Missverständis der Niederlassung An-Abmeldung!!!!

BMW 5er

Hallo Gemeidne,

ich sollte am 31.07.2012 mein neunen f 10 ausgeliefert bekommen, dies war mit meinem verkäufer zu abgesprochen worden.
durch welche gründe auch immer wurde der wagen kurzzeitig am 11.07.2012 angemeldetet und da er erst am 31.07.2012 ausgeliefert
wird, wirde abgemeldet. Eine verkettung von fehlern!!!
meine frage ergeben sich jetzt auswirkungen für mich als besitzer des fahrzeugs durch die kurzzeitige an und wieder abmeldung
wertverlust etc. der fahrzeugbrief wurde vernichtet, damit aktuell wieder nur ein halter angegebn wurde.
Bitte um kurzes feedback zu dieser aktion

grüße

christian

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von tastatur


trotzdem finde ich das jetzt irgendwie blöööd

Ja echt doof - bestehe doch auf eine Wandlung 😉

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ich bin eigentümer micha!!!!
habe ´mir das auto selbt gekauft, das ist ja das blöde firmenfahrzeug wäre mir egal,
aber beim eigenen auto, nervt mich das schon tierisch, hab heut morgen das erste mal mit der niederlassung mannheim tel, da kam nicht einmal ein zugeständis von deren Ihrer Seite.
kann man den aufgrund der aktion einfach auf einen neuen wagen appelieren??

Zitat:

Original geschrieben von tastatur


kann man den aufgrund der aktion einfach auf einen neuen wagen appelieren??

...nö, denn der Wagen ist ja iO. 😉

Bei meiner (letzten) Übergabe gab es auch einen kleinen Vorfall. Die sind einfach ein paar km zu viel gefahren (VFW) als vertraglich vereinbart. Daraufhin gab es mehr als nur ein "Zugeständnis". 🙂

Kommt bei Dir nichts raus (zB Wegfall der Transp/Zul.-kosten), telefoniere mit MUC. Die können dann sicher was "regeln". Es handelt sich schließlich hier um eine NL und keinen kleinen Händler.

Gruß  Micha

Letztlich ist für dich als Käufer doch die Sache gar nicht so schlimm. Dadurch, dass das Fahrzeug auf dich zugelassen wurde, steht auch nach der Ab- und wieder Anmeldung im Fahrzeugbrief bei Anzahl der Vorhalter 0. Es wurde ja immer nur auf ein und den selben Halter zugelassen.

Die Garantie begann allerdings mit der Erstzulassung. Das bedeutet, dir "fehlen" 20 Tage. Auch beim Connected Drive "fehlt" dir dieser Zeitraum.

Du hast mit Nichten ein Fahrzeug mit Tageszulassung. Das der Wagen nach dem 11. Juli abgemeldet wurde und am 31. Juli wieder angemeldet wurde, ist aus der Zulassungsbescheinigung Teil II zwar erkenntlich, aber nicht weiter von Bedeutung.

Alles in Allem ist das nicht wertmindernd.
Trotzdem würde ich meiner Niederlassung für den Fehler etwas aus dem Kreuz leihern. Der vorgeschlagene Winterradsatz könnte meine Verstimmung in dem Fall bereits wieder vergessen lassen. 😉

Zitat:

Original geschrieben von OHV_44



Zitat:

Original geschrieben von tastatur


kann man den aufgrund der aktion einfach auf einen neuen wagen appelieren??
...nö, denn der Wagen ist ja iO. 😉

Darüber lässt sich streiten. Wenn sich aus der Zulassung tatsächlich eine Wertminderung ergibt, liegt ein Sachmangel vor, der zur Wandlung berechtigt.

Die Frage ist aber, ob du dir das wirklich antun willst. Denn ein Neuwagen mit identischer Ausstattung muss erst noch produziert werden. Ich würde eher versuchen, eine Minderung durchzusetzen.

