Monitor bleibt dunkel (Rückfahrkamera, Navi...)
Hallo,
bei meinem Grand C-Max habe ich in der Mittelkonsole einen Monitor für die Rückfahrkamera und weitere Infos. Dieser ist von jetzt auf gleich aus gegangen und alle versuche ihn wieder zum Leben zu erwecken sind bisher gescheitert. Alle anderen Systeme scheinen so weit uneingeschränkt zu funktionieren.
Gibt es hier irgendeinen Trick um den Monitor wieder einzuschalten? Wenn ich mal davon aus gehe, dass er nicht defekt ist.
Ich bin mit meinem C-Max sehr zufrieden, scheine aber ein Montagsmodell erwischt zu haben, so oft wie er schon in der Werkstatt war 🙁
Gruß
Sven
Beste Antwort im Thema
Warum muss in letzter Zeit jeder Thread in einer solchen Art ausarten? Nur, weil einige wenige mit einem Minderwertigkeitskomplex beschlossen haben alle anderen auf eine pseudointellektuelle Art in überheblicher Oberlehrer-Manier ständig anzugreifen? Und zwar egal, mit welchem Thema der Thread angefangen hat? Hier geht es um konkrete Fragen, die es zu beantworten gilt. Hat man nichts zum Thema zu sagen, ist es besser zu schweigen. Und Eure Ego-Probleme klärt ihr bitte besser beim Psycho-Doc. Ich freue mich jetzt schon auf unqualifizierten Shitstorm, der als Antwort erfolgen wird. Nur zu - ich hoffe, dass der Admin daraus richtige Schlüsse zieht.
32 Antworten
Zitat:
@Rolli 3 schrieb am 22. August 2015 um 13:47:12 Uhr:
@udogigahertzDas ist mir schon bewußt. War damals auch nicht wirklich glücklich über die Handhabung. Jedoch bin ich mit dieser Werkstatt i.d.R. recht zufrieden und hab auch schon öfters mein Gutes dabei gehabt.
Von daher: Leben und leben lassen. Deckel drüber und aus.
Ich wollt den TE damit bloß mitteilen daß er nicht zwingend mit einer Hilfe des FFH rechnen sollte.
Wie muss ich denn DAS jetzt verstehen? Also da hat jemand ein neues Auto beim Ford-Händler gekauft, mit Geld bezahlt, das die Bank des Händlers nicht beanstandet hatte, das Geld war also einwandfrei, dann funktioniert etwas am Auto nicht so, wie es soll, der Kunde wendet sich an den Händler ............... und der kann ihm nicht helfen? Bzw. man "darf nicht zwingend mit einer Hilfe des Händlers rechnen"?
Große Fragezeichen ?????
Wenn der Händler nicht helfen kann: Kaufvertrag rückgängig machen, Auto gegen Erstattung des Kaufpreises unter Abzug einer Kilometerpauschale zurückgeben, fertig. So ist die Rechtslage nun mal.
Wer darauf freiwillig verzichtet, nun gut, muss ja selber wissen, wenn man Geld zu viel hat, dann ist das eben so bzw. wenn man die Rückfahrkamera nicht braucht, warum hat man sie denn ursprünglich gekauft und bezahlt? Versteh ich nicht, muss ich aber auch nicht verstehen, was ich jedoch dann nicht verstehen kann ist, warum man sich dann damit überhaupt an die Öffentlichkeit wendet, wenn man keinen Rat haben will?
Grüße
Udo
Wenn sich die Frage auf mich bezieht, ich wollte keinen Rat. Bin nicht der TE.
N'Abend,
Zitat:
@C2TES1 schrieb am 22. August 2015 um 13:04:53 Uhr:
Ja baba!
Wie nach seinen bisherigen Posts auf MT zu befürchten war: Perlen vor die Säue, hat nichts verstanden der Knabe... 🙄
N'Abend,
Zitat:
@udogigahertz schrieb am 22. August 2015 um 17:37:56 Uhr:
Wenn der Händler nicht helfen kann: Kaufvertrag rückgängig machen, Auto gegen Erstattung des Kaufpreises unter Abzug einer Kilometerpauschale zurückgeben, fertig. So ist die Rechtslage nun mal.
So einfach und pauschal magst Du die Rechtslage sehen, leider ist sie es in der Realität aber nicht, wie (Dir?) aber auch schon von anderen in anderen Threads geschrieben wurde.
Der eine oder andere kleine Fehler kann für den Kunden durchaus zumutbarer sein, als eine Wandlung deswegen für den Händler. Ob ein mehrfach ausfallendes Display zumutbar ist, sei dahingestellt, im Fall von @Rolli 3 wurde es ja anscheinend durch Neuaufspielen der Software behoben (wofür ich übrigens während der Garantie auch nichts gezahlt hätte), auch wenn er das anders sieht...
