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Mobilitätsgarantie : Ja oder Nein ? Nachteile durch zeitlich vorgezogene Inspektion ?

Themenstarteram 15. April 2008 um 21:39

Hallo liebe Leute,

folgendes Szenario momentaner KM-Stand am 15.04.08 29700 KM ->

Fahrzeugzulassung Neuwagen :

29.04.08

Erste Inspektion bei KM 23038 :

04.04.06 -> Also freiwillig und aus Termingründen etwas vorgezogen und nicht erst am 29.04.08 !

Aktuelle Anzeige am 15.04.08 im Kombiinstrument :

Nächster Service in 33 Tagen oder XXXXX KM

Eintragung in Serviceheft :

Nächster Service :

Nach Anzeige von "Service" im Kombiinstrument

Soooo nun aber zu meiner Frage :

Besteht in diesem Fall eine Mobilitätsgarantie ? Wann wäre die nächste Inspektion fällig, laut KI in 33 Tagen oder laut Serviceheft am 04.04.08 ?

Danke und viele Grüße

g-j:)

Beste Antwort im Thema

OK, nicht einfach die Frage.

Sollte so etwas vor einer öffentlichen Bedürfnissanstallt (Fressen/Saufen/Bowlen) passieren, ein ganz klares ja zur MG von Audi. Ansonsten könnte es bei höheren Lagen/Feldbergen zu späteren Komplikationen führen, wobei bei der anwesenden Anzahl an glaubwürdigen Zeugen der Nachweis von Vorsatz sehr schwierig zu belegen währe ;)

PS: Mach nen Termin aus und bring dein eigenes Öl mit ;)

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So, Tagschichtbeginn :D

 

Die Regel lautet Inspektion nach Intervallanzeige oder 2 Jahren je nachdem was früher eintritt.

 

Das bedeutet deine Mobilitätsgarantie ist Geschichte. :eek:

 

Dein Glück ist, dass du ein lieber Kerl bist und die Community dich nicht hängen lässt.

Wenn du liegenbleibst, holen wir dich da "raus". :)

 

Viele Grüße

MC :)

Themenstarteram 16. April 2008 um 12:27

Danke MC,

wenden wir uns nunmal der rechtlichen Seite zu !

Serviceheft :

Bescheinigt mir -> Nächster Service/Inspektion laut Anzeige "Service" im Kombiinstrument -> Das Ganze mit Stempel und Unterschrift !

Folglich und nach Kombiinstrument -> Mobilitätsgarantie vorhanden und zwar noch 33 Tag bis zum nächsten fälligen Service

Und nein Hennes, es wurde nichts vergessen, ich stehe 33 Tage vor dem zweiten Service laut KI ! Laut Serviceheft bin ich überfällig !

Viele Grüße

g-j:)

@MC

Ähhhh was heißt Intervallanzeige in 33 Tagen steht da;), also doch Mob ? Wäre nur das Serviceheft gültig, bräuchte ich doch die Intervallanzeige für die Tage nicht ! Kann das KI nicht richtig die Tage zwischen 2 Inspektionen zählen ?

Uaaahhh, böse Falle Audi !

Also, liebe Leute ! Nie ein Tag zu früh zum Service, sonst fehlt der hinten raus !

@Neuro

Also nochmal ganz langsam für Dich zum mitschreiben :

Mein KI sagt mir das ich in 33 Tagen zum Service muss, Otto Normalverbraucher macht einen Termin aus zum Service der dann in etwa einem Monat ist. Laut des Datums der ersten Inspektion (eingetragen ins Serviceheft) ist die zweite Inspektion schon längst fällig gewesen ! Das heißt Otto Normalverbraucher fährt einen Monat lang ohne Mobilitätsgarantie umher, ruft er gutgläubig im Falle einer Panne die Audi Hilfe an, bleibt er auf den Kosten für zum Bsp. einen Abschleppservice sitzen, da laut eingetragenem Datum im Serviceheft keine Mobgarantie mehr besteht !

am 16. April 2008 um 13:00

Es geht hier um Pannenhilfe und nicht um Garantie o. ä. und ich glaube kaum, dass AUDI Dir diese Hilfe verweigert, nur weil Du 2 Wochen beim Service überfällig bist.

Themenstarteram 16. April 2008 um 13:06

Es geht nicht um die "Hilfe verweigern",

klar helfen sie dir, nur kommt in schlechstesten Fall danach ne Rechnung weil Du keine Mob. hast !

Viele Grüße

g-j:)

Zitat:

Original geschrieben von isarauen

Es geht hier um Pannenhilfe und nicht um Garantie o. ä. und ich glaube kaum, dass AUDI Dir diese Hilfe verweigert, nur weil Du 2 Wochen beim Service überfällig bist.

.

 

.

 

.

 

 

Hier der Direktlink zum LongLife Service mit den Regeln.

 

@israuen

Klar kommt Audi, aber die zusätzlichen Leistungen der Mobilitätsgarantie entfallen.

 

LG

MC

Themenstarteram 16. April 2008 um 13:44

An die User,

die nicht die KM knacken, sondern die 2 Jahre und sich aufs FIS (FalschInformationsSystem) verlassen :

Schon mal nachgerechnet ob die Tagesanzeige mit dem Termin des nächsten Service übereinstimmt ?

