Mit Abgelaufen KKZ erwischt

BMW 3er E36

Hallo,

habe mir vergangene woche ien auto gekauft.die kennzeichen sind abgelaufen und ich hab ihn heute von der straße auf einen privatparkplatz gefahren.dabei wurde ich erwischt 🙁 Kann mir jemand sagen was jetzt passieren wird?

Danke bin echt am ende 🙁

88 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach


Moin,

Die Strecke die er gefahren ist, ist unerheblich. Ob nun 5 Meter oder 50 km ... völlig Latte, denn das Betriebsrisiko ist ja nunmal immer da.

Eine Straftat wird auch immer in Relation gesehen. Der 15-jährige der mitm frisierten Roller fährt obwohl er nur nen Mofaschein hat, wird auch nicht so hart bestraft, wie ein 15-jähriger der ein Auto fährt. Obwohl beides mal Fahren ohne FE ist. Und beim Mofa noch andere Delikte (fahren ohne Versicherung usw...)

Tja, schlicht und einfach "dumm gelaufen"...🙁

Das Strafmaß wird wohl das gleiche sein wie wenn du jetzt das Fahrzeug ne längere Strecke überführt hättest.
Aber hackt doch nicht so auf ihm rum, ich denke nicht wenige von uns haben das doch auch schon gemacht wenn wir mal ganz ehrlich sind. Vielleicht bei einer kurzen Probefahrt, oder einer Fahrzeugüberführung... Ich will gar nicht wissen wie viele Autos mir täglich auf dem Weg zur Arbeit begegnen die ohne Betriebserlaubnis oder Versicherungsschutz unterwegs sind....

Moin,

DESHALB ... schrieb Ich ... abwarten was mit der Post kommt.

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von MickyX


Eine Straftat wird auch immer in Relation gesehen. Der 15-jährige der mitm frisierten Roller fährt obwohl er nur nen Mofaschein hat, wird auch nicht so hart bestraft, wie ein 15-jähriger der ein Auto fährt. Obwohl beides mal Fahren ohne FE ist. Und beim Mofa noch andere Delikte (fahren ohne Versicherung usw...)

Zitat:

Original geschrieben von Persuit


ich hab schon bisschen nachgelesen.Da heißt es das es eine straftat ist.Mit 6 Punkten und dem gehalt angemessener strafe.Aber ich bin arbeitslos.Manche sagen bis zu 1000 euro und 6 punkte 🙁

Das wäre ein untergang für mich.

Ich weiß das man es nicht macht,aber ich dachte es ist besser ihn von der straße abzuholen.Das waren keine 1000 meter 🙁

1000€ wären der Untergang??? Hauptsache Du kannst Dir ein Auto kaufen!!!!

Ob 1m oder 1000m,...wo ist der Unterschied bezüglich des Tatbestandes???

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Darf ich mein vorübergehend stillgelegtes Auto (ohne amtl. Zulassung & TÜV-Plakette) von einem zweiten Fahrzeug im öffentl. Verkehrsraum schleppen lassen?
Der Motor darf/kann mangels Kühlwasser/Batteriespannung nicht gestartet werden, so dass ich das Fahrzeug mittels Abschleppstange ziehen lassen möchte. Es geht eine Verlegung von rund 1 km Fahrstrecke von einer Sammelgarage in die nächste.
Darf ich schleppen lassen - oder muss mein Auto "Huckepack" auf einen Transporthänger?

Gruß
Rigero

Zitat:

Original geschrieben von Rigero


Darf ich mein vorübergehend stillgelegtes Auto (ohne amtl. Zulassung & TÜV-Plakette) von einem zweiten Fahrzeug im öffentl. Verkehrsraum schleppen lassen?
Der Motor darf/kann mangels Kühlwasser/Batteriespannung nicht gestartet werden, so dass ich das Fahrzeug mittels Abschleppstange ziehen lassen möchte. Es geht eine Verlegung von rund 1 km Fahrstrecke von einer Sammelgarage in die nächste.
Darf ich schleppen lassen - oder muss mein Auto "Huckepack" auf einen Transporthänger?

Gruß
Rigero

Kurz und Schmerzlos: NEIN! Denn ein abgeschlepptes Auto nimmt aktiv am Straßenverkehr teil und braucht gültige Kennzeichen usw...

