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Montierte Reifen anders als in der Zulassungsbescheinigung Teil I

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 2. August 2012 um 23:11

Hallo zusammen,

ich habe heute mein neues Auto abgeholt und bemerkt das die montierten Sommer- / Winterreifen die Bezeichnung 205/55 R16 91H ( M+S) haben. Jedoch steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I 195/65 R15 91T drinnen.

Auf Nachfrage wurde mir gesagt das dies kein Problem sei, weil die Angabe in der Zulassungsbescheinigung Teil I nur die Mindestanforderungen sind.

Ein Freund meinte nun aber das die montierten Reifen mit dennen in der Bescheinigung übereinstimmen müssen, weil ansonsten die Fahrsicherheit gefährdet ist. Darüber hinaus soll es auch Probleme mit der Versicherung im Schadensfall geben.

Wer hat nun Recht und was ist richtig?

Beste Antwort im Thema

@sceiler

Bevor du noch einmal solch einen Thread eröffnest solltest du vielleicht erst mal den Unterschied zwischen Reifen und Räder lernen, dieser Thread wäre dann sicher um die Hälfte kürzer. :rolleyes:

Zitat:

Ich kann doch beim Wechsel die kompletten Sommerreifen mit Felgen runter machen und die Winterreifen mit Radkappen drauf machen oder nicht?

Ist die Frage jetzt tatsächlich ernst gemeint.........? :confused:

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25 Antworten
am 2. August 2012 um 23:43

ich habe eben mal nachgesehen was ich auf dem Auto drauf habe, Continental Sport Contact2 in 225/40 R18 92Y

im Fahrzeugschein und in der EG Übereinstimmungsbescheinigung stehen jedoch 205/50 R17 93V drin. Mit Bestimmtheit kann ich jetzt auch nix dazu sagen aber ich würde davon ausgehen das die angegebene Größe das "Minimum" darstellt die auf dem Fahrzeug verwendet werden sollte, da man ja bei neuen Felgen + Reifen (größere) sowieso meißtens eine Eintragung vornehmen lassen muss bzw diese eine Freigabe haben müssen *kopfkratz*

Was mich eben im Fahrzeugschein verwundert hatte war das dort was stand von Werksseitig verbauter Anhängerkupplung... hatte doch gar keine Bestellt !?!..... musste ich direkt mal nachgucken und hab mich unters Auto gelegt, war aber keine da :D

Zitat:

Original geschrieben von sceiler

Hallo zusammen,

ich habe heute mein neues Auto abgeholt und bemerkt das die montierten Sommer- / Winterreifen die Bezeichnung 205/55 R16 91H ( M+S) haben. Jedoch steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I 195/65 R15 91T drinnen.

Auf Nachfrage wurde mir gesagt das dies kein Problem sei, weil die Angabe in der Zulassungsbescheinigung Teil I nur die Mindestanforderungen sind.

Ein Freund meinte nun aber das die montierten Reifen mit dennen in der Bescheinigung übereinstimmen müssen, weil ansonsten die Fahrsicherheit gefährdet ist. Darüber hinaus soll es auch Probleme mit der Versicherung im Schadensfall geben.

Wer hat nun Recht und was ist richtig?

Dein Freund hat nicht Recht, sondern die andere Quelle. Die Reifengrößen, welche Du ohne zusätzliche Eintragung fahren darfst, stehen in deiner EG-Übereinstimmungsbescheinigung. Das ist so ein unscheinbares weißes Blatt mit VW-Wasserzeichen, welches Du mit den Fahrzeugpapieren überreicht bekommen hast. Dort stehen unter Punkt 32 die Bereifung und Räder und auf der letzten Seite unter Punkt 50 die zum jetzigen Zeitpunkt zulässigen Rad-Reifenkombinationen.

Gruß

Gonzo

Themenstarteram 3. August 2012 um 0:08

Ich hab mir diesen Zettel genau angeschaut und da stehen diverse Reifenarten drinnen aber nicht die, die bei mir montiert sind.