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Zitat:

Original geschrieben von masvha



.....
Edit: Musst mir nicht glauben, sondern darfst BMW glauben:

Zitat:

"Voraussetzungen.
BMW ConnectedDrive lässt sich in zahlreichen Neu- und
Gebrauchtfahrzeugen nutzen – die ersten sechs Monate
sogar kostenfrei. BMW Assist und BMW Online sind in
Verbindung mit der Handyvorbereitung mit Anbin dung
von Bluetooth- und USB-Geräten und dem BMW
Navigationssystem Business die ersten sechs Monate
ab der Anmeldung kostenfrei. In Verbindung mit dem
BMW Navigationssystem Professional können Sie die
BMW Dienste sogar 3 Jahre lang ab der Erstzulassung kostenfrei
nutzen. Die Nutzung von Internet im Fahrzeug ist ab
der Aktivierung kostenp? ichtig und kann nur in Verbindung
mit BMW Assist und BMW Online gebucht werden."

Zitat Ende

Quelle: Aktueller pdf. Prospekt ConnectedDrive (einsehbar auf http://www.bmw.de/.../index.html -> Broschüre)

Bei meinem Jahreswagen habe ich ConnectedDrive, als das Fahrzeug schon zweieinhalb Jahre alt war, für sechs Monate genutzt, da die kostenfreie Testphase erst mit der Aktivierung lief. Und da diese nicht automatisch mit der Erstzulassung begonnen hatte, konnte ich die Aktivierung selbst noch vornehmen. Aber vielleicht gabs hier eine Änderung.

Gruß Tim

Zitat:

Original geschrieben von Dadof3



Zitat:

Original geschrieben von OHV_44



...nö, denn der Wagen ist ja iO. 😉
Darüber lässt sich streiten. Wenn sich aus der Zulassung tatsächlich eine Wertminderung ergibt, liegt ein Sachmangel vor, der zur Wandlung berechtigt.

Die Frage ist aber, ob du dir das wirklich antun willst. Denn ein Neuwagen mit identischer Ausstattung muss erst noch produziert werden. Ich würde eher versuchen, eine Minderung durchzusetzen.

Das Auto ist "lediglich" 20 Tage früher zugelassen worden, als vereinbart. Was soll sich denn daraus für eine Wertminderung ergeben? Es ist alles ja noch im gleichen Monat.

Ich bin sicher jemand, der gerne sein Recht verlangt und habe schon mal eine Rückabwicklung wegen der falschen Farbe des Dachhimmels durchgesetzt. Sehr zur Verwunderung des Justitiars des betreffenden Herstellers, der darin keinen Sachmangel gesehen hat. Aber hier ist wirklich kein Sachmangel oder eine Wertminderung zu erkennen.

Die Abmeldung ist sicherlich nur erfolgt, um dem Kunden die 20 Tage Kfz-Steuer und Versicherung zu sparen.
Wäre das Fahrzeug nicht auf den eigentlichen Kunden, sondern aus Versehen auf jemand Anderes zugelassen worden, dann sähe die Sache komplett anders aus.

Zitat:

Original geschrieben von crazyblack


Die Garantie begann allerdings mit der Erstzulassung. Das bedeutet, dir "fehlen" 20 Tage. Auch beim Connected Drive "fehlt" dir dieser Zeitraum.

Das bezweifle ich, und ich habe oben dargelegt, warum, dann das EZ kommt nur eingeschränkt zum Tragen.

Wenn der Händler so umsichtig war, dir sogar einen blanken Fahrzeugbrief zu beschaffen, wird er auch die entsprechenden Systemeintragungen richtig machen. Zur Sicherheit würde ich da noch einmal nachhaken und mir vom Händler zusichern lassen, dass er dich von allen sich aus der verfrühten Anmeldung ergehenden Nachteilen freistellt.

Zitat:

Original geschrieben von Tim_1,6


Bei meinem Jahreswagen habe ich ConnectedDrive, als das Fahrzeug schon zweieinhalb Jahre alt war, für sechs Monate genutzt, da die kostenfreie Testphase erst mit der Aktivierung lief. Und da diese nicht automatisch mit der Erstzulassung begonnen hatte, konnte ich die Aktivierung selbst noch vornehmen. Aber vielleicht gabs hier eine Änderung.

Nein, keine Änderung. Wenn du den Text aufmerksam liest, wirst du feststellen, dass das kleine Navi (ab Aktivierung) hier anders behandelt wird als das große (ab EZ).

Zitat:

Original geschrieben von crazyblack



Zitat:

Original geschrieben von Dadof3


Darüber lässt sich streiten. Wenn sich aus der Zulassung tatsächlich eine Wertminderung ergibt, liegt ein Sachmangel vor, der zur Wandlung berechtigt.

Die Frage ist aber, ob du dir das wirklich antun willst. Denn ein Neuwagen mit identischer Ausstattung muss erst noch produziert werden. Ich würde eher versuchen, eine Minderung durchzusetzen.

Das Auto ist "lediglich" 20 Tage früher zugelassen worden, als vereinbart. Was soll sich denn daraus für eine Wertminderung ergeben? Es ist alles ja noch im gleichen Monat.

Nur, damit wir uns richtig verstehen: ich habe weiter oben ja auch bezweifelt, dass es eine nicht nur unerhebliche Wertminderung gibt. Ich schrieb "WENN es eine Wertminderung gibt, ..." 🙂

Aber man kann sicher auch andere Auffassungen vertreten.

Ich kapier das alles nicht.
Was ist Connected Drive, BMW Dienste, online etc jetzt im einzelnen?
Ich hol einen Vorführwagen von 4/2012 mit Navi Professional. Was hab ich nun da drin und was müsste ich bezahlen?

Zitat:

Original geschrieben von masvha



Zitat:

Original geschrieben von Dadof3


Nein. Die Garantie "beginnt mit der erstmaligen Auslieferung bzw. Erstzulassung des Fahrzeugs.", so steht es im Qualitätsbrief. Wer das Wort "bzw." so wie hier in Verträgen benutzt, gehört zwar aus juristischer Sicht gefeuert und aus sprachlicher Sicht in einen Deutschkurs, aber hier wirst du keine Probleme haben.

Ich bin kein Rechtsanwalt und kann daher die rechtliche Relevanz des hier benutzten "bzw." nicht einordnen. Insofern mag das schon stimmen, was du schreibst. 🙂

Zitat:

Original geschrieben von masvha



Zitat:

Original geschrieben von Dadof3


ConnecteDrive startet ab Aktivierung. Woher sollen die wissen, wann die EZ war?
Nein. Bei Navi prof. mit Bluetooth trifft das nicht zu!

Ich habe vor 1 1/2 jahren einen BMW Jahreswagen gekauft und mich deshalb genau informiert. Darfst mir also glauben 😉

Edit: Musst mir nicht glauben, sondern darfst BMW glauben:

Zitat:

"Voraussetzungen.
BMW ConnectedDrive lässt sich in zahlreichen Neu- und
Gebrauchtfahrzeugen nutzen – die ersten sechs Monate
sogar kostenfrei. BMW Assist und BMW Online sind in
Verbindung mit der Handyvorbereitung mit Anbin dung
von Bluetooth- und USB-Geräten und dem BMW
Navigationssystem Business die ersten sechs Monate
ab der Anmeldung kostenfrei. In Verbindung mit dem
BMW Navigationssystem Professional können Sie die
BMW Dienste sogar 3 Jahre lang ab der Erstzulassung kostenfrei
nutzen. Die Nutzung von Internet im Fahrzeug ist ab
der Aktivierung kostenp? ichtig und kann nur in Verbindung
mit BMW Assist und BMW Online gebucht werden."

Zitat Ende

Quelle: Aktueller pdf. Prospekt ConnectedDrive (einsehbar auf http://www.bmw.de/.../index.html -> Broschüre)

Zitat:

Original geschrieben von promexx


Ich kapier das alles nicht.
Was ist Connected Drive, BMW Dienste, online etc jetzt im einzelnen?
Ich hol einen Vorführwagen von 4/2012 mit Navi Professional. Was hab ich nun da drin und was müsste ich bezahlen?

Die Frage hier zu diskutieren wäre erstens fehl am Platz, weil nicht Thema dieses Threads, und zweitens überflüssig, da durch wenig Googelei oder Besuch der BMW-Website einfach zu beantworten.

Zitat:

Original geschrieben von Dadof3



Zitat:

Original geschrieben von promexx


Ich kapier das alles nicht.
Was ist Connected Drive, BMW Dienste, online etc jetzt im einzelnen?
Ich hol einen Vorführwagen von 4/2012 mit Navi Professional. Was hab ich nun da drin und was müsste ich bezahlen?
Die Frage hier zu diskutieren wäre erstens fehl am Platz, weil nicht Thema dieses Threads, und zweitens überflüssig, da durch wenig Googelei oder Besuch der BMW-Website einfach zu beantworten.

In der Zeit, wo du das geschrieben hast, hättest du auch eine vernünftige Antwort schreiben können.

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