Möchte mein Autokredit widerrufen!

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo ihr!
Ich bin Fahrerin eines ein paar Jährchen alten Golf 7 Diesel. Die News zu Fahrverboten überschlagen sich ja und meine Stadt wäre einer der "Betroffenen", falls man das so nennen kann. Die Frage nun: was kann ich tun? Hat hier schon Mal jemand seinen Autokredit widerrufen? Wie war das vorgehen? Wie sind die Chancen? Und natürlich die beste Frage zum Schluss: hat sich der Spaß finanziell gelohnt?

Liebste Grüße!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Ich habe im Internet gelesen, dass die Widerrufsbelehrungen oft fehlerhaft sind und das eine Möglichkeit wäre 😁 dann habe ich einen Onlinerechner benutzt und da kam raus, dass ich mehr Geld erhalte als ich einbezahlt habe.

Leute, vergeudet doch nicht eure kostbare Zeit mit so etwas.
Der Fragesteller hat lange Zähne bekommen weil er irgendwas gelesen hat. Das wäre der einzige erklärbare Grund für dieses Vorhaben.

Dann soll er zum Anwalt und zur Bank gehen. Die werden ihm schon die Meinung wieder zurechtrücken ... 😁

Zitat:

Irgendwie verstehe ich die Welt nicht mehr.

Ja, das geht mir zunehmend öfter auch so. Muß wohl an den Menschen liegen ... 🙄

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Mit welcher Begründung willst du den Kredit jetzt kündigen? Du kannst das Auto mit Sicherheit verkaufen und den Restbetrag des Kredites ablösen, oder das Auto behalten und den Restbetrag ablösen. Aber ohne den Kredit zu begleichen wirst Du ihn nicht los.

Ich habe im Internet gelesen, dass die Widerrufsbelehrungen oft fehlerhaft sind und das eine Möglichkeit wäre 😁 dann habe ich einen Onlinerechner benutzt und da kam raus, dass ich mehr Geld erhalte als ich einbezahlt habe. Klar, keine Ahnung ob das bei mir überhaupt Möglich ist aber es würde sich für mich mehr lohnen als der Verkauf. Nur weiß ich nicht wie lange das ganze Prozedere dauert und was da auf mich zukommen würde.

Falls du auf den Dieselskandal anspielst, wird das bei deinem Golf 7 nicht funktionieren, weil er davon nicht betroffen ist. Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen führen bestimmt nicht ganz allgemein dazu, dass du einen Kredit widerrufen kannst. Dazu müsstest du nachweisen, dass du als Verbraucher irgendwie benachteiligt wurdest. Was genau soll denn fehlerhaft sein? Das erwähnst du ja mit keinen Wort.

Wenn das so sei - ich kenne mich damit nicht aus - was würde passieren?
Du widerrufst den Kreditvertrag mit deiner Bank. Die Bank teilt dir mit, dass nun die vereinbarte Restsumme fällig ist - sprich alles was du noch nicht bezahlt hast, aber zahlen musstest laut Vertrag. Die Summe ist erstmal zu bezahlen, sonst Auto weg, wenn ich das abkürzen darf. Lange fackeln wird man aber nicht. Du brauchst also entweder nen neuen Kredit oder Kröten in der Tasche.
Nun kannst du sagen, dass ein Rechner im Internet da was anderes raus hat - warum auch immer. Diese Forderung musst du dann sicherlich durchsetzen. Hätte ich keine Lust drauf, wenn ich ehrlich bin, wenn's nur um Kohle geht.

Wenn du natürlich zusätzlich noch VW dazu bekommst, das Auto zurück zu nehmen... Glückwunsch! Halte ich kausal aber schwierig, beides im richtigen Timing hinzubekommen, denn mit der Rückabwicklung des Kaufvertrages erlischt meiner Meinung nach auch der Finanzierungsvertrag ordentlich

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Der einzige Unterschied könnte sein, dass trotz vorzeitiger Beendigung des Vertrags keine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen ist. Ich vermute aber, dass die TE eher einem Gerücht aufgesessen ist und nach dem Vorbild amerikanischer Justizspielfilme wegen "Formfehlern" einen sagenhaften Geldregen erwartet. 🙂

Zitat:

Der einzige Unterschied könnte sein, dass trotz vorzeitiger Beendigung des Vertrags keine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen ist. Ich vermute aber, dass die TE eher einem Gerücht aufgesessen ist und nach dem Vorbild amerikanischer Justizspielfilme wegen "Formfehlern" einen sagenhaften Geldregen erwartet. 🙂

Wobei die Vorfälligkeitsentschädigung ein Begriff aus der Immobilienfinanzierung ist. Der Grund ist, dass bei diesen Krediten Zins und Tilgung separat gerechnet werden.

Deswegen einen Formfehler zu sehen, halte ich für Blödsinn, weil die Vorfälligkeitsentschädigung der Kreditnehmer dem Kreditgeber zu zahlen hat (Ausgleich für ausgefallene Kreditzinsen).

Ich würde mal locker durch die Hose atmen

Zitat:

@wf-aus-d schrieb am 3. Mai 2018 um 19:10:26 Uhr:


Wobei die Vorfälligkeitsentschädigung ein Begriff aus der Immobilienfinanzierung ist.

Eigentlich nicht. Der Begriff passt auf alle Arten eines Darlehens. Bei Ratenkrediten ist die Vorfälligkeitsentschädigung aber der Höhe nach begrenzt, ich glaube auf 1 % der Restschuld.

Zitat:

Eigentlich nicht. Der Begriff passt auf alle Arten eines Darlehens. Bei Ratenkrediten ist die Vorfälligkeitsentschädigung aber der Höhe nach begrenzt, ich glaube auf 1 % der Restschuld.

Passen ist die eine Sache, wird bei Konsumentenkrediten normalerweise nicht gemacht.

Und was nicht vereinbart ist, braucht der Schuldner auch nicht zu bezahlen.

Ich sehe für den Kreditnehmer keinen Nachteil, wenn im Kreditvertrag keine Vorfälligkeitsentschädigung vereinbart wurde.

Regt euch nicht auf. Die Bank wird sich auf keinen Widerruf einlassen. Der müsste ohnehin gerichtlich durchgesetzt werden. Dieses Verfahren dürfte kein schnell startendes werden, und ehe es beendet ist, wäre der Vertrag ohnehin erfüllt. Wo ist also der Nutzen? Oder etwas direkter gefragt: Was sind die wahren Motive dieser Frage? Bisher haben wir nichts Konkretes gehört. Also lasst uns abwarten.....

Man man man, hier werden ja Halbwahrheiten verfasst...

Weil ich es aus aktuellen Anlass gerade weiß, hab bei BMW mein Fahrzeug vorzeitig aus der Finanzierung geholt (1Jahr) hat 50€ Bearbeitungsgebühren gekostet das wars.

Den Kredit vorzeitig abzulösen oder zu widerrufen ist aber nicht dasselbe.

Zitat:

@wf-aus-d schrieb am 3. Mai 2018 um 20:56:08 Uhr:


Und was nicht vereinbart ist, braucht der Schuldner auch nicht zu bezahlen.
Ich sehe für den Kreditnehmer keinen Nachteil, wenn im Kreditvertrag keine Vorfälligkeitsentschädigung vereinbart wurde.

Eine Vorfälligkeitsentschädigung muss gar nicht vertraglich vereinbart werden, sie gilt kraft Gesetzes, siehe http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__502.html

Davon kann vertraglich abgewichen werden, dann aber nicht zu Ungunsten des Kreditnehmers.

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