Und vom TS ist leider nichts mehr zu hören...
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Zitat:
@dja-it schrieb am 22. August 2015 um 20:27:34 Uhr:
N'Abend,So einfach und pauschal magst Du die Rechtslage sehen, leider ist sie es in der Realität aber nicht,............
Doch, ist sie. Genau SO!
Die Rechtslage habe ich doch nicht zu verantworten bzw. nur weil ICH diese wiedergebe, wird aus einem Fakt doch keine Fiktion.
Die Frage ist immer nur: Wie setze ich mein Recht durch? Man kann sich natürlich vom Händler vertrösten lassen ("In zwei Monaten kommt der Werksingenieur vorbei, dem werden wir Ihren Fall vortragen"😉 oder abspeisen lassen mit dem berühmten "Stand der Technik" oder anderen Ausflüchten seitens der Werkstatt, klar, wer sich dann damit zufrieden gibt, kann seine berechtigten Ansprüche auf ein einwandfreies Auto auch nicht durchsetzen.
Man kann dem Händler aber auch per Einwurf-Einschreiben eine Mängelauflistung zukommen lassen mit der Aufforderung, diesen Mangel bis zum: (Termin in ca. 3 Kalenderwochen setzen) zu beheben. Lehnt der Händler das ab oder sagt er, er kann den Mangel nicht abstellen, darf man sofort den Kaufvertrag rückgängig machen, unverzüglich. Natürlich wird der Händler darauf nicht eingehen, also wird man sich nen Anwalt nehmen müssen und den Klageweg beschreiten, der Erfolg ist jedoch ganz sicher, weil: So ist nun mal die Rechtslage.
Erst, wenn der Händler angeblich den Fehler beseitigt hat, der jedoch trotzdem noch da ist, kann man ihm noch eine Frist setzen und danach noch eine, dann ist jedoch Schluss, es kann der Kaufvertrag rückgängig gemacht werden.
So ist nun mal die Rechtslage, die (nochmal) nicht ICH erfunden habe, ich gebe sie hier nur wieder.
Meines Wissens gelten diese Regeln für JEDEN Mangel am Neuwagen, JEDEN. Ganz egal, ob da ein Riss im Dachhimmel ist (ist ja kein wirklicher technischer Mangel, das Auto fährt ja noch, was will also der Kunde überhaupt?) oder ein schief eingebautes Gitter an gut sichtbarer Stelle oder sonstwas, Mangel ist Mangel und der gehört nun mal abgestellt, denn auf der anderen Seite hat der Kunde ja auch mit einwandfreiem Geld bezahlt, oder nicht?
Wenn es Mängel bei Neuwagen gäbe oder die Rechtsprechung diese regelmäßig als "geringwertig" einstuft, die keine Rückgängigmachung rechtfertigen, warum zum Teufel kauft man sich dann noch überhaupt einen Neuwagen?
Ich kann mir diese Abwiegelung der Gerichte nur bei wirklichen Grenz- und Streitfällen vorstellen, wo ein überkorrekter Beamter Mängel sieht, die keine sind, also bei so einem Spaltmassennachmesser, der an der linken hinteren Tür eine Abweichung von einem Zehntel Millimeter gemessen haben will oder solche Dinge, wo jemand an normalerweise nicht sichtbarer Stelle im Motorraum unter einer Abdeckung einen Lacktropfen entdeckt hat oder ähnliches. Solche Leute gibt es leider auch.
Ein nicht funktionierender Monitor IST jedoch ganz ohne Zweifel ein Mangel, der von jeder Werkstatt behoben werden kann, einfach durch Austausch dieses defekten Teils oder durch eine neue Software oder sowas ähnliches.
Es KANN nicht sein, dass hier ein Händler meint, er könne das nicht reparieren, es KANN nicht sein, dass der Händler für die Beseitigung des Mangels eine Gebühr berechnet, das sind Undinge, die NICHT sein dürfen! Bei keiner Marke übrigens.
Ich weiß jetzt nicht so recht, wieso ich für die Richtigstellungen hier immer auch gleich Prügel von bestimmten Leute bekomme.
Grüße
Udo
Zitat:
@dja-it schrieb am 22. August 2015 um 20:07:38 Uhr:
N'Abend,
Zitat:
@dja-it schrieb am 22. August 2015 um 20:07:38 Uhr:
Wie nach seinen bisherigen Posts auf MT zu befürchten war: Perlen vor die Säue, hat nichts verstanden der Knabe... 🙄Zitat:
@C2TES1 schrieb am 22. August 2015 um 13:04:53 Uhr:
Ja baba!
