mit Anhänger fahren Kl. B

VW Golf 7 (AU/5G)

Hab den Führerschein Kl Bund verstehe den Text folgendermaßen:

"Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt)."

Ich darf mit einen Anhänger max beim Golf Variant von 1.571 Leergewicht + Personen und Tank ca. 250kg =1821kg bleibt ein Restgewicht von 1679kg für den Anhänger wenn ich nur den Führerschein Kl. B habe.

oder darf ich nur max. 750kg fahren?? Ich verstehe das nicht so richtig.

Beste Antwort im Thema

Wenn dein Golf Variant z.B. ein zul. Gesamtgewicht von 1.900kg, dann dürftest du einen Anhänger, der ein zul. Gesamtgewicht von 1600kg hat, fahren.

Also, die zulässigen Gesamtgewichte von Zugfahrzeug und Anhänger dürfen zusammengezählt 3.500kg nicht überschreiten.

Es geht hierbei nicht um die tatsächlichen Gewichte, sondern um die zulässigen Gesamtgewichte. Die werden addiert.

So würde ich das verstehen.

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Zitat:

Original geschrieben von Datzikombi


An deinem Golf darfst du sicher keinen Hänger mit 2500kg ziehen, wenn er nur 1800kg Anhängelast hat.
Das dürfte ja wohl klar sein...😉

Wie ich sehe hast du und

Floo1993

das ganze nichtmal ansatzweise verstanden 🙁.

Ich fahre zur BE Ausbildung und auch zur PRÜFUNG mit einem 2 Achsanhänger an meinem Golf 7 dran der ein zulässiges gesammtgewicht von 2500kg hat, der Anhänger ist nicht abgelastet oder sonstigest trotzdem DARF MAN DAS FAHREN 😉.

Du verwechselst hier grad vollkommen die begriffe und dann kommen nämlich ganz falsche sachen raus!

Zulässiges Gesammtgewicht hat nichts mit der Zulässigen Anhängelast tuen, das sollte eigendlich klar sein und spätestens jetzt müsste dir ein licht auf gehen 😉.

Wenn ich wie in meinem Fall den Anhänger mit dem Gesammtgewicht von 2500kg (legal) an meinem Golf habe und er leer ist habe ich eine Anhängelast von 500kg, das entspricht genau dem Leergewicht des Anhängers, nun dürfte ich auf diesen Anhänger noch genau 1300kg Aufladen, damit er dann noch mit meinem Golf gesetzlich fahrbar wäre, das der Anhänger dann noch nichtmal ansatzweise an seine grenzen kommt ist was ganz anderes.

Führerscheinrechtlich zählen die Gesammtgewichte der einzelnen Fahrzeuge laut Farzeugschein, wenn das abgeklärt ist welche Führerscheinklasse ich benötige muß ich dann beim Fahren nur noch drauf achten das ich die vorgeschriebenen Anhängelasten einhalte.

Ich mache also nichts was man nicht darf man muß das ganze nur verstehen, ich hoffe ich konnte hier etwas aufklären 😁.

Gruß
Maik

@Maik380

Den von dir erwähnten "2.500 kg."-Anhänger dürfte ja noch nicht einmal eine S-Klasse ziehen, wobei das schon ein anderes Kaliber ist als ein Golf. Wie soll es erst dann ein einfacher Golf 7 ziehen dürften ?? Kann doch nicht sein.

Zitat:

Original geschrieben von fly81


@Maik380

Den von dir erwähnten "2.500 kg."-Anhänger dürfte ja nicht einmal eine S-Klasse ziehen, wobei das schon ein anderes Kaliber ist als ein Golf. Wie soll es erst dann ein einfacher Golf 7 ziehen dürften ?? Kann doch nicht sein.

Du verwechselst zulässige Anhängelast mit zul. Gesamtgewicht des Hängers!

Man kann sehr wohl einen Hänger mit einem zul. Gesamtgewicht von 2500kg an den Golf hängen, Du kannst aber nicht die volle mögliche Zuladung ausschöpfen, da Du dann die zul. Anhängelast des Golf überschreitest...

Wer aber nur den FS B hat, für den wäre die Fahrzeugkombination aus Golf und Maik's 2500 kg Hänger nicht zulässig (das was am Anfang des Threads erläutert wurde).

Zitat:

Original geschrieben von fly81


@Maik380

Den von dir erwähnten "2.500 kg."-Anhänger dürfte ja noch nicht einmal eine S-Klasse ziehen, wobei das schon ein anderes Kaliber ist als ein Golf. Wie soll es erst dann ein einfacher Golf 7 ziehen dürften ?? Kann doch nicht sein.