Und wenn du in deinem Fall das Auto schleppst, ist das nicht ABschleppen, sondern Schleppen. Der Führer des Ersten PKW benötigt dafür sogar nen Extra Führerschein (glaub der BE ist es).

Also lieber auf Nummer sicher gehen und nen Hänger nehmen.

Zitat:

Original geschrieben von MickyX


[...]ein abgeschlepptes Auto nimmt aktiv am Straßenverkehr teil und braucht gültige Kennzeichen usw...
Und wenn du in deinem Fall das Auto schleppst, ist das nicht ABschleppen, sondern Schleppen.

Zumindest letzteres ist leider wahr. Es ging mir um den feinen Unterschied "Schleppen" und "Ab-schleppen", richtig. 🙂

Was das Ab-schleppen anbelangt (§ 15a StVO) - also das Ziehen eines liegengebliebenen Fahrzeuges im Rahmen der Nothilfe mit dem Ziel der Ortsveränderung zur Behebung der Betriebsunfähigkeit, Verwertung oder Vernichtung des Fahrzeuges - liegst Du mit Deiner Aussage leider falsch:
Das liegengebliebene Fahrzeug benötigt weder amtl. Kennzeichen, geschweige denn eine Zulassung. Auch dessen Fahrer benötigt keinerlei Fahrerlaubnis. Allein Der Fahrer des ersten Fahrzeugs benötigt eine seinem KFZ entsprechende Fahrlizenz. (siehe Beitrag Verkehrsportal)

@ Persuit

Wenn es wirklich ein richtiger Privatparkplatz war, dann passiert dir gar nichts.

Wenn die die Polizisten gesehen haben, wie du von rechtlich-öffentlichen Verkehrsgrund(z.B. öffentl. Straße) oder tatsächlich öffentlichen Verkehrsgrund(z.B. Gelände einer Tankstelle) auf einen Privatparkplatz mit abgelaufen Kurzzeitkennzeichen gefahren bist, du dich also auf rechtlich- bzw tatsächlich-öffentlichen Verkehrsgrund mit dem Pkw bewegt hast--dann hast du ein Problem.

Das würde ein Vergehen nach dem Pflichtversicherungsgesetz und ein Vergehen gem. dem Kraftfahrsteuergesetz darstellen. Also 2 Vergehen(Straftaten).

---------------

Stand dein Pkw mit abgelaufenen Kurzzeitkennzeichen auf öffentlichen Verkehrsgrund und es wurde nicht beobachtet, wie es dort hingekommen ist, stellt dies lediglich eine VOWi (Verkehrsordungswidrigkeit) dar. Das bedeutet Kurzzeitkennzeichen wird durch die Polizisten entstempelt, du bekommst einen Anhörungsbogen (zwecks VOWi-Anzeige) von der Bußgeldstelle zugeschickt und musst das Auto Schleppen (z.B. auf einen Anhänger) lassen-das ist der Regelfall.

---------------

Stand oder bist mit dem Auto auf richtigen Privatgrund sozusagen einen für nicht Jedermann zugänglichen, durch eine bauliche Maßnahme (z.B. Zaun) abgegrenzten Gelände gefahren, dann passiert gar nichts.
Auf solch einem Gelände kannst du auch besoffen Auto fahren ohne das dies geahndet wird. Auf richtigen Privatgrund gilt weder StVO, StVZO noch Verkehrsstraftaten-wenn du dabei jemanden verletzt hast du natürlich eine Straftat(z.B. fahrlassige Körperverletzung) begangen.

Zitat:

Original geschrieben von Rigero


Zumindest letzteres ist leider wahr. Es ging mir um den feinen Unterschied "Schleppen" und "Ab-schleppen", richtig. 🙂

Was das Ab-schleppen anbelangt (§ 15a StVO) - also das Ziehen eines liegengebliebenen Fahrzeuges im Rahmen der Nothilfe mit dem Ziel der Ortsveränderung zur Behebung der Betriebsunfähigkeit, Verwertung oder Vernichtung des Fahrzeuges - liegst Du mit Deiner Aussage leider falsch:
Das liegengebliebene Fahrzeug benötigt weder amtl. Kennzeichen, geschweige denn eine Zulassung. Auch dessen Fahrer benötigt keinerlei Fahrerlaubnis. Allein Der Fahrer des ersten Fahrzeugs benötigt eine seinem KFZ entsprechende Fahrlizenz. (siehe Beitrag Verkehrsportal)

Richtig. Die Betonung liegt aber auf liegengebliebenem Fahrzeug. Und der Lenker des abgeschleppten Fahrzeuges muss "geeignet" sein. Das 6 jährige Kind wäre ungeeignet.

