Mopf Voll LED Rückleuchten

Mercedes C-Klasse W204

hallo freunde,

wir haben lange auf die serien led rückleuchten warten müssen. jetzt ist es soweit. wäre nett wenn leute, die in dieser richtung informationen haben oder erfahrungen machen in sachen softwareverträglichkeit oder überhaupt die möglichkeit der nachrüstung, diese infos posten und berichten. aussagen zum preis und der verfügbarkeit ( datum ) sind natürlich auch gern gesehen🙄

vielen dank schon mal im voraus...

mfg rico

Beste Antwort im Thema

Hm, ist ja bekanntlich alles Geschmackssache, aber was findet Ihr nur an dieser "Rummelplatz - Beleuchtung".
Für mich sieht das albern aus und geht in die Richtung Autoscooter!
Warum diese kleinen Funzeln in Reihe so beliebt sind bleibt mir ein Rätsel?
So richtig albern sieht das bei Audi aus!
So what, soll jeder selber wissen was er schön findet.

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Zitat:

Original geschrieben von Snickerz


Hier wird teilweise absoluter Quatsch geschrieben.

Wenn eine Leuchte typgeprüft und zugelassen ist (E-Prüfzeichen + Nummer + "Funktionsbeschreibung"😉 und die Anbauvorschriften (Position, Ausrichtung, Schaltung) eingehalten werden, darf sie im Straßenverkehr benutzt werden.

Beispiel Kennzeichenleuchte: Wenn die Kennzeichenleuchte zugelassen ist und an der richtigen Stelle eingebaut wird ist alles in Ordnung. Was ja bei original MB-LED-Kennzeichenleuchten der Fall ist.

Beispiel LED-Heckleuchte: Anbauvorschrift ist ja logischerweise erfüllt. Eine Zulassung für alle Lichtfunktionen hat sie auch, genau wie die "alte" Heckleuchte:
R für Schlusslicht, S1 für Bremslicht, AR für Rückfahrscheinwerfer, F für NSL, IA für Reflektor, SML für SML.
Wenn sie nun auch entsprechend ihrer Typprüfung angesteuert wird, gibt es gar keine Bedenken.

Wenn ich auch mal was dazu sagen darf,solch ein Quatsch schreibt hier doch keiner.Diese Leuchten sind vom Mopf also nicht für den Vorgänger hergestellt,und das Problem liegt ja hier noch das diese nicht so funktionieren wie es beim Mopf sein wird.Wenn man das Sam updaten kann das zb. die Nebelleuchte nicht dauerhaft brennt ,ja dann könnte man sicher mal darüber reden ob man die Leuchten legal betreiben darf . Also warten wir mal ab wie es weitergeht.

Soooo,

bevor man weiter klugscheißt... Man kann sich ja auch einfach die Mühe machen und mal beim TÜV nachfragen. Das habe ich getan. Natürlich soll sich jeder Die Leuchten dran bauen, der es will. Ich will die Dinger ja auch haben. Jeder ist seines eigenen Mercedes Schmied. Manche scheuen auch ggf. ein gewisses Risiko nicht, wenn die Vorschriften nicht ganz passen und mancher will es einfach 100% haben. Jeder so wie er mag und es wäre schön, wenn das akzeptiert wird.

Wie ich bereits geschrieben hatte, entspricht der Anbau laut Mercedes nicht den Vorschriften.

Und nun die Antwort vom TÜV:

"Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Lichttechnische Einrichtungen müssen in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt werden.
Zu jeder Genehmigung eines Fahrzeugteils gehört eine Angabe des Verwendungsbereichs bzw. eine Anbau-Beschreibung und ggf. eine Aussage zu den Fahrzeugtypen oder –arten an denen das Bauteil verwendet werden darf. In der Bauartgenehmigung der Leuchte wird auch das zugelassene Leuchtmittel festgelegt. Wenn die neue Beleuchtungseinheit ohne Befestigungsumbauten einfach austauschbar ist, alle Elemente funktionieren, erlischt die Betriebserlaubnis nicht und der Umbau ist eintragungsfrei.
Wenn Ihr Fahrzeug eine Anhängekupplung haben sollte, überprüfen Sie bitte die Blinkerkontrolle (hier: Änderung der Blinkfrequenz) bei Ausfall eines Fahrtrichtungsanzeigers."