Die einzigen Reifen die in der EG stehen die annährend an dennen ran kommen die verbaut sind, sind 205/55 R16 91T.

Der Unterschied liegt also im Geschwindigkeitsindex sowohl bei den Sommerreifen wie auch bei den Winterreifen.

Soll ich nun zum Händler und passende Reifen fordern?

PS. bei meiner EG gibt es keinen Punkt 50, dieser wurde einfach überspringen. Unter Anmerkungen stehen jedoch einige Reifenarten...

am 3. August 2012 um 1:35

Naja, wofür? Ist doch alles Ok.

91H ist besser als T.

H = bis 210kmh/h

T = bis 190km/h

Ergo sind die Reifen die drauf sind besser als die Mindestanforderung. Und der Rest wurde ja schon erklärt.

Mein Golf hat 19" drauf, in der ZB2 stehen auch nur 17". Darin steht nur noch das kleinste erlaubte.

Zitat:

PS. bei meiner EG gibt es keinen Punkt 50, dieser wurde einfach überspringen. Unter Anmerkungen stehen jedoch einige Reifenarten...

Wenn nicht unter unter 32 (Reifen und Räder) und 50 (Anmerkungen), dann unter 34 (Reifen und Räder) und 52 (Anmerkungen).

Oder so.

Räder bedeutet: VW-Räder.

Für nicht VW-Räder gilt nur das zugehörige Radgutachten.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von kis4you

ich habe eben mal nachgesehen was ich auf dem Auto drauf habe, Continental Sport Contact2 in 225/40 R18 92Y

im Fahrzeugschein und in der EG Übereinstimmungsbescheinigung stehen jedoch 205/50 R17 93V drin. Mit Bestimmtheit kann ich jetzt auch nix dazu sagen aber ich würde davon ausgehen das die angegebene Größe das "Minimum" darstellt die auf dem Fahrzeug verwendet werden sollte, da man ja bei neuen Felgen + Reifen (größere) sowieso meißtens eine Eintragung vornehmen lassen muss bzw diese eine Freigabe haben müssen *kopfkratz*

Was mich eben im Fahrzeugschein verwundert hatte war das dort was stand von Werksseitig verbauter Anhängerkupplung... hatte doch gar keine Bestellt !?!..... musste ich direkt mal nachgucken und hab mich unters Auto gelegt, war aber keine da :D

Fehlende Anhängerkupplung? Die wird meines Wissens auch dann eingetragen, wenn keine vom Werk verbaut wurde. Warum, weiß ich auch nicht, wahrscheinlich ist der für die Nachrüstung erforderliche Kabelbaum schon eingebaut.:D

mfg

Kapt

 

am 3. August 2012 um 8:33

Hi,

habe eben nochmal in die Eg Bescheinigung geguckt, unter 36. Anhänger Bremsanschlüsse: steht nicht vorhanden, unter 50. steht #NO 16.1: mit Anhänger +40 kg##NO16.2.:mit Anhänger Achse 2:+50kg

Danach werden noch 10 Reifengrößen aufgezählt, unter anderem auch die welche montiert sind

Themenstarteram 3. August 2012 um 11:02

Hallo,

erstmal vielen Dank für eure Antworten. Ich hab mir dies nochmal vom TÜV bestätigen lassen. Solange die montierten Reifen mit dennen im EG übereinstimmen bzw. wenn der Geschwindigkeitsindex höher ist, ist alles in Ordnung. Es muss auch nicht eingetragen werden.

Ein wenig OT aber: ich habe als Bedingung für den Kauf des Golfs gesagt das ich gerne Winterreifen dazu haben möchte. Wurde auch gemacht jedoch sind das keine neuen Winterreifen, sondern gebrauchte. Sind soweit ich das als Leihe sehen kann in gutem Zustand aber man sieht halt das es alte Reifen sind ( Nass von der Reinigung, Dreck im inneren, man sieht das die schonmal montiert wurden wenn man sich die Schrauben genau anschaut).

