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mit Anhänger fahren Kl. B

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 3. Februar 2014 um 17:40

Hab den Führerschein Kl Bund verstehe den Text folgendermaßen:

"Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt)."

Ich darf mit einen Anhänger max beim Golf Variant von 1.571 Leergewicht + Personen und Tank ca. 250kg =1821kg bleibt ein Restgewicht von 1679kg für den Anhänger wenn ich nur den Führerschein Kl. B habe.

oder darf ich nur max. 750kg fahren?? Ich verstehe das nicht so richtig.

Beste Antwort im Thema

Wenn dein Golf Variant z.B. ein zul. Gesamtgewicht von 1.900kg, dann dürftest du einen Anhänger, der ein zul. Gesamtgewicht von 1600kg hat, fahren.

Also, die zulässigen Gesamtgewichte von Zugfahrzeug und Anhänger dürfen zusammengezählt 3.500kg nicht überschreiten.

Es geht hierbei nicht um die tatsächlichen Gewichte, sondern um die zulässigen Gesamtgewichte. Die werden addiert.

So würde ich das verstehen.

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Zitat:

Original geschrieben von targa_florio

Fs BE ist nur praktische Prüfung soweit ich weiss. 

Frag doch mal bei der Fahrschule Deines Vertrauens.

Die hat ja erst morgen wieder offen :D

Die frage kam mir gerade ebend so in den Sinn :)

am 3. Februar 2014 um 19:56

Verstanden :-)

Zitat:

Original geschrieben von Floo1993

Mal ne andere Frage, FS BE besteht nur aus Praktischen fahren und einer Praktischen Prüfung oder muss man dort auch eine Theoretische machen???

Bei der BE brauchst du nur die vorgeschriebenen Besonderen Ausbildungsfahrten zu machen sprich 3 Überlandfahrten, 1 Autobahn und 1 Nachtfahrt, keine theoretische Prüfung oder ähnliches.

Im vorfeld sind natürlich noch ein paar Übungsstunden von nöten um das Gespann zum einen sicher durch den Verkehr zu bekommen und um die grundfahraufgabe (rückwärts links um eine ecke) fahren zu können bzw. musst du den Anhänger richtig an oder abhängen können.

Alles in allem sollte es wenn es schnell geht in 1 woche bis 14 tagen erledigt sein, die kosten belaufen sich bei mir dabei auf deutlich unter 500€, wenn alles klappt.

Der rest war ja von den anderen schon gut erklärt ;).

Gruß

Maik

 

Zitat:

Bei der BE brauchst du nur die vorgeschriebenen Besonderen Ausbildungsfahrten zu machen sprich 3 Überlandfahrten, 1 Autobahn und 1 Nachtfahrt, keine theoretische Prüfung oder ähnliches.

Im vorfeld sind natürlich noch ein paar Übungsstunden von nöten um das Gespann zum einen sicher durch den Verkehr zu bekommen und um die grundfahraufgabe (rückwärts links um eine ecke) fahren zu können bzw. musst du den Anhänger richtig an oder abhängen können.

Alles in allem sollte es wenn es schnell geht in 1 woche bis 14 tagen erledigt sein, die kosten belaufen sich bei mir dabei auf deutlich unter 500€, wenn alles klappt.

Der rest war ja von den anderen schon gut erklärt ;).

Gruß

Maik

Dankeschön :)

am 4. Februar 2014 um 7:27

Zitat:

Original geschrieben von Maik380

 

Bei der BE brauchst du nur die vorgeschriebenen Besonderen Ausbildungsfahrten zu machen sprich 3 Überlandfahrten, 1 Autobahn und 1 Nachtfahrt, keine theoretische Prüfung oder ähnliches.

Im vorfeld sind natürlich noch ein paar Übungsstunden von nöten um das Gespann zum einen sicher durch den Verkehr zu bekommen und um die grundfahraufgabe (rückwärts links um eine ecke) fahren zu können bzw. musst du den Anhänger richtig an oder abhängen können.

Alles in allem sollte es wenn es schnell geht in 1 woche bis 14 tagen erledigt sein, die kosten belaufen sich bei mir dabei auf deutlich unter 500€, wenn alles klappt.

Der rest war ja von den anderen schon gut erklärt ;).

Gruß

Maik

Hallo Maik,

wie ist das jetzt mit der Auflaufbremse? Ich bin immer noch der Meinung, das Wenn der Hänger gebremst ist braucht man einen extra Führerschein, oder liege ich da falsch??

Schon mal danke für die kleine Auffrischung in Sachen StVO! :):)

Gruß Karre

PS. wen man den Führerschein nach 1998 oder so gemacht hat!?

Du brauchst keinen extra Führerschein für gebremste Hänger.

Es zählt bei Klasse B nur das Gewicht! Auch Achsanzahl spielt keine Rolle mehr.

Also Klasse B berechtigt zum Führen eines 750 kg Anhängers hinter einem Zugfahrzeug, das Führerscheinklasse B entspricht.

Sofern der Anhänger ein höheres ZGG als 750 kg besitzt, darf das Gespann 3500 kg nicht überschreiten (ZGG Zugf. + ZGG Anhänger).

Ergänzung: Weiterhin darf das ZGG des Anhängers nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs. Ich glaube dieser Fakt war bisher noch nicht worden.