Viele Grüße

g-j;)

Zitat:

Original geschrieben von game-junkiez

An die User,

 

die nicht die KM knacken, sondern die 2 Jahre und sich aufs FIS (FalschInformationsSystem) verlassen :

 

Schon mal nachgerechnet ob die Tagesanzeige mit dem Termin des nächsten Service übereinstimmt ?

 

Viele Grüße

 

g-j;)

:confused: Ähm, verstehe ich net. :confused:  Da blockiert mein Co-Prozessor.

 

Gehts Dir gut? ;)

Themenstarteram 16. April 2008 um 14:00

C64 hääää;)

Dein KI zeigt Dir wieviel Tage bis zum nächsten Service an, bitte nimm das heutige Datum und zähle die Resttage die das KI anzeigt dazu ?

Nimm das Datum Deiner letzten Inspektion, zähle nun 2 mal 365 Tage dazu !

Bitte nenne mir nun 2 Daten !

Bei weiteren Fragen, stehe ich selbstlos zur Verfügung !

Viele Grüße

g-j:)

Danke für die sozialverträglich Antwort. Ich habs jetzt. :rolleyes:

Helfen kann ich leider nicht, da mein VAG-COM meinem KI einen "neuen" Algorithmus

zur Berechnung des Serviceintervalles beigebracht hat. ;)

 

Viele Grüße

MC ;) :)

So Rätsel hab ich früher schon gerne gemacht :D Bin gespannt auf die Auflösung, steht dann meist auf der anderen Seite des Blattes in Spiegelschrift ;)

PS: Ich wäre froh wenn ich einen Co-Prozessor hätte!

Zitat:

Original geschrieben von Ferkel13

OK, nicht einfach die Frage.

Sollte so etwas vor einer öffentlichen Bedürfnissanstallt (Fressen/Saufen/Bowlen) passieren, ein ganz klares ja zur MG von Audi. Ansonsten könnte es bei höheren Lagen/Feldbergen zu späteren Komplikationen führen, wobei bei der anwesenden Anzahl an glaubwürdigen Zeugen der Nachweis von Vorsatz sehr schwierig zu belegen währe ;)

PS: Mach nen Termin aus und bring dein eigenes Öl mit ;)

lol, wenn man den jetzigen Stand des Eröffnungsposts liest, und dann deine Antwort, tut sich mir die Frage auf. Auf welche Frage war das jetzt die Antwort ?? Die komplette Verwirrung....

@ Erazor12

Da hat das Insider-Sign gefehlt, diejenigen welche wissen schon Bescheid ;)

Themenstarteram 16. April 2008 um 14:28

Rätsel ?

Ne Ferkel,

von mir gibts keine Auflösung. Möchte selbst gerne wissen wie es zu den 33 Resttagen kommt ! 1-2 Tage, Schaltjahr, blablabla usw. OK, Schwamm drüber, aber 33 Tage :eek:

Ein Instrument das nebenan geeicht ist, Zeitdaten per Funk empfängt und dann ne Abweichung von 33 (43) Tagen ?

Viele Grüße

g-j:)

Mein bescheidener Beitrag

Letzte Inspektion:

16.11.2007

bei KM 47.202

am 17. April 2008 um 11:14

Zitat:

Original geschrieben von Mission Control

So, Tagschichtbeginn :D

Die Regel lautet Inspektion nach Intervallanzeige oder 2 Jahren je nachdem was früher eintritt.

Das bedeutet deine Mobilitätsgarantie ist Geschichte. :eek:

Dein Glück ist, dass du ein lieber Kerl bist und die Community dich nicht hängen lässt.

Wenn du liegenbleibst, holen wir dich da "raus". :)

Viele Grüße

MC :)

Sehr schön zitiert MC .

Beispiel ein Kunde kommt ins AH und meldet sein nächst fälligen Service an, dann ist für die Fahrzeuge mit QG1 sprich Longlifeservice alle 25-30 TKM . Nach Anzeige KI oder alle 2 Jahre, hat der Kunde ein Fahrzeug was er pro Jahr z.B 5 TKM bewegt. Für ihn alle 2 Jahre pflicht ein Service beim :) zu machen, und den dazuhörigen fälligen Bremsölwechsel bzw. TÜV/AU . Die Mobilität so eines Fahrzeuges geht auch über die 2 Jahre hinaus, sofern der F. Halter sich nach den vorgaben richtet, er hat dann z.b auch bei noch ca. 100 TKM anspruch auf Werkstattersatzwagenerstattung ( das AH ) . Wichtig sind Serviceheft lückenlos und Wartung beim :) mit Stempel und Datum/Kilometerstand. Unterscheiden muß man als grobfahrlässig und probleme der nötigen Teileversorgung des AH was 24 Stunden zeit hat das benötigte ET zubesorgen, schafft es dies nicht . Fordert das AH ein Ersatzwagen für den Kunden an. Auch wenn man 100% den Service akkurat beim :) macht, und man 500 KM weiter stehen bleibt , kann man wenns gut geht E. Auto oder Hotel erstattet bekommen. Aber lieber g*j es wäre jetzt zuviel hier alle einzelheiten zu erläutern, aber das geschriebene langt hoffentlich schon.

Lg. Stephan

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