Missverständis der Niederlassung An-Abmeldung!!!!
Hallo Gemeidne,
ich sollte am 31.07.2012 mein neunen f 10 ausgeliefert bekommen, dies war mit meinem verkäufer zu abgesprochen worden.
durch welche gründe auch immer wurde der wagen kurzzeitig am 11.07.2012 angemeldetet und da er erst am 31.07.2012 ausgeliefert
wird, wirde abgemeldet. Eine verkettung von fehlern!!!
meine frage ergeben sich jetzt auswirkungen für mich als besitzer des fahrzeugs durch die kurzzeitige an und wieder abmeldung
wertverlust etc. der fahrzeugbrief wurde vernichtet, damit aktuell wieder nur ein halter angegebn wurde.
Bitte um kurzes feedback zu dieser aktion
grüße
christian
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von tastatur
trotzdem finde ich das jetzt irgendwie blöööd
Ja echt doof - bestehe doch auf eine Wandlung 😉
24 Antworten
Wenn im Fahrzeugbrief nur ein Halter steht, wo ist das Problem?
Tageszulassungen dürften den Wert ohnehin nicht großartig schmälern.
Zitat:
Original geschrieben von tastatur
Hallo Gemeidne,ich sollte am 31.07.2012 mein neunen f 10 ausgeliefert bekommen, dies war mit meinem verkäufer zu abgesprochen worden.
durch welche gründe auch immer wurde der wagen kurzzeitig am 11.07.2012 angemeldetet und da er erst am 31.07.2012 ausgeliefert
wird, wirde abgemeldet. Eine verkettung von fehlern!!!
meine frage ergeben sich jetzt auswirkungen für mich als besitzer des fahrzeugs durch die kurzzeitige an und wieder abmeldung
wertverlust etc. der fahrzeugbrief wurde vernichtet, damit aktuell wieder nur ein halter angegebn wurde.
Bitte um kurzes feedback zu dieser aktiongrüße
christian
Nachteil ist, dass diverse Leistungen ab EZ des Fahrzeugs zu "laufen" beginnen.
Spontan fallen mir da
-die 24 monatige Werks-Gewährleistung sowie
-der 6 bzw. 36 monatige, kostenlose Connected Drive Zeitraum
ein.
beginnen die leistungen wie garantie etc auch zu "zählen" obwohl das fahrzeug jetzt wieder abgemeldet wurde
und erst am 31.07.2012 wieder angemeldet wird???
Dann sollte dir doch noch ein zusätzlicher Rabatt gewährt werden da du jetzt ein Fahrzeug mit Tageszulassung geliefert bekommst.
Gruß
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Zitat:
Original geschrieben von masvha
Nachteil ist, dass diverse Leistungen ab EZ des Fahrzeugs zu "laufen" beginnen.Spontan fallen mir da
-die 24 monatige Werks-Gewährleistung sowie
-der 6 bzw. 36 monatige, kostenlose Connected Drive Zeitraumein.
Nein. Die Garantie "beginnt mit der erstmaligen Auslieferung bzw. Erstzulassung des Fahrzeugs.", so steht es im Qualitätsbrief. Wer das Wort "bzw." so wie hier in Verträgen benutzt, gehört zwar aus juristischer Sicht gefeuert und aus sprachlicher Sicht in einen Deutschkurs, aber hier wirst du keine Probleme haben.
ConnecteDrive startet ab Aktivierung. Woher sollen die wissen, wann die EZ war?
Sehr dubios, wie kann man denn einen KFZ-Brief einfach neu erstellen? Das kann doch nicht der Händler veranlassen. Und auf wen war es denn zugelassen, auf den Händler? Tageszulassungen sind sehr wohl wertmindernd, deswegen werden Sie ja gemacht.
nein,
auto war auf mich ordnungsgemäß zugelassen gewesen, wurde dann aber wieder abgemeldtet!!!
trotzdem finde ich das jetzt irgendwie blöööd
Zitat:
Original geschrieben von tastatur
trotzdem finde ich das jetzt irgendwie blöööd
Ja echt doof - bestehe doch auf eine Wandlung 😉
Zitat:
Original geschrieben von Dadof3
Nein. Die Garantie "beginnt mit der erstmaligen Auslieferung bzw. Erstzulassung des Fahrzeugs.", so steht es im Qualitätsbrief. Wer das Wort "bzw." so wie hier in Verträgen benutzt, gehört zwar aus juristischer Sicht gefeuert und aus sprachlicher Sicht in einen Deutschkurs, aber hier wirst du keine Probleme haben.Zitat:
Original geschrieben von masvha
Nachteil ist, dass diverse Leistungen ab EZ des Fahrzeugs zu "laufen" beginnen.Spontan fallen mir da
-die 24 monatige Werks-Gewährleistung sowie
-der 6 bzw. 36 monatige, kostenlose Connected Drive Zeitraumein.