Weiterhin muss das Gespann für die Abmessungen/Gewichte geeignet sein. Hierzu sind die Angaben der Anhängelast im Fahrzeugschein des Zugfahrzeugs zu beachten.

So jetzt ist glaube ich alles erwähnt.

Zitat:

Original geschrieben von webro84

So jetzt ist glaube ich alles erwähnt.

Leider stiftest du jetzt hiermit noch mehr Verwirrung, gerade bin ich froh das in dem thema wenigstens alles passt dann kommst du wieder mit dem mist :(.

Zitat:

Ergänzung: Weiterhin darf das ZGG des Anhängers nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs. Ich glaube dieser Fakt war bisher noch nicht worden.

Das ist out und gibt es nicht mehr, das ist die alte Reglung die hat aber die neue außer kraft gesetzt.

Es ist also nur noch entscheiden das, das Gesammtgewicht Fahrzeug und das Gesammtgewicht Anhänger nicht mehr als 3500kg im Klasse B bereich sind es sei denn die Außnahme mit dem Zugfahrzeug was laut Papiere 3500kg Gesammtgewicht hat, da darf man dann noch einen 750kg anhängen.

Gruß

Maik

Zitat:

Original geschrieben von Floo1993

 

Pass auf, Floo1993,

selbst dann, wenn Du diese Kombination mit dem einfachen "B-Führerschein" noch fahren kannst, selbst dann, wenn es noch mehr oder weniger im Rahmen liegt, würde ich dir allgemein trotzdem empfehlen, diese Extra-Klasse "BE" zu machen - der Grund ist halt, dass Du einmalig nur einen relativ geringen Aufwand hast (eine Handvoll Fahrstunden, dann fertig) und danach hast Du aber den Vorteil, dass Du einfach keinen Stress mehr hast mir irgendwelchen Überlegungen, welcher Anhänger noch mitgenommen werden darf und welcher nicht mehr, da musst Du nicht mehr darüber nachdenken. Bis zu einem Anhängergewicht von 3,5 Tonnen dürfte BE noch reichen, falls der Hänger über 3,5 Tonnen hast, brauchst Du wohl C1E, nach meinen sehr bescheidenen Kenntnissen, ohne Gewähr für die Richtigkeit.

Gruß !

@HVL0815:

Zitat:

Wenn Dein Anhänger eine zulässige Gesamtmasse von maximal 750 kg hat, kannst Du ihn hinter jedes Fahrzeug hängen, das Du mit Klasse B fahren darfst

So allgemein gesagt, ist das falsch, denn es käme, unabhängig vom Führerschein, immer noch drauf an, ob der zGG-750kg-Anhänger eine Bremse hat, denn nicht jeder Wagen darf 750kg ungebremst ziehen.

Beim Variant m.E. wahrscheinlich nur der 4-Motion.

@webro84:

Zitat:

Ergänzung: Weiterhin darf das ZGG des Anhängers nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs. Ich glaube dieser Fakt war bisher noch nicht worden.

das stimmt seit letztem Jahr nicht mehr.

Themenstarteram 4. Februar 2014 um 18:33

Oh man was habe ich da angerichtet :-) Danke für eure Beiträge ich habe jetzt einfach mal bei 16 Post aufgehört zu lesen da es etwas verwirrend wird.

Zitat:

Original geschrieben von The--Doctor-9

Oh man was habe ich da angerichtet :-) Danke für eure Beiträge ich habe jetzt einfach mal bei 16 Post aufgehört zu lesen da es etwas verwirrend wird.

Eigentlich war ich das ja :D Zumindest jetzt auf Seite zwei :D

Aber beide fragen wurden ausführlich beantwortet somit alles gut :)

Zitat:

Original geschrieben von navec

Zitat:

Wenn Dein Anhänger eine zulässige Gesamtmasse von maximal 750 kg hat, kannst Du ihn hinter jedes Fahrzeug hängen, das Du mit Klasse B fahren darfst

So allgemein gesagt, ist das falsch, denn es käme, unabhängig vom Führerschein, immer noch drauf an, ob der zGG-750kg-Anhänger eine Bremse hat, denn nicht jeder Wagen darf 750kg ungebremst ziehen.

Beim Variant m.E. wahrscheinlich nur der 4-Motion.

Sorry was ist denn das für quatsch.

Nach deiner Aussage dürfte ich ja dann z.B. an meinem Golf 7 der ja bis zu 1800kg Anhängelast hat keinen Anhänger anhängen der 2500kg zulässiges Gesammtgewicht hat?

Bitte mal die ganzen sachen nicht verwechseln, ist ja klar das hier keiner mehr ein durchblick hat wenn hier solche unwahrheiten verbreitet werden.

Gruß

Maik

Zitat:

Sorry was ist denn das für quatsch.

Nach deiner Aussage dürfte ich ja dann z.B. an meinem Golf 7 der ja bis zu 1800kg Anhängelast hat keinen Anhänger anhängen der 2500kg zulässiges Gesammtgewicht hat?

An deinem Golf darfst du sicher keinen Hänger mit 2500kg ziehen, wenn er nur 1800kg Anhängelast hat.

Das dürfte ja wohl klar sein...;)

 

Vielleicht meinte er 1500 kg nicht 2500

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