Was haltet ihr davon das man zu einem Neuwagen gebrauchte Winterreifen bekommt? Bei einem Gebrauchtwagen wäre das ja in Ordnung aber so...

am 3. August 2012 um 11:09

Hast Du die Winterreifen im Zuge der Neuwagenbestellung mit bestellt ( um die 600€) oder "nur" mit dem Händler ausgemacht das Du Winterreifen dazu bekommst ? (sind die mit Felge ? )

Ist die Profiltiefe in Ordnung ? und schau mal bei dem DOT wann die Produziert wurden ? z.b: 25/12 steht für 25te Kalenderwoche im Jahr 2012, wenn die Reifen alt sind würde ich die dem zurück bringen. Ist das Alter ok und Profil auch lass sie mal über die Strasse rollen , fangen die an zu hopsen könnte nen Bremsplatten vorliegen.

Ansonsten wenn nur vereinbart wurde das Winterreifen dabei sind... denk ich mal wirste mit leben müssen

Themenstarteram 3. August 2012 um 11:11

Nur mit dem Händler ausgemacht. Quasi als Bedingung das ich den Wagen kaufe. :)

Die sind mit Radkappen... Felgen hab ich bei meinen Sommerreifen.

Welche Profiltiefe ist den in Ordnung?

am 3. August 2012 um 11:18

Gesetzliches Minimum sind 1,6mm aber da Du ja die Reifen "neu" hast willst Du die ja ein bis drei Winter fahren, ich denke mal 4mm sollten mind. drauf sein

http://de.wikipedia.org/wiki/Autoreifen#Deutschland

Themenstarteram 3. August 2012 um 11:19

Ich mess das gleich mal aber zum DOT hab ich nur das gefunden: DOT XB BK K132

am 3. August 2012 um 11:31

mal was anderes.... wenn ich Dich richtig verstehe hast Du einen Neuwagen bei einem VW Händler gekauft und mit dem vereinbart das er Dir Winterreifen dazu gibt, ergo Kostenlos als Zugabe.

Jetzt hast Du also ein neues Auto auf Sommerreifen mit Felgen und dazu einen Satz gebrauchte Reifen plus Radkappen ?

Das würde es also erforderlich machen das Du zum Saisonwechsel die Sommerreifen von den Felgen ziehen lässt und die Winterreifen aufziehen lässt ?

Ich hatte diese Prozedur nämlich auch bei meinem letzten Wagen , der Nachteil ist doch recht deutlich, erstens machst Du mit der Reifenwechslerei die Felgen schnell kaputt, wurde mir auch so vom Reifenhändler gesagt,war bei meinen Felgen dann auch der Fall, zweitens bedenke die Folgekosten, Reifen auf Felge kannst Du auch selber am Fahrzeug wechseln oder in einer Werkstatt zu einem moderaten Preis.

Wenn Du das Auto aber sagen wir mal 5 Jahre Fahren willst musst Du sozusagen 10 mal das wechseln der Reifen bezahlen, und das kostet mindestens jeweils 50€ = 500€

Jetzt rechne mal was neue Felgen mit Winterreifen aufpreis gekostet hätten bei Bestellung.

Ich empfehle Dir mit den Winterreifen zum Händler zu fahren, und ihm sagen das Du dafür auch Felgen benötigst !!! Wenn er keine anbieten kann frage was er am Preis machen kann für einen Satz neuer Reifen auf Felge.

Der versucht sich da ja mal ganz billig aus der Affäre zu ziehen. Wenn er rumzickt würde ich mal bei nem anderen Händler anklopfen und nach einem Angebot fragen.

Wert auf Kundenbindung liegt dann nämlich nicht vor.

am 3. August 2012 um 11:34

Zitat:

Original geschrieben von sceiler

Ich mess das gleich mal aber zum DOT hab ich nur das gefunden: DOT XB BK K132

da sollten 4 Ziffern stehen , neben der Buchstabenkombination in einem ovalen Feld die ersten 2 sind die Kalenderwoche die letzten 2 das Jahr

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