Ich bin kein Rechtsanwalt und kann daher die rechtliche Relevanz des hier benutzten "bzw." nicht einordnen. Insofern mag das schon stimmen, was du schreibst. 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Dadof3
ConnecteDrive startet ab Aktivierung. Woher sollen die wissen, wann die EZ war?
Nein. Bei Navi prof. mit Bluetooth trifft das nicht zu!
Ich habe vor 1 1/2 jahren einen BMW Jahreswagen gekauft und mich deshalb genau informiert. Darfst mir also glauben 😉
Edit: Musst mir nicht glauben, sondern darfst BMW glauben:
Zitat:
"Voraussetzungen.
BMW ConnectedDrive lässt sich in zahlreichen Neu- und
Gebrauchtfahrzeugen nutzen – die ersten sechs Monate
sogar kostenfrei. BMW Assist und BMW Online sind in
Verbindung mit der Handyvorbereitung mit Anbin dung
von Bluetooth- und USB-Geräten und dem BMW
Navigationssystem Business die ersten sechs Monate
ab der Anmeldung kostenfrei. In Verbindung mit dem
BMW Navigationssystem Professional können Sie die
BMW Dienste sogar 3 Jahre lang ab der Erstzulassung kostenfrei
nutzen. Die Nutzung von Internet im Fahrzeug ist ab
der Aktivierung kostenp? ichtig und kann nur in Verbindung
mit BMW Assist und BMW Online gebucht werden."
Zitat Ende
Quelle: Aktueller pdf. Prospekt ConnectedDrive (einsehbar auf http://www.bmw.de/.../index.html -> Broschüre)
Zitat:
Original geschrieben von Mann-am-Steuer
Tageszulassungen sind sehr wohl wertmindernd, deswegen werden Sie ja gemacht.
Um den Wert herabzusetzen und die Ware unattraktiv zu machen? Wohl kaum. Das sind Absatz- und Preisdifferenzierungsinstrumente, mit denen man Verkaufsziele erreichen und Statistiken schönen will.
Die Zahl der Vorbesitzer spielt beim Wiederverkauf eine Rolle, da viele Käufer vermuten, dass der Erstbesitzer eine stärkere Bindung zu seinem Fahrzeug hat und es pfleglicher behandelt als ein Gebrauchtwagenkäufer. Das ist aber doch in diesem Fall völlig irrelevant.
Wertmindernd kann sich bei Tageszulassungen auswirken, dass die HU früher fällig wird und dass Versicherungen eventuell früher den Zeitwert statt Neuwert ersetzen. Aber bei drei Wochen ist das ja ziemlich unerheblich, und wenn die Behörde tatsächlich einen neuen Fahrzeugbrief ausgestellt hat, weil das Versehen erkannt wurde, sollte das gar kein Thema sein.
Zitat:
Original geschrieben von PR-Power
Ja echt doof - bestehe doch auf eine Wandlung 😉Zitat:
Original geschrieben von tastatur
trotzdem finde ich das jetzt irgendwie blöööd
inwiefern???
Zitat:
Original geschrieben von tastatur
inwiefern???Zitat:
Original geschrieben von PR-Power
Ja echt doof - bestehe doch auf eine Wandlung 😉
Wandlung -> Neues Auto -> Neuer Brief -> Probleme weg 🙂
Zitat:
Original geschrieben von masvha
Nein. Bei Navi prof. mit Bluetooth trifft das nicht zu!Zitat:
Original geschrieben von Dadof3
ConnecteDrive startet ab Aktivierung. Woher sollen die wissen, wann die EZ war?
Hmm, dass da zwischen normalen Navi und Navi Prof ne andere Regelung gilt, wusste ich in der Tat nicht.
Dennoch bleibt die Frage, ob die die EZ kennen. Die gibst du ja deswegen bei der Anmeldung zu ConnecteDrive selbst an (wenigstens so weit ich weiß) und da kannst du dich ja auf den Fahrzeugbrief berufen.
Solange die angegebene EZ einigermaßen in der Nähe des Produktionsdatums liegt, wird da vermutlich auch keiner einen Aufstand machen, denke ich.
Hallo Christian,
ist es ein Leasingwagen oder bist Du wirklich der Eigentümer des Wagens?
Mal unabhängig von der Antwort noch folgender Tipp: lass´ Dir bei der Übergabe einen Satz WR in den Wagen legen und gut isses. 😉
Gruß Micha