Dann kommen Sachverständiger, etc hinzu.
Kennzeichenbeleuchtung ist da sicherlich anders zu betrachten als Standlicht und Abblendlicht. Wenn auch Zulassungsrechtlich nicht immer direkt die BE futsch ist, könnte es gerade bei der Hauptbeleuchtung im Fall der Fälle sicherlich ein Problem mit der Versicherung geben. Bei der Hauptbeleuchtung ist das Erlöschen der BE sicherlich kritischer zu betrachten als bei der Kennzeichenbelcuhtung.
In die Diskussion mische ich mich nicht sein - sie wird erwartungsgemäß nicht objektiv geführt.
Das einzig objektive was ich anführen kann ist, dass mein Fahrzeug gestern HU erhalten hat. Mit den Facelift Rückleuchten und der LED Kennzeichenbeleuchtung. Der TÜV Prüfer hat mich sogar darauf angesprochen, ob das serienmäßig sei, und ich habe es wahrheitsgemäß verneint.
Zitat:
Original geschrieben von airmax_b3
In die Diskussion mische ich mich nicht sein - sie wird erwartungsgemäß nicht objektiv geführt.Das einzig objektive was ich anführen kann ist, dass mein Fahrzeug gestern HU erhalten hat. Mit den Facelift Rückleuchten und der LED Kennzeichenbeleuchtung. Der TÜV Prüfer hat mich sogar darauf angesprochen, ob das serienmäßig sei, und ich habe es wahrheitsgemäß verneint.
ich bin montag dran ;-)
Ich will auch keine Diskussion lostreten. Hängt sicherlich auch vom Prüfer ab. Ist ja auch immer noch ein Unterschied ob man beim Tüv mit nem W204 oder nem Kadett C mit Baumarkttuning aufläuft.
Ich kann nur sagen, was die rechtliche Konsequenz sein KANN! nicht muss. Nicht jeder Polizist erkennt solche Veränderungen und auch nicht jeder TÜV-Prüfer.
Also was ich beschrieb KANN passieren und steht dann auch auf rechtlich sauberen Beinen, muss aber nicht.
Die Diskussion ist OBJEKTIV, da wohl kaum etwas objektiver sein kann, als sich an den rechtlichen Grundlagen zu orientieren. Im Recht ist alles definiert. Subjektiv sind hier nur die Empfindungen des Prüfers und dessen Auslegung.
Wenn manchen das nicht schmeckt, kann ich nichts dafür. Ich sage ja nur, was auf rechtlicher Grundlage passieren kann.
Zitat:
Original geschrieben von BlaulichtMercedes
Ich will auch keine Diskussion lostreten. Hängt sicherlich auch vom Prüfer ab. Ist ja auch immer noch ein Unterschied ob man beim Tüv mit nem W204 oder nem Kadett C mit Baumarkttuning aufläuft.Ich kann nur sagen, was die rechtliche Konsequenz sein KANN! nicht muss. Nicht jeder Polizist erkennt solche Veränderungen und auch nicht jeder TÜV-Prüfer.
Also was ich beschrieb KANN passieren und steht dann auch auf rechtlich sauberen Beinen, muss aber nicht.
Die Diskussion ist OBJEKTIV, da wohl kaum etwas objektiver sein kann, als sich an den rechtlichen Grundlagen zu orientieren. Im Recht ist alles definiert. Subjektiv sind hier nur die Empfindungen des Prüfers und dessen Auslegung.
Wenn manchen das nicht schmeckt, kann ich nichts dafür. Ich sage ja nur, was auf rechtlicher Grundlage passieren kann.
Ich würde auch wetten das nur die wenigsten Prüfer das erkennen das die Rückleuchten vom Mopf sind,dass müßte dann schon einer seiner der sich mit Mercedes beschäftigt.Sind wir mal ehrlich bei der Vielzahl der Fahrzeuge blickt doch da keiner mehr durch,zudem es ja den 204 er gibt ohne Led,dann mit LED Blinker,jetzt die Mopf Leuchten und auch LED Leuchten aus dem Zubehör(wobei er diese wohl sofort erkennen wird).
Wer schonmal auf dem Tüv war kennt das bestimmt,der Prüfer fährt rein und prüft über den Spiegel in der Halle die Funktion der Rücklichter,dann kommt er selbst nur hinter das Fahrzeug um eine neue Plakette zu kleben.
An einem 3 Jahre alten 204 er schaut der nicht viel beim Tüv Besuch,üblicher Licht und Bremsentest,Abgas und drunter durchgelaufen und in die Bremsen geleuchtet.
Zitat:
Original geschrieben von HansiKoenig
Wer schonmal auf dem Tüv war kennt das bestimmt,der Prüfer fährt rein und prüft über den Spiegel in der Halle die Funktion der Rücklichter,dann kommt er selbst nur hinter das Fahrzeug um eine neue Plakette zu kleben.
An einem 3 Jahre alten 204 er schaut der nicht viel beim Tüv Besuch,üblicher Licht und Bremsentest,Abgas und drunter durchgelaufen und in die Bremsen geleuchtet.
Prüfer kommt zwei mal hinter Das Fahrzeug
1. Kennzeichenbeleuchtung prüfen
2. Plakette zu kleben.
🙂
TÜV und Prüfer sind nicht das Problem. Auch eine normale, erfolgreiche TÜV-Abnahme heilt nicht den illegalen Zustand der Beleuchtung.
Das Problem ist ggf. der Gutachter der eigenen oder der gegnerischen Versicherung, und Abhilfe kann nur eine Einzelabnahme der modifizierten Beleuchtung schaffen.
Leider gibt es die Leuchten noch nicht für das T-Model sonst hätte ich es mit dem TÜV schonmal verscuht.
Hier wird teilweise absoluter Quatsch geschrieben.
Wenn eine Leuchte typgeprüft und zugelassen ist (E-Prüfzeichen + Nummer + "Funktionsbeschreibung"😉 und die Anbauvorschriften (Position, Ausrichtung, Schaltung) eingehalten werden, darf sie im Straßenverkehr benutzt werden.
Beispiel Kennzeichenleuchte: Wenn die Kennzeichenleuchte zugelassen ist und an der richtigen Stelle eingebaut wird ist alles in Ordnung. Was ja bei original MB-LED-Kennzeichenleuchten der Fall ist.
Beispiel LED-Heckleuchte: Anbauvorschrift ist ja logischerweise erfüllt. Eine Zulassung für alle Lichtfunktionen hat sie auch, genau wie die "alte" Heckleuchte:
R für Schlusslicht, S1 für Bremslicht, AR für Rückfahrscheinwerfer, F für NSL, IA für Reflektor, SML1 für SML.
Wenn sie nun auch entsprechend ihrer Typprüfung angesteuert wird, gibt es gar keine Bedenken.
Beruhigt Euch doch mal, das ist ja wie im Kindergarten.
Wer sie haben will baut sie sich an und wer nicht, der lässt es halt.
Die alte hat so geleuchtet und war erlaubt und dann ist das bei der neuen auch so, über die Optik lässt sich streiten.
Es ist auch erlaubt, das Leuchtmittel mehrere Funktionen haben, das ist seit es Bussysteme gibt so.
Das ist auch im Automobilbereicht sehr nützlich.
Einfach mal locker bleiben.
Vielleicht bringt auch Mercedes noch was raus um auch die älternen Cs anzupassen.
Beim W212 gibt es ja auch von Mercedes Sport andere Heckleuchten.