Der einzige der hier nichts versteht bist du. Habe mir mal deine posts durchgelesen, nichts als kirmes Gespräch. ...
Zitat:
@udogigahertz schrieb am 22. August 2015 um 22:29:38 Uhr:
Doch, ist sie. Genau SO!Zitat:
@dja-it schrieb am 22. August 2015 um 20:27:34 Uhr:
N'Abend,So einfach und pauschal magst Du die Rechtslage sehen, leider ist sie es in der Realität aber nicht,............
Meines Wissens gelten diese Regeln für JEDEN Mangel am Neuwagen, JEDEN.
Grüße
Udo
Diese Regeln gelten bei weitem nicht für jeden Mangel am Neuwagen.
Laut Paragraf 325 Abs. 5 BGB muss es sich um einen erheblichen Mangel handeln.
Du glaubst doch nicht,dass ihrgendein Gericht ein schief sitzendes Gitter als
erheblichen Mangel ansieht.
Wenn deiner Meinung nach jeder Pille Palle Mangel zur Wandlung des Fahrzeuges
berechtigen würde,dann gäbe es aber ein großes Chaos und es würde auch
ausgenutzt um den Wagen zurückzugeben,weil er mir doch nicht so
richtig gefällt.
Hier der Link zum zweiten Mal: Garantie und Sachmängelhaftung
Da kann jeder reinsehen, der wissen will,
- was wirklich Rechtslage ist,
- worin sich vertragliche und gesetzliche Gewährleistung unterscheiden,
- wie der Begriff des "Mangels" gesetzlich definiert ist,
- was man überhaupt einfordern kann und unter welchen Voraussetzungen,
- welche Reihenfolge dabei einzuhalten ist,
- dass Zumutbarkeitsgrenzen zu beachten sind (für Käufer und Verkäufer), die sich natürlich auch an der Art des Gegenstands und am Anspruchsumfang orientieren müssen. Insofern wird es einleuchten, dass diesem dehnbaren Faktor bei einem Auto ein höheres Gewicht beizumessen sein wird, als z. B. bei einem Handmixer. Letzterer wird eben kurzerhand umgetauscht und fertig.
Wer die Erläuterung mit Verstand liest, wird feststellen, dass die gesetzlichen Ansprüche zwar relativ klar umrissen sind, aber dass es, wie bei fast allen gesetzlichen Regelungen immer auch Ermessens- und Interpretationsspielräume gibt (Erheblichkeit, Zumutbarkeit, Verhältnismäßigkeit etc.), die je nach Einzelfall anders sein können und per Gesetz nur grundsätzlich, aber eben nicht absolut definierbar sind. Innerhalb dieses Rahmens entscheiden dann bei Nichteinigung die Gerichte. Und vor denen, sowie auf hoher See befindet man sich ja bekanntlich in Gottes Hand.
Schafft man keine friedliche Einigung (was beim Auto wahrscheinlicher ist, als beim Handmixer), wird es ohne anwaltliche Vertretung nicht weitergehen, wenn man nicht in juristische Fallen tappen möchte. An der Stelle nützt vielleicht noch der Hinweis, dass jede gute Verkehrsrechtsschutzversicherung üblicherweise auch den Vertragsrechtsschutz im Zusammenhang mit dem Fahrzeugkauf oder Reparaturen umfasst.
Zitat:
@volklue schrieb am 23. August 2015 um 09:17:00 Uhr:
Diese Regeln gelten bei weitem nicht für jeden Mangel am Neuwagen.Zitat:
@udogigahertz schrieb am 22. August 2015 um 22:29:38 Uhr:
Doch, ist sie. Genau SO!
Meines Wissens gelten diese Regeln für JEDEN Mangel am Neuwagen, JEDEN.
Grüße
UdoLaut Paragraf 325 Abs. 5 BGB muss es sich um einen erheblichen Mangel handeln.
Du glaubst doch nicht,dass ihrgendein Gericht ein schief sitzendes Gitter als
erheblichen Mangel ansieht.
Wenn deiner Meinung nach jeder Pille Palle Mangel zur Wandlung des Fahrzeuges
berechtigen würde,dann gäbe es aber ein großes Chaos und es würde auch
ausgenutzt um den Wagen zurückzugeben,weil er mir doch nicht so
richtig gefällt.
Was ICH glaube, spielt doch überhaupt keine Rolle, glauben kann man in der Kirche.
"Boosterhase" hat hier löblicherweise mal die Grundlagen gepostet, da kann man das alles nachlesen.
Letztlich entscheiden Gerichte darüber, was "erheblich" ist und was nicht, falls es überhaupt zu einem Verfahren kommt, meistens wird sich sehr kurz vor Eröffnung eines Verfahrens gütlich geeinigt, sprich: Der Händler lenkt ein, weil er auf keinen Fall negative Schlagzeilen in der lokalen Presse veröffentlicht sehen will, nur ganz selten kommt es wirklich zum Prozess.
