Zitat:
@kalude schrieb am 3. Mai 2019 um 19:50:11 Uhr:
Nein, ich will es versuchen, weil es mein gutes Recht ist und es mich im besten Fall nur etwas Zeit kostet.
Der "ewige" Wideruf für Kreditverträge, Rechtsprechnung vom BGH, ist vom EuGH gekippt worden.
So sagt das EuGH: Aber der Europäische Gerichtshof - das oberste Gericht der EU - sieht das anders. Er hatte das Ganze zu prüfen, weil diese Regeln komplett auf europäischem Recht beruhen. Die Luxemburger Richter sagen: Sobald der Vertrag erfüllt ist, können auch Verbraucher nicht mehr aussteigen.
Keine Ahnung, warum in den Medien darüber kaum berichtet wurde.
Seht her:https://www.tagesschau.de/.../darlehen-vertraege-widerruf-101.html
MfG, Werner