Sicher kann das nicht sein wenn mab den unterschied zwischen zulässigem Gesamtgewicht und Zulässiger Anhängelast nicht kennt.

Man darf es nun mal, tagra_florio hat das ja nochmal richtig erklärt.

Gruß
Mail

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Zitat:

Original geschrieben von Maik380



Zitat:

Original geschrieben von Datzikombi


An deinem Golf darfst du sicher keinen Hänger mit 2500kg ziehen, wenn er nur 1800kg Anhängelast hat.
Das dürfte ja wohl klar sein...😉
Wie ich sehe hast du und Floo1993 das ganze nichtmal ansatzweise verstanden 🙁.

Ich fahre zur BE Ausbildung und auch zur PRÜFUNG mit einem 2 Achsanhänger an meinem Golf 7 dran der ein zulässiges gesammtgewicht von 2500kg hat, der Anhänger ist nicht abgelastet oder sonstigest trotzdem DARF MAN DAS FAHREN 😉.

Du verwechselst hier grad vollkommen die begriffe und dann kommen nämlich ganz falsche sachen raus!

Zulässiges Gesammtgewicht hat nichts mit der Zulässigen Anhängelast tuen, das sollte eigendlich klar sein und spätestens jetzt müsste dir ein licht auf gehen 😉.

Wenn ich wie in meinem Fall den Anhänger mit dem Gesammtgewicht von 2500kg (legal) an meinem Golf habe und er leer ist habe ich eine Anhängelast von 500kg, das entspricht genau dem Leergewicht des Anhängers, nun dürfte ich auf diesen Anhänger noch genau 1300kg Aufladen, damit er dann noch mit meinem Golf gesetzlich fahrbar wäre, das der Anhänger dann noch nichtmal ansatzweise an seine grenzen kommt ist was ganz anderes.

Führerscheinrechtlich zählen die Gesammtgewichte der einzelnen Fahrzeuge laut Farzeugschein, wenn das abgeklärt ist welche Führerscheinklasse ich benötige muß ich dann beim Fahren nur noch drauf achten das ich die vorgeschriebenen Anhängelasten einhalte.

Ich mache also nichts was man nicht darf man muß das ganze nur verstehen, ich hoffe ich konnte hier etwas aufklären 😁.

Gruß
Maik

OK Danke dann kann ich beruhigt mit den 2t Anhänger fahren nur nicht voll beladen.

Zitat:

Original geschrieben von targa_florio



Zitat:

Original geschrieben von fly81


@Maik380

Den von dir erwähnten "2.500 kg."-Anhänger dürfte ja nicht einmal eine S-Klasse ziehen, wobei das schon ein anderes Kaliber ist als ein Golf. Wie soll es erst dann ein einfacher Golf 7 ziehen dürften ?? Kann doch nicht sein.

Du verwechselst zulässige Anhängelast mit zul. Gesamtgewicht des Hängers!

Man kann sehr wohl einen Hänger mit einem zul. Gesamtgewicht von 2500kg an den Golf hängen, Du kannst aber nicht die volle mögliche Zuladung ausschöpfen, da Du dann die zul. Anhängelast des Golf überschreitest...

Wer aber nur den FS B hat, für den wäre die Fahrzeugkombination aus Golf und Maik's 2500 kg Hänger nicht zulässig (das was am Anfang des Threads erläutert wurde).

ist leider nicht so siehe Wiki siehe "zulässige Gesamtmasse"

"Die zulässige Gesamtmasse (zGM), in der deutschen StVO und StVZO auch zulässiges Gesamtgewicht (zGG) genannt, bezeichnet die Summe aus Leergewicht plus maximaler Zuladung eines Kraftfahrzeuges oder einer Fahrzeugkombination. Der Gesetzgeber hat die zGM hierbei in verschiedene Gewichtsklassen eingeteilt, die zum Teil auch maßgeblich für die jeweils erforderliche Fahrerlaubnis sind. Des Weiteren ist für LKW die zGM für die Berechnung der Autobahnmaut maßgeblich. In Deutschland sind beispielsweise LKW mit einer zGM kleiner als 12,0 t von der Autobahnmaut befreit."

also zählt nicht das Gewicht sondern die Gesamtmasse des Anhängers egal wie voll er ist

Gesetzestext Anhänger:

"An Zugfahrzeugen, die in die Fahrerlaubnisklasse B fallen (bis 3,5 t), darf mit dieser Fahrerlaubnisklasse in jedem Fall ein Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse mitgeführt werden (zulässige Gesamtzugmasse 4,25 t). Ist die zulässige Gesamtmasse des Anhängers größer als 750 kg, darf die zulässige Gesamtmasse des Gespanns nur noch 3,5 t betragen."