Es sind schon Autos wegen einem Knarzen und sonstigen undefinierbaren, nicht zu identifizierenden und zu beseitigenden Geräuschen gewandelt worden, ob es da überhaupt zu einem Verfahren kam, weiß ich nicht.
Nochmal: Ein Mangel ist ein Mangel, gleich welcher Art. Und der gehört abgestellt. Für den Kunden kostenlos. Kann der Händler diesen Mangel nicht abstellen, darf man um Rückgängigmachung des Kaufvertrages bitten.
Jedenfalls hat in all diesen Fällen der Kunde grundsätzlich sehr gute Karten, dass ihm geholfen wird, auch deshalb, weil ab einem bestimmten Stand des Verfahrens auch immer der Hersteller selbst mit im Boot sitzt, zwar nicht als unmittelbarer Vertragspartner des Käufers, aber als Partner des Händlers und den meisten Herstellern ist ebenfalls ein guter Ruf wichtiger als ein kurzfristiger Profit, denn sollte es einmal ein höchstrichterliches Urteil geben, nach dem der Neuwagenkäufer z. B. bei der Firma Ford ein schief eingepasstes und gut sichtbares Gitter als "ist eben so bei Ford" hinnehmen muss, wäre das jetzt nicht gerade sehr förderlich für den guten Ruf von Ford.
Grüße
Udo
Zitat:
@dja-it
Und vom TS ist leider nichts mehr zu hören...
Wundert dich das?
Der TE hat ja was wegen der Abstellung eines Mangels gefragt, und was läuft hier ab?
Komm mir vor, als wenn ich bei irgend so einen Fernsehgericht aus den Assi TV wäre.
Hey Jungs, wenn ihr das Thema weiter ausdiskutieren wollt, dann macht einen extra Threat auf oder klärt die Sache über PN, Facebook, Twitter oder sonst was.
Der TE wollte ganz was anderes wissen.
Wenn man sieht, wie man als Antwortgeber stellenweise in Zweifel gestellt wird, ist es normal, daß er sich nicht mehr meldet! Denkt mal drüber nach!
Jawohl Herr Oberlehrer !Zitat:
@Rolli 3 schrieb am 23. August 2015 um 13:17:40 Uhr:
Zitat:
@dja-it
Und vom TS ist leider nichts mehr zu hören...
Wundert dich das?
Der TE hat ja was wegen der Abstellung eines Mangels gefragt, und was läuft hier ab?
Komm mir vor, als wenn ich bei irgend so einen Fernsehgericht aus den Assi TV wäre.Hey Jungs, wenn ihr das Thema weiter ausdiskutieren wollt, dann macht einen extra Threat auf oder klärt die Sache über PN, Facebook, Twitter oder sonst was.
Der TE wollte ganz was anderes wissen.
Wenn man sieht, wie man als Antwortgeber stellenweise in Zweifel gestellt wird, ist es normal, daß er sich nicht mehr meldet! Denkt mal drüber nach!
Moin,
Zitat:
@C2TES1 schrieb am 23. August 2015 um 07:20:03 Uhr:
Der einzige der hier nichts versteht bist du. Habe mir mal deine posts durchgelesen, nichts als kirmes Gespräch. ...
Wow, Du hast also mal eben mehr als 1500 Posts "durchgelesen"? Respekt!
Aber wie sich wieder zeigt: Lesen != Verstehen...
Wie wäre es, wenn Du erst mal versuchst, neben einem Schulabschluß auch den Führerschein zu machen, sobald Du das altersmäßig darfst? Danach kannst Du Dich gerne noch mal hier vorstellen... 🙄
Bitte an die Admins: Das läuft hier aus dem Ruder! Biite schließen!
Ich unterstütze diesen Vorschlag, rein thematisch ist leider nicht mehr viel zu erwarten...
Warum muss in letzter Zeit jeder Thread in einer solchen Art ausarten? Nur, weil einige wenige mit einem Minderwertigkeitskomplex beschlossen haben alle anderen auf eine pseudointellektuelle Art in überheblicher Oberlehrer-Manier ständig anzugreifen? Und zwar egal, mit welchem Thema der Thread angefangen hat? Hier geht es um konkrete Fragen, die es zu beantworten gilt. Hat man nichts zum Thema zu sagen, ist es besser zu schweigen. Und Eure Ego-Probleme klärt ihr bitte besser beim Psycho-Doc. Ich freue mich jetzt schon auf unqualifizierten Shitstorm, der als Antwort erfolgen wird. Nur zu - ich hoffe, dass der Admin daraus richtige Schlüsse zieht.