Jetzt kann man wieder streiten. Der Laie mag hieraus lesen "ist erlaubt" weil passt ja ohne Umbau. Bei genauem Nachlesen sollten dann allerdings zwei Dinge auffallen:
1.) "Aussage zu den Fahrzeugtypen" an denen die Leuchten montiert werden dürfen. Ist halt die Frage, ob es da dann heißt W204 oder W204 ab 03.2011.
2.) "alle Elemente funktionieren" und damit ist sicherlich nicht gemeint irgendwie anders, sondern so wie von MB vorgesehen. Das ist aufgrund der leuchtenden LEDs ja nicht der Fall. Wenn diese jedoch nur gedimmt leuchten, sollte es also kein Problem geben, wenn dann entsprechend auch die Nebelschlussleuchte zuschaltbar ist und die LEDs heller werden.

Fazit:
Ohne SAM-Update funktionieren die Leuchten also nicht so, wie sie zugelassen wurden. Wer es 100% haben will, müsste es sich dann eintragen lassen oder ein Sam-Update durchführen.

Vielleicht bringt Mercedes ja noch eine Lösung raus, weil sie damit ja doch etwas Geld verdienen könnten. Müsste man mal bei Mercedes nachfragen. Am Besten alle, damit auch ein entsprechender Resonanzdruck da ist.

Die Kennzeichenbelcuhtung möchte ich nur kurz würdigen und hoffe, dass es dann gut damit ist. Schließlich gehts hier um etwas anderes.
Wenn man sich die LED-Beleuchtung vom W212 einbaut, wird diese wohl für den W212 zugelassen sein und nicht für den 204er. Müsste man in die Bauartgenehmigung schauen. Sonst könnte man die mit Sicherheit auch für den W204 beziehen, wenn sie dafür zugelassen ist.

MFG

Zitat:

Original geschrieben von BlaulichtMercedes


Soooo,

bevor man weiter klugscheißt... Man kann sich ja auch einfach die Mühe machen und mal beim TÜV nachfragen. Das habe ich getan. Natürlich soll sich jeder Die Leuchten dran bauen, der es will. Ich will die Dinger ja auch haben. Jeder ist seines eigenen Mercedes Schmied. Manche scheuen auch ggf. ein gewisses Risiko nicht, wenn die Vorschriften nicht ganz passen und mancher will es einfach 100% haben. Jeder so wie er mag und es wäre schön, wenn das akzeptiert wird.

Wie ich bereits geschrieben hatte, entspricht der Anbau laut Mercedes nicht den Vorschriften.

Und nun die Antwort vom TÜV:

"Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Lichttechnische Einrichtungen müssen in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt werden.
Zu jeder Genehmigung eines Fahrzeugteils gehört eine Angabe des Verwendungsbereichs bzw. eine Anbau-Beschreibung und ggf. eine Aussage zu den Fahrzeugtypen oder –arten an denen das Bauteil verwendet werden darf. In der Bauartgenehmigung der Leuchte wird auch das zugelassene Leuchtmittel festgelegt. Wenn die neue Beleuchtungseinheit ohne Befestigungsumbauten einfach austauschbar ist, alle Elemente funktionieren, erlischt die Betriebserlaubnis nicht und der Umbau ist eintragungsfrei.
Wenn Ihr Fahrzeug eine Anhängekupplung haben sollte, überprüfen Sie bitte die Blinkerkontrolle (hier: Änderung der Blinkfrequenz) bei Ausfall eines Fahrtrichtungsanzeigers."

Jetzt kann man wieder streiten. Der Laie mag hieraus lesen "ist erlaubt" weil passt ja ohne Umbau. Bei genauem Nachlesen sollten dann allerdings zwei Dinge auffallen:
1.) "Aussage zu den Fahrzeugtypen" an denen die Leuchten montiert werden dürfen. Ist halt die Frage, ob es da dann heißt W204 oder W204 ab 03.2011.
2.) "alle Elemente funktionieren" und damit ist sicherlich nicht gemeint irgendwie anders, sondern so wie von MB vorgesehen. Das ist aufgrund der leuchtenden LEDs ja nicht der Fall. Wenn diese jedoch nur gedimmt leuchten, sollte es also kein Problem geben, wenn dann entsprechend auch die Nebelschlussleuchte zuschaltbar ist und die LEDs heller werden.

Fazit:
Ohne SAM-Update funktionieren die Leuchten also nicht so, wie sie zugelassen wurden. Wer es 100% haben will, müsste es sich dann eintragen lassen oder ein Sam-Update durchführen.

Vielleicht bringt Mercedes ja noch eine Lösung raus, weil sie damit ja doch etwas Geld verdienen könnten. Müsste man mal bei Mercedes nachfragen. Am Besten alle, damit auch ein entsprechender Resonanzdruck da ist.

Die Kennzeichenbelcuhtung möchte ich nur kurz würdigen und hoffe, dass es dann gut damit ist. Schließlich gehts hier um etwas anderes.
Wenn man sich die LED-Beleuchtung vom W212 einbaut, wird diese wohl für den W212 zugelassen sein und nicht für den 204er. Müsste man in die Bauartgenehmigung schauen. Sonst könnte man die mit Sicherheit auch für den W204 beziehen, wenn sie dafür zugelassen ist.

MFG

Also mit der Kennzeichenleuchte würde ich mir da keinen Kopf machen,denn wir haben diese von Mercedes einbauen lassen

und auf der Rechnung wurde berechnet Umrüstung auf W212

Kennzeichenleuchte LED.Wäre das nun ohne Tüv oder sonstiges würde das ja wohl mit auf der Rechnung stehen.

Es wurde mir auch mehrfach versichert ist original und zugelassen.

Also sollte damit doch alles ok sein mit der Zulassung.

Hallo,

kann mir einer von den MB-Mitarbeitern sagen, ab wann die Mopf-Rückleuchten fürs T-Modell zur Verfügung stehen?

MFG

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Eine Verständnisfrage habe ich.

Auf Seite eins sieht man die neuen Rückleuchten mit den beiden gelben LED-Stäben.
Die sieht man auch im neuen Prospekt bei der Serienausstattung auf einem kleinen Bildchen.
Im Konfigurator und auch im neuen Prospekt sind die abgebildeten Fahrzeuge jedoch alle mit durchgängig rot / weißen Rückleuchten ausgestattet.
Ist das abhängig vom Xenon-Licht oder leuchten sie generell nur orange wenn die Blinker an sind?

Dann würde ich gerne noch wissen, ob die vorderen Blinker beim Mopf generell unten quer als LED sind oder ob das nur beim Xenon so ist.

M f G

Frank

Hallo Frank,

da ist ein Fehler im Konfigurator. Alle 204 Mopf kommen mit den LED-Heckleuchten (siehe Preisliste).
Zu deiner zweiten Frage: Den LED-Blinker gibt es nur beim Intelligent Light System.

Gruß

Danke für die prompte Antwort.

Dann sind die Blinker also ohne das ILS an der Seite gehe ich mal von aus.
Ich muß schon sagen, ich bin begeistert hier vom 204-Forum. Hier bekommt man umfassendere und kompetentere
Antworten als bei den meisten 🙂 habe ich zumindest den Eindruck.

M f G

Frank

Du bist also kein "Laie"?

Zitat:

Original geschrieben von BlaulichtMercedes


Soooo,

bevor man weiter klugscheißt... Man kann sich ja auch einfach die Mühe machen und mal beim TÜV nachfragen. Das habe ich getan. Natürlich soll sich jeder Die Leuchten dran bauen, der es will. Ich will die Dinger ja auch haben. Jeder ist seines eigenen Mercedes Schmied. Manche scheuen auch ggf. ein gewisses Risiko nicht, wenn die Vorschriften nicht ganz passen und mancher will es einfach 100% haben. Jeder so wie er mag und es wäre schön, wenn das akzeptiert wird.

Wie ich bereits geschrieben hatte, entspricht der Anbau laut Mercedes nicht den Vorschriften.

Und nun die Antwort vom TÜV:

"Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Lichttechnische Einrichtungen müssen in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt werden.
Zu jeder Genehmigung eines Fahrzeugteils gehört eine Angabe des Verwendungsbereichs bzw. eine Anbau-Beschreibung und ggf. eine Aussage zu den Fahrzeugtypen oder –arten an denen das Bauteil verwendet werden darf. In der Bauartgenehmigung der Leuchte wird auch das zugelassene Leuchtmittel festgelegt. Wenn die neue Beleuchtungseinheit ohne Befestigungsumbauten einfach austauschbar ist, alle Elemente funktionieren, erlischt die Betriebserlaubnis nicht und der Umbau ist eintragungsfrei.
Wenn Ihr Fahrzeug eine Anhängekupplung haben sollte, überprüfen Sie bitte die Blinkerkontrolle (hier: Änderung der Blinkfrequenz) bei Ausfall eines Fahrtrichtungsanzeigers."

Jetzt kann man wieder streiten. Der Laie mag hieraus lesen "ist erlaubt" weil passt ja ohne Umbau. Bei genauem Nachlesen sollten dann allerdings zwei Dinge auffallen:
1.) "Aussage zu den Fahrzeugtypen" an denen die Leuchten montiert werden dürfen. Ist halt die Frage, ob es da dann heißt W204 oder W204 ab 03.2011.
2.) "alle Elemente funktionieren" und damit ist sicherlich nicht gemeint irgendwie anders, sondern so wie von MB vorgesehen. Das ist aufgrund der leuchtenden LEDs ja nicht der Fall. Wenn diese jedoch nur gedimmt leuchten, sollte es also kein Problem geben, wenn dann entsprechend auch die Nebelschlussleuchte zuschaltbar ist und die LEDs heller werden.

Fazit:
Ohne SAM-Update funktionieren die Leuchten also nicht so, wie sie zugelassen wurden. Wer es 100% haben will, müsste es sich dann eintragen lassen oder ein Sam-Update durchführen.

Vielleicht bringt Mercedes ja noch eine Lösung raus, weil sie damit ja doch etwas Geld verdienen könnten. Müsste man mal bei Mercedes nachfragen. Am Besten alle, damit auch ein entsprechender Resonanzdruck da ist.

Die Kennzeichenbelcuhtung möchte ich nur kurz würdigen und hoffe, dass es dann gut damit ist. Schließlich gehts hier um etwas anderes.
Wenn man sich die LED-Beleuchtung vom W212 einbaut, wird diese wohl für den W212 zugelassen sein und nicht für den 204er. Müsste man in die Bauartgenehmigung schauen. Sonst könnte man die mit Sicherheit auch für den W204 beziehen, wenn sie dafür zugelassen ist.

MFG

Sagen wir mal so.

Ich habe beruflich täglich mit Verkehrsrechtsfragen zu tun und mein Studium beinhaltete neben anderen Rechtsfächern auch Verkehrsrecht. Ich bin also durchaus in der Lage Gesetzestexte zu lesen und interpretieren.

Zitat:

Original geschrieben von Dipl._Ing._CHH


Hallo Frank,

da ist ein Fehler im Konfigurator. Alle 204 Mopf kommen mit den LED-Heckleuchten (siehe Preisliste).
Zu deiner zweiten Frage: Den LED-Blinker gibt es nur beim Intelligent Light System.

Gruß

Das ist Richtig, kann man auch im Prospekt auf den Bildern gute erkennen.

Gruß Rudi😉

Mein freundlicher hat eine Anfrage an das Werk gestellt und folgendes mitgeteilt bekommen:

"Diese Umrüstung ist nicht zertifiziert. Von daher können wir Ihnen auch keine Informationen liefern.

Die Bauart der Rückleuchten ist modelljahresabhängih. Um die Funtkion sicherstellen zu können, müsste der entsprechende Molljahrescode programmiert und der SAM codiert werden. Da dann der Modelljahrescode, der zum Zeitpunkt der Produktion codiert wurde, gelöscht wird, können Funktionsstörungen in anderen Systemen auftreten.
Von daher ist von einer Umrüstung abzuraten."

Ist vielleicht jemand hier, der im Raum Hamburg über DAS verfügt und mir bei der Umprogrammierung, wie Benzsport es gepostet hat, behilflich sein könnte?

Hallo,

am besten wir stellen mal eine Route für Benzsport zusammen... Von Frankfurt über Hamburg nach München... hehe 😁

Das sind ja mal schlechte Nachrichten vom Werk.

Was machen wir jetzt, die nicht über diese Diagnose Geschichte verfügen???

Gruß
Marco

Also im raum bonn/koln kann ich jetzt aushelfen 😉

Hast du schon die Rückleuchten für T-Modell?

Die linke ja...rechts erst Kalenderwoche 11

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