@Maik380, du hast also nicht verstanden, was ich meine...

Zitat:

Original geschrieben von navec

Zitat:
Wenn Dein Anhänger eine zulässige Gesamtmasse von maximal 750 kg hat, kannst Du ihn hinter jedes Fahrzeug hängen, das Du mit Klasse B fahren darfst

So allgemein gesagt, ist das falsch, denn es käme, unabhängig vom Führerschein, immer noch drauf an, ob der zGG-750kg-Anhänger eine Bremse hat, denn nicht jeder Wagen darf 750kg ungebremst ziehen.

Beim Variant m.E. wahrscheinlich nur der 4-Motion.

@Maik380:

Zitat:

Sorry was ist denn das für quatsch.

Nach deiner Aussage dürfte ich ja dann z.B. an meinem Golf 7 der ja bis zu 1800kg Anhängelast hat keinen Anhänger anhängen der 2500kg zulässiges Gesammtgewicht hat?

Ich schrieb von einem

ungebremsten

Anhänger mit 750kg zGG, der 750kg wiegt (vielleicht habe ich das nicht deutlich genug gemacht).

Somit ist die obere, allgemeine Ursprungs-Aussage von HVL.. falsch, wenn man nicht zusätzlich erwähnt, dass zumindest bei ungebremsten Anhängern (die bis 750kg zGG ja nun mal möglich sind) sich die tatsächliche Anhängelast immer nach der ungebremsten Anhängelast gem Zul-Bescheinigung 1 des Zugfahrzeuges richtet, völlig unabhängig von irgend einem Führerschein.

Wenn ich schreibe, dass nicht jeder Wagen 750kg ungebremst ziehen darf, war es wohl relativ eindeutig, was ich meine und wenn du daraufhin ein Beispiel mit einem gebremsten Anhänger von 2500kg zGG bringst, hattest du nicht verstanden worum es mir ging.

Bevor man da (wo der Begriff "ungebremst" ja nun mal definitiv im Raum stand) sich zu vorschnellen Beleidigungen hinreißen lässt, könnte man ja auch mal nachfragen, wenn es nicht ganz eindeutig zu sein scheint.

Zitat:

Original geschrieben von The--Doctor-9


ist leider nicht so siehe Wiki siehe "zulässige Gesamtmasse"

"Die zulässige Gesamtmasse (zGM), in der deutschen StVO und StVZO auch zulässiges Gesamtgewicht (zGG) genannt, bezeichnet die Summe aus Leergewicht plus maximaler Zuladung eines Kraftfahrzeuges oder einer Fahrzeugkombination. Der Gesetzgeber hat die zGM hierbei in verschiedene Gewichtsklassen eingeteilt, die zum Teil auch maßgeblich für die jeweils erforderliche Fahrerlaubnis sind. Des Weiteren ist für LKW die zGM für die Berechnung der Autobahnmaut maßgeblich. In Deutschland sind beispielsweise LKW mit einer zGM kleiner als 12,0 t von der Autobahnmaut befreit."

also zählt nicht das Gewicht sondern die Gesamtmasse des Anhängers egal wie voll er ist

Gesetzestext Anhänger:

"An Zugfahrzeugen, die in die Fahrerlaubnisklasse B fallen (bis 3,5 t), darf mit dieser Fahrerlaubnisklasse in jedem Fall ein Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse mitgeführt werden (zulässige Gesamtzugmasse 4,25 t). Ist die zulässige Gesamtmasse des Anhängers größer als 750 kg, darf die zulässige Gesamtmasse des Gespanns nur noch 3,5 t betragen."

Ist wohl so. Maik ist Fahrlehrer und hat es doch erläutert...

Also nochmal (Führerscheinklassen):

Mit FS B darf man fahren:
"Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt)."

Heisst,
1. hat das Fahrzeug 3500 kg zGM darf man noch einen Anhänger mit max 750 kg ZGM anhängen.
2. hat das Zugfahrzeug weniger als 3500 zGM (das vorangegangene Bsp im thread war 2000 kg), dann darf auch ein Anhänger mit mehr als 750 kg zGM angehängt werden, jedoch nur bis zu einer zGM der Kombination von 3500 kg (Zugfahrzeug + Anhänger), ergo in diesem Bsp 3500 kg - 2000 kg zGM Zugfahrzeug = 1500 kg zGM des Hängers

Agree? Soweit waren wir schon mal...

Hat man nun den FS BE, dann sieht das etwas anders aus.

Mit FS BE darf man fahren:
"Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt."

Ergo, kann man, FS BE vorausgesetzt, sehr wohl an den Golf einen Hänger von 2500 kg zGM anhängen (ginge sogar noch mehr...), nur dann kommt irgendwann die maximale zulassige Anhängelast des Zugfahrzeugs ins Spiel.