Zitat:

Original geschrieben von KneziNK


wenn sie dir böse wollen ziehen sie dir die rossette über die ohren.

mich haben die fertig gemacht weil ich mein gewinde runtergedreht habe.
da bin ich ausgetickt weil die mich wie nen schwerverbrecher
behandelt haben.
anzeige wegen beamtenbeleidigung
wegen fahren ohne betriebserlaubniss
wegen verstoß wegen BTM
von der Körperveletzung haben die abgesehen
weil sein kollege nicht gesehen habe wie ich dem
einen rand gegeben habe.

ich hatte damals richtige schweine erwischt

Hast Du sie noch alle??

DU machst nen Fehler und die Anderen sind schuld?
Sowas wie Dir hätte man nie nen Führerschein geben sollen...!

Wenn man sachlich bleibt,passiert sowas nicht,Kollege!

Zitat:

Original geschrieben von Aussi


Um was für ein Auto handelt es sich eigentlich ?
Weil sagtest ja, dass du arbeitlos bist.

Was hat das eine mit dem anderen zu tun? *lol*

Ich hab auch ALG II.

Zitat:

Original geschrieben von KneziNK


wenn sie dir böse wollen ziehen sie dir die rossette über die ohren.

mich haben die fertig gemacht weil ich mein gewinde runtergedreht habe.
da bin ich ausgetickt weil die mich wie nen schwerverbrecher
behandelt haben.
anzeige wegen beamtenbeleidigung
wegen fahren ohne betriebserlaubniss
wegen verstoß wegen BTM
von der Körperveletzung haben die abgesehen
weil sein kollege nicht gesehen habe wie ich dem
einen rand gegeben habe.

ich hatte damals richtige schweine erwischt

du bist ja komplett schmerzfrei, hier noch mit drogen am steuer zu prahlen!

wenn die geschichte so stimmt, was ich nicht glaube, landest sowieso früher oder später im knast, bei deinem lebenswandel!

beamtenbeleidigung gibts so übrigens nicht...

mfg paul

Zitat:

Original geschrieben von Steven-Nico


Wenn die die Polizisten gesehen haben, wie du von rechtlich-öffentlichen Verkehrsgrund(z.B. öffentl. Straße) oder tatsächlich öffentlichen Verkehrsgrund(z.B. Gelände einer Tankstelle) auf einen Privatparkplatz mit abgelaufen Kurzzeitkennzeichen gefahren bist, du dich also auf rechtlich- bzw tatsächlich-öffentlichen Verkehrsgrund mit dem Pkw bewegt hast--dann hast du ein Problem.

Das würde ein Vergehen nach dem Pflichtversicherungsgesetz und ein Vergehen gem. dem Kraftfahrsteuergesetz darstellen. Also 2 Vergehen(Straftaten).

So war es ^^

Es handelt sich um einen Bmw.Und der der gesagt hat,1000€ wären der untergang,aber hauptsache ein Auto kaufen: wenn ich arbeitslos bin und mir für gespartes Geld ein auto kaufe für 1200euro und ich dann nochmals ein strafe von 1000euro zahlen muss,dann ist das sehr wohl der untergang.weil ich das geld nicht haben.dann muss ich den 3er wieder verkaufen und bin nicht mobil,was besser für ein Abreit ist.Ich bin Arbeitslos und nicht Hartz.Ich darf ein auto besitzen.

Bis jetzt ist noch nichts gekommen 🙁

Moin,

Das dauert unter Umständen auch bis zu 6 Wochen.

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von Persuit


Ich bin Arbeitslos und nicht Hartz.Ich darf ein auto besitzen.

Dürfen die mit Hartz4 kein Auto besitzen? *lol*

Wenn Du das glaubst,solltest Du dich mal besser informieren😉

Der Bescheid wird wohl erst in ein paar Tagen oder Wochen kommen,sooo schnell sind die nun auch nicht😁

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