Mit 258 km/h auf der Autobahn geblitzt (brauche hilfe)

Ford

Hallo Leute!
Ihr müsst mir nun mal was erklären. Als ich heute meine Post aufgemacht habe, war da ein Blitzbild von mir drin! Ich meine, ich weiß, dass ich einen Bleifuß habe und dass iss auch oft so dass ich mla geblitzt werde! Aber als ich die Geschwindigkeit gelesen habe bin ich fast vom Stuhl gefallen. Angeblich soll ich auf der A1 in einer 120 km/h Zone sage und schreibe 258 km/h gefahren sein?! Wie geht das bitte? Nun muss ich sazu sagen, dass ich mit dem ST170 unterwegs war. Aber auch bei dem ist bei spätestens 216 km/h schluss. Wie kann es also kommen, dass die mir 258 km/h nachweisen können. Dass Auto ist nur optisch und nicht am Motor getunt! Ich hab das Schild zwar übersehen, hatte aber höchstens 180-200 km/h auf dem Tacho. Bitte helft mir weiter und sagt mir was ich jetzt machen soll! Kann ich mit einem Gutachten bestätigen dass mein ST170 nicht schneller kann??? Oder was soll ich tun?

Danke schon mal im Vorraus!!!

Ford-Focus-RS

82 Antworten

Abgesehen davon, dass ich mir nicht ganz sicher bin, ob nicht der ganze Thread ein fake ist, meine ich, dass Menschen Fehler machen (dürfen). Und jemand anderen ob eines Fehlers zu beschimpfen sollte nur derjenige tun, der selbst fehlerlos ist. ;-)

Zitat:

Original geschrieben von Foci3


Hmm!

Ich glaub mein verhältnis zu der polizei ist ganz OK!
da ich bis heut noch nicht mit ihnen in Konflikt gekommen bin!! Ausser mal die allgemeine Verkehrskontrolle,aber sonst bin ich verschont geblieben!! BIS HEUT:-)

Nur wen ich sowas lese bekomm ich das kalte kotzen!!
Wen die Jungs nicht mal im stande sind ein Blitzgerät so aufzustellen,das es auch wirklich GENAU und zuverlässig funktioniert,was soll man da anderes sagen???

Sorry aber das ist meine meinung!!

Wen ich in meinem Job die einfachsten sachen falsch machen würde,würde man mich doch auch als Idioten bezeichnen oder?????????

HI !

Fehler passieren immer aber man sollte die Folgen der Falschmessung nicht vergessen "Hohe Geldstrafe,Führerscheinentzug und die Folge davon kann dann plötzlich Arbeitslosigkeit sein usw." und das alles weil der gute Mann oder Frau falsch gemessen hat !!!!!!! Also ich wäre Arbeitslos hätte ich keinen Lappen mehr !

Gruss

Zitat:

Original geschrieben von dumichauch


Abgesehen davon, dass ich mir nicht ganz sicher bin, ob nicht der ganze Thread ein fake ist, meine ich, dass Menschen Fehler machen (dürfen). Und jemand anderen ob eines Fehlers zu beschimpfen sollte nur derjenige tun, der selbst fehlerlos ist. ;-)

Okay, Okay!

Menschen machen fehler! Und sie dürfen es auch,keine frage!!!

Vielleicht bin ich etwas weit gegangen mit meiner Aussage!!
Aber mir war grad danach:-)

ist damit das thema vom Tisch??
Weil man kann hier noch ewig weiter streiten ohne zu einem ergebniss zu kommen,und das wollen wir ja nicht!!

Mobile und Stationäre Radargeräte haben ein Problem: DER WINKEL--dies bedeutet, auch bei Fahrspurwechsel oder seitlichen Versatz des Autos um mehr als 20cm kann die Meß-bzw. Abtaststrecke zum Radar so stark verändern, das die Geschwindigkeit deutlich überzogen gemessen wird als die tatsächliche Geschwindigkeit. Du kannst vielleicht das Beweisfoto vorzeigen lassen und die Bodenmarkierung beachten-dann siehst du ob du im Fahrspurwechsel warst oder nicht. Aber leider gilt es: wer zu schnell fährt-der zahlt leider. Bei keinem eindeutigen Ergebnis wird trotzdem oft ungefährer Wertgeschätzt, welcher mindestens überschritten wurde (das kann das Strafausmaß etwas geringer ausfallen lassen)

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@Mad Max!

Wie kommst Du denn darauf (Geräte blitzen nur bis 240 km/h)?? Darauf verlass´ Dich lieber nicht!! Mein Moped schafft das fast im 3. Gang (von 6 Gängen).... und ich würde mich niemals auf sowas verlassen!!

Gruss Marc

Ich denke wenn du nachweisen (beweisen) kannst das dein Wagen keine 258 km/h schafft, werden die zu dem Ergebnis Messfehler kommen. Das heißt Messung ungültig. Und du bist raus. Ob man dafür allerdings einen Anwalt braucht weiß ich nicht.

Nur ein Anwalt bekommt Akteneinsicht und kann in Ruhe herausfinden ob es ein Messprotokoll gibt und wann das Gerät geeicht worden ist danach vieleicht noch schauen ob noch ein anderer auf dem Foto drauf ist .
Auf jeden Fall Einspruch einlegen und nur Angaben zur Person machen ,keine Aussage vor der Polizei tätigen (egal was die für ein Stuss reden ).
Jetzt ist es wichtig die Ruhe zu bewahren und abwarten ,lass den Anwalt die Arbeit machen.

Andi

Ach noch was !!!
Wenn sich heraus stellt das die 258 Km/h falsch sind ,dann ist es egal wie schnell du wirklich warst !!!!!!!!!!!!!!!

Also wenn du beweisen kannst das du nicht 258 gefahren bist wie dir vorgeworfen wird dann bekommst du keine Strafe!!!!!!

Andi

Zitat:

Ich hab das Schild zwar übersehen, hatte aber höchstens 180-200 km/h auf dem Tacho. (Anm.: im Baustellenbereich mit Beschränkung auf 120 km/h!..

In meiner Ausbildung/Referendariat hatte ich das Vergnügen, neben einem Richter als meinem Ausbilder zu sitzen. Jenes Verfahren hatte das erkennende Gericht einem 19-jährigen Fürherschein-Frischling zu verdanken, der in einem niedersächsischen Abschnitt der A7 in einem Baustrellenabschnitt, begrenzt auf 80 km/h, mit exakt 147 km/h gemessen worden war. Zur Vermeidung eines eventuellen Rückschlusses und Identifikation des damaligen und letztlich in erstinstanzlichem Verfahren ergangenen Urteils will ich nicht weiter auf den materiell-rechtlichen Gehalt eingehen.

Das Eingangszitat lässt indessen die Vermutung keimen, dass es an der gebotenen Einsicht fehlen könnte. Der wohl noch sehr junge Autofahrer räumt ein,

höchstens 180-200 km/h

gefahren und damit statt der vorgehaltenen 138 km/h "NUR" 60-80 km/h zu schnell gefahren zu sein. Wenn er dies wie in meinem Erinnerungsfall geschehen selbst auch vortragen sollte, kann ihm auch kein Anwalt mehr helfen...

Wenn man jetzt sarkastisch werden wollte, müsste man ihm rasche öffentliche Hilfe, nicht in Gestalt eines juristischen Rates, angedeihen lassen. Vorausgesetzt, dieser sog. Hilferuf ist kein Bubenscherz - könnte die Hilfe des Gerichts so aussehen, dass bei nachgewiesener(!) Schuld Fahrerlaubnis über angemessen lange Zeit entzogen, Führerschein eingezogen und mit Sperrfrist belegt wird, sowie sämtliche Kosten einschließlich aller notwendigen Fremd- und Eigenaufwendungen auferlegt werden. So lautete die Entscheidung damals mit der Begründung, dass nicht nur der junge Mann selbst vor sich, sondern auch die Allgemeinheit vor dem Delinquenten zu schützen sein. Um dieses Ziel zu erreichen, sei eine Besinnungspause über eine angemessen lange Zeit zwingend erforderlich.

Schließlich hoffe ich nicht, dass auch im vorliegenden Fall(???) ein Führerscheinneuling gegeben ist, denn dann kämen weitere Sanktionen in Betracht, die noch ganz erheblich schmerzhafter sein könnten.

das radargeräte nur bis 240kmh blitzen können habe ich ebenfalls mal gelesen.
in unserem dorf wurde ein wie ich ebenfalls führerschein frischling mit meinem M3 geblitzt. es war eine zone30 und er hatte runde 230kmh drauf. bei uns passiert nicht viel im dorf, und sowas stand in der zeitung. unter den aussagen stand unter anderem eine eines polizisten: wäre er 10 kmh schneller gewesen, wäre ihm nichts passiert!
normalerweise wird bei solch einer fehlmessung aber nicht viel passieren.
aber wieso fährt man 180-200 wenn nur 120 erlaubt sind 🙁
sowas geht mir nich innen kopf

mfg stigA

@ Gast122003

Ich fang einfach mal so an: Stell dir folgendes vor: Du fährst jeden Tag einen Autobahnabschnitt zu deiner Arbeit! Ich weiß ja nicht wie du fährst, aber wir stellen uns nun weiter vor, dass du gerne mal ein wenig schneller fährst (so es denn möglich ist) Also holst du auf dem Weg von der Arbeit bis nach Hause alles aus deinem Auto heraus... Die Strecke ist wunderbar zu befahren. Ein reines Paradies für Geschwindigkeiten jenseits der 200 km/h. Wenn du da jeden Tag vorbeirauschst achtest du irgendwann nicht mehr auf die Beschilderung! Nebenbei muss man sagen, dass es ab 200km/h auch schwierrig wird darauf zu achten, weil man sich besser auf die Fahrbahn konzentriert. Und auf einmal stellen die Grünen Freunde da aus reiner Schikane ne Begrenzung von 120 km/h hin! Da willst du mir doch nicht erzählen, dass du da nicht geblitzt worden wärst.... Ich hab das Schild erst gesehen, nachdem ich die Post bekommen hatte. Ich dachte zuerst, dass es ein Scherz sei und bin an die Stelle gefahren um es mit eigenen Augen zu sehen. Hättest du meine Aussagen richtig gelesen, dann hättest du mich hier nicht so vorverurteilen müssen. Ich nehme mal an, dass du irgendeinen juristischen Beruf hast. Wenn du immer so handelst, dann kann ich dir nur sagen, dass du den Beruf ziemlich verfehlt hast.....

MFG Ford-Focus-RS

So jetzt muss ich auch mal mein Senf dazu geben. Ich habe noch Probezeit und halte mich grundsätzlich an die Geschwindigkeits begrenzungen. Aber angenommen, dort wäre 100 km/h gewesen (mein Auto läuft 143 km/h) und die hätten mich grundlos Geblitzt (ich fahre 100 km/h) mit einem Ergebniss von 135 km/h, wäre ich doof dagestanden. Mein Auto läuft ja so schnell, kann ich nun nicht beweisen das ich nicht so schnell war, winkt mir Grundlos eine teure Nachschulung + 2 Jahre Probezeit inklusiv...!

Meine meinung dazu: WENN DIE NICHT ORDENTLICH MESSEN KÖNNEN SOLLEN SIES LASSEN, WOMIT ALLE MESSUNGEN DIESER STATION UNGÜLTIG WÄREN GANZ NEBENBEI!

Heute haben mich die Herren in Grün in der Stadt über die Busspur an ner stelle Überholt, an der man als PKW nur rechts abbiegen darf.
Kein Blaulicht, kein Horn, war aber Feierabendverkehr...
Soviel zum Vorbild.......

Zitat:

Ich nehme mal an, dass du

Da es hier Übung zu sein scheint, sich zu duzen, will ich dir dein Duzen nachsehen. Nachsehen solltest du jedoch meinen Hinweis, dass ich mir meine "Duz-Freunde" anderwo auszusuchen pflege, jedenfalls nicht im Kindergarten. Das hierzu.

Zitat:

Wenn du immer so handelst, dann kann ich dir nur sagen, dass du den Beruf ziemlich verfehlt hast.....

Diese Bemerkung habe ich dir um deines Alters und der kundgetanen Reife sowie (...) einfach nachzusehen. Jedoch sei mir gestattet darauf hinzuweisen, dass mir leider viel zu viele Stunden mit Sitzungsvertretungen auferlegt werden, in denen ich an qualitativ vergleichbaren Verfahren mitzuwirken habe, Stunden, die ich auch für etwas Sinnvolleres und Ergiebigeres nutzen könnte. Offenkundig scheint aber bei jungen Leuten entsprechenden Bildungsgrades die irrige Meinung vorzuherrschen, gegen Recht und Ordnung, welche im Interesse der Allgemeinheit und nicht ausschließlich im Interesse von unorientierten Jugendlichen liegen, zu verstoßen, seien harmlose Verfehlungen. Vor drei Wochen hatte ich in einem Fall zu plädieren, wo ein 20-jähriger eine junge Mutter zu Tode gefahren hatte, nur weil der junge Mann glaubte, in einer Kurve einen Traktor überholen zu müssen, der ihm den Wind aus dem Geschwindigkeitsrausch "gestohlen" hat. Er zeigte überhaupt keine Reue, für ihn blieb der Traktorfahrer der "Hauptschuldige". Diesen jungen Mann konnten wir nun für lange Zeit aus dem Verkehr ziehen, zum Wohle der Allgemeinheit, sein Führerschein ist erst mal weg. Dieser junge Mann hat in dem Verfahren einen oberflächlichen Eindruck gemacht, so dass ich hoffe, dass du nicht auch so einen dürftigen Eindruck in einem möglicherweise befassten Gericht hinterlassen mögest.

Auf deine neuerlichen inhaltlichen Ausführungen zum vergeblichen Versuch der Rechtfertigung eines so gravierenden Verkehrsverstoßes im Sinne der Eigenäußerung gehe ich mit der Bitte um Verständnis nicht ein, weil sie einem Mindestmaß an intellektueller Redlichkeit nicht gerecht werden und von beträchtlicher Entwicklungsunreife zu zeugen scheinen. Darüber mögen in einem eventuellen Streitfall andere befinden. Gleichwohl bin ich ebenso überzeugt und damit hoffnungsfroh, dass dein Verkehrsverhalten wie dargelegt "zu gegebener Zeit" einer der Allgemeinheit dienenden Lösung zugeführt werden wird. Dein Fall aber verstärkt meine Freude, dass ich ab Februar nichts mehr mit Verkehrsstrafrecht zu tun haben werde, auch wenn Jugendrecht, wie du es mit deiner Antwort auf meinen ersten Beitrag eben zeigst und wie ich weiß, auch nicht immer ein hinreichend angenehmes Rechtsfeld zu sein braucht.
Dass dein mandadierter Anwalt rechte Freude mit dir haben wird, möchte ich meinem Kollegen von der "anderen" Rechtsfront wünschen.

Re: @ Gast122003

Zitat:

Original geschrieben von Ford-Focus-RS


Und auf einmal stellen die Grünen Freunde da aus reiner Schikane ne Begrenzung von 120 km/h hin!

Seit wann ist die Polizei für Beschluß und Aufstellung von Geschwindigkeitsbeschränkungen zuständig ? Und das eine Geschwindigkeitsbeschränkung aus reiner Schikane aufgestellt wird, gehört auch ins Reich der Fabeln....

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