Und dann gibt es ja noch, für Leute die nur den FS B haben,  bereits beschriebene Ergänzung des FS B, die B96, welche die Kombination auf 4250 kg statt 3500 kg zGM beschränkt. Diese Ergänzung hat den Vorteil, dass keine Prüfung wie beim BE anfällt, wenn man nur den FS Klasse B hat, und bei gleichem Fahrzeug einen Hänger mit grösserer zGM fahren darf (in unserem Bsp. 4250-2000kg=2250 kg zGM des Hängers)

@Maik, bitte ergänzen wie nötig, schliesslich bist Du Ausbilder.

Und an der Stelle, kann ich nur sagen, dass ich froh bin den "alten dreier" zu haben, also C1E, da muss man sich nicht um diese Details kümmern 🙂

Zitat:

Original geschrieben von navec


@Maik380, du hast also nicht verstanden, was ich meine...

Jetzt nach 3 mal durchlesen denke ich das ich es habe.

Wenn du also einen 750kg Anhänger voll ausgeladen hast musst du logischerweise aufpassen wo du den Anhänger dran machst, denn da ist ja wieder die Anhängelast des jeweiligen Fahrzeuges entscheiden, mit dem Golf geht sowas schon mal nicht da der ja nur 640kg Ungebremste Anhängen darf.

Den ungebremsten Anhänger mit zGM 750kg kann ich aber dennnoch mit dem Golf fahren, wenn ich die Anhängelast entsprechend beachte, das berechenet sich ähnlich wie beim gebremsten Anhänger 😉.

@targa_florio
Alles richtig 😉.

Gruß
Maik

@maik380:

Zitat:

Den ungebremsten Anhänger mit zGM 750kg kann ich aber dennnoch mit dem Golf fahren, wenn ich die Anhängelast entsprechend beachte, das berechenet sich ähnlich wie beim gebremsten Anhänger

ja, aber man kann eben nicht jeden zGG-750kg Anhänger hinter ein Auto hängen (wie es ausgesagt wurde), sondern nur die gebremsten oder die, deren tatsächliches Gesamtgewicht den entsprechenden Eintrag in den Zugfahrzeugpapieren nicht überschreitet.

Zitat:

Wenn du also einen 750kg Anhänger voll ausgeladen hast musst du logischerweise aufpassen wo du den Anhänger dran machst, denn da ist ja wieder die Anhängelast des jeweiligen Fahrzeuges entscheiden, mit dem Golf geht sowas schon mal nicht da der ja nur 640kg Ungebremste Anhängen darf.

Der Golf-Variant 4-Motion, den der TE anhand der Leergewichtangabe (1571kg) eventuell sogar hat, darf 750kg ungebremst ziehen.

Zitat:

Original geschrieben von navec


ja, aber man kann eben nicht jeden zGG-750kg Anhänger hinter ein Auto hängen (wie es ausgesagt wurde), sondern nur die gebremsten oder die, deren tatsächliches Gesamtgewicht den entsprechenden Eintrag in den Zugfahrzeugpapieren nicht überschreitet.

Wir verstehen uns hier warscheinlich etwas falsch.

Ich selber habe einen Ungebremsten Anhänger mit zGM von 750kg und hänge das Teil an meinen Golf der ne Ungebremste Anhängelast von 640kg laut Fahrzeugschein hat, da gibt es kein Problem.

Wenn ich jetzt deinen post richtig deute dürfte ich das laut deiner Aussage nicht.

Deswegen habe ich ja geschrieben das die Berechnung der Anhängelast bei einem Ungebremsten Anhänger ähnlich ist wie bei einem Gebremsten.

Gruß
Maik

Hallo Maik, ich glaube schon, dass wir uns verstehen.

Mir ging es ja nur um die folgende, völlig allgemein gehaltene Aussage:

@HVL0815:

Zitat:

Wenn Dein Anhänger eine zulässige Gesamtmasse von maximal 750 kg hat, kannst Du ihn hinter jedes Fahrzeug hängen, das Du mit Klasse B fahren darfst.

Einen Anhänger mit 750kg zGG darf ich eben nicht bedingungslos hinter jedes Fahrzeug hängen, das ich mit Klasse B fahren darf, denn ob ich das tatsächlich darf, hängt bei einem ungebremsten Anhänger zusätzlich davon ab, wie schwer der tatsächlich ist, wie für uns beide wohl unstrittig ist.

Diese zusätzliche Bedingung fehlte mir in der allgemeinen Aussage von @HVL0815. Um mehr ging es mir nicht.

Gruß
